Patient zu spät verlegt - grober Behandlungsfehler

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patient zu spät verlegt - grober Behandlungsfehler

Beitrag von Presse » 18.02.2009, 08:41

Ärzte Zeitung online, 17.02.2009

Patient zu spät verlegt - grober Behandlungsfehler

KOBLENZ (dpa). Schon die verzögerte Verlegung eines Patienten in eine Fachklinik kann ein grober Behandlungsfehler sein. Das geht aus einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Nach dem Richterspruch gilt dies jedenfalls, wenn der Patient Anzeichen einer Erkrankung zeigt, die sich nur in einer spezialisierten Klinik wirkungsvoll behandeln lässt.
...
Die grundlegende Entscheidung des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Sache liegt inzwischen dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vor.

Az.: 5 U 576/07
BGH-Az.: VI ZR 295/08


Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=533590

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