Patientenverfügung - Statement vom 26.01.2009
Moderator: WernerSchell
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Patientenverfügung - Statement vom 26.01.2009
Patientenverfügung – Beratungen über vorliegende Gesetzentwürfe
Statement vom 26.01.2009 hier!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.htm
Text u.a.:
Grundsätzlich fällt es in die alleinige Kompetenz der BürgerInnen, darüber zu befinden, welche Behandlungen und Pflege sie zukünftig wollen oder gerade nicht. Dies ergibt sich aus der verfassungsrechtlich garantierten Werteordnung (Art. 1 und 2 Grundgesetz). Diese Werteordnung hat auch der Gesetzgeber zu beachten.
Daher halte ich alle Vorschläge, die darauf abzielen (aus welchen Gründen auch immer), das Entscheidungsrecht der BürgerInnen in Patientenverfügungen einzuschränken, für nicht zulässig, sogar für verfassungsrechtlich problematisch. Auch die Schutzfunktion des Staates lässt es nicht zu, die Autonomie der Menschen einzuschränken und ihnen bürokratische Hürden aufzuerlegen (notarielle Beurkundungen mit zwingender ärztlicher Beratung), mit denen sie im alltäglichen Leben nicht zurecht kommen. Es muss nach hiesiger Auffassung außer Betracht bleiben, aus den Anforderungen an die Erstellung einer Patientenverfügung ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für andere Berufe zu machen.
Deshalb sind die vorliegenden Gesetzentwürfe, insbesondere der Bosbach-Entwurf, abzulehnen. Sie dürfen nicht Gesetz werden! Selbst der Generalsekretär der CDU, Profalla meint, dass es besser sei, kein Gesetz zu beschließen, als auf der Grundlage der vorliegenden Entwürfe eine Entscheidung zu treffen.
Dieser Meinung ist auch die Bundesärztekammer. In einer Stellungnahme vom 21.01.2009 hat sie u.a. ausgeführt:
„Patientenverfügungen sind verbindlich, wenn sie eindeutig formuliert sind. Der Arzt ist daran gebunden, auch wenn er anderer Meinung ist. Das gilt schon heute, auch ohne Gesetz. Wir brauchen deshalb kein detailliertes Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Wenn die Politik nun trotzdem den Versuch unternimmt, die bestehende Rechtslage mit komplizierten Formulierungen zu überfrachten, wird mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen.“
Die ärztliche Einschätzung ergibt sich im Übrigen aus folgenden Texten:
Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung vom 07.05.2004
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... 9&all=true
Regelung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht vom 21.07.2005
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... 0&all=true
Dieser Auffassung ist aus der Sicht der Patienten bzw. hilfe- und pflegebedürftigen Menschen zuzustimmen. Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen auf der Basis des gegebenen Rechts bekräftigt.
Woran ist mangelt ist die noch unvollkommene Beachtung der bestehenden Verbindlichkeit von Patientenverfügungen durch die Ärzteschaft. Ca. 60% der Ärzte haben Probleme mit der korrekten Anwendung der Rechtsregeln im Zusammenhang mit der Patientenautonomie am Lebensende. Diesen Missstand kann aber nicht allein mit einem neuen Gesetz beheben. Insoweit bedarf es einer Informationskampagne, vor allem durch die ärztlichen Standesorganisationen einschließlich der Ahndung von Pflichtwidrigkeiten.
Sollte sich der Deutsche Bundestag trotz solcher eindeutiger Einschätzungen zu einer gesetzlichen Vorschrift entschließen, wäre sie darauf zu beschränken zu regeln, dass Patientenverfügungen, ob mündlich oder schriftlich erteilt, Verbindlichkeit entfalten und von allen Beteiligten zu beachten sind. Aus der Patienten- und Selbsthilfesicht muss ein eventuelles Gesetz zur Patientenverfügung die uneingeschränkte Patientenautonomie in den Mittelpunkt stellen. Alles andere (z.B. unnütze und bevormundende formelle Erfordernisse oder gar eine Beurkundungspflicht), ist abzulehnen. Es sollte auch vermieden werden, aus den vorliegenden Gesetzentwürfen, nur um Aktionismus bzw. Handlungsfähigkeit zu bekunden, ein Sammelsurium an zusammen gestückelten Textvorschlägen zu machen - nach dem Motto: Jede Gruppe / Partei kann sich in dem Kompromisspapier wieder finden.
Vgl. auch die Beiträge unter
viewtopic.php?t=10290
Statement vom 26.01.2009 hier!
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.htm
Text u.a.:
Grundsätzlich fällt es in die alleinige Kompetenz der BürgerInnen, darüber zu befinden, welche Behandlungen und Pflege sie zukünftig wollen oder gerade nicht. Dies ergibt sich aus der verfassungsrechtlich garantierten Werteordnung (Art. 1 und 2 Grundgesetz). Diese Werteordnung hat auch der Gesetzgeber zu beachten.
Daher halte ich alle Vorschläge, die darauf abzielen (aus welchen Gründen auch immer), das Entscheidungsrecht der BürgerInnen in Patientenverfügungen einzuschränken, für nicht zulässig, sogar für verfassungsrechtlich problematisch. Auch die Schutzfunktion des Staates lässt es nicht zu, die Autonomie der Menschen einzuschränken und ihnen bürokratische Hürden aufzuerlegen (notarielle Beurkundungen mit zwingender ärztlicher Beratung), mit denen sie im alltäglichen Leben nicht zurecht kommen. Es muss nach hiesiger Auffassung außer Betracht bleiben, aus den Anforderungen an die Erstellung einer Patientenverfügung ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für andere Berufe zu machen.
Deshalb sind die vorliegenden Gesetzentwürfe, insbesondere der Bosbach-Entwurf, abzulehnen. Sie dürfen nicht Gesetz werden! Selbst der Generalsekretär der CDU, Profalla meint, dass es besser sei, kein Gesetz zu beschließen, als auf der Grundlage der vorliegenden Entwürfe eine Entscheidung zu treffen.
Dieser Meinung ist auch die Bundesärztekammer. In einer Stellungnahme vom 21.01.2009 hat sie u.a. ausgeführt:
„Patientenverfügungen sind verbindlich, wenn sie eindeutig formuliert sind. Der Arzt ist daran gebunden, auch wenn er anderer Meinung ist. Das gilt schon heute, auch ohne Gesetz. Wir brauchen deshalb kein detailliertes Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Wenn die Politik nun trotzdem den Versuch unternimmt, die bestehende Rechtslage mit komplizierten Formulierungen zu überfrachten, wird mehr Verwirrung gestiftet als Klarheit geschaffen.“
Die ärztliche Einschätzung ergibt sich im Übrigen aus folgenden Texten:
Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung vom 07.05.2004
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... 9&all=true
Regelung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht vom 21.07.2005
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... 0&all=true
Dieser Auffassung ist aus der Sicht der Patienten bzw. hilfe- und pflegebedürftigen Menschen zuzustimmen. Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen auf der Basis des gegebenen Rechts bekräftigt.
Woran ist mangelt ist die noch unvollkommene Beachtung der bestehenden Verbindlichkeit von Patientenverfügungen durch die Ärzteschaft. Ca. 60% der Ärzte haben Probleme mit der korrekten Anwendung der Rechtsregeln im Zusammenhang mit der Patientenautonomie am Lebensende. Diesen Missstand kann aber nicht allein mit einem neuen Gesetz beheben. Insoweit bedarf es einer Informationskampagne, vor allem durch die ärztlichen Standesorganisationen einschließlich der Ahndung von Pflichtwidrigkeiten.
Sollte sich der Deutsche Bundestag trotz solcher eindeutiger Einschätzungen zu einer gesetzlichen Vorschrift entschließen, wäre sie darauf zu beschränken zu regeln, dass Patientenverfügungen, ob mündlich oder schriftlich erteilt, Verbindlichkeit entfalten und von allen Beteiligten zu beachten sind. Aus der Patienten- und Selbsthilfesicht muss ein eventuelles Gesetz zur Patientenverfügung die uneingeschränkte Patientenautonomie in den Mittelpunkt stellen. Alles andere (z.B. unnütze und bevormundende formelle Erfordernisse oder gar eine Beurkundungspflicht), ist abzulehnen. Es sollte auch vermieden werden, aus den vorliegenden Gesetzentwürfen, nur um Aktionismus bzw. Handlungsfähigkeit zu bekunden, ein Sammelsurium an zusammen gestückelten Textvorschlägen zu machen - nach dem Motto: Jede Gruppe / Partei kann sich in dem Kompromisspapier wieder finden.
Vgl. auch die Beiträge unter
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Fundgrube
Dem stimme ich aus besten Erfahrungen gerne zu. Bin jeden Tag im Forum und finde immer wieder neue Informationen!nancy.4227 hat geschrieben: .... Hey Danke für den Link ..
Hat mir ein wenig weitergeholfen .. Finde dieses Forum klasse, hat mir schon so viele Fragen beantwortet =) ....
MfG Gaby
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
Nutzlose Patientenverfügung
Nutzlose Patientenverfügung
Der letzte Kunstfehler
Zum Lebensende wünscht man sich eine adäquate Versorgung - doch die scheitert oft an der dramatischen Inkompetenz der Ärzte.
Von Gian Domenico Borasio
Seit Monaten berät der Bundestag über ein Gesetz, das die Regeln für die Patientenverfügung festlegen soll. Obwohl die Entscheidung im Frühjahr fallen soll, ist noch keine Einigung abzusehen - kein Wunder bei der ethischen Brisanz der Verfügung über das eigene Sterben.
...
http://www.sueddeutsche.de/kultur/645/460280/text/
Der letzte Kunstfehler
Zum Lebensende wünscht man sich eine adäquate Versorgung - doch die scheitert oft an der dramatischen Inkompetenz der Ärzte.
Von Gian Domenico Borasio
Seit Monaten berät der Bundestag über ein Gesetz, das die Regeln für die Patientenverfügung festlegen soll. Obwohl die Entscheidung im Frühjahr fallen soll, ist noch keine Einigung abzusehen - kein Wunder bei der ethischen Brisanz der Verfügung über das eigene Sterben.
...
http://www.sueddeutsche.de/kultur/645/460280/text/
Hoppe gegen ´Verrechtlichung des Sterbens`
Hoppe gegen ´Verrechtlichung des Sterbens`
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, hat erneut an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, von einem detaillierten Patientenverfügungsgesetz abzusehen. „Mit einer Verrechtlichung des Sterbens ist niemandem gedient. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts oder die Notwendigkeit der Schriftform einer Patientenverfügung klarzustellen“, sagte Hoppe vor der morgigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen. Von den derzeit im Parlament diskutierten Entwürfen komme daher der Vorschlag der Unionsabgeordneten Zöller und Faust den Vorstellungen der Ärzteschaft am nächsten, betonte Hoppe.
Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, z.B. aktive Sterbehilfe, verlangt werde. „Um Zweifeln an der Bindungswirkung zu begegnen, empfehlen wir Patienten, vor Abfassung einer Patientenverfügung das Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens zu suchen. Der Arzt kann über medizinisch mögliche und indizierte Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und allgemein über Erfahrungen mit Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben. Wir raten auch dazu, eine Vertrauensperson zu benennen, mit der die Patientenverfügung und der darin erklärte Wille besprochen wurden. Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklärt. Damit hat der Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Verfügenden zu vertreten hat und der bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens mitwirkt“, sagte Hoppe.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 3.3.2009
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .7005.7007
Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, hat erneut an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages appelliert, von einem detaillierten Patientenverfügungsgesetz abzusehen. „Mit einer Verrechtlichung des Sterbens ist niemandem gedient. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen wie die Einschaltung des Vormundschaftsgerichts oder die Notwendigkeit der Schriftform einer Patientenverfügung klarzustellen“, sagte Hoppe vor der morgigen Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur gesetzlichen Regelung von Patientenverfügungen. Von den derzeit im Parlament diskutierten Entwürfen komme daher der Vorschlag der Unionsabgeordneten Zöller und Faust den Vorstellungen der Ärzteschaft am nächsten, betonte Hoppe.
Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute verbindlich, soweit nicht rechtlich Verbotenes, z.B. aktive Sterbehilfe, verlangt werde. „Um Zweifeln an der Bindungswirkung zu begegnen, empfehlen wir Patienten, vor Abfassung einer Patientenverfügung das Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens zu suchen. Der Arzt kann über medizinisch mögliche und indizierte Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und allgemein über Erfahrungen mit Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben. Wir raten auch dazu, eine Vertrauensperson zu benennen, mit der die Patientenverfügung und der darin erklärte Wille besprochen wurden. Besondere Bedeutung ist hier der Vorsorgevollmacht beizumessen, mit der ein Patient eine Person des Vertrauens zum Bevollmächtigten in Gesundheitsangelegenheiten erklärt. Damit hat der Arzt einen Ansprechpartner, der den Willen des Verfügenden zu vertreten hat und der bei der Ermittlung des mutmaßlichen Willens mitwirkt“, sagte Hoppe.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 3.3.2009
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .7005.7007
Palliativmediziner wirft Ärzten Inkompetenz vor
Palliativmediziner wirft Ärzten Inkompetenz vor
München – Viele sterbenskranke Patienten in Deutschland werden nach den Worten des Münchner Palliativmediziners Gian Domenico Borasio falsch behandelt. In einem Autorenbeitrag für die „Süddeutsche Zeitung“ vom Dienstag beklagt Borasio eine „dramatische Inkompetenz“ deutscher Ärzte.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35642
Deutsches Ärzteblatt print
Interview mit Prof. Dr. med. Gian Domenico Borasio: „Ohne Dialog gibt es keine guten Entscheidungen“
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=54284
zum Thema
Beitrag in der SZ
http://www.sueddeutsche.de/kultur/645/460280/text/
München – Viele sterbenskranke Patienten in Deutschland werden nach den Worten des Münchner Palliativmediziners Gian Domenico Borasio falsch behandelt. In einem Autorenbeitrag für die „Süddeutsche Zeitung“ vom Dienstag beklagt Borasio eine „dramatische Inkompetenz“ deutscher Ärzte.
.... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35642
Deutsches Ärzteblatt print
Interview mit Prof. Dr. med. Gian Domenico Borasio: „Ohne Dialog gibt es keine guten Entscheidungen“
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=54284
zum Thema
Beitrag in der SZ
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Patientenverfügung - bald gesetzlich geregelt?
Patientenverfügung - bald gesetzlich geregelt?
Nachfolgend einige Hinweise zu weiteren Beiträgen zum Thema:
Mein Wille geschehe - TV-Hinweis
viewtopic.php?t=11909
Biopolitik 2009: Jahr der Entscheidung - Informationen
viewtopic.php?t=10705&highlight=patientenverf%FCgung
Patientenverfügungen: Gesetz gilt als wahrscheinlich
viewtopic.php?t=11320&highlight=patientenverf%FCgung
Patientenverfügung - Gesetzentwürfe im Bundestag
viewtopic.php?t=10290&highlight=patientenverf%FCgung
RA Putz - Courage und patientenrechtliches Engagement
viewtopic.php?t=11710&highlight=patientenverf%FCgung
LEBEN BIS ZUM SCHLUSS - Sterben in Würde
viewtopic.php?t=11862&highlight=patientenverf%FCgung
Patientenverfügung - Statement vom 26.01.2009
viewtopic.php?
t=10904&highlight=patientenverf%FCgung
Nachfolgend einige Hinweise zu weiteren Beiträgen zum Thema:
Mein Wille geschehe - TV-Hinweis
viewtopic.php?t=11909
Biopolitik 2009: Jahr der Entscheidung - Informationen
viewtopic.php?t=10705&highlight=patientenverf%FCgung
Patientenverfügungen: Gesetz gilt als wahrscheinlich
viewtopic.php?t=11320&highlight=patientenverf%FCgung
Patientenverfügung - Gesetzentwürfe im Bundestag
viewtopic.php?t=10290&highlight=patientenverf%FCgung
RA Putz - Courage und patientenrechtliches Engagement
viewtopic.php?t=11710&highlight=patientenverf%FCgung
LEBEN BIS ZUM SCHLUSS - Sterben in Würde
viewtopic.php?t=11862&highlight=patientenverf%FCgung
Patientenverfügung - Statement vom 26.01.2009
viewtopic.php?
t=10904&highlight=patientenverf%FCgung
Politkrimi um PV-Gesetz zum 28.5.2009 ...
Politkrimi um PV-Gesetz zum 28.5.2009 - Menschen wollen Klarheit
Newsletter Patientenverfügung
Jetzt ist es soweit: Am 28. Mai wird es laut Tagesordnung des Bundestages die Abstimmung zum Patientenverfügungsgesetzt geben. Dazu haben die Abgeordneten Stünker (SPD), Kauch (FDP), Jochimsen (Die Linke) und Montag (Bündnis 90 /Die Grünen) als Vertreter eines gemeinsamen Gesetzentwurfs die folgende Erklärung ab.
Vorausgegangen waren ihre Einigungsbemühungen mit den Unions-Vertretern Zöller und Faust, die einen anderen, jedoch ähnlichen Entwurfs vertreten: Vergeblich. Es sah zunächst so aus, dass mit dem Kompromiss gleich jede Regelung gescheitert ist. Doch nun könnte sich die Blockade-Haltung der Unionsvertreter dahingehend auswirken, dass der Entwurf von Stünker u. a. doch eine eigenständige Mehrheit auf sich vereinigen kann. Hier ihre Erklärung von Donnerstag, 14. Mai 2009:
„ In der Anhörung des Rechtsausschusses zu den Gesetzentwürfen zur Regelung der Patientenverfügung am 4. März 2009 waren sich die meisten Experten einig: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen - und zwar ohne Reichweitenbegrenzung, also unabhängig von Art und Phase der Krankheit. Die Anhörung hat bestätigt, dass wir mit unserem Entwurf richtig liegen.
Wir haben Anregungen aus der Anhörung in einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf aufgenommen. So haben wir den sogenannten „dialogischen Prozess" zwischen Arzt und Betreuer - ein Kernstück des Entwurfs Zöller/Faust - explizit im Gesetz integriert. Mit der neuen Formulierung soll das Zusammenwirken von Arzt und Betreuer verdeutlicht werden: Zunächst prüft der Arzt, welche ärztliche Maßnahme mit Blick auf den Zustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. In einem zweiten Schritt soll diese Maßnahme unter Berücksichtigung des verbindlichen Patientenwillens zwischen Arzt und Betreuer erörtert werden. Dieser Dialog ergab sich bisher aus dem Zusammenspiel der Regelungen unseres Entwurfs, wir haben ihn jetzt der Klarstellung halber noch einmal ausdrücklich formuliert. ...
Der Empfehlung der Sachverständigen, dass sich die Initiatoren der beiden Entwürfe ohne Reichweitenbegrenzung, Stünker/Kauch/Jochimsen/ Montag und Zöller/Faust, auf ein gemeinsames Konzept verständigen, wären wir gerne nachgekommen und würden es noch immer.
Wir haben dem Kollegen Zöller mehrfach unsere Bereitschaft signalisiert, die Entwürfe zusammenzuführen. Eine Einigung wurde allerdings seitens der Kollegen Zöller/Faust schon im Vorfeld blockiert: Es kam noch nicht einmal zu einem Gespräch. Zuletzt haben wir vor einer Woche schriftlich auf die Dringlichkeit einer Einigung hingewiesen und um ein Gespräch gebeten. Auch diese Bitte blieb - wie alle bisherigen - ohne Antwort.
Die Gruppe um den Kollegen Zöller hat statt dessen ihren Entwurf jetzt um eine Vorschrift ergänzt, nach der vor Errichtung einer Patientenverfügung eine ärztliche Beratung erfolgen soll. Eine solche Soll-Regelung ist rechtlich keineswegs unverbindlich. Sie würde eine Fülle von neuen Problemen aufwerfen und bei Patienten und Ärzten zu neuer Rechtsunsicherheit führen: In welchen Fällen ist die Wirksamkeit einer Patientenverfügung an eine vorherige ärztliche Beratung geknüpft und wann kann auf sie verzichtet werden? .... Nicht beantwortet ist auch die Frage, warum die Beratung nur von Ärzten erbracht werden soll, wo doch Seelsorger, Psychologen, Sozialarbeiter oder caritative Einrichtungen zur Beratung ebenso geeignet sind. Vor allem aber würde eine solche Regelung die Wirksamkeit von einigen Millionen bereits vorliegenden Patientenverfügungen in Frage stellen. Mit einer solchen Regelung ist den Menschen nicht gedient, im Gegenteil, sie stellt im Vergleich zum geltenden Recht einen Rückschritt dar.
Die unterschiedlichen Gesetzentwürfe werden jetzt abschließend am 28. Mai im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt. Noch ist Zeit für eine einvernehmliche Regelung ohne Reichweitenbegrenzung, wie sie von der überwiegenden Mehrheit der Menschen im Lande von uns erwartet wird. "
Stimmen der letzten Woche:
Deutsche Hospizstiftung fordert Schriftform und Beratungspflicht:
http://www.hwelt.de/c/content/view/3795/1/#josc187
Humanistischer Verband Deutschlands warnt bei Scheitern vor mehr „Selbstjustiz" von Angehörigen, wenn der Patientenwille sonst nicht durchsetzbar wäre: http://hpd.de/node/7015
Die SPD fordert im Ärzteblatt: Gesetz nicht vertagen - Menschen in unserem Land wollen Klarheit - Ärztefunktionäre hätten etwas "weißmachen" wollen http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36484
Augsburger Weihbischof will kein PV-Gesetz - alle Entwürfe wären unzulänglich
http://www.epd.de/bayern/bayern_index_64879.html
Quelle: Mitteilung vom 16.5.2009
http://www.patientenverfuegung.de
Newsletter Patientenverfügung
Jetzt ist es soweit: Am 28. Mai wird es laut Tagesordnung des Bundestages die Abstimmung zum Patientenverfügungsgesetzt geben. Dazu haben die Abgeordneten Stünker (SPD), Kauch (FDP), Jochimsen (Die Linke) und Montag (Bündnis 90 /Die Grünen) als Vertreter eines gemeinsamen Gesetzentwurfs die folgende Erklärung ab.
Vorausgegangen waren ihre Einigungsbemühungen mit den Unions-Vertretern Zöller und Faust, die einen anderen, jedoch ähnlichen Entwurfs vertreten: Vergeblich. Es sah zunächst so aus, dass mit dem Kompromiss gleich jede Regelung gescheitert ist. Doch nun könnte sich die Blockade-Haltung der Unionsvertreter dahingehend auswirken, dass der Entwurf von Stünker u. a. doch eine eigenständige Mehrheit auf sich vereinigen kann. Hier ihre Erklärung von Donnerstag, 14. Mai 2009:
„ In der Anhörung des Rechtsausschusses zu den Gesetzentwürfen zur Regelung der Patientenverfügung am 4. März 2009 waren sich die meisten Experten einig: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen - und zwar ohne Reichweitenbegrenzung, also unabhängig von Art und Phase der Krankheit. Die Anhörung hat bestätigt, dass wir mit unserem Entwurf richtig liegen.
Wir haben Anregungen aus der Anhörung in einen Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf aufgenommen. So haben wir den sogenannten „dialogischen Prozess" zwischen Arzt und Betreuer - ein Kernstück des Entwurfs Zöller/Faust - explizit im Gesetz integriert. Mit der neuen Formulierung soll das Zusammenwirken von Arzt und Betreuer verdeutlicht werden: Zunächst prüft der Arzt, welche ärztliche Maßnahme mit Blick auf den Zustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. In einem zweiten Schritt soll diese Maßnahme unter Berücksichtigung des verbindlichen Patientenwillens zwischen Arzt und Betreuer erörtert werden. Dieser Dialog ergab sich bisher aus dem Zusammenspiel der Regelungen unseres Entwurfs, wir haben ihn jetzt der Klarstellung halber noch einmal ausdrücklich formuliert. ...
Der Empfehlung der Sachverständigen, dass sich die Initiatoren der beiden Entwürfe ohne Reichweitenbegrenzung, Stünker/Kauch/Jochimsen/ Montag und Zöller/Faust, auf ein gemeinsames Konzept verständigen, wären wir gerne nachgekommen und würden es noch immer.
Wir haben dem Kollegen Zöller mehrfach unsere Bereitschaft signalisiert, die Entwürfe zusammenzuführen. Eine Einigung wurde allerdings seitens der Kollegen Zöller/Faust schon im Vorfeld blockiert: Es kam noch nicht einmal zu einem Gespräch. Zuletzt haben wir vor einer Woche schriftlich auf die Dringlichkeit einer Einigung hingewiesen und um ein Gespräch gebeten. Auch diese Bitte blieb - wie alle bisherigen - ohne Antwort.
Die Gruppe um den Kollegen Zöller hat statt dessen ihren Entwurf jetzt um eine Vorschrift ergänzt, nach der vor Errichtung einer Patientenverfügung eine ärztliche Beratung erfolgen soll. Eine solche Soll-Regelung ist rechtlich keineswegs unverbindlich. Sie würde eine Fülle von neuen Problemen aufwerfen und bei Patienten und Ärzten zu neuer Rechtsunsicherheit führen: In welchen Fällen ist die Wirksamkeit einer Patientenverfügung an eine vorherige ärztliche Beratung geknüpft und wann kann auf sie verzichtet werden? .... Nicht beantwortet ist auch die Frage, warum die Beratung nur von Ärzten erbracht werden soll, wo doch Seelsorger, Psychologen, Sozialarbeiter oder caritative Einrichtungen zur Beratung ebenso geeignet sind. Vor allem aber würde eine solche Regelung die Wirksamkeit von einigen Millionen bereits vorliegenden Patientenverfügungen in Frage stellen. Mit einer solchen Regelung ist den Menschen nicht gedient, im Gegenteil, sie stellt im Vergleich zum geltenden Recht einen Rückschritt dar.
Die unterschiedlichen Gesetzentwürfe werden jetzt abschließend am 28. Mai im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt. Noch ist Zeit für eine einvernehmliche Regelung ohne Reichweitenbegrenzung, wie sie von der überwiegenden Mehrheit der Menschen im Lande von uns erwartet wird. "
Stimmen der letzten Woche:
Deutsche Hospizstiftung fordert Schriftform und Beratungspflicht:
http://www.hwelt.de/c/content/view/3795/1/#josc187
Humanistischer Verband Deutschlands warnt bei Scheitern vor mehr „Selbstjustiz" von Angehörigen, wenn der Patientenwille sonst nicht durchsetzbar wäre: http://hpd.de/node/7015
Die SPD fordert im Ärzteblatt: Gesetz nicht vertagen - Menschen in unserem Land wollen Klarheit - Ärztefunktionäre hätten etwas "weißmachen" wollen http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36484
Augsburger Weihbischof will kein PV-Gesetz - alle Entwürfe wären unzulänglich
http://www.epd.de/bayern/bayern_index_64879.html
Quelle: Mitteilung vom 16.5.2009
http://www.patientenverfuegung.de
Am 28. Mai ist kein Weltuntergang
Am 28. Mai ist kein Weltuntergang - Bundestag entscheidet Gesetz zu Patientenverfügungen
16. Mai 2009
Der politische Streit um ein Patientenverfügungsgesetz geht in die letzte Runde. Es häufen sich die Pressemitteilungen der diversen Gesetzesautoren und die Unterstützerinnen und Unterstützer der jeweiligen Projekte mobilisieren Stimmung so gut sie es vermögen. Am 28. Mai soll dann im Parlament entschieden werden. Was genau zur Abstimmung stehen wird, ist allerdings noch unklar.
... (mehr)
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... ungen.aspx
16. Mai 2009
Der politische Streit um ein Patientenverfügungsgesetz geht in die letzte Runde. Es häufen sich die Pressemitteilungen der diversen Gesetzesautoren und die Unterstützerinnen und Unterstützer der jeweiligen Projekte mobilisieren Stimmung so gut sie es vermögen. Am 28. Mai soll dann im Parlament entschieden werden. Was genau zur Abstimmung stehen wird, ist allerdings noch unklar.
... (mehr)
http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... ungen.aspx
Verfügungen - zurück auf Start?
Ärzte Zeitung, 20.05.2009
Verfügungen - zurück auf Start?
Antrag zu Patientenverfügungen lehnt Änderungen ab
BERLIN (fst). In der Debatte über ein Gesetz zu Patientenverfügungen spricht sich ein neuer - vierter - Antrag dafür aus, keine rechtlichen Änderungen vorzunehmen.
Eine Gruppe um den Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) möchte vor allem Parlamentarier gewinnen, die sich bisher für keinen der drei vorliegenden Anträge entschieden haben
... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=548747
Verfügungen - zurück auf Start?
Antrag zu Patientenverfügungen lehnt Änderungen ab
BERLIN (fst). In der Debatte über ein Gesetz zu Patientenverfügungen spricht sich ein neuer - vierter - Antrag dafür aus, keine rechtlichen Änderungen vorzunehmen.
Eine Gruppe um den Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) möchte vor allem Parlamentarier gewinnen, die sich bisher für keinen der drei vorliegenden Anträge entschieden haben
... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=548747
Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden
Antrag gegen Gesetz zu Patientenverfügungen vorgelegt
Berlin – Die Chancen auf eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen in dieser Legislaturperiode sinken. Zahlreiche Unionsabgeordnete unterstützen einen am Dienstag veröffentlichten Antrag „Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden“. Darin heißt es, eine über die geltende Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung für solche Verfügungen sei „weder notwendig, noch überzeugend möglich“.
... (mehr)
http://hpd.de/node/7058
Antrag
der Abgeordneten Hubert Hüppe, Beatrix Philipp, Dr. Norbert Lammert,
Michael Hennrich, Dr. Wolf Bauer, Renate Blank, Leo Dautzenberg, Erich
G. Fritz, Peter Hintze, Norbert Königshofen, Dr. Hermann Kues, Dr.
Michael Luther, Peter Rauen, Franz Romer, Jens Spahn, Matthäus Strebl, ...
Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Wunsch, für den möglichen Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit
bestmögliche Vorsorge für medizinische Behandlungsentscheidungen zu
treffen, ist verständlich.
Die grundsätzliche Problematik einer gesetzlichen Patientenverfügung
ist, dass nicht jede denkbare und möglicherweise erst Jahre später
eintretende Situation vorhersehbar und hinreichend konkret vorab
entscheidbar ist. Art und Schwere einer möglichen Erkrankung sowie
Begleiterkrankungen, individueller Krankheitsverlauf, therapeutische
Optionen, auch unter dem Aspekt künftigen medizinischen Fortschritts,
medizinische Prognose, Lebenserwartung, subjektive Lebensqualität und
Lebenseinstellung im jeweils eingetretenen Krankheitsstadium sind nicht
vorhersehbar.
Die mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und
parlamentarischen Raum hat gezeigt, dass eine über die gegenwärtige
Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
weder notwendig noch überzeugend möglich ist. Die Praxis zeigt, dass
vorhandene Patientenverfügungen schon heute umgesetzt werden, wenn sie
die tatsächliche Situation des Patienten wiedergeben und dieser an einer
unheilbaren Erkrankung leidet, die zum Tode führt.
Die Anhörung hat ergeben, dass es, unabhängig von der Art einer
denkbaren gesetzlichen Regelung, immer Fälle geben wird, in denen das
Instrument der Patientenverfügung nicht anwendbar oder seine
Bindungskraft strittig sein wird. Nicht zuletzt zeigen die Erfahrungen
im Ausland, dass gesetzliche Patientenverfügungen trotz ihrer
Verbindlichkeit kaum in Anspruch genommen werden.
Der gegenwärtige Zustand der Patientenverfügung mit gefestigter
Rechtsprechung hat sich bewährt. Für die Ärzteschaft schaffen die
vorliegenden Richtlinien der Bundesärztekammer zur ärztlichen
Sterbebegleitung von 2004 sowie die Empfehlungen zum Umgang mit
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis
von 2007 hinreichende Sicherheit für den Umgang mit dem vorab verfügten
Patientenwillen.
Berlin – Die Chancen auf eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen in dieser Legislaturperiode sinken. Zahlreiche Unionsabgeordnete unterstützen einen am Dienstag veröffentlichten Antrag „Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden“. Darin heißt es, eine über die geltende Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung für solche Verfügungen sei „weder notwendig, noch überzeugend möglich“.
... (mehr)
http://hpd.de/node/7058
Antrag
der Abgeordneten Hubert Hüppe, Beatrix Philipp, Dr. Norbert Lammert,
Michael Hennrich, Dr. Wolf Bauer, Renate Blank, Leo Dautzenberg, Erich
G. Fritz, Peter Hintze, Norbert Königshofen, Dr. Hermann Kues, Dr.
Michael Luther, Peter Rauen, Franz Romer, Jens Spahn, Matthäus Strebl, ...
Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Wunsch, für den möglichen Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit
bestmögliche Vorsorge für medizinische Behandlungsentscheidungen zu
treffen, ist verständlich.
Die grundsätzliche Problematik einer gesetzlichen Patientenverfügung
ist, dass nicht jede denkbare und möglicherweise erst Jahre später
eintretende Situation vorhersehbar und hinreichend konkret vorab
entscheidbar ist. Art und Schwere einer möglichen Erkrankung sowie
Begleiterkrankungen, individueller Krankheitsverlauf, therapeutische
Optionen, auch unter dem Aspekt künftigen medizinischen Fortschritts,
medizinische Prognose, Lebenserwartung, subjektive Lebensqualität und
Lebenseinstellung im jeweils eingetretenen Krankheitsstadium sind nicht
vorhersehbar.
Die mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und
parlamentarischen Raum hat gezeigt, dass eine über die gegenwärtige
Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
weder notwendig noch überzeugend möglich ist. Die Praxis zeigt, dass
vorhandene Patientenverfügungen schon heute umgesetzt werden, wenn sie
die tatsächliche Situation des Patienten wiedergeben und dieser an einer
unheilbaren Erkrankung leidet, die zum Tode führt.
Die Anhörung hat ergeben, dass es, unabhängig von der Art einer
denkbaren gesetzlichen Regelung, immer Fälle geben wird, in denen das
Instrument der Patientenverfügung nicht anwendbar oder seine
Bindungskraft strittig sein wird. Nicht zuletzt zeigen die Erfahrungen
im Ausland, dass gesetzliche Patientenverfügungen trotz ihrer
Verbindlichkeit kaum in Anspruch genommen werden.
Der gegenwärtige Zustand der Patientenverfügung mit gefestigter
Rechtsprechung hat sich bewährt. Für die Ärzteschaft schaffen die
vorliegenden Richtlinien der Bundesärztekammer zur ärztlichen
Sterbebegleitung von 2004 sowie die Empfehlungen zum Umgang mit
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis
von 2007 hinreichende Sicherheit für den Umgang mit dem vorab verfügten
Patientenwillen.
Verbindlichkeit von Patientenverfügungen
Abstimmung am 28.5.2009: Wie schoen ist doch Demokratie - im Internet
Unglaubliches gesetzgeberisches Arbeitspensum für Abgeordneten am 28.5.: Ca. 75 Minuten sind am nächsten Donnerstag vorgesehen, um über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen letztmalig im Bundestag zu diskutieren und abzustimmen.
Inmitten von: Mehreren Strafrechtsreformen, einem „Bad-Bank-Gesetz", den DDR-Renten, der Mandatsverlängerung im Kosovo, der Micl-Exportsubvention, der Flugsicherung, dem Kommunalen Wahlrecht für Ausländer und den Rechten von Homosexuellen (Tagesordnung s.u. Link).
Grund genug, dass vorsorgefreudige Bürger/innen den dazu noch unentschlossenen (und ggf. unwissenden) Abgeordneten noch ein wenig auf die Sprünge helfen?
Auf die noch Unschlüssigen kommt es an
Wer von den Abgeordneten sich schon einem der drei Patientenverfügungs-Anträge angeschlossen hat, finden Sie hier in der Auflistung der Humanistischen Union (der für diese Arbeit zu danken ist!).
Diese werden sich wahrscheinlich nicht mehr umstimmen lassen. Aber was ist mit den zahlreichen Unschlüssigen? Sie finden hier deren Namen (mit Partei) - nach Bundesländern sortiert. Auch ein angekündigtes Abstimmungsverhalten der jeweiligen Unterstützergruppen ist hier einsehbar. Da findet sich manche Überraschung (schauen Sie doch z. B. in Berlin mal unter Renate Künast nach - die doch bisher als Vertreterin von Verbraucher- und Selbstbestimmungsinteressen galt ...)
Interessant ist auch: Innerhalb des - mit über 200 Unterschriften größten - Unterstützerkreises des Entwurfs von Stünker (SPD) / Kauch (FDP) u. a. ist bis heute kein einziger Unionsabgeordneter! Dabei gilt diese Abstimmung als dezidiert überfraktionell. Die Abgeordneten sind völlig frei - parteipolitische Vorgaben gibt es hierbei nicht! Es bleibt jedoch fraglich, ob es überhaupt zu einem Mehrheitsergebnis kommt - viele Abgeordnete wollen ja das tun, was den Bürger/innen gern vorgeworfen wird: Wahl- bzw. Stimmenenthaltung praktizieren. Dann ist die Gesetzgebungsarbeit der letzten 5 Jahre hinfällig und es wird wohl niemand in der neuen Legislaturperiode Lust verspüren, sich da noch einmal ganz von vorn daran zu machen.
Noch kann sich jeder Bürger einmischen
Dazu hat die Humanistische Union eine interessante detaillierte Liste zusammengestellt, siehe hier:
http://www.humanistische-union.de/theme ... ung/jetzt/
Sollten Sie darauhin Ihrem (oder dem einen oder anderen) Abgeordneten noch etwas mit auf den Weg geben, können Sie es auch hier tun, wo es gleichzeitig veröffentlicht einsehbar ist:
http://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag-132-0.html
Achtung, Politikerbeschimpfungen oder Unflätigkeiten sind bei Abgeordnetenwatch von der Veröffentlichung ausgeschlossen!
(Da es sich um eine namentliche Abstimmung handelt, können Sie natürlich auch im Nachhinein erfahren, wer wie gestimmt hat.)
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Quelle Tagesordnung im Bundestag am 28.5.:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... _vorschau/
Quelle: E-Mail-Zuschrift vom 22.5.2009
http://www.patientenverfuegung.de
Unglaubliches gesetzgeberisches Arbeitspensum für Abgeordneten am 28.5.: Ca. 75 Minuten sind am nächsten Donnerstag vorgesehen, um über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen letztmalig im Bundestag zu diskutieren und abzustimmen.
Inmitten von: Mehreren Strafrechtsreformen, einem „Bad-Bank-Gesetz", den DDR-Renten, der Mandatsverlängerung im Kosovo, der Micl-Exportsubvention, der Flugsicherung, dem Kommunalen Wahlrecht für Ausländer und den Rechten von Homosexuellen (Tagesordnung s.u. Link).
Grund genug, dass vorsorgefreudige Bürger/innen den dazu noch unentschlossenen (und ggf. unwissenden) Abgeordneten noch ein wenig auf die Sprünge helfen?
Auf die noch Unschlüssigen kommt es an
Wer von den Abgeordneten sich schon einem der drei Patientenverfügungs-Anträge angeschlossen hat, finden Sie hier in der Auflistung der Humanistischen Union (der für diese Arbeit zu danken ist!).
Diese werden sich wahrscheinlich nicht mehr umstimmen lassen. Aber was ist mit den zahlreichen Unschlüssigen? Sie finden hier deren Namen (mit Partei) - nach Bundesländern sortiert. Auch ein angekündigtes Abstimmungsverhalten der jeweiligen Unterstützergruppen ist hier einsehbar. Da findet sich manche Überraschung (schauen Sie doch z. B. in Berlin mal unter Renate Künast nach - die doch bisher als Vertreterin von Verbraucher- und Selbstbestimmungsinteressen galt ...)
Interessant ist auch: Innerhalb des - mit über 200 Unterschriften größten - Unterstützerkreises des Entwurfs von Stünker (SPD) / Kauch (FDP) u. a. ist bis heute kein einziger Unionsabgeordneter! Dabei gilt diese Abstimmung als dezidiert überfraktionell. Die Abgeordneten sind völlig frei - parteipolitische Vorgaben gibt es hierbei nicht! Es bleibt jedoch fraglich, ob es überhaupt zu einem Mehrheitsergebnis kommt - viele Abgeordnete wollen ja das tun, was den Bürger/innen gern vorgeworfen wird: Wahl- bzw. Stimmenenthaltung praktizieren. Dann ist die Gesetzgebungsarbeit der letzten 5 Jahre hinfällig und es wird wohl niemand in der neuen Legislaturperiode Lust verspüren, sich da noch einmal ganz von vorn daran zu machen.
Noch kann sich jeder Bürger einmischen
Dazu hat die Humanistische Union eine interessante detaillierte Liste zusammengestellt, siehe hier:
http://www.humanistische-union.de/theme ... ung/jetzt/
Sollten Sie darauhin Ihrem (oder dem einen oder anderen) Abgeordneten noch etwas mit auf den Weg geben, können Sie es auch hier tun, wo es gleichzeitig veröffentlicht einsehbar ist:
http://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag-132-0.html
Achtung, Politikerbeschimpfungen oder Unflätigkeiten sind bei Abgeordnetenwatch von der Veröffentlichung ausgeschlossen!
(Da es sich um eine namentliche Abstimmung handelt, können Sie natürlich auch im Nachhinein erfahren, wer wie gestimmt hat.)
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Quelle Tagesordnung im Bundestag am 28.5.:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... _vorschau/
Quelle: E-Mail-Zuschrift vom 22.5.2009
http://www.patientenverfuegung.de
Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung
Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung sind abzulehnen – Überregulierung vermeiden!
Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 23.05.2009 hier:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 23.05.2009 hier:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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- phpBB God
- Beiträge: 1148
- Registriert: 26.12.2007, 10:05
- Kontaktdaten:
Rechtskultur (?)
Das Patientenverfügungsgesetz steht auf der Kippe und auch wenn der 28. Mai kein Tag des Weltuntergangs ist, so kann er doch mit diesem Antrag zu einem Tag werden, in dem ein stückweit die „Rechtskultur“ zu Grabe getragen wird. Wenn Politiker schon nicht mehr zur Erkenntnis gelangen, dass der Vorbehalt des Gesetzes eine gesetzliche Regelung erfordert und es sich hier um einen Regelungsbereich aus dem Bereich der grundrechtlichen Schutzverpflichtungen handelt – ja dann können wir in einer feierlichen Stunde zeitnah nach den Lobpreisungen für das Deutsche Grundgesetz uns gleichsam auch von dem Vorbehalt des Gesetzes verabschieden und das Selbstbestimmungsrecht „zu Grabe tragen“.
Mehr dazu unter dem nachfolgenden Link
http://www.iqb-info.de/Wort_zum_Sonntag ... h_2009.pdf
Mehr dazu unter dem nachfolgenden Link
http://www.iqb-info.de/Wort_zum_Sonntag ... h_2009.pdf
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!