20% der Behandlungsfehlervorwürfe sind berechtigt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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20% der Behandlungsfehlervorwürfe sind berechtigt

Beitrag von Service » 05.11.2008, 16:13

„Nur 20 Prozent der Behandlungsfehlervorwürfe sind berechtigt“

480 bestätigte Behandlungsfehler, 7,1 Millionen Euro Schadensersatz für Kranken- und Pflegekasse: Das ist die Bilanz nach acht Jahren Arbeit des AOK-Instituts Medizinschaden bei der AOK Schleswig-Holstein. Allerdings: Nur etwa bei 20 Prozent der gemeldeten Fälle hatte es sich um berechtigte Vorwürfe der Patienten gehandelt.
2.373 AOK-Kunden hätten seit der Gründung das laut AOK in dieser Form bundesweit einmalige Serviceangebot genutzt. Zwar könne die AOK nur eigene Ansprüche geltend machen, an den von der Kasse erstrittenen Gerichtsurteilen oder Vergleichen könnten sich die Patienten bei der Durchsetzung eigener Forderungen wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld aber orientieren. Auch würden Gutachten den Versicherten kostenlos zur Verfügung gestellt.

Jeder dritte Vorwurf richte sich an Chirurgen, es folgten Orthopädie (14 Prozent) und Gynäkologie (12 Prozent). „Hier sind mögliche Fehler für die Versicherten eher ersichtlich, zum Beispiel bei Lähmungen oder Verbrennungen nach Operationen“, benennt Institutsleiter Dr. Holger Thomsen die Gründe. Er kritisiert die mangelnde Kommunikation bei Behandlungsfehlervorwürfen zwischen Ärzten und Patienten. „Anstatt konstruktiv mit ihren Patienten zusammenzuarbeiten und mit zur Klärung des Sachverhalts beizutragen, meiden die betroffenen Mediziner häufig den Dialog mit dem Patienten. Viele Mediziner spielen auf Zeit und geben Behandlungsunterlagen nicht oder nur stark verzögert heraus.“

Häufig gebe es auch Probleme bei der Schadensregulierung, weil Mediziner nicht ausreichend abgesichert seien. Thomsen fordert deshalb von der Ärztekammer, die gesetzliche Verpflichtung einer hinreichenden Versicherung der Mediziner gegen Haftpflichtansprüche zu kontrollieren, „damit der Arzt bei möglichen Behandlungsfehlern abgesichert ist und Schadenersatzansprüche zugunsten der Geschädigten auch realisiert werden können“. An die zuständigen Gerichte appelliert Thomsen, die Gutachten medizinischer Sachverständiger kritischer zu würdigen. Gelegentlich komme es zu „kollegenschützenden Haltungen medizinischer Sachverständiger“. Außerdem sollten Gerichte stärker auf eine persönliche und räumliche Distanz zwischen gerichtlich bestellten Sachverständigen und beklagten Kliniken und Ärzten achten.

Quelle: Pressemitteilung vom 5.11.208
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Rüdiger Bastigkeit
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20% der Behandlungsfehlervorwürfe sind berechtigt

Beitrag von Rüdiger Bastigkeit » 06.11.2008, 18:08

In den vergangenen Jahren wurde darüber berichtet, dass die Erfolgsquote bei den Gutachter- und Schlichtungsstellen bei rd. 30% lag. Offensichtlich wird jetzt zurückhaltender entschieden. Oder was?

R.B.
Pflegesystem verbessern - dringend!

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