Vermuteter Behandlungsfehler - was tun?
Fast jeden Tag gibt es allgemeine Anfragen, was bei einem vermuteten Behandlungs- oder Pflegefehler zu tun ist, ein. Dazu wird / kann nur in allgemeiner Form geantwortet worden; z.B. wie folgt:
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ob und inwieweit eine medizinische Fehlbehandlung vorliegt, muss im Zweifel gutachtlich untersucht und bewertet werden. Da ich nicht übersehen kann, wo die fragliche Behandlung stattgefunden hat, antworte ich allgemein:
Sie können einmal die Krankenkasse um Beratungshilfe bitten, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Nach dem SGB V kann sich die Krankenkasse einschalten und den MDK zu einer Begutachtung veranlassen.
Dann können Sie sich an die zuständige ärztliche Gutachter- bzw. Schlichtungsstelle wenden und dort eine Überprüfung in Gang bringen, meist kostenlos.
Natürlich kann man auch immer einen Anwalt einschalten. Dies ist finanziell eher problemlos, wenn es eine entsprechende Rechtsschutzversicherung gibt. U.U. gibt es Prozesskostenhilfe.
Man kann auch selbst durch Gespräche / Briefe mit Krankenhausträger und Haftpflichtversicherung versuchen, eine Klärung herbeizuführen - aber schwierig, weil meist abgeblockt wird.
Von der Möglichkeit, per Strafanzeige (kostenlos) Aufhellung in die Angelegenheit zu bringen, halte ich eher wenig.
Ein gutes Buch informiert zum Thema:
Arzthaftungsrecht
viewtopic.php?t=8487&highlight=arzthaftungsrecht
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Vermuteter Behandlungsfehler - was tun?
Moderator: WernerSchell
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