Patientenverfügungsgesetz hat mehr Selbstbestimmung gebracht
BERLIN. Zum morgigen ersten Jahrestag des Inkrafttretens der Neuregelung von Patientenverfügungen erklärt der Mitinitiator des Gesetzes und Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin Michael KAUCH:
Das Gesetz ist ein großer Erfolg für die Selbstbestimmung von Patienten. Weil wir das Selbstbestimmungsrecht ernst nehmen, haben wir dem Patienten für jede Krankheitsphase das Recht zuerkannt, über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme selbst zu entscheiden. Die Bürger haben jetzt mehr Rechtssicherheit als beim zuvor vorherrschenden Richterrecht. Es hat sich ausgezahlt, dass sich die Liberalen seit 2004 konsequent für ein solches Gesetz eingesetzt haben.
Das Bundesjustizministerium bietet umfassende Informationen zum Abfassen einer Patientenverfügung an. Diese sind auf der Website des Ministeriums abrufbar. Mitbürger, denen dieser Informationsweg nicht offen steht, können die Broschüre auch in gedruckter Fassung anfordern.
Marc Jungnickel
Pressesprecher und
Leiter der Pressestelle
der FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-52388
Fax: 030/227-56778
eMail: jungnickel@fdp-bundestag.de
Quelle: Pressemitteilung vom 31.08.2010
Gesetz betr. Patientenverfügung - Unsicherheiten bleiben
Moderator: WernerSchell
Patienten-Selbstbestimmung ist zu begrüßen
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet u.a.:
Ärzte fordern Nachbesserungen bei Patientenverfügung
Berlin – Ein Jahr nach Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes hat die Bundesärztekammer eine kritische Bilanz gezogen. Das Gesetz biete zu wenig Hilfestellung für die Bürger, kritisierte Kammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe am Dienstag in Berlin. Er riet dazu, sich vor dem Abfassen einer Verfügung ärztlich beraten zu lassen. Hoppe betonte, dass der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille „grundsätzlich verbindlich und Grundlage ärztlichen Handelns“ sei. .... [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=36974
Im weiteren Text wird u.a. auf die Deutsche Hospiz Stiftung (Hr. Brysch) Bezug genommen.
Man fragt sich, wer hier eigentlich wessen Interessen vertritt. Aus Patientensicht ist die Bestätigung des Patientenwillens im BGB grundsätzlich zu begrüßen. Dass die Kompetenzen der Ärzte damit klar begrenzt worden sind, ist folgerichtig.
Von hier wird, wie bereits 2009 in einer längeren Stellungnahme ausgeführt wurde, gefordert, die Regelungen zur Patientenverfügung in ein Patientenrechtegesetz einzufügen. Das verfassungsrechtlich garantierte Patienten-Selbstbestimmungsrecht sollte in einem Gesetz zusammen gefasst werden.
Werner Schell
Ärzte fordern Nachbesserungen bei Patientenverfügung
Berlin – Ein Jahr nach Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes hat die Bundesärztekammer eine kritische Bilanz gezogen. Das Gesetz biete zu wenig Hilfestellung für die Bürger, kritisierte Kammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe am Dienstag in Berlin. Er riet dazu, sich vor dem Abfassen einer Verfügung ärztlich beraten zu lassen. Hoppe betonte, dass der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille „grundsätzlich verbindlich und Grundlage ärztlichen Handelns“ sei. .... [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=36974
Im weiteren Text wird u.a. auf die Deutsche Hospiz Stiftung (Hr. Brysch) Bezug genommen.
Man fragt sich, wer hier eigentlich wessen Interessen vertritt. Aus Patientensicht ist die Bestätigung des Patientenwillens im BGB grundsätzlich zu begrüßen. Dass die Kompetenzen der Ärzte damit klar begrenzt worden sind, ist folgerichtig.
Von hier wird, wie bereits 2009 in einer längeren Stellungnahme ausgeführt wurde, gefordert, die Regelungen zur Patientenverfügung in ein Patientenrechtegesetz einzufügen. Das verfassungsrechtlich garantierte Patienten-Selbstbestimmungsrecht sollte in einem Gesetz zusammen gefasst werden.
Werner Schell
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Patientenverfügung und die Beratung
Die Ärztezeitung vom 02.09.2010 berichtet:
Patientenverfügung: "Individuelle Beratung zwingend erforderlich"
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes am 1. September 2009 fordert die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung Nachbesserungen - auch bei ärztlichen Beratungsleistungen. " Die Beratung muss individuell sein", betont Eugen Brysch, der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=617 ... thik&n=524
Interessant ist, dass die ärztlichen Zeitschriften immer wieder gerne die Deutsche Hospiz Stiftung zitieren und Herrn Brysch mit seinen Thesen vorstellen, andere, eher kritische Stimmen aber unterdrücken. So ist mir z.B. bekannt, dass sich Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk mit seinen Statements bei den entsprechenden Medien einbringt, aber nicht zitiert wird. Da steckt Strategie, Absicht, dahinter. Es geht wohl eher nicht um breites Informieren, sondern allein um Stimmungsmache.
Dass bei Abfassung einer Patientenverfügung eine Beratung angezeigt sein kann, ist sicher nicht zu leugnen. Diese Beratung ist aber nicht zwingend. Der Patient muss sich klar werden, was er will, und kann (muss aber nicht) dort Informationen und Beratung abrufen, wo er das für richtig erachtet. Die Deutsche Hospiz Stiftung, die noch kürzlich die BGH-Entscheidung vom 25.06.2010 - Behandlungsabbruch bei einer Magensone - mit "Wild-West-Methoden" in Verbindung gebracht hat, scheint mir auf keinen Fall der richtige Beratungspartner zu sein. Beratung erfordert, die Rechtslage genau einschätzen zu können. Und die Rechtslage bei Patientenverfügungen ist klar: Der Patientenwille steht klar im Vordergrund und nicht (mehr bisher) die Deutungshoheit von Ärzten, Ethikern, Kirchenvertretern ..... usw.
Herbert Kunst
Patientenverfügung: "Individuelle Beratung zwingend erforderlich"
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes am 1. September 2009 fordert die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung Nachbesserungen - auch bei ärztlichen Beratungsleistungen. " Die Beratung muss individuell sein", betont Eugen Brysch, der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=617 ... thik&n=524
Interessant ist, dass die ärztlichen Zeitschriften immer wieder gerne die Deutsche Hospiz Stiftung zitieren und Herrn Brysch mit seinen Thesen vorstellen, andere, eher kritische Stimmen aber unterdrücken. So ist mir z.B. bekannt, dass sich Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk mit seinen Statements bei den entsprechenden Medien einbringt, aber nicht zitiert wird. Da steckt Strategie, Absicht, dahinter. Es geht wohl eher nicht um breites Informieren, sondern allein um Stimmungsmache.
Dass bei Abfassung einer Patientenverfügung eine Beratung angezeigt sein kann, ist sicher nicht zu leugnen. Diese Beratung ist aber nicht zwingend. Der Patient muss sich klar werden, was er will, und kann (muss aber nicht) dort Informationen und Beratung abrufen, wo er das für richtig erachtet. Die Deutsche Hospiz Stiftung, die noch kürzlich die BGH-Entscheidung vom 25.06.2010 - Behandlungsabbruch bei einer Magensone - mit "Wild-West-Methoden" in Verbindung gebracht hat, scheint mir auf keinen Fall der richtige Beratungspartner zu sein. Beratung erfordert, die Rechtslage genau einschätzen zu können. Und die Rechtslage bei Patientenverfügungen ist klar: Der Patientenwille steht klar im Vordergrund und nicht (mehr bisher) die Deutungshoheit von Ärzten, Ethikern, Kirchenvertretern ..... usw.
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
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Beratung durch Ärzte
Für mich ist neuerliche Diskussion nicht nachvollziehbar; klar muss letztlich sein, dass derjenige, der eine praktikable Patientenverfügung abzusetzen gedenkt, sicherlich auf profunden medizinischen Sachverstand angewiesen ist, um angesichts des mannigfalten Krankheitspanoramas insbesondere vor dem Hintergrund einer Primärerkrankung (z.B. Demenz oder Tumorerkrankungen) seine entsprechende "Verfügung" und damit "Willen" absetzen zu können.
Der Patient wird so auch in die "Verantwortung" genommen, denn mit der Selbstbestimmung korrespondiert zugleich auch ein durchaus hoher Preis: Allein der Patient kann für sich die Entscheidungsalternativen aufzeigen.
Insgesamt scheint also mehr Aufklärung geboten und zwar gerade mit Blick auf die differenten Krankheitsbilder und der sich daraus ergebenden Situationen für einen möglichen, vom Patienten verfügten Behandlungsabbruch.
"Unklarheiten" in der Patientenverfügung gehen grundsätzlich zu "Lasten" der Patienten (in dubio pro vita), so dass im Zweifel "nur" noch der Rekurs auf den mutmaßlichen Willen eine Richtschnur für den vermeintlichen Patientenwillen darstellt.
Das Grundübel erblicke ich zur Zeit vielmehr darin, dass verschiedene Organisationen glauben, die "Weisheit" für sich gepachtet zu haben, so dass ein stückweit auch in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, als sei die Patientenverfügung qua "Formular" ein Königsweg. Dem ist mitnichten so, da auch die Formulare namhafter Organisationen sich durchaus im Hinblick etwa auf die "Akutsituationen" als problematisch erweisen können und sich zum Teil widersprechen!
Im Übrigen halte ich es für völlig legitim, wenn Ärzte für eine Patientenaufklärung im Hinblick auf medizinisch relevante Fragen in einer Patientenverfügung eine Gebühr erhalten. Erst in einem offenen, freilich von Vertrauen geprägten Gespräch lassen sich mit dem Bürger/innen und Patienten das weite Spektrum die verschiedenen Situationen erörtern.
Dass im Übrigen das Meinungsspektrum im Diskurs nicht hinreichend abgebildet wird, verwundert nicht, geht es doch auch darum, dem "Gespenst von der herrschenden Lehre" Nahrung zu geben, um so ggf. Druck auf die Entscheidungsträger ausüben zu können.
Anderenorts habe ich hier im Forum - eher beiläufig - angemerkt, dass mehr oder minder offen ein "Kulturkampf" um Werte geführt wird. Dies hat teilweise zu heftigen Reaktionen geführt, wenngleich ich nach wie vor meine, dass alle (!) Organisationen sich ein stückweit in ihrer Außenwerbung zu bescheiden haben, da dass "Recht" zur Neutralität aufruft. Pressemitteilungen namhafter Organisationen nehmen mehr und mehr den Charakter von "Werbeanzeigen" an und preisen sich als diejenigen, die in der Lage sind, "rechtssichere Patientenverfügungen" auf den Weg bringen zu können, während demgegenüber andere Institutionen offensichtlich die Rechtslage nicht zu überblicken vermögen.
Denn eines ist doch unübersehbar: Mit der Beratung über Patientienverfügungen ist zugleich ein ökonomischer Markt eröffnet, der durchaus interessant ist und so gesehen "werben" die verschiedenen Institutionen auch um "Kunden"! Alles erscheint möglich: Von der "Patientenverfügung-Light", die auch im Einzelfall online auf den Weg gebracht werden kann oder die Vereinbarung eines intensiven Beratungsgesprächs; letztlich alles eine "Frage des Preises" und derjenige, der da seine Patientenverfügung alleine aufsetzen möchte, wäre dann "gut beraten", die medizinischen Grundsatzfragen in einem vertrauensvollen Gespräch mit "seinem Arzt" zu führen, um so für sich eine Orientierung gewinnen zu können.
Es kommt ganz entscheidend darauf an, dass derjenige, der eine Patientenverfügung abzusetzen gedenkt, sich seiner Rolle als Regisseur für sein Sterben (!) bewusst sein sollte.
Lutz Barth
Der Patient wird so auch in die "Verantwortung" genommen, denn mit der Selbstbestimmung korrespondiert zugleich auch ein durchaus hoher Preis: Allein der Patient kann für sich die Entscheidungsalternativen aufzeigen.
Insgesamt scheint also mehr Aufklärung geboten und zwar gerade mit Blick auf die differenten Krankheitsbilder und der sich daraus ergebenden Situationen für einen möglichen, vom Patienten verfügten Behandlungsabbruch.
"Unklarheiten" in der Patientenverfügung gehen grundsätzlich zu "Lasten" der Patienten (in dubio pro vita), so dass im Zweifel "nur" noch der Rekurs auf den mutmaßlichen Willen eine Richtschnur für den vermeintlichen Patientenwillen darstellt.
Das Grundübel erblicke ich zur Zeit vielmehr darin, dass verschiedene Organisationen glauben, die "Weisheit" für sich gepachtet zu haben, so dass ein stückweit auch in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, als sei die Patientenverfügung qua "Formular" ein Königsweg. Dem ist mitnichten so, da auch die Formulare namhafter Organisationen sich durchaus im Hinblick etwa auf die "Akutsituationen" als problematisch erweisen können und sich zum Teil widersprechen!
Im Übrigen halte ich es für völlig legitim, wenn Ärzte für eine Patientenaufklärung im Hinblick auf medizinisch relevante Fragen in einer Patientenverfügung eine Gebühr erhalten. Erst in einem offenen, freilich von Vertrauen geprägten Gespräch lassen sich mit dem Bürger/innen und Patienten das weite Spektrum die verschiedenen Situationen erörtern.
Dass im Übrigen das Meinungsspektrum im Diskurs nicht hinreichend abgebildet wird, verwundert nicht, geht es doch auch darum, dem "Gespenst von der herrschenden Lehre" Nahrung zu geben, um so ggf. Druck auf die Entscheidungsträger ausüben zu können.
Anderenorts habe ich hier im Forum - eher beiläufig - angemerkt, dass mehr oder minder offen ein "Kulturkampf" um Werte geführt wird. Dies hat teilweise zu heftigen Reaktionen geführt, wenngleich ich nach wie vor meine, dass alle (!) Organisationen sich ein stückweit in ihrer Außenwerbung zu bescheiden haben, da dass "Recht" zur Neutralität aufruft. Pressemitteilungen namhafter Organisationen nehmen mehr und mehr den Charakter von "Werbeanzeigen" an und preisen sich als diejenigen, die in der Lage sind, "rechtssichere Patientenverfügungen" auf den Weg bringen zu können, während demgegenüber andere Institutionen offensichtlich die Rechtslage nicht zu überblicken vermögen.
Denn eines ist doch unübersehbar: Mit der Beratung über Patientienverfügungen ist zugleich ein ökonomischer Markt eröffnet, der durchaus interessant ist und so gesehen "werben" die verschiedenen Institutionen auch um "Kunden"! Alles erscheint möglich: Von der "Patientenverfügung-Light", die auch im Einzelfall online auf den Weg gebracht werden kann oder die Vereinbarung eines intensiven Beratungsgesprächs; letztlich alles eine "Frage des Preises" und derjenige, der da seine Patientenverfügung alleine aufsetzen möchte, wäre dann "gut beraten", die medizinischen Grundsatzfragen in einem vertrauensvollen Gespräch mit "seinem Arzt" zu führen, um so für sich eine Orientierung gewinnen zu können.
Es kommt ganz entscheidend darauf an, dass derjenige, der eine Patientenverfügung abzusetzen gedenkt, sich seiner Rolle als Regisseur für sein Sterben (!) bewusst sein sollte.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
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Patientenwille im Mittelpunkt
Siehe auch die Texteinstellung zu
1 Jahr PV-Gesetz: Neubewertung des Patientenwillens
viewtopic.php?p=54519#54519
1 Jahr PV-Gesetz: Neubewertung des Patientenwillens
viewtopic.php?p=54519#54519
Ein Jahr Patientenverfügungsgesetz
Dtsch Arztebl 2010; 107(36)
Richter-Kuhlmann, Eva A.
Ein Jahr Patientenverfügungsgesetz
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=78199
Das Patientenverfügungsgesetz
http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/v4/ar ... p?id=66178
Patientenverfügungsgesetz: Die praktische Umsetzung – eine erste Zwischenbilanz
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=77260
Richter-Kuhlmann, Eva A.
Ein Jahr Patientenverfügungsgesetz
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=78199
Das Patientenverfügungsgesetz
http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/v4/ar ... p?id=66178
Patientenverfügungsgesetz: Die praktische Umsetzung – eine erste Zwischenbilanz
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=77260
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Christliche Patientenverfügung - mehr als nur ein Formular!
Im Tauziehen um die vermeintlich „rechtssichere“ Patientenverfügung wird gelegentlich vor der „christlichen Patientenverfügung“ gewarnt. Ob diese „Warnung“ gerechtfertigt ist oder letztlich der bewussten Eigendarstellung in der Öffentlichkeit und damit eine „Monopolstellung“ bei dem Vertrieb von Patientenverfügungsformularen einschließlich der damit angebotenen Beratung angestrebt wird, ist lediglich eine Frage von untergeordnetem Interesse, ist doch letztlich hervorzuheben, dass die „christliche Patientenverfügung“ mehr als nur ein Formular darstellt und zwar insbesondere mit Blick auf den Einführungstext.
Trotz meiner religionskritischen Haltung besteht für mich kein Zweifel darüber, dass es auch den gläubigen Christen gestattet sein muss, eine Patientenverfügung zu verfassen, die neben der Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der künftigen Patienten zugleich auch die Wahrung zentraler Glaubensgrundsätze in ihrem Kern beabsichtigt, mag hieraus auch eine (vordergründige) Indifferenz zum Patientenverfügungsgesetz mit dem in ihm eröffneten Möglichkeiten erblickt werden.
Die privatautonome (Rechts-)Gestaltung einer Patientenverfügung ist – freilich in den Grenzen des ius cogens – durchaus in das Belieben der subjektiven Grundrechtsträger gestellt und sofern diese es für geboten erachten, können die Verfügungen selbstverständlich auch dem Inhalte nach eine Patientenverfügung verfassen, die auf eine sog. Reichweitenbeschränkung hinauslaufen und insofern den behandelnden Arzt resp. das therapeutische Team unmittelbar „binden“. Gleichwohl können in Ansehnung an das komplexe Krankheitspanorama und den sich hieran anschließenden Krankheitsverläufen – zumal bei einer Multimorbidität – nicht alle Fallkonstellationen erfasst werden, wenngleich es in erster Linie darauf ankommen muss, zu verdeutlichen, dass dem künftigen Patienten ein hohes Maß an Selbstverantwortung zukommt und sofern er sich dessen bewusst ist, ihm auch die Möglichkeit zugebilligt wird, sich für eine christliche Patientenverfügung zu entscheiden, die der tragenden Lehre etwa der verfassten Amtskirchen positiv Rechnung trägt.
Auch das Patientenverfügungsgesetz ist als staatliches Gesetz „religiös und ethisch neutral“ und favorisiert ausnahmslos das Selbstbestimmungsrecht des späteren Patienten und so gesehen bleibt jedenfalls aus der Innenperspektive des Verfügenden die Frage, ob etwa einer „christlichen“ oder einer „humanen“ Patientenverfügung der Vorzug gebührt, zuvörderst eine „offene Frage“, die nur er selbst für sich beantworten kann.
Freilich bleibt es dem Verfügungswilligen unbenommen, diesbezüglich bei einer der miteinander konkurrierenden Institutionen resp. öffentlich-rechtlichen Körperschaften um eine entsprechende Aufklärung nachzusuchen, denn auch hier gilt sinngemäß und damit in einem übertragenen Sinne: Ein Jeder darf nach seiner Facon selig werden und demzufolge auch mehr oder weniger selbstbestimmt sterben!
„Mehr oder weniger“ deshalb, weil es selbstverständlich dem gläubigen Christen gestattet ist, seine Patientenverfügung an den für ihn höheren und gleichsam verbindlichen Werten auszurichten, ohne hierbei der Gefahr zu laufen, dass die Patientenverfügung später einmal einem „Prozess der Säkularisierung“ unterzogen wird und somit der Inhalt auf humanistische Ideale reduziert wird, die ganz und gar dem weltlichen Humanismus zu entsprechen in der Lage sind.
Sofern also etwa die verfassten Amtskirchen beabsichtigen
(vgl. dazu jüngst das Statement von Bischof Fürst, unter Ärzteblatt.de v. 15.06.10, Bischof überarbeitet christliche Patientenverfügung >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... uegung.htm <<< html)
ihren Vorschlag von einer „christlichen Patientenverfügung“ zu überarbeiten und hierbei gleichwohl dafür eintreten, ggf. einem „rigorosen Autonomie-Konzept“ eine Absage zu erteilen und für eine eingeschränkte Reichweite – mithin also bei unwiderruflich zum Tode führenden Erkrankungen – einzutreten und dies auch in dem christlichen „Patientenverfügungsformular“ zum Ausdruck kommt, werden wir dies zu respektieren haben.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang stehend lediglich eine „Aufklärung“ dahingehend, dass es auch andere Alternativen gibt – eine „Pflicht“, die auch von überzeugten Humanisten zu beherzigen ist, wenn und soweit es darum geht, etwa religiöse Vorstellungen bei dem Abfassen einer Patientenverfügung zu berücksichtigen, auch wenn es einem weltlichen Humanismus manchmal mehr als schwer fällt, sich auf die zentralen Lehren einer Religionsgemeinschaft jedenfalls in dem Maße einzulassen, wie es der individuelle Patientenwille „erfordert“.
Ungeachtet dessen bleibt es freilich den miteinander konkurrierenden Anbietern von „Patientenverfügungen“ vorbehalten, für ihre ideellen Ziele einzutreten und entsprechend zu werben – allerdings stets in dem Bewusstsein, dass das Toleranzprinzip zu beachten ist, denn nur der individuelle Wille zählt und nicht die dahinter stehende „Glaubensbotschaft“ – sei es nun eine von den verfassten Amtskirchen, der Humanisten oder von namhaften Vertretern der Ethik und „Ständeorganisationen“, es sei denn, der Verfügende identifiziert sich mit diesen „Botschaften“ und möchte diese expressis verbis in seiner (!) Patientenverfügung aufgenommen und abgesichert wissen.
Lutz Barth
Trotz meiner religionskritischen Haltung besteht für mich kein Zweifel darüber, dass es auch den gläubigen Christen gestattet sein muss, eine Patientenverfügung zu verfassen, die neben der Wahrung des Selbstbestimmungsrechts der künftigen Patienten zugleich auch die Wahrung zentraler Glaubensgrundsätze in ihrem Kern beabsichtigt, mag hieraus auch eine (vordergründige) Indifferenz zum Patientenverfügungsgesetz mit dem in ihm eröffneten Möglichkeiten erblickt werden.
Die privatautonome (Rechts-)Gestaltung einer Patientenverfügung ist – freilich in den Grenzen des ius cogens – durchaus in das Belieben der subjektiven Grundrechtsträger gestellt und sofern diese es für geboten erachten, können die Verfügungen selbstverständlich auch dem Inhalte nach eine Patientenverfügung verfassen, die auf eine sog. Reichweitenbeschränkung hinauslaufen und insofern den behandelnden Arzt resp. das therapeutische Team unmittelbar „binden“. Gleichwohl können in Ansehnung an das komplexe Krankheitspanorama und den sich hieran anschließenden Krankheitsverläufen – zumal bei einer Multimorbidität – nicht alle Fallkonstellationen erfasst werden, wenngleich es in erster Linie darauf ankommen muss, zu verdeutlichen, dass dem künftigen Patienten ein hohes Maß an Selbstverantwortung zukommt und sofern er sich dessen bewusst ist, ihm auch die Möglichkeit zugebilligt wird, sich für eine christliche Patientenverfügung zu entscheiden, die der tragenden Lehre etwa der verfassten Amtskirchen positiv Rechnung trägt.
Auch das Patientenverfügungsgesetz ist als staatliches Gesetz „religiös und ethisch neutral“ und favorisiert ausnahmslos das Selbstbestimmungsrecht des späteren Patienten und so gesehen bleibt jedenfalls aus der Innenperspektive des Verfügenden die Frage, ob etwa einer „christlichen“ oder einer „humanen“ Patientenverfügung der Vorzug gebührt, zuvörderst eine „offene Frage“, die nur er selbst für sich beantworten kann.
Freilich bleibt es dem Verfügungswilligen unbenommen, diesbezüglich bei einer der miteinander konkurrierenden Institutionen resp. öffentlich-rechtlichen Körperschaften um eine entsprechende Aufklärung nachzusuchen, denn auch hier gilt sinngemäß und damit in einem übertragenen Sinne: Ein Jeder darf nach seiner Facon selig werden und demzufolge auch mehr oder weniger selbstbestimmt sterben!
„Mehr oder weniger“ deshalb, weil es selbstverständlich dem gläubigen Christen gestattet ist, seine Patientenverfügung an den für ihn höheren und gleichsam verbindlichen Werten auszurichten, ohne hierbei der Gefahr zu laufen, dass die Patientenverfügung später einmal einem „Prozess der Säkularisierung“ unterzogen wird und somit der Inhalt auf humanistische Ideale reduziert wird, die ganz und gar dem weltlichen Humanismus zu entsprechen in der Lage sind.
Sofern also etwa die verfassten Amtskirchen beabsichtigen
(vgl. dazu jüngst das Statement von Bischof Fürst, unter Ärzteblatt.de v. 15.06.10, Bischof überarbeitet christliche Patientenverfügung >>> http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... uegung.htm <<< html)
ihren Vorschlag von einer „christlichen Patientenverfügung“ zu überarbeiten und hierbei gleichwohl dafür eintreten, ggf. einem „rigorosen Autonomie-Konzept“ eine Absage zu erteilen und für eine eingeschränkte Reichweite – mithin also bei unwiderruflich zum Tode führenden Erkrankungen – einzutreten und dies auch in dem christlichen „Patientenverfügungsformular“ zum Ausdruck kommt, werden wir dies zu respektieren haben.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang stehend lediglich eine „Aufklärung“ dahingehend, dass es auch andere Alternativen gibt – eine „Pflicht“, die auch von überzeugten Humanisten zu beherzigen ist, wenn und soweit es darum geht, etwa religiöse Vorstellungen bei dem Abfassen einer Patientenverfügung zu berücksichtigen, auch wenn es einem weltlichen Humanismus manchmal mehr als schwer fällt, sich auf die zentralen Lehren einer Religionsgemeinschaft jedenfalls in dem Maße einzulassen, wie es der individuelle Patientenwille „erfordert“.
Ungeachtet dessen bleibt es freilich den miteinander konkurrierenden Anbietern von „Patientenverfügungen“ vorbehalten, für ihre ideellen Ziele einzutreten und entsprechend zu werben – allerdings stets in dem Bewusstsein, dass das Toleranzprinzip zu beachten ist, denn nur der individuelle Wille zählt und nicht die dahinter stehende „Glaubensbotschaft“ – sei es nun eine von den verfassten Amtskirchen, der Humanisten oder von namhaften Vertretern der Ethik und „Ständeorganisationen“, es sei denn, der Verfügende identifiziert sich mit diesen „Botschaften“ und möchte diese expressis verbis in seiner (!) Patientenverfügung aufgenommen und abgesichert wissen.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Patientenverfügungen - Unterstützung nötig
Ärzte Zeitung, 04.10.2010
Patientenverfügungen - für Ärzte unerlässlich
Patientenverfügungen? Unbedingt! Die dafür notwendigen Dokumente sollten allerdings nach Auffassung einer großen Mehrheit der niedergelassenen Ärzte in Deutschland niemals ohne das Know-how von Experten erstellt werden.
Von Christoph Fuhr
NEU-ISENBURG. Ein Ankreuzformular ausfüllen, und fertig ist die Patientenverfügung? So kann das nicht funktionieren, sagt eine überwältigende Mehrheit der Ärzte in Deutschland. Patienten wären bei dieser speziellen und im Detail komplizierten Aufgabe überfordert. 95 Prozent der Ärzte sind deshalb überzeugt: Betroffene brauchen hier dringend Unterstützung. ..... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... ml#comment
Patientenverfügungen - für Ärzte unerlässlich
Patientenverfügungen? Unbedingt! Die dafür notwendigen Dokumente sollten allerdings nach Auffassung einer großen Mehrheit der niedergelassenen Ärzte in Deutschland niemals ohne das Know-how von Experten erstellt werden.
Von Christoph Fuhr
NEU-ISENBURG. Ein Ankreuzformular ausfüllen, und fertig ist die Patientenverfügung? So kann das nicht funktionieren, sagt eine überwältigende Mehrheit der Ärzte in Deutschland. Patienten wären bei dieser speziellen und im Detail komplizierten Aufgabe überfordert. 95 Prozent der Ärzte sind deshalb überzeugt: Betroffene brauchen hier dringend Unterstützung. ..... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... ml#comment