Patientenverfügung - Gesetz in Vorbereitung
Moderator: WernerSchell
"Auch Koma-Patienten haben Selbstbestimmungsrecht"
Zypries plädiert für Patientenverfügung
"Auch Koma-Patienten haben Selbstbestimmungsrecht"
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich dafür ausgesprochen, Patientenverfügungen zum Behandlungsabbruch auch bei einem Wachkoma oder schwerer Demenz anzuerkennen. "Ein Mensch, der bei vollem Bewusstsein ist, kann jederzeit entscheiden, ob er sich medizinisch behandeln lässt oder nicht. ..
...
Weiter unter
http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... F1,00.html
Quelle: tagesschau-newsletter vom 10.04.2007
"Auch Koma-Patienten haben Selbstbestimmungsrecht"
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich dafür ausgesprochen, Patientenverfügungen zum Behandlungsabbruch auch bei einem Wachkoma oder schwerer Demenz anzuerkennen. "Ein Mensch, der bei vollem Bewusstsein ist, kann jederzeit entscheiden, ob er sich medizinisch behandeln lässt oder nicht. ..
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http://www.tagesschau.de/aktuell/meldun ... F1,00.html
Quelle: tagesschau-newsletter vom 10.04.2007
Patientenverfügung auch bei Demenzkranken
Zypries für Patientenverfügung auch bei Demenzkranken
Dienstag, 10. April 2007
Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) spricht sich dafür aus, Patientenverfügungen auch bei Komapatienten oder Demenzkranken anzuerkennen und damit die Möglichkeit zu eröffnen, deren Leben vorzeitig zu beenden. Zypries sagte der „Berliner Zeitung“ von heute: „Nach meiner Auffassung muss eine Verfügung in allen Situationen gelten, auch bei langen Krankheitszuständen, etwa einem Wachkoma oder einer starken Altersdemenz.“
...
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28080
Dienstag, 10. April 2007
Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) spricht sich dafür aus, Patientenverfügungen auch bei Komapatienten oder Demenzkranken anzuerkennen und damit die Möglichkeit zu eröffnen, deren Leben vorzeitig zu beenden. Zypries sagte der „Berliner Zeitung“ von heute: „Nach meiner Auffassung muss eine Verfügung in allen Situationen gelten, auch bei langen Krankheitszuständen, etwa einem Wachkoma oder einer starken Altersdemenz.“
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Patientenverfügung soll immer gelten
Recht auf einen Tod in Würde
Justizministerin Merk: Patientenverfügung soll immer gelten
Die Politik ringt um eine gesetzliche Regelung für die Patientenverfügung. Bundestagsabgeordnete quer durch alle Parteien, darunter die Bundesjustizministerin, wollen, dass eine Verfügung auch bei langen und nicht unbedingt tödlichen Krankheitszuständen (etwa einem Wachkoma) gelten soll.
....
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http://www.merkur-online.de/nachrichten ... 83002.html
Justizministerin Merk: Patientenverfügung soll immer gelten
Die Politik ringt um eine gesetzliche Regelung für die Patientenverfügung. Bundestagsabgeordnete quer durch alle Parteien, darunter die Bundesjustizministerin, wollen, dass eine Verfügung auch bei langen und nicht unbedingt tödlichen Krankheitszuständen (etwa einem Wachkoma) gelten soll.
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http://www.merkur-online.de/nachrichten ... 83002.html
Regelungen zur Patientenverfügung kritisiert
Montgomery kritisiert gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung
Donnerstag, 12. April 2007
Hamburg – Der Präsident der Ärztekammer Hamburg, Frank-Ulrich Montgomery, hat sich gegen eine „Regelungswut des Staates“ bei den Patientenverfügungen, die „mehr Probleme verursacht als löst“ ausgesprochen. „Die Debatte um die Reichweite einer Patientenverfügung bei Demenzkranken zeigt exemplarisch, wie gefährlich die von der Politik angestoßene Diskussion zur Verbindlichkeit einer Patientenverfügung sein kann“, sagte der Kammerpräsident.
...
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28117
Donnerstag, 12. April 2007
Hamburg – Der Präsident der Ärztekammer Hamburg, Frank-Ulrich Montgomery, hat sich gegen eine „Regelungswut des Staates“ bei den Patientenverfügungen, die „mehr Probleme verursacht als löst“ ausgesprochen. „Die Debatte um die Reichweite einer Patientenverfügung bei Demenzkranken zeigt exemplarisch, wie gefährlich die von der Politik angestoßene Diskussion zur Verbindlichkeit einer Patientenverfügung sein kann“, sagte der Kammerpräsident.
...
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Ärzte gegen weitgehendes Gesetz zur Patientenverfügung
Ärzte gegen weitgehendes Gesetz zur Patientenverfügung
16.05.2007 (Bundesärztekammer) – Der 110. Deutsche Ärztetag in Münster hat sich gegen eine umfangreiche rechtliche Regelung von Patientenverfügungen ausgesprochen. Die Situationen am Lebensende seien hochkomplex und individuell. 'Deshalb stellt sich die Frage, ob durch eine weitergehende gesetzliche Regelung nicht neue Verunsicherungen im medizinischen Alltag hervorgerufen werden', heißt es in einem Beschluss des Ärztetages.
Es müsse lediglich klargestellt werden, in welchen Fällen das Vormundschaftsgericht einzuschalten sei. "Neben den geregelten Voraussetzungen für die Anrufung des Vormundschaftsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen sollte eine Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht nur notwendig sein, wenn zwischen Arzt und Bevollmächtigtem oder Betreuer unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob die Nichtbehandlung oder der Behandlungsverzicht dem Patientenwillen entspricht. Das Vormundschaftsgericht sollte nur in Konfliktfällen entscheiden", erklärten die Delegierten.
Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute grundsätzlich verbindlich und Grundlage ärztlichen Handelns. Unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung sei der Patientenwille zu beachten. Eine Begrenzung der Reichweite einer Patientenverfügung stehe im Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht des Patienten. "Jeder Patient hat das Recht, sich für oder gegen eine medizinische Behandlung zu entscheiden und gegebenenfalls den Umfang zu bestimmen. Dieser Grundsatz gilt auch für den antizipierten Willen. Daraus folgt, dass der sicher festgestellte Wille des Patienten unabhängig von der Art oder dem Stadium einer Erkrankung zu beachten ist", so der Deutsche Ärztetag.
Darüber hinaus stellten die Delegierten klar, dass es keine Pflicht gebe, eine Patientenverfügung niederzulegen. "Ein Bürger sollte frei entscheiden dürfen, ob er eine Vorausverfügung trifft oder nicht." Der Vorsorgevollmacht bzw. einer Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung komme gegenüber einer Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht eine besondere Bedeutung zu.
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Kontakt zur Bundesärztekammer
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1 (Wegelystr.)
10623 Berlin
Postfach 120 864
10589 Berlin
Tel.: (030) 40 04 56-700
Fax: (030) 40 04 56-707
Quelle: Pressemitteilung vom 16.5.2007
http://www.arzt.de/Aktuelles/20070516/200705161.html
16.05.2007 (Bundesärztekammer) – Der 110. Deutsche Ärztetag in Münster hat sich gegen eine umfangreiche rechtliche Regelung von Patientenverfügungen ausgesprochen. Die Situationen am Lebensende seien hochkomplex und individuell. 'Deshalb stellt sich die Frage, ob durch eine weitergehende gesetzliche Regelung nicht neue Verunsicherungen im medizinischen Alltag hervorgerufen werden', heißt es in einem Beschluss des Ärztetages.
Es müsse lediglich klargestellt werden, in welchen Fällen das Vormundschaftsgericht einzuschalten sei. "Neben den geregelten Voraussetzungen für die Anrufung des Vormundschaftsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen sollte eine Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht nur notwendig sein, wenn zwischen Arzt und Bevollmächtigtem oder Betreuer unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob die Nichtbehandlung oder der Behandlungsverzicht dem Patientenwillen entspricht. Das Vormundschaftsgericht sollte nur in Konfliktfällen entscheiden", erklärten die Delegierten.
Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute grundsätzlich verbindlich und Grundlage ärztlichen Handelns. Unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung sei der Patientenwille zu beachten. Eine Begrenzung der Reichweite einer Patientenverfügung stehe im Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht des Patienten. "Jeder Patient hat das Recht, sich für oder gegen eine medizinische Behandlung zu entscheiden und gegebenenfalls den Umfang zu bestimmen. Dieser Grundsatz gilt auch für den antizipierten Willen. Daraus folgt, dass der sicher festgestellte Wille des Patienten unabhängig von der Art oder dem Stadium einer Erkrankung zu beachten ist", so der Deutsche Ärztetag.
Darüber hinaus stellten die Delegierten klar, dass es keine Pflicht gebe, eine Patientenverfügung niederzulegen. "Ein Bürger sollte frei entscheiden dürfen, ob er eine Vorausverfügung trifft oder nicht." Der Vorsorgevollmacht bzw. einer Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung komme gegenüber einer Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht eine besondere Bedeutung zu.
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Kontakt zur Bundesärztekammer
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1 (Wegelystr.)
10623 Berlin
Postfach 120 864
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Tel.: (030) 40 04 56-700
Fax: (030) 40 04 56-707
Quelle: Pressemitteilung vom 16.5.2007
http://www.arzt.de/Aktuelles/20070516/200705161.html
Ärzte gegen Regelungen betr. Patientenverfügung
Ärzte gegen Regelungen betr. Patientenverfügung - aller Art?
<< Münster (ddp). Der Deutsche Ärztetag hat sich gegen eine umfangreiche rechtliche Regelung von Patientenverfügungen ausgesprochen. Die Situation am Lebensende sei für eine solche Reglementierung zu komplex und individuell, heißt es in einem am Mittwoch in Münster veröffentlichten Beschluss des Ärzteparlaments. Es sei zu befürchten, dass eine weitergehende gesetzliche Regelung neue Verunsicherungen im medizinischen Alltag hervorrufen würde. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute verbindlich und Grundlage für das ärztliche Handeln - unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung. Die Reichweite einer Patientenverfügung zu begrenzen, widerspräche dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten. ddp/chj/kos >>
Quelle: ad-hoc-news vom 16.5.07
<< Bei der Eröffnung des 110. Ärztetages in Münster haben die Ärzte erneut ihrem Unmut über die seit 1. April diesen Jahres geltende Gesundheitsreform Luft gemacht. Sie löse keine der wesentlichen Probleme, wäre schlecht finanziert und verantwortlich für die steigende Fremdbestimmung der Ärzte, bemängelte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, in seiner Rede. Diese „Fremdbestimmung [des] ärztlichen Handelns“ stellt zum Beispiel eine von der Regierung angestrebte umfangreiche gesetzliche Regelung der Patientenverfügung dar. ....>>
Quelle: Berliner Umschau vom 16.5.07
Professor Jörg-Dietrich Hoppe ist am Donnerstag beim Ärztetag in Münster in seinem Amt als Präsident der Bundesärztekammer bestätigt worden (mit 202 von 241 gültigen Delegiertenstimmen). Zum neuen Vizepräsidenten wurde Dr. Frank Ulrich Montgomery, Chef der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, gewählt (121 Stimmen).
Beide hatte sich bereits im April massiv gegen eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung ausgesprochen – da ja alles bereits heute schon bestens geregelt sei.
Dass „umfangreiche“, (reichweiten-)beschränkende Regelungen („Bosbach-Entwurf“) als kontraproduktiv angesehen werden, ist nur zu gut verständlich. Doch warum sind die Ärztefunktionäre auch gegen den alternativen „Stünker-Entwurf“, der in seiner rechtlichen Einfachheit und Schlichtheit ja gerade die praktischen Detailprobleme außen vor lässt?
Auf einer Internetseite der AKTION MENSCH wird versucht, diesem Ärzte-Geheimnis auf die Spur zu kommen. Das niveauvolle und von gegenseitigem Respekt geprägte Forum läd (auf Grundlage eines Hintergrundbeitrags) zum Mitdiskutieren und Nachdenken ein:
http://diegesellschafter.de/diskussion/ ... &nid=61314
Quelle: Newsletter vom 17.5.207
http://www.patientenverfuegung.de
<< Münster (ddp). Der Deutsche Ärztetag hat sich gegen eine umfangreiche rechtliche Regelung von Patientenverfügungen ausgesprochen. Die Situation am Lebensende sei für eine solche Reglementierung zu komplex und individuell, heißt es in einem am Mittwoch in Münster veröffentlichten Beschluss des Ärzteparlaments. Es sei zu befürchten, dass eine weitergehende gesetzliche Regelung neue Verunsicherungen im medizinischen Alltag hervorrufen würde. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille sei schon heute verbindlich und Grundlage für das ärztliche Handeln - unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung. Die Reichweite einer Patientenverfügung zu begrenzen, widerspräche dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten. ddp/chj/kos >>
Quelle: ad-hoc-news vom 16.5.07
<< Bei der Eröffnung des 110. Ärztetages in Münster haben die Ärzte erneut ihrem Unmut über die seit 1. April diesen Jahres geltende Gesundheitsreform Luft gemacht. Sie löse keine der wesentlichen Probleme, wäre schlecht finanziert und verantwortlich für die steigende Fremdbestimmung der Ärzte, bemängelte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, in seiner Rede. Diese „Fremdbestimmung [des] ärztlichen Handelns“ stellt zum Beispiel eine von der Regierung angestrebte umfangreiche gesetzliche Regelung der Patientenverfügung dar. ....>>
Quelle: Berliner Umschau vom 16.5.07
Professor Jörg-Dietrich Hoppe ist am Donnerstag beim Ärztetag in Münster in seinem Amt als Präsident der Bundesärztekammer bestätigt worden (mit 202 von 241 gültigen Delegiertenstimmen). Zum neuen Vizepräsidenten wurde Dr. Frank Ulrich Montgomery, Chef der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, gewählt (121 Stimmen).
Beide hatte sich bereits im April massiv gegen eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung ausgesprochen – da ja alles bereits heute schon bestens geregelt sei.
Dass „umfangreiche“, (reichweiten-)beschränkende Regelungen („Bosbach-Entwurf“) als kontraproduktiv angesehen werden, ist nur zu gut verständlich. Doch warum sind die Ärztefunktionäre auch gegen den alternativen „Stünker-Entwurf“, der in seiner rechtlichen Einfachheit und Schlichtheit ja gerade die praktischen Detailprobleme außen vor lässt?
Auf einer Internetseite der AKTION MENSCH wird versucht, diesem Ärzte-Geheimnis auf die Spur zu kommen. Das niveauvolle und von gegenseitigem Respekt geprägte Forum läd (auf Grundlage eines Hintergrundbeitrags) zum Mitdiskutieren und Nachdenken ein:
http://diegesellschafter.de/diskussion/ ... &nid=61314
Quelle: Newsletter vom 17.5.207
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Patientenverfügungsregister
Der Hessische Justizminister Banzer schlägt Patientenverfügungsregister vor
"Eine Patientenverfügung kann für jeden jederzeit Bedeutung erlangen. Sie ist Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts und regelt die Durchführung bzw. den Abbruch medizinischer Behandlungen, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann", erklärte der Hessische Justizminister Jürgen Banzer am 26.5.2007 bei dem 1. Hessischen Kongress für Gesundheitswirtschaft in Frankfurt.
Banzer u.a. weiter: "Der Gesetzgeber sollte den Menschen mit einer gesetzlichen Regelung eine Grundlage für die wichtigen Entscheidungen für das Lebensende schaffen. Dabei ist der Lebensschutz als zentrales Gut zu achten. Im Zweifel ist eine Entscheidung für das Leben zu treffen. Eine aktive Sterbehilfe darf es nicht geben. ... Um sicherzustellen, dass eine vorhandene Patientenverfügung tatsächlich berücksichtigt wird, sollte ein Patientenverfügungsregister eingerichtet werden, das Ärzte routinemäßig abfragen können, wenn ein Patient am Lebensende seinen Willen nicht mehr äußern kann. Dieses sollte bei den Einwohnermeldeämtern geführt werden, um sicherzustellen, dass Datenschutzbelange gesichert sind und das Register jeweils kurzfristig – auch nachts – online abgefragt werden kann, was aktuell z. B. schon für die Polizei möglich ist. ... Wir müssen durch ein gesetzlich verankertes Institut der Patientenverfügung Voraussetzungen dafür schaffen, dass keine Fehler zu Lasten des Lebens passieren".
Der Vorschlag ist interessiert und muss m.E. unbedingt diskutiert werden. Für Vorsorgevollmachten gibt es bereits Register, z.B. bei der Bundesnotarkammer. Für Patientenverfügungen muss es m.E. auch eine Erfassungs- bzw. Hinterlegungsmöglichkeit geben. Dafür wären nach meiner Einschätzung ohne großen Aufwand die Amtsgerichte geeignet. Man muss ja nicht gleich weiter eine neue Institution schaffen.
Frohe Pfingsten wünscht
Rüdiger Bastigkeit
"Eine Patientenverfügung kann für jeden jederzeit Bedeutung erlangen. Sie ist Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts und regelt die Durchführung bzw. den Abbruch medizinischer Behandlungen, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann", erklärte der Hessische Justizminister Jürgen Banzer am 26.5.2007 bei dem 1. Hessischen Kongress für Gesundheitswirtschaft in Frankfurt.
Banzer u.a. weiter: "Der Gesetzgeber sollte den Menschen mit einer gesetzlichen Regelung eine Grundlage für die wichtigen Entscheidungen für das Lebensende schaffen. Dabei ist der Lebensschutz als zentrales Gut zu achten. Im Zweifel ist eine Entscheidung für das Leben zu treffen. Eine aktive Sterbehilfe darf es nicht geben. ... Um sicherzustellen, dass eine vorhandene Patientenverfügung tatsächlich berücksichtigt wird, sollte ein Patientenverfügungsregister eingerichtet werden, das Ärzte routinemäßig abfragen können, wenn ein Patient am Lebensende seinen Willen nicht mehr äußern kann. Dieses sollte bei den Einwohnermeldeämtern geführt werden, um sicherzustellen, dass Datenschutzbelange gesichert sind und das Register jeweils kurzfristig – auch nachts – online abgefragt werden kann, was aktuell z. B. schon für die Polizei möglich ist. ... Wir müssen durch ein gesetzlich verankertes Institut der Patientenverfügung Voraussetzungen dafür schaffen, dass keine Fehler zu Lasten des Lebens passieren".
Der Vorschlag ist interessiert und muss m.E. unbedingt diskutiert werden. Für Vorsorgevollmachten gibt es bereits Register, z.B. bei der Bundesnotarkammer. Für Patientenverfügungen muss es m.E. auch eine Erfassungs- bzw. Hinterlegungsmöglichkeit geben. Dafür wären nach meiner Einschätzung ohne großen Aufwand die Amtsgerichte geeignet. Man muss ja nicht gleich weiter eine neue Institution schaffen.
Frohe Pfingsten wünscht
Rüdiger Bastigkeit
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Freiburger Appell - Cave Patientenverfügung !
Freiburger Appell - Cave Patientenverfügung !
der Professoren Thomas Klie und Christoph Student
an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Der Deutsche Bundestag wird sich in den nächsten Monaten mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigen. Die beiden Freiburger Wissenschaftler Prof. Dr. Dr. Christoph Student, Arzt und langjähriger Leiter des Stuttgarter Hospizes und der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Klie, unter anderem Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie, warnen in ihrem Appell davor, in der gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung eine einfache Lösung zu sehen, wie in dilemmatösen Entscheidungssituationen am Lebensende verfahren werden kann.
____________________________________________________
Wenn Sie diesen Appell unterstützen möchten, schicken Sie Ihre Postanschrift und das Stichwort „Freiburger Appell“ per E-Mail an Christoph Student ( info@difpc.de )
___________________________________________________________
1. Die solidarische und fachlich fundierte Begleitung von Sterbenden gehört zu den großen kulturellen Herausforderungen unserer Zeit: Es soll keine/r aus Furcht vor Einsamkeit, Isolation und unwürdiger Behandlung sich den schnellen Tod herbeisehnen müssen. Wir verteidigen die Selbstbestimmung am Lebensende, wir erinnern aber an ihre Voraussetzungen: Kompetenz der Entscheidung, Wahlmöglichkeiten, fachliche fundierte Begleitung und ethisch qualifizierte Entscheidungswege. Den Tod als das kleinere Übel, das geringere Leid wählen zu können als Antwort auf unzureichende Lebensbedingungen, hat mit Unterstützung der Selbstbestimmung nichts zu tun.
2. Es sind Zweifel daran erlaubt, ob der von der Politik unterstellte Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung in der Bevölkerung tatsächlich groß ist. Schließlich haben bislang nur ca. 2,5 % der Bevölkerung von der Möglichkeit einer Patientenverfügung Gebrauch gemacht. Außerdem wünschen sich in intensiven Befragungen die aufgeklärten Bürger eher eine Verfügungsform, die den Dialog zwischen Ärzten, Pflegenden, gesetzlichem Vertreter und Angehörigen stärkt, wenn der Betroffene selbst nicht mehr entscheiden kann.
3. Die vom Bundestag aufgegriffenen Forderungen, Verbindlichkeit und Reichweite von Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln, suggeriert in fälschlicher Weise, dass schwierige Entscheidungssituationen am Lebensende mit Hilfe des Rechtes einfach zu bewältigen sind. Hier wird das Regelbare überschätzt und werden die Gefahren außer Acht gelassen, die mit der breiten Einführung und Etablierung des Rechtsinstituts der Patientenverfügung verbunden sind. Patientenverfügungen als verbindliche Festlegung einer Entscheidung helfen nur in wenigen Situationen: Insbesondere dann, wenn der kranke Mensch an einer schweren, längere Zeit bestehenden Bewusstseinsstörung leidet (speziell Demenz und Wachkoma). Demgegenüber stehen große Gefahren:
- Die für die Arzt-Patientenbeziehung notwendige Aushandlung und Interaktion verliert an Bedeutung.
- Patientenverfügungen beanspruchen womöglich auch dann noch Geltung, wenn eine qualitativ andere Lebenssituation für den Menschen eingetreten ist, die er sich real so nicht vorstellen konnte.
In der Diskussion um die Patientenverfügung ist deshalb ihre begrenzte Reichweite und sind die mit ihr verbundenen Gefahren deutlich zu benennen.
4. Die Diskussion um Patientenverfügungen ist verbunden mit der Diskussion um lebenswertes Leben im hohen Alter und bei schwerer und chronischer Krankheit. Es ist gerade ein Zeichen einer solidarischen und kulturell reichen Gesellschaft, dass sie allen Menschen ein Lebensrecht zuspricht und jenen einen besonderen gesellschaftlichen Wert zuordnet, die Menschen in Grenzsituationen ihres Lebens begleiten, wie etwa Angehörige, Pflegende und freiwillig Tätige. – Patientenverfügungen stehen in der Gefahr, dass in der Bevölkerung mit bestimmten Krankheitsbildern Vorstellungen von lebensunwertem Leben assoziiert werden. Damit verstellen sie den Blick auf ein Leben, dem unter anderen Vorzeichen durchaus Lebenswert innewohnt. Die Offenheit des Menschen für eine andere Art des Seins wird durch die Propagierung von Patientenverfügungen ebenso in Frage gestellt wie die Solidarität der Gesellschaft mit denen, die ihr Leben trotz der schweren Krankheiten und Behinderungen leben wollen.
5. Die zentrale kulturelle Bedeutung des Rechts liegt nicht in seiner Anwendung im Einzelfall: Da mag man bisweilen Rechtsklarheit wünschen. Recht hat im Wesentlichen die Funktion, Werthaltungen unmittelbar oder mittelbar in der Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Insofern wirkt das Recht immer über den Einzelfall hinaus. Gerade im Falle einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügungen, werden diese eine Wirkung auf die Moral unserer Gesellschaft entfalten: Es erscheint dann möglicherweise nicht mehr tunlich, ein Leben mit schwerer Krankheit und Behinderung z. B. unter den Bedingungen eines apallischen Syndroms („Wachkoma“) leben zu wollen. Der verbreitete Last-Diskurs kann den Druck der Mitglieder der Gesellschaft erhöhen, „selbstbestimmt“ Sorge dafür zu tragen, der Gesellschaft im Falle schwerer Pflegebedürftigkeit, Demenz und chronischer Krankheit nicht zur Last zu fallen. Angesichts des demografischen Wandels, der Zunahme von demenzkranken und hochbetagten pflegebedürftigen Menschen muss es aber gerade darum gehen, diesen Menschen einen Platz mitten in der Gesellschaft zu geben.
6. Die geplanten gesetzlichen Regelungen zu Patientenverfügungen bringen keinen essenziellen zusätzlichen Gewinn. Die derzeitige Rechtslage reicht aus, um in der Praxis heute hinreichende Handlungssicherheit herzustellen, wo sie denn überhaupt durch Patientenverfügung herstellbar ist. Glaubwürdig wäre eine Gesetzesinitiative nur dann, wenn sie gleichzeitig auf eine Situation träfe, in der Menschen in entsprechenden Situationen nicht in Sorge um Würdeverlust und fachlich unzureichende Behandlung sein müssen.
Wir appellieren deshalb an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages,
- die aktuelle Diskussion um die Patientenverfügung zu nutzen, um die Entwicklung einer palliativen Kultur ins Zentrum der Debatte zu rücken;
- die Bedeutung und Notwendigkeit rechtlicher Regelungen zur Patientenverfügung zu hinterfragen und eine gesetzliche Regelung zurückzustellen;
- falls die Mehrheit des Deutschen Bundestages für eine gesetzliche Reglung sein sollte, die unmittelbare Verbindlichkeit auf solche Situationen zu begrenzen, in denen ein Mensch sich im unmittelbaren Sterbeprozess befindet (in allen Fällen muss sichergestellt werden, dass die aktuellen Willensäußerungen und die Befindlichkeiten ermittelt und in die endgültige Entscheidungsfindung einbezogen werden);
- in öffentlichen Debatten deutlich zu machen, dass auch Menschen, die keine Patientenverfügung aufsetzen, darauf vertrauen können, dass in ihrem Sinne entschieden wird. Hierzu sind Strukturen zu schaffen, die die fachliche und ethische Qualität der Entscheidungen sicherstellen.
Freiburg, den 26. März 2007
Prof. Dr. jur. Thomas Klie
Professor für öffentliches Recht, Rechtsanwalt
Arbeitsschwerpunkt Gerontologie und Pflege an der
Evangelischen Fachhochschule Freiburg
Tel. 0761 47812 32
Email: klie@efh-freiburg.de
Quelle und weitere Informationen:
http://christoph-student.homepage.t-onl ... 42853.html
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Christoph Student
Palliativmediziner und Psychotherapeut
Deutsches Institut für Palliative Care
Tel.: (01 71) 9 53 24 27
Email: info@difpc.de
der Professoren Thomas Klie und Christoph Student
an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages
Der Deutsche Bundestag wird sich in den nächsten Monaten mit dem Thema Patientenverfügung beschäftigen. Die beiden Freiburger Wissenschaftler Prof. Dr. Dr. Christoph Student, Arzt und langjähriger Leiter des Stuttgarter Hospizes und der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Klie, unter anderem Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie, warnen in ihrem Appell davor, in der gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung eine einfache Lösung zu sehen, wie in dilemmatösen Entscheidungssituationen am Lebensende verfahren werden kann.
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Wenn Sie diesen Appell unterstützen möchten, schicken Sie Ihre Postanschrift und das Stichwort „Freiburger Appell“ per E-Mail an Christoph Student ( info@difpc.de )
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1. Die solidarische und fachlich fundierte Begleitung von Sterbenden gehört zu den großen kulturellen Herausforderungen unserer Zeit: Es soll keine/r aus Furcht vor Einsamkeit, Isolation und unwürdiger Behandlung sich den schnellen Tod herbeisehnen müssen. Wir verteidigen die Selbstbestimmung am Lebensende, wir erinnern aber an ihre Voraussetzungen: Kompetenz der Entscheidung, Wahlmöglichkeiten, fachliche fundierte Begleitung und ethisch qualifizierte Entscheidungswege. Den Tod als das kleinere Übel, das geringere Leid wählen zu können als Antwort auf unzureichende Lebensbedingungen, hat mit Unterstützung der Selbstbestimmung nichts zu tun.
2. Es sind Zweifel daran erlaubt, ob der von der Politik unterstellte Wunsch nach einer gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung in der Bevölkerung tatsächlich groß ist. Schließlich haben bislang nur ca. 2,5 % der Bevölkerung von der Möglichkeit einer Patientenverfügung Gebrauch gemacht. Außerdem wünschen sich in intensiven Befragungen die aufgeklärten Bürger eher eine Verfügungsform, die den Dialog zwischen Ärzten, Pflegenden, gesetzlichem Vertreter und Angehörigen stärkt, wenn der Betroffene selbst nicht mehr entscheiden kann.
3. Die vom Bundestag aufgegriffenen Forderungen, Verbindlichkeit und Reichweite von Patientenverfügungen gesetzlich zu regeln, suggeriert in fälschlicher Weise, dass schwierige Entscheidungssituationen am Lebensende mit Hilfe des Rechtes einfach zu bewältigen sind. Hier wird das Regelbare überschätzt und werden die Gefahren außer Acht gelassen, die mit der breiten Einführung und Etablierung des Rechtsinstituts der Patientenverfügung verbunden sind. Patientenverfügungen als verbindliche Festlegung einer Entscheidung helfen nur in wenigen Situationen: Insbesondere dann, wenn der kranke Mensch an einer schweren, längere Zeit bestehenden Bewusstseinsstörung leidet (speziell Demenz und Wachkoma). Demgegenüber stehen große Gefahren:
- Die für die Arzt-Patientenbeziehung notwendige Aushandlung und Interaktion verliert an Bedeutung.
- Patientenverfügungen beanspruchen womöglich auch dann noch Geltung, wenn eine qualitativ andere Lebenssituation für den Menschen eingetreten ist, die er sich real so nicht vorstellen konnte.
In der Diskussion um die Patientenverfügung ist deshalb ihre begrenzte Reichweite und sind die mit ihr verbundenen Gefahren deutlich zu benennen.
4. Die Diskussion um Patientenverfügungen ist verbunden mit der Diskussion um lebenswertes Leben im hohen Alter und bei schwerer und chronischer Krankheit. Es ist gerade ein Zeichen einer solidarischen und kulturell reichen Gesellschaft, dass sie allen Menschen ein Lebensrecht zuspricht und jenen einen besonderen gesellschaftlichen Wert zuordnet, die Menschen in Grenzsituationen ihres Lebens begleiten, wie etwa Angehörige, Pflegende und freiwillig Tätige. – Patientenverfügungen stehen in der Gefahr, dass in der Bevölkerung mit bestimmten Krankheitsbildern Vorstellungen von lebensunwertem Leben assoziiert werden. Damit verstellen sie den Blick auf ein Leben, dem unter anderen Vorzeichen durchaus Lebenswert innewohnt. Die Offenheit des Menschen für eine andere Art des Seins wird durch die Propagierung von Patientenverfügungen ebenso in Frage gestellt wie die Solidarität der Gesellschaft mit denen, die ihr Leben trotz der schweren Krankheiten und Behinderungen leben wollen.
5. Die zentrale kulturelle Bedeutung des Rechts liegt nicht in seiner Anwendung im Einzelfall: Da mag man bisweilen Rechtsklarheit wünschen. Recht hat im Wesentlichen die Funktion, Werthaltungen unmittelbar oder mittelbar in der Gesellschaft Geltung zu verschaffen. Insofern wirkt das Recht immer über den Einzelfall hinaus. Gerade im Falle einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügungen, werden diese eine Wirkung auf die Moral unserer Gesellschaft entfalten: Es erscheint dann möglicherweise nicht mehr tunlich, ein Leben mit schwerer Krankheit und Behinderung z. B. unter den Bedingungen eines apallischen Syndroms („Wachkoma“) leben zu wollen. Der verbreitete Last-Diskurs kann den Druck der Mitglieder der Gesellschaft erhöhen, „selbstbestimmt“ Sorge dafür zu tragen, der Gesellschaft im Falle schwerer Pflegebedürftigkeit, Demenz und chronischer Krankheit nicht zur Last zu fallen. Angesichts des demografischen Wandels, der Zunahme von demenzkranken und hochbetagten pflegebedürftigen Menschen muss es aber gerade darum gehen, diesen Menschen einen Platz mitten in der Gesellschaft zu geben.
6. Die geplanten gesetzlichen Regelungen zu Patientenverfügungen bringen keinen essenziellen zusätzlichen Gewinn. Die derzeitige Rechtslage reicht aus, um in der Praxis heute hinreichende Handlungssicherheit herzustellen, wo sie denn überhaupt durch Patientenverfügung herstellbar ist. Glaubwürdig wäre eine Gesetzesinitiative nur dann, wenn sie gleichzeitig auf eine Situation träfe, in der Menschen in entsprechenden Situationen nicht in Sorge um Würdeverlust und fachlich unzureichende Behandlung sein müssen.
Wir appellieren deshalb an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages,
- die aktuelle Diskussion um die Patientenverfügung zu nutzen, um die Entwicklung einer palliativen Kultur ins Zentrum der Debatte zu rücken;
- die Bedeutung und Notwendigkeit rechtlicher Regelungen zur Patientenverfügung zu hinterfragen und eine gesetzliche Regelung zurückzustellen;
- falls die Mehrheit des Deutschen Bundestages für eine gesetzliche Reglung sein sollte, die unmittelbare Verbindlichkeit auf solche Situationen zu begrenzen, in denen ein Mensch sich im unmittelbaren Sterbeprozess befindet (in allen Fällen muss sichergestellt werden, dass die aktuellen Willensäußerungen und die Befindlichkeiten ermittelt und in die endgültige Entscheidungsfindung einbezogen werden);
- in öffentlichen Debatten deutlich zu machen, dass auch Menschen, die keine Patientenverfügung aufsetzen, darauf vertrauen können, dass in ihrem Sinne entschieden wird. Hierzu sind Strukturen zu schaffen, die die fachliche und ethische Qualität der Entscheidungen sicherstellen.
Freiburg, den 26. März 2007
Prof. Dr. jur. Thomas Klie
Professor für öffentliches Recht, Rechtsanwalt
Arbeitsschwerpunkt Gerontologie und Pflege an der
Evangelischen Fachhochschule Freiburg
Tel. 0761 47812 32
Email: klie@efh-freiburg.de
Quelle und weitere Informationen:
http://christoph-student.homepage.t-onl ... 42853.html
Prof. Dr. med. Dr. h.c. Christoph Student
Palliativmediziner und Psychotherapeut
Deutsches Institut für Palliative Care
Tel.: (01 71) 9 53 24 27
Email: info@difpc.de
Gesetzentwurf zur Patientenverfügung vorgelegt
Unionsabgeordnete präsentieren Gesetzentwurf zur Patientenverfügung
Die Unionspolitiker Hans Georg Faust (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) haben einen eigenen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung erarbeitet. Der Vorschlag unterscheide sich deutlich von dem des stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU) und dem aus den Reihen der SPD, sagte Faust am Dienstag in Berlin. Ziel sei es zu überprüfen, ob eine Patientenverfügung im eintretenden Falle auch tatsächlich
[...] http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28692
Die Unionspolitiker Hans Georg Faust (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) haben einen eigenen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung erarbeitet. Der Vorschlag unterscheide sich deutlich von dem des stellvertretenden Unionsfraktionsvorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU) und dem aus den Reihen der SPD, sagte Faust am Dienstag in Berlin. Ziel sei es zu überprüfen, ob eine Patientenverfügung im eintretenden Falle auch tatsächlich
[...] http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28692
Zöller-Entwurf zu Patientenverfügungen ist Gesetzes-Placebo
Deutsche Hospiz Stiftung:
Zöller-Entwurf zu Patientenverfügungen ist Gesetzes-Placebo
Berlin. „Der von Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust vorgelegte Gesetzentwurf zur Regelung von Patientenverfügungen versucht die Quadratur des Kreises: eine Regelung, die möglichst nichts regelt“, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Wie eine Vorabmeldung der Wochenzeitung Die Zeit vom 5. Juni 2007 berichtet, will Zöller lediglich Patientenverfügungen definieren, ihre Gültigkeit festschreiben und Verfahrensfragen regeln. Damit sagt der Gesetzesvorschlag sogar noch weniger aus, als der bereits vor Jahren gescheiterte Zypries-Entwurf. „Eine solche Minimallösung ist nicht mehr als ein Gesetzes-Placebo. Sie geht komplett an den praktischen Problemen vorbei und gaukelt den Menschen eine Sicherheit vor, die auf diese Weise nicht zu erreichen ist“, kritisiert Brysch.
Entwurf Zöllers schützt nicht vor Fremdbestimmung
Dem Entwurf Zöllers fehlen in wesentlichen Aspekten Regelungen, die die Menschen vor Fremdbestimmung schützen und Selbstbestimmung ermöglichen. „Beides kann nur durch ein praxisnahes Gesetz gewährleistet werden, das klare Kriterien zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens enthält“, fordert Brysch. Zudem sollte der Gesetzgeber die regelmäßige Aktualisierung und fachkundige Beratung zur Voraussetzung für unmittelbar verbindliche Patientenverfügungen machen. Der Entwurf von Zöller stellt mit seinem Verzicht auf jegliche Sicherheitsvorkehrungen das andere Extrem zum Entwurf von Bosbach dar.
Quelle: Pressemitteilung vom 5.6.2007
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Andrea Breddermann
Telefon 030 / 2 84 44 84 - 2
E-Mail: breddermann@hospize.de
Zöller-Entwurf zu Patientenverfügungen ist Gesetzes-Placebo
Berlin. „Der von Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust vorgelegte Gesetzentwurf zur Regelung von Patientenverfügungen versucht die Quadratur des Kreises: eine Regelung, die möglichst nichts regelt“, erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Wie eine Vorabmeldung der Wochenzeitung Die Zeit vom 5. Juni 2007 berichtet, will Zöller lediglich Patientenverfügungen definieren, ihre Gültigkeit festschreiben und Verfahrensfragen regeln. Damit sagt der Gesetzesvorschlag sogar noch weniger aus, als der bereits vor Jahren gescheiterte Zypries-Entwurf. „Eine solche Minimallösung ist nicht mehr als ein Gesetzes-Placebo. Sie geht komplett an den praktischen Problemen vorbei und gaukelt den Menschen eine Sicherheit vor, die auf diese Weise nicht zu erreichen ist“, kritisiert Brysch.
Entwurf Zöllers schützt nicht vor Fremdbestimmung
Dem Entwurf Zöllers fehlen in wesentlichen Aspekten Regelungen, die die Menschen vor Fremdbestimmung schützen und Selbstbestimmung ermöglichen. „Beides kann nur durch ein praxisnahes Gesetz gewährleistet werden, das klare Kriterien zur Ermittlung des mutmaßlichen Willens enthält“, fordert Brysch. Zudem sollte der Gesetzgeber die regelmäßige Aktualisierung und fachkundige Beratung zur Voraussetzung für unmittelbar verbindliche Patientenverfügungen machen. Der Entwurf von Zöller stellt mit seinem Verzicht auf jegliche Sicherheitsvorkehrungen das andere Extrem zum Entwurf von Bosbach dar.
Quelle: Pressemitteilung vom 5.6.2007
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Andrea Breddermann
Telefon 030 / 2 84 44 84 - 2
E-Mail: breddermann@hospize.de
Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen befürwortet
KVB-Vorstand Munte befürwortet Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen: "Rücksicht auf Vertrauensverhältnis"
München, 8. Juni 2007: Aus Sicht des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Dr. Axel Munte, ist die inzwischen angestoßene Debatte über Patientenverfügungen "unerlässlich und überfällig". Gerade in der letzten Lebensphase dürfe die Selbstbestimmung eines Menschen nicht in Frage gestellt werden. Zugleich sei es für die Ärzte notwendig, auf der Basis klarer gesetzlicher Grundlagen und unter Beachtung des individuellen Einzelschicksals dem Patienten zur Seite stehen zu können. "Ich halte eine gesetzliche Regelung zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen für sinnvoll. Ein solches Gesetz darf allerdings keinen Automatismus in Gang setzen, sondern muss Rücksicht nehmen auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt", so Munte.
Der Vorstandsvorsitzende der KVB begrüßt deshalb ausdrücklich den von den Gesundheitsexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller und Dr. Hans Georg Faust, kürzlich vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Dieser weise den richtigen Weg, weil er sich darauf beschränke, die notwendigen Verfahrensschritte wie über die Einschaltung eines Vormundschaftsgerichts zu regeln, ohne die notwendige Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen im Einzelfall unnötig zu erschweren. Dazu Munte: "Die Patientenverfügung hilft uns Ärzten wesentlich dabei zu erkennen, was der Patient, der nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst deutlich zu machen, im Sinne eines selbstbestimmten Lebens an Therapiemaßnahmen wünscht. Auch wenn das Sterben zu den großen Tabuthemen unserer Gesellschaft gehört: Jeder Mensch sollte sich zumindest mit dem Gedanken befassen, ob und wie er eine Patientenverfügung gestalten möchte. Wir Ärzte stehen bei dieser sehr individuellen Entscheidung gerne beratend zur Seite."
Laut Munte ist es ein deutlicher Fortschritt, dass Themen wie die Betreuung in Hospizen, Palliativmedizin oder eben auch Patientenverfügungen nicht mehr nur in kleinen Zirkeln von Fachleuten diskutiert würden, sondern ein breites öffentliches Interesse erfahren. "Ich hoffe, dass wir dadurch zu einem unverkrampfteren und natürlicheren Umgang mit den Prozessen des Älterwerdens und des Sterbens finden werden, wie er in anderen Ländern und Kulturkreisen bereits heute vorgelebt wird", so Munte.
Die Presseinformation vom 08.06.2007 als PDF-Datei:
http://www.kvb.de/servlet/PB/show/11105 ... 080607.pdf
Presseinformationen im Überblick auf unserer Webseite:
http://www.kvb.de/servlet/PB/menu/1104318/index.html
Quelle: Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 86.2007
München, 8. Juni 2007: Aus Sicht des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), Dr. Axel Munte, ist die inzwischen angestoßene Debatte über Patientenverfügungen "unerlässlich und überfällig". Gerade in der letzten Lebensphase dürfe die Selbstbestimmung eines Menschen nicht in Frage gestellt werden. Zugleich sei es für die Ärzte notwendig, auf der Basis klarer gesetzlicher Grundlagen und unter Beachtung des individuellen Einzelschicksals dem Patienten zur Seite stehen zu können. "Ich halte eine gesetzliche Regelung zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen für sinnvoll. Ein solches Gesetz darf allerdings keinen Automatismus in Gang setzen, sondern muss Rücksicht nehmen auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt", so Munte.
Der Vorstandsvorsitzende der KVB begrüßt deshalb ausdrücklich den von den Gesundheitsexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller und Dr. Hans Georg Faust, kürzlich vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Dieser weise den richtigen Weg, weil er sich darauf beschränke, die notwendigen Verfahrensschritte wie über die Einschaltung eines Vormundschaftsgerichts zu regeln, ohne die notwendige Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen im Einzelfall unnötig zu erschweren. Dazu Munte: "Die Patientenverfügung hilft uns Ärzten wesentlich dabei zu erkennen, was der Patient, der nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen selbst deutlich zu machen, im Sinne eines selbstbestimmten Lebens an Therapiemaßnahmen wünscht. Auch wenn das Sterben zu den großen Tabuthemen unserer Gesellschaft gehört: Jeder Mensch sollte sich zumindest mit dem Gedanken befassen, ob und wie er eine Patientenverfügung gestalten möchte. Wir Ärzte stehen bei dieser sehr individuellen Entscheidung gerne beratend zur Seite."
Laut Munte ist es ein deutlicher Fortschritt, dass Themen wie die Betreuung in Hospizen, Palliativmedizin oder eben auch Patientenverfügungen nicht mehr nur in kleinen Zirkeln von Fachleuten diskutiert würden, sondern ein breites öffentliches Interesse erfahren. "Ich hoffe, dass wir dadurch zu einem unverkrampfteren und natürlicheren Umgang mit den Prozessen des Älterwerdens und des Sterbens finden werden, wie er in anderen Ländern und Kulturkreisen bereits heute vorgelebt wird", so Munte.
Die Presseinformation vom 08.06.2007 als PDF-Datei:
http://www.kvb.de/servlet/PB/show/11105 ... 080607.pdf
Presseinformationen im Überblick auf unserer Webseite:
http://www.kvb.de/servlet/PB/menu/1104318/index.html
Quelle: Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 86.2007
Unionspolitiker wollen Dritten Weg bei Patientenverfügungen
Unionspolitiker wollen Dritten Weg bei Patientenverfügungen
In der Debatte um die Gültigkeit von Patientenverfügungen haben zwei Unionspolitiker einen "Dritten Weg" vorgeschlagen und einen eigenen Gesetzesantrag angekündigt. Hans Georg Faust (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) wollen nach eigenen Worten nur eine "minimalistische" Lösung, die wesentliche Verfahrensfragen regelt, wie Zöller auf Anfrage bestätigte.
Weitere Informationen unter:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... d=551&pn=0
Quelle: Newsletter der Aktion Mensch, 10. Juni 2007
In der Debatte um die Gültigkeit von Patientenverfügungen haben zwei Unionspolitiker einen "Dritten Weg" vorgeschlagen und einen eigenen Gesetzesantrag angekündigt. Hans Georg Faust (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) wollen nach eigenen Worten nur eine "minimalistische" Lösung, die wesentliche Verfahrensfragen regelt, wie Zöller auf Anfrage bestätigte.
Weitere Informationen unter:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... d=551&pn=0
Quelle: Newsletter der Aktion Mensch, 10. Juni 2007
Patientenverfügung - Einigung für Gesetzentwurf
PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER
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<< Abgeordnete aus vier Fraktionen einig über Patientenverfügung >>
(Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 18.6.2007)
<< Berlin – Abgeordnete von SPD, FDP, Linken und Grünen haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung geeinigt, der im Gegensatz zu Vorstellungen aus der Union keine Reichweitenbegrenzung vorsieht. ...
An der Erarbeitung des Entwurfs waren [...] die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP) und Jerzy Montag (Grüne) beteiligt. In Fällen, in denen es zwischen Ärzten und dem Betreuer eines Patienten Differenzen über die Verbindlichkeit einer Verfügung gibt, soll ... das Vormundschaftsgericht entscheiden. ...Mögliche Festlegungen des Patienten, die auf eine „Tötung auf Verlangen“ hinausliefen, sollten hingegen immer unwirksam bleiben. ...
Über die Ausgestaltung einer gesetzlichen Neuregelung wird seit längerem quer durch die Parteien kontrovers diskutiert. Verschiedene Gesetzentwürfe, darunter auch zwei aus der Unionsfraktion, sollen noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Während Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) ein Abschalten von medizinischen Geräten etwa auf Fälle beschränken will, in denen der Patient an einer irreversibel tödlichen Krankheit leidet, sieht ein weiterer Entwurf von CDU- und CSU-Abgeordneten eine Überprüfung vor, ob eine Patientenverfügung im eintretenden Falle auch tatsächlich dem Willen und der aktuellen Lage des Patienten entspricht. ... >>
Die Sprecherin des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Gita Neumann begrüßt am jetzigen Stand, dass zwei Extrempositionen damit endgültig vom Tisch sind: „Die sogenannte Reichweitenbegrenzung der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung einerseits und die Vorstellung einer - auf zukünftige Lebenssituationen bezogenen - verabsolutierten Autonomie andererseits.“
Das heißt: Auf jede konkrete Maßnahme, jedes Krankheitsbild und -stadium könne sich prinzipiell ein vorausverfügter Behandlungsverzicht verbindlich beziehen. Niemand könne jedoch mit einer späteren unmittelbaren 1:1 Umsetzung einer pauschalen Formulierung wie etwa der folgenden rechnen: „Wenn ich einmal – auch nur leicht - dement bin, will ich, dass man mich sterben lässt“.
Zwischen diesen Eckpunkten lägen feine Differenzierungen und ein Spannungsfeld zwischen zu beachtenden Einstellungen des Betroffenen und verbindlichen Behandlungsanweisungen, so die Expertin des Humanistischen Verbandes.
Hinter diese Eckpunkte wird aber kein Gesetz (wie auch immer es nun konkret ausfallen möge) und keine Praxis (auch wenn es gar kein Gesetz geben sollte) mehr zurückfallen können, zeigt sich Neumann überzeugt: „Wir haben deshalb heute unseren aktualisierten Fragebogen für die Erstellung einer individuell-konkreten Patientenverfügung als Version 2007 ins Netz gestellt. Selbstverständlich gelten auch weiterhin frühere bzw. andere bewährte Modelle wie die sogenannte Standard-Patientenverfügung z. B. nach den Vorgaben des bayerischen oder des Bundesjustizministeriums“, betont sie dabei.
Internet:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/pa ... uegung.htm
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28828
Quelle: NL patientenverfuegung.de vom 19.6.2007
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<< Abgeordnete aus vier Fraktionen einig über Patientenverfügung >>
(Quelle: Deutsches Ärzteblatt vom 18.6.2007)
<< Berlin – Abgeordnete von SPD, FDP, Linken und Grünen haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung geeinigt, der im Gegensatz zu Vorstellungen aus der Union keine Reichweitenbegrenzung vorsieht. ...
An der Erarbeitung des Entwurfs waren [...] die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP) und Jerzy Montag (Grüne) beteiligt. In Fällen, in denen es zwischen Ärzten und dem Betreuer eines Patienten Differenzen über die Verbindlichkeit einer Verfügung gibt, soll ... das Vormundschaftsgericht entscheiden. ...Mögliche Festlegungen des Patienten, die auf eine „Tötung auf Verlangen“ hinausliefen, sollten hingegen immer unwirksam bleiben. ...
Über die Ausgestaltung einer gesetzlichen Neuregelung wird seit längerem quer durch die Parteien kontrovers diskutiert. Verschiedene Gesetzentwürfe, darunter auch zwei aus der Unionsfraktion, sollen noch vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Während Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) ein Abschalten von medizinischen Geräten etwa auf Fälle beschränken will, in denen der Patient an einer irreversibel tödlichen Krankheit leidet, sieht ein weiterer Entwurf von CDU- und CSU-Abgeordneten eine Überprüfung vor, ob eine Patientenverfügung im eintretenden Falle auch tatsächlich dem Willen und der aktuellen Lage des Patienten entspricht. ... >>
Die Sprecherin des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Gita Neumann begrüßt am jetzigen Stand, dass zwei Extrempositionen damit endgültig vom Tisch sind: „Die sogenannte Reichweitenbegrenzung der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung einerseits und die Vorstellung einer - auf zukünftige Lebenssituationen bezogenen - verabsolutierten Autonomie andererseits.“
Das heißt: Auf jede konkrete Maßnahme, jedes Krankheitsbild und -stadium könne sich prinzipiell ein vorausverfügter Behandlungsverzicht verbindlich beziehen. Niemand könne jedoch mit einer späteren unmittelbaren 1:1 Umsetzung einer pauschalen Formulierung wie etwa der folgenden rechnen: „Wenn ich einmal – auch nur leicht - dement bin, will ich, dass man mich sterben lässt“.
Zwischen diesen Eckpunkten lägen feine Differenzierungen und ein Spannungsfeld zwischen zu beachtenden Einstellungen des Betroffenen und verbindlichen Behandlungsanweisungen, so die Expertin des Humanistischen Verbandes.
Hinter diese Eckpunkte wird aber kein Gesetz (wie auch immer es nun konkret ausfallen möge) und keine Praxis (auch wenn es gar kein Gesetz geben sollte) mehr zurückfallen können, zeigt sich Neumann überzeugt: „Wir haben deshalb heute unseren aktualisierten Fragebogen für die Erstellung einer individuell-konkreten Patientenverfügung als Version 2007 ins Netz gestellt. Selbstverständlich gelten auch weiterhin frühere bzw. andere bewährte Modelle wie die sogenannte Standard-Patientenverfügung z. B. nach den Vorgaben des bayerischen oder des Bundesjustizministeriums“, betont sie dabei.
Internet:
http://www.patientenverfuegung.de/pv/pa ... uegung.htm
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28828
Quelle: NL patientenverfuegung.de vom 19.6.2007
.... einig über Patientenverfügung
Abgeordnete aus vier Fraktionen einig über Patientenverfügung
Montag, 18. Juni 2007
Berlin – Abgeordnete von SPD, FDP, Linken und Grünen haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung geeinigt, der im Gegensatz zu Vorstellungen aus der Union keine Reichweitenbegrenzung vorsieht. „Der Entwurf stellt ganz stark ab auf das Selbstbestimmungsrecht", sagte die Linken-Abgeordnete Luc Jochimsen am Montag in Berlin. Es solle Rechtsverbindlichkeit darüber hergestellt werden, „dass der Wille des Betroffenen zu beachten ist“.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28828
Montag, 18. Juni 2007
Berlin – Abgeordnete von SPD, FDP, Linken und Grünen haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Patientenverfügung geeinigt, der im Gegensatz zu Vorstellungen aus der Union keine Reichweitenbegrenzung vorsieht. „Der Entwurf stellt ganz stark ab auf das Selbstbestimmungsrecht", sagte die Linken-Abgeordnete Luc Jochimsen am Montag in Berlin. Es solle Rechtsverbindlichkeit darüber hergestellt werden, „dass der Wille des Betroffenen zu beachten ist“.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28828
Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen
Gemeinsame Pressemitteilungder Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen):
Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und schafft Rechtssicherheit
Anlässlich der heutigen Vorstellung eines fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs zur gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung erklären die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag
(Bündnis 90/Die Grünen):
„Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss dem Patienten für jede Krankheitsphase das Recht zuerkennen, über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme selbst zu entscheiden. Auch bei ärztlichen Behandlungen ist der hilfebedürftige Mensch in seiner Würde und seinem Recht auf Selbstbestimmung zu respektieren. Mit unserem Gesetzentwurf geben wir den Menschen mehr Rechtssicherheit, stärken die Rechte der Betroffenen und sorgen für einen effektiven Grundrechtsschutz.“
Viele Menschen haben die Befürchtung, am Ende ihres Lebens hilflos einer Intensivmedizin ausgeliefert zu sein, die die physische Lebenserhaltung in den Vordergrund stellt. Die Frage, inwieweit eine solche Verfügung für Arzt und Betreuer verbindlich ist, ist bisher nicht hinreichend geklärt.
Das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zum Kernbereich der durch die Verfassung geschützten Würde und Freiheit des Menschen. Deshalb muss jeder entscheidungsfähige Patient vor einer ärztlichen Maßnahme seine Einwilligung erteilen. Ein ärztlicher Eingriff ohne Einwilligung des Patienten stellt eine Körperverletzung dar. Das Selbstbestimmungsrecht endet nicht mit Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit.
Unser Gesetzentwurf differenziert daher nicht nach Art und Stadium der Erkrankung. Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss dem Patienten für jede Krankheitsphase die Entscheidung über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme überlassen. Diese Position entspricht im übrigen auch der des Nationalen Ethikrates und der Bundesärztekammer.
Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor,
- dass konkrete und situationsbezogene Behandlungsfestlegungen in einer Patientenverfügung als bindend anerkannt werden,
- dass der Patientenwille in allen Stadien einer Erkrankung beachtet wird und
- dass das Vormundschaftsgericht nur bei Zweifeln über den Patientenwillen oder Missbrauchsverdacht eingeschaltet werden muss.
Wichtig ist aber auch, dass die Anwendbarkeit einer im Voraus verfassten Verfügung daraufhin überprüft wird, ob sie dem aktuellen Willen entspricht. Äußert der Patient Lebenswillen, so ist eine auf Nichteinleitung oder Behandlungsabbruch gerichtete Verfügung nicht wirksam.
Bundestagsbüro Michael Kauch
Tel: 030/227 70 535 - Fax: 030/227 76 535
Platz der Republik 1 - 11011 Berlin
Quelle: Pressemitteilung vom 19.6.2007
Gesetzentwurf zu Patientenverfügungen stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und schafft Rechtssicherheit
Anlässlich der heutigen Vorstellung eines fraktionsübergreifenden Gesetzentwurfs zur gesetzlichen Verankerung der Patientenverfügung erklären die Abgeordneten Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Dr. Luc Jochimsen (Die Linke) und Jerzy Montag
(Bündnis 90/Die Grünen):
„Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss dem Patienten für jede Krankheitsphase das Recht zuerkennen, über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme selbst zu entscheiden. Auch bei ärztlichen Behandlungen ist der hilfebedürftige Mensch in seiner Würde und seinem Recht auf Selbstbestimmung zu respektieren. Mit unserem Gesetzentwurf geben wir den Menschen mehr Rechtssicherheit, stärken die Rechte der Betroffenen und sorgen für einen effektiven Grundrechtsschutz.“
Viele Menschen haben die Befürchtung, am Ende ihres Lebens hilflos einer Intensivmedizin ausgeliefert zu sein, die die physische Lebenserhaltung in den Vordergrund stellt. Die Frage, inwieweit eine solche Verfügung für Arzt und Betreuer verbindlich ist, ist bisher nicht hinreichend geklärt.
Das Recht zur Selbstbestimmung über den eigenen Körper gehört zum Kernbereich der durch die Verfassung geschützten Würde und Freiheit des Menschen. Deshalb muss jeder entscheidungsfähige Patient vor einer ärztlichen Maßnahme seine Einwilligung erteilen. Ein ärztlicher Eingriff ohne Einwilligung des Patienten stellt eine Körperverletzung dar. Das Selbstbestimmungsrecht endet nicht mit Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit.
Unser Gesetzentwurf differenziert daher nicht nach Art und Stadium der Erkrankung. Wer das Selbstbestimmungsrecht ernst nimmt, muss dem Patienten für jede Krankheitsphase die Entscheidung über Einleitung und Abbruch einer lebenserhaltenden Maßnahme überlassen. Diese Position entspricht im übrigen auch der des Nationalen Ethikrates und der Bundesärztekammer.
Unser Gesetzentwurf sieht deshalb vor,
- dass konkrete und situationsbezogene Behandlungsfestlegungen in einer Patientenverfügung als bindend anerkannt werden,
- dass der Patientenwille in allen Stadien einer Erkrankung beachtet wird und
- dass das Vormundschaftsgericht nur bei Zweifeln über den Patientenwillen oder Missbrauchsverdacht eingeschaltet werden muss.
Wichtig ist aber auch, dass die Anwendbarkeit einer im Voraus verfassten Verfügung daraufhin überprüft wird, ob sie dem aktuellen Willen entspricht. Äußert der Patient Lebenswillen, so ist eine auf Nichteinleitung oder Behandlungsabbruch gerichtete Verfügung nicht wirksam.
Bundestagsbüro Michael Kauch
Tel: 030/227 70 535 - Fax: 030/227 76 535
Platz der Republik 1 - 11011 Berlin
Quelle: Pressemitteilung vom 19.6.2007