Schönheits-Operationen - Probleme ?
Moderator: WernerSchell
Schönheits-OPs bei Minderjährigen
Schönheits-OPs bei Minderjährigen: Chirurgen gegen gesetzliche Regelung
Freitag, 2. Mai 2008
München – Keinen Grund für eine gesetzliche Regelung zu Schönheits-Operationen bei Minderjährigen sieht die Bayerische Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie. „Die Zahl der Schönheitsoperationen, abgesehen von Ohrkorrekturen, ist bei unter 18-Jährigen verschwindend gering, weil jeder verantwortungsvolle Operateur einen Eingriff bei Personen, die noch nicht ausgewachsen sind, ablehnt.
...
(weiter lesen unter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32240
Freitag, 2. Mai 2008
München – Keinen Grund für eine gesetzliche Regelung zu Schönheits-Operationen bei Minderjährigen sieht die Bayerische Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie. „Die Zahl der Schönheitsoperationen, abgesehen von Ohrkorrekturen, ist bei unter 18-Jährigen verschwindend gering, weil jeder verantwortungsvolle Operateur einen Eingriff bei Personen, die noch nicht ausgewachsen sind, ablehnt.
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http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32240
THERMAGE - und danach will der Arzt nicht gerade stehen!
Die Thermage arbeitet als nicht etabliertes Verfahren im Schönheitssektor mit sehr starken Radiowellen. Bei zuviel Hitzeerzeugung erfolgt eine bleibenden Denaturierung der Eiweissstrukturen! Um sich Ärger zu ersparen, weisen einige Schönheitskliniken auf mögliche auftretende "Unregelmäßigkeiten die an der Gewebsoberfläche sichtbar werden" hin. Diese sind dann mit Fillern oder Eigenfett zu behandeln. Das US-Verfahren geriet immer wieder in negative Schlagzeilen. Es kam in D 2004 auf den Markt. Als Opfer müssen wir sagen, dass ein sehr kritischer Artikel von Dr. Bassichis (PC) aus 2004, der über die extrem schwierige Regeneration von Schäden nach dem Wegschmelzen des Unterhautfettgewebes sprach, in dieser Hinsicht leider immer noch aktuell ist. Die Verklebung der Haut erfolgt mit dem Muskelgewebe. Die Hautoberfläche wird dünn, knittrig, vernarbt und grob. Vieles tritt mit deutlicher zeitlicher Verzögerung auf - manches synchron wie unsere besonders hinderlichen Augenbereiche. Die Hohläugigkeit ist allein schon sehr belastend.
Über unsere Schäden und Erfahrungen findet sich mehr z. B. im Brigitte-Forum. Am einfachsten kommt man mit Suchworten wie Thermage+Fettverlust /+Schäden /+Problemen u. ä. auf die Seiten. Wesentlich aktiver geht es in den USA zu Thermage+fat loss /+side effects /+adverse effects /+problems führen zu Foren wie realself, smartskincare, makemeheal u. a. Bei medicalspamd bekommt man die unterschiedlichen Meinungen und Erfahrungen der Ärzte mit.
Zur Thermage riet uns unser Dermatologe zu, der vermutlich auf einem der Kongresse eine nur positive 15-Minuten-Promotion sah. Viel später, als wir ihn auf unsere Schäden ansprachen, wußte er nicht mehr was Thermage überhaupt ist! Als Erfolg galt wenigstens 0,5 mm Anhebung der Augenbrauen, was fotografisch seriös fast unlösbar ist. Natürlich ist man froh, wenn man nach erheblichen Schmerzen und leicht verschwollen den Marterplatz wieder verlassen kann. Erfreut wird manche/r schon darüber sein, dass das Gesicht noch da ist. Vom diesem Zustand werden natürlich auch sofort Fotos gemacht. Unser Arzt wollte unbedingt, dass wir nach 2 Monaten kommen (da wäre der Gewebsabbau tatsächlich noch kaum sichtbar gewesen).
Trotz leider unzureichender Recherche vor der Behandlung kamen im Beratungsgespräch (mit Zettel) die richtigen Fragen u. a. nach Fettabbau und ob das kleine Gesicht meiner Frau nicht kleiner würde. Was der Arzt lächelnd und stolz neben jedwedem Risiko zu 100% ausschloss, trat leider alles ein. Vereinbart waren nur kleinere Teilbereiche in unseren Gesichtern. Dummerweise behandelte er uns dann später eigenmächtig vollflächig. Wir berichteten dem Arzt später von unseren Beobachtungen beim fortschreitenden Abbau- und Alterungsprozeß, weil wir dachten dies würde ihn wissenschaftlich interessieren. Erst nachdem jede Hilfe oder Erklärung von ihm ausblieb, suchten wir mehrere Ärzte auf. Eine Dermatologin sagte uns, sie würde die Thermage nur noch anbieten, wenn jemand dies unbedingt wolle. Mit anderen Methoden erziele sie bessere Ergebnisse. Der Arzt (Gyn!) "ach der", der das bei uns gemacht habe, solle selbst weiter sehen. Sie wolle sich da nicht einmischen. Leute über 50 würde sie ohnehin nicht behandeln. Diese Haltung wird auch von Schönheitskliniken geteilt - weil das zerstörte Kollagen kaum oder überhaupt nicht mehr regeneriere. Bei einer Nachbesprechung wurde meine Frau von unserem Arzt hinaus geworfen, weil sie sich auf den Prints nicht erkannte.
Da wir selbst nicht an die Patientenunterlagen kamen, blieb uns nur der Weg zu einer Anwältin. Bruchstückhaft trudelten dann die Unterlagen tatsächlich ein (anfangs z. B. nur 1/3 der Bilder). Sie erhob gegen unseren Arzt Vorwürfe wegen falscher Beratung und falscher Behandlung. Inzwischen hatte ich mit Hochdruck den Thermagebereich durchkämmt. Trotzdem unterblieben Details, um ihm nicht evtl. die Deckung der Haftpflichtvers. zu nehmen. Das Ergebnis: er habe alles richtig gemacht, außerdem könne man mit den Geräten inzwischen keine Schäden mehr verursachen. Schäden zweifelte er an und wenn ja, dann aus anderer Ursache. Er habe außerdem die beanstandeten Bereiche (Stirn und Backen) nicht behandelt! Er habe uns umfassend aufgeklärt, beides könne seine Assistentin bezeugen, die die Beratung auch allein durchführe.
Hier hat sich mal ein Ehepaar wegen falscher Zusagen dieser Behandlung unterzogen und man könnte viele parallelen Erscheinungen medizinisch untersuchen - das ist nicht von Interesse - man ist ja praktisch unter sich. Der Gegenkontakt erfolgte vor gut 2 Jahren nur an einer dorsalen Stelle nachdem der Strom den halben Körper durchströmt hat. Die viel zu hohen Settings verursachten u. E. u. a. dadurch zusätzlich zahlreiche innere Schäden.
Außen habe auch ich kürzlich meine weg geschmolzenen Backen mit stab. Hya vorübergehend rekonstruieren lassen, um nicht so elend und krank auszusehen. Doch alles andere kontrastiert so viel deutlicher. Meine Stirn ist ca. 5 mm herunter gekommen und die Lider drücken immer mehr auf die Wimpern, dafür höhlt sich der Bereich unter unseren Augen immer mehr aus. So schaute ich bei Dr. Meronk auf die beispielhafte Homepage. Bei diesem chir. Augenspezialisten in LA ist aber bei 60 Schluss. Ohne z. T. riskante Operationen kommen wir aber ganz sicher nicht aus. Unsere Augen sind dermaßen empfindlich geworden, dass wir uns kaum länger bei Wind draußen aufhalten können. Unsere Sehschärfe hat verloren (bei mir 1,75 > 3,25 z. B.). Auch die Zahnbereiche hat's deutlich erwischt.
Diese Behandlungsfolgen können wir leider wie viele Hundert andere Opfer NIE wieder abschütteln. Das Verhalten des Verursachers und dessen Anwältin verstärken dies zusätzlich. Dies alles für ein meist sinnloses Ergebnis. OHNE WARNUNG halte ich die Anwendung für UNVERANTWORTLICH. Wieso liest man relativ wenig hier in D? Bitte überlegen Sie selbst, wie man etwas regeln kann, wenn der Schaden nicht so erheblich ist. Außerdem wurden sehr viele Geschädigte aus den Foren gelöscht - und damit auch wir zu neuen Opfern. Vermutlich gilt das Motto lieber bleibende Personenschädigung als vorübergehende Geschäftsschädigung. In den USA hat man sich wohl inzwischen mit mir abgefunden und lässt jetzt offensichtlich alle Kommentare stehen. Eine Amerikanerin war vor wenigen Tagen so erschüttert, daß sie uns und auch einer schwer Betroffenen aus London vorschlug uns an die Oprah-Show zu wenden. Bei dieser dort sehr geschätzten Dame hatte die Thermage wohl mal positiv gewirkt, was dem Hersteller aus den roten Zahlen geholfen hat.
Über unsere Schäden und Erfahrungen findet sich mehr z. B. im Brigitte-Forum. Am einfachsten kommt man mit Suchworten wie Thermage+Fettverlust /+Schäden /+Problemen u. ä. auf die Seiten. Wesentlich aktiver geht es in den USA zu Thermage+fat loss /+side effects /+adverse effects /+problems führen zu Foren wie realself, smartskincare, makemeheal u. a. Bei medicalspamd bekommt man die unterschiedlichen Meinungen und Erfahrungen der Ärzte mit.
Zur Thermage riet uns unser Dermatologe zu, der vermutlich auf einem der Kongresse eine nur positive 15-Minuten-Promotion sah. Viel später, als wir ihn auf unsere Schäden ansprachen, wußte er nicht mehr was Thermage überhaupt ist! Als Erfolg galt wenigstens 0,5 mm Anhebung der Augenbrauen, was fotografisch seriös fast unlösbar ist. Natürlich ist man froh, wenn man nach erheblichen Schmerzen und leicht verschwollen den Marterplatz wieder verlassen kann. Erfreut wird manche/r schon darüber sein, dass das Gesicht noch da ist. Vom diesem Zustand werden natürlich auch sofort Fotos gemacht. Unser Arzt wollte unbedingt, dass wir nach 2 Monaten kommen (da wäre der Gewebsabbau tatsächlich noch kaum sichtbar gewesen).
Trotz leider unzureichender Recherche vor der Behandlung kamen im Beratungsgespräch (mit Zettel) die richtigen Fragen u. a. nach Fettabbau und ob das kleine Gesicht meiner Frau nicht kleiner würde. Was der Arzt lächelnd und stolz neben jedwedem Risiko zu 100% ausschloss, trat leider alles ein. Vereinbart waren nur kleinere Teilbereiche in unseren Gesichtern. Dummerweise behandelte er uns dann später eigenmächtig vollflächig. Wir berichteten dem Arzt später von unseren Beobachtungen beim fortschreitenden Abbau- und Alterungsprozeß, weil wir dachten dies würde ihn wissenschaftlich interessieren. Erst nachdem jede Hilfe oder Erklärung von ihm ausblieb, suchten wir mehrere Ärzte auf. Eine Dermatologin sagte uns, sie würde die Thermage nur noch anbieten, wenn jemand dies unbedingt wolle. Mit anderen Methoden erziele sie bessere Ergebnisse. Der Arzt (Gyn!) "ach der", der das bei uns gemacht habe, solle selbst weiter sehen. Sie wolle sich da nicht einmischen. Leute über 50 würde sie ohnehin nicht behandeln. Diese Haltung wird auch von Schönheitskliniken geteilt - weil das zerstörte Kollagen kaum oder überhaupt nicht mehr regeneriere. Bei einer Nachbesprechung wurde meine Frau von unserem Arzt hinaus geworfen, weil sie sich auf den Prints nicht erkannte.
Da wir selbst nicht an die Patientenunterlagen kamen, blieb uns nur der Weg zu einer Anwältin. Bruchstückhaft trudelten dann die Unterlagen tatsächlich ein (anfangs z. B. nur 1/3 der Bilder). Sie erhob gegen unseren Arzt Vorwürfe wegen falscher Beratung und falscher Behandlung. Inzwischen hatte ich mit Hochdruck den Thermagebereich durchkämmt. Trotzdem unterblieben Details, um ihm nicht evtl. die Deckung der Haftpflichtvers. zu nehmen. Das Ergebnis: er habe alles richtig gemacht, außerdem könne man mit den Geräten inzwischen keine Schäden mehr verursachen. Schäden zweifelte er an und wenn ja, dann aus anderer Ursache. Er habe außerdem die beanstandeten Bereiche (Stirn und Backen) nicht behandelt! Er habe uns umfassend aufgeklärt, beides könne seine Assistentin bezeugen, die die Beratung auch allein durchführe.
Hier hat sich mal ein Ehepaar wegen falscher Zusagen dieser Behandlung unterzogen und man könnte viele parallelen Erscheinungen medizinisch untersuchen - das ist nicht von Interesse - man ist ja praktisch unter sich. Der Gegenkontakt erfolgte vor gut 2 Jahren nur an einer dorsalen Stelle nachdem der Strom den halben Körper durchströmt hat. Die viel zu hohen Settings verursachten u. E. u. a. dadurch zusätzlich zahlreiche innere Schäden.
Außen habe auch ich kürzlich meine weg geschmolzenen Backen mit stab. Hya vorübergehend rekonstruieren lassen, um nicht so elend und krank auszusehen. Doch alles andere kontrastiert so viel deutlicher. Meine Stirn ist ca. 5 mm herunter gekommen und die Lider drücken immer mehr auf die Wimpern, dafür höhlt sich der Bereich unter unseren Augen immer mehr aus. So schaute ich bei Dr. Meronk auf die beispielhafte Homepage. Bei diesem chir. Augenspezialisten in LA ist aber bei 60 Schluss. Ohne z. T. riskante Operationen kommen wir aber ganz sicher nicht aus. Unsere Augen sind dermaßen empfindlich geworden, dass wir uns kaum länger bei Wind draußen aufhalten können. Unsere Sehschärfe hat verloren (bei mir 1,75 > 3,25 z. B.). Auch die Zahnbereiche hat's deutlich erwischt.
Diese Behandlungsfolgen können wir leider wie viele Hundert andere Opfer NIE wieder abschütteln. Das Verhalten des Verursachers und dessen Anwältin verstärken dies zusätzlich. Dies alles für ein meist sinnloses Ergebnis. OHNE WARNUNG halte ich die Anwendung für UNVERANTWORTLICH. Wieso liest man relativ wenig hier in D? Bitte überlegen Sie selbst, wie man etwas regeln kann, wenn der Schaden nicht so erheblich ist. Außerdem wurden sehr viele Geschädigte aus den Foren gelöscht - und damit auch wir zu neuen Opfern. Vermutlich gilt das Motto lieber bleibende Personenschädigung als vorübergehende Geschäftsschädigung. In den USA hat man sich wohl inzwischen mit mir abgefunden und lässt jetzt offensichtlich alle Kommentare stehen. Eine Amerikanerin war vor wenigen Tagen so erschüttert, daß sie uns und auch einer schwer Betroffenen aus London vorschlug uns an die Oprah-Show zu wenden. Bei dieser dort sehr geschätzten Dame hatte die Thermage wohl mal positiv gewirkt, was dem Hersteller aus den roten Zahlen geholfen hat.
Risiko von Schönheitsoperationen wird oft unterschätzt
Ärzte Zeitung online, 20.03.2009
Risiko von Schönheitsoperationen wird oft unterschätzt
ROSTOCK (eb). Facelifting und straffe Bäuche: Die Schönheitschirurgie boomt. Immer mehr Menschen lassen sich aus ästhetischen Gründen operieren. Chirurgen aus dem Universitätsklinikum Rostock warnen vor möglichen Gefahren derartiger Operationen und mahnen eine verstärkte Qualitätskontrolle an.
Dazu gehöre die verantwortungsbewusste Beratung und Auswahl der Patienten ebenso wie die Beschäftigung mit möglichen Komplikationen und den Grenzen der Machbarkeit schönheitschirurgischer Eingriffe.
... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/panorama/de ... sid=538744
Risiko von Schönheitsoperationen wird oft unterschätzt
ROSTOCK (eb). Facelifting und straffe Bäuche: Die Schönheitschirurgie boomt. Immer mehr Menschen lassen sich aus ästhetischen Gründen operieren. Chirurgen aus dem Universitätsklinikum Rostock warnen vor möglichen Gefahren derartiger Operationen und mahnen eine verstärkte Qualitätskontrolle an.
Dazu gehöre die verantwortungsbewusste Beratung und Auswahl der Patienten ebenso wie die Beschäftigung mit möglichen Komplikationen und den Grenzen der Machbarkeit schönheitschirurgischer Eingriffe.
... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/panorama/de ... sid=538744
Vor Schönheits-OP auf gute Beratung drängen
Vor Schönheits-OP auf gute Beratung drängen
Vor einer geplanten Schönheitsoperation sollten die Patienten immer genau über ihre Beweggründe nachdenken und detaillierte Informationen vom Arzt verlangen.
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... engen.html
Quelle: Märkische Allgemeine
Vor einer geplanten Schönheitsoperation sollten die Patienten immer genau über ihre Beweggründe nachdenken und detaillierte Informationen vom Arzt verlangen.
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/ ... engen.html
Quelle: Märkische Allgemeine
Kostenbeteiligung bei Schönheitsoperationen
Kontroverse um Kostenbeteiligung für Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen
Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)
Berlin: (hib/MPI) Die Beteiligung an Kosten für Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen ist umstritten. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch bezeichnete der Professor für öffentliches Recht an der Universität Augsburg, Ulrich M. Gassner, einen entsprechenden Paragrafen im Fünften Sozialgesetzbuch als „absolut legitimen Ansatz“. Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei „keine Einbahnstraße“. Dagegen befürworteten der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) und weitere Organisationen den der Anhörung zugrundeliegenden Antrag der Fraktion Die Linke (17/8581 http://dip.bundestag.de/btd/17/085/1708581.pdf ).
Darin verlangen die Abgeordneten, dass Betroffene etwa die operative Entfernung fehlerhafter Brustimplantate nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen. Dazu soll den Angaben zufolge ein Paragraf im Fünften Sozialgesetzbuch abgeschafft werden, der die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten bei Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen „in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen“. Der Richter am Sozialgericht Düsseldorf, Matthias Bernzen, wies darauf hin, dass die derzeitige Beschränkung auf Gesundheitsrisiken infolge von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings eine „sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung“ darstelle. Zur Erläuterung fügte Bernzen hinzu: „Sie können sich die Zunge aufschneiden lassen und die Behandlung wird bezahlt, die Behandlung nach einem Zungenpiercing aber nicht.“
Der Experte des GKV-Spitzenverbandes, Ralf Kollwitz, machte hingegen deutlich, dass die Formulierung des betreffenden Paragrafen eine weit auslegbare Regelung beinhalte. Unter medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operationen könnten auch sogenannte Brandings und andere Eingriffe in den Körper aus rein ästhetischen Gründen gefasst werden, im Zweifelsfall auch Ohrlochstechen. Zunächst übernähmen die Kassen die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen infolge von Körpereingriffen aus ästhetischen Gründen vollständig. Dann werde grundsätzlich in jedem Einzelfall eine Kostenbeteiligung geprüft. Als grundsätzlich akzeptabel werde eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50 Prozent angesehen. Kollwitz fügte hinzu, der GKV-Spitzenverband verfüge über „keinerlei Fallzahlen“.
Die Frauen, denen minderwertige Silikonkissen der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) implantiert worden sind, die nun entfernt werden müssen, seien ein spezieller Fall, erläuterte Kollwitz. Bei der Prüfung einer Kostenbeteiligung sei hier zu berücksichtigen, dass die Betroffenen „unverschuldet in diese Situation geraten“ seien. Hans-Jürgen Maas von der Bundesärztekammer betonte, die Selbstverschuldensregel im Fünften Sozialgesetzbuch werde von seiner Organisation grundsätzlich für richtig gehalten. Die von den PIP-Billigsilikonkissen ausgehenden Risiken seien aber weder Ärzten noch den Operierten bekannt gewesen. Die Frauen seien daher nicht bewusst ein spezielles Gesundheitsrisiko eingegangen. Deshalb solle in diesem Fall die Kostenbeteiligungspflicht hintangestellt werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.04.2012
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Ausschuss für Gesundheit (Anhörung)
Berlin: (hib/MPI) Die Beteiligung an Kosten für Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen ist umstritten. In einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch bezeichnete der Professor für öffentliches Recht an der Universität Augsburg, Ulrich M. Gassner, einen entsprechenden Paragrafen im Fünften Sozialgesetzbuch als „absolut legitimen Ansatz“. Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei „keine Einbahnstraße“. Dagegen befürworteten der Sozialverband Deutschland (SoVD), die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) und weitere Organisationen den der Anhörung zugrundeliegenden Antrag der Fraktion Die Linke (17/8581 http://dip.bundestag.de/btd/17/085/1708581.pdf ).
Darin verlangen die Abgeordneten, dass Betroffene etwa die operative Entfernung fehlerhafter Brustimplantate nicht aus eigener Tasche bezahlen müssen. Dazu soll den Angaben zufolge ein Paragraf im Fünften Sozialgesetzbuch abgeschafft werden, der die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Versicherten bei Folgebehandlungen nach Schönheitsoperationen „in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen“. Der Richter am Sozialgericht Düsseldorf, Matthias Bernzen, wies darauf hin, dass die derzeitige Beschränkung auf Gesundheitsrisiken infolge von Schönheitsoperationen, Tätowierungen und Piercings eine „sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung“ darstelle. Zur Erläuterung fügte Bernzen hinzu: „Sie können sich die Zunge aufschneiden lassen und die Behandlung wird bezahlt, die Behandlung nach einem Zungenpiercing aber nicht.“
Der Experte des GKV-Spitzenverbandes, Ralf Kollwitz, machte hingegen deutlich, dass die Formulierung des betreffenden Paragrafen eine weit auslegbare Regelung beinhalte. Unter medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operationen könnten auch sogenannte Brandings und andere Eingriffe in den Körper aus rein ästhetischen Gründen gefasst werden, im Zweifelsfall auch Ohrlochstechen. Zunächst übernähmen die Kassen die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen infolge von Körpereingriffen aus ästhetischen Gründen vollständig. Dann werde grundsätzlich in jedem Einzelfall eine Kostenbeteiligung geprüft. Als grundsätzlich akzeptabel werde eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50 Prozent angesehen. Kollwitz fügte hinzu, der GKV-Spitzenverband verfüge über „keinerlei Fallzahlen“.
Die Frauen, denen minderwertige Silikonkissen der französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) implantiert worden sind, die nun entfernt werden müssen, seien ein spezieller Fall, erläuterte Kollwitz. Bei der Prüfung einer Kostenbeteiligung sei hier zu berücksichtigen, dass die Betroffenen „unverschuldet in diese Situation geraten“ seien. Hans-Jürgen Maas von der Bundesärztekammer betonte, die Selbstverschuldensregel im Fünften Sozialgesetzbuch werde von seiner Organisation grundsätzlich für richtig gehalten. Die von den PIP-Billigsilikonkissen ausgehenden Risiken seien aber weder Ärzten noch den Operierten bekannt gewesen. Die Frauen seien daher nicht bewusst ein spezielles Gesundheitsrisiko eingegangen. Deshalb solle in diesem Fall die Kostenbeteiligungspflicht hintangestellt werden.
Quelle: Pressemitteilung vom 25.04.2012
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Schönheits-Op unter 18: Scheitert das Verbot?
Schönheits-Op unter 18: Scheitert das Verbot?
Die Union will Schönheitsoperationen unter 18 gesetzlich verbieten - doch jetzt bremst das Bundesgesundheitsministerium. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=813 ... aft&n=1915
Die Union will Schönheitsoperationen unter 18 gesetzlich verbieten - doch jetzt bremst das Bundesgesundheitsministerium. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=813 ... aft&n=1915
Körpereingriffe aus ästhetischen Gründen - Kostenbeteiligung
Regierung: Alle Körpereingriffe aus ästhetischen Gründen können zu Kostenbeteiligung führen
Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/MPI) Nach Darstellung der Bundesregierung können gesetzlich Krankenversicherte bei allen Formen von Körpereingriffen aus rein ästhetischen Gründen bei folgenden Gesundheitsbeeinträchtigungen an den Behandlungskosten beteiligt werden. Es könnten „nicht nur Piercings und Tätowierungen im engeren Sinne, sondern auch weitere aus ästhetischen Gründen durchgeführte Körpermodifikationen wie Flesh-Tunnels oder Brandings unter den Anwendungsbereich der Vorschrift gefasst werden“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9469 http://dip.bundestag.de/btd/17/094/1709469.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9286 http://dip.bundestag.de/btd/17/092/1709286.pdf ). Diese hatten die Abgeordneten gestellt, weil ihnen die Antwort der Regierung (17/9213 http://dip.bundestag.de/btd/17/092/1709213.pdf ) nicht ausreichte.
Die Regierung schreibt nun weiter, dass es die Verpflichtung, die Versicherten angemessen zu beteiligen, ermögliche, auf persönliche Umstände wie religiöse Motivationen oder wirtschaftliche Verhältnisse einzugehen. Die Vorschrift sei verfassungsgemäß. Bei entsprechender Anwendung werde es deshalb „nicht zu willkürlichen Ergebnissen“ kommen. Dazu könnten auch Auslegungshinweise beitragen, die die damaligen Spitzenverbände der Krankenkassen im Jahr 2008 gegeben hätten.
Quelle: Mitteilung vom 01.06.2012
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Gesundheit/Antwort
Berlin: (hib/MPI) Nach Darstellung der Bundesregierung können gesetzlich Krankenversicherte bei allen Formen von Körpereingriffen aus rein ästhetischen Gründen bei folgenden Gesundheitsbeeinträchtigungen an den Behandlungskosten beteiligt werden. Es könnten „nicht nur Piercings und Tätowierungen im engeren Sinne, sondern auch weitere aus ästhetischen Gründen durchgeführte Körpermodifikationen wie Flesh-Tunnels oder Brandings unter den Anwendungsbereich der Vorschrift gefasst werden“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9469 http://dip.bundestag.de/btd/17/094/1709469.pdf ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9286 http://dip.bundestag.de/btd/17/092/1709286.pdf ). Diese hatten die Abgeordneten gestellt, weil ihnen die Antwort der Regierung (17/9213 http://dip.bundestag.de/btd/17/092/1709213.pdf ) nicht ausreichte.
Die Regierung schreibt nun weiter, dass es die Verpflichtung, die Versicherten angemessen zu beteiligen, ermögliche, auf persönliche Umstände wie religiöse Motivationen oder wirtschaftliche Verhältnisse einzugehen. Die Vorschrift sei verfassungsgemäß. Bei entsprechender Anwendung werde es deshalb „nicht zu willkürlichen Ergebnissen“ kommen. Dazu könnten auch Auslegungshinweise beitragen, die die damaligen Spitzenverbände der Krankenkassen im Jahr 2008 gegeben hätten.
Quelle: Mitteilung vom 01.06.2012
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
e-mail: vorzimmer.puk2@bundestag.de
Schönheits-OP: Die neue Nase kostet 4000 Euro
Schönheits-OP: Die neue Nase kostet 4000 Euro – und ist riskant
Tausende entscheiden sich jedes Jahr für eine Operation ihrer Nase. Medizinisch ist das selten nötig. Erfahrene
Schönheitschirurgen warnen sogar davor: Das Risiko einer Komplikation ist immens.
Quelle: Die Welt
http://www.welt.de/gesundheit/article11 ... skant.html
Tausende entscheiden sich jedes Jahr für eine Operation ihrer Nase. Medizinisch ist das selten nötig. Erfahrene
Schönheitschirurgen warnen sogar davor: Das Risiko einer Komplikation ist immens.
Quelle: Die Welt
http://www.welt.de/gesundheit/article11 ... skant.html
Risiko Schönheits-OP
Risiko Schönheits-OP
Fett absaugen, Brüste vergrößern, Nase richten: viele Jugendliche wollen ihren Idolen nacheifern und sich operieren lassen.
Manche scheinen das fast schon für so was wie einen Besuch beim Friseur zu halten. Ist es aber nicht...->
http://www.checked4you.de/risiko_schoen ... NW-131203-
Fett absaugen, Brüste vergrößern, Nase richten: viele Jugendliche wollen ihren Idolen nacheifern und sich operieren lassen.
Manche scheinen das fast schon für so was wie einen Besuch beim Friseur zu halten. Ist es aber nicht...->
http://www.checked4you.de/risiko_schoen ... NW-131203-