Kusch gibt öffentlich Suizidbegleitung bekannt
Moderator: WernerSchell
Der Preis des Todes: 8000 Euro
Der Preis des Todes: 8000 Euro fuer Suizidbegleitung durch Sterbehelfer Kusch
Berlin / Hamburg (ALfA). Eine Suizidbegleitung durch den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch, kostet ab sofort bis zu 8000 Euro. Diesen Preis, der jedoch auch individuell "unter Beruecksichtigung der finanziellen Situation des Sterbewilligen" niedriger vereinbart werden kann, nannte Kusch auf einer am 1. September neu eroeffneten Webseite. Mit dem neuen Internetauftritt will Kusch nach eigenen Angaben der Nachfrage nach seinen "Diensten" gerecht werden und Informationen fuer alle Interessierten anbieten. Kusch hatte Anfang Juli fuer Schlagzeilen gesorgt, nachdem er in einer Pressekonferenz bekannt gab, erstmals Suizidbegleitung bei einer 79-jaehrigen Frau aus Wuerzburg geleistet zu haben, damals noch kostenlos. Die Frau war allerdings weder unheilbar krank, noch litt sie unter permanenten Schmerzen, sondern hatte nach eigener Aussage lediglich Angst vor dem Pflegeheim. Daher wollte sie ihr Leben selbst beenden (siehe ALfA-Newsletter 26/08 vom 05.07.2008). Wie Kusch gegenueber der Presse erlaeuterte, habe er seitdem "300 bis 500 Hilfsgesuche" erhalten. Mit einigen Hilfesuchenden stehe er nun in Kontakt zur Konkretisierung ihrer Plaene. Ein Termin fuer eine naechste Suizidbegleitung stehe jedoch noch nicht fest.
"Jetzt laesst Roger Kusch seine Maske fallen: Statt sich tatsaechlich an die Seite Schwerstkranker und Sterbender zu stellen, geht es ihm ganz billig ums Geschaeft", kommentierte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung vom 1. September die erstmaligen Preisoffenlegungen Kuschs. "Es ist nicht nur zynisch, sondern auch aeusserst geschaeftstuechtig, dabei den Erstkontakt bis zum Hausbesuch als Lockangebot kostenfrei anzubieten", erklaerte Brysch. Allein diese neue Entwicklung im Fall Kusch zeige, dass die politische Diskussion um ein Verbot der kommerzialisierten Beihilfe zum Suizid der Praxis hinterherhinke. Gerade erst vor der Sommerpause konnte sich der Bundesrat auf keinen Entwurf einigen, der nicht nur Aktivitaeten von Suizid-Organisationen, sondern auch Aktivitaeten von Einzelpersonen wie Roger Kusch einschliesst. "Ueber Parteigrenzen hinweg muessen die Politiker jetzt an einem Strang ziehen statt seit zwei Jahren vorliegende Gesetzentwuerfe immer wieder auf die lange Bank zu schieben", forderte Brysch. Nur mit einem solchen Verbot koenne sich die Politik auf die Seite der Schwerstkranken und Sterbenden stellen. Zudem muesse sie auch fuer verbesserte Bedingungen am Lebensende sorgen, um Geschaeftemachern wie Roger Kusch nicht in die Haende zu spielen. "Denn klar ist: Suizidhilfe ist keine Sterbebegleitung", bekraeftigte Brysch.
Entscheidungen im Bundesratsrechtsausschuss vertagt
Unterdessen teilte das baden-wuerttembergische Justizministerium in einer Presseaussendung vom 3. September mit, dass der Rechtsausschuss des Bundesrates sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschaeftsmaessigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttoetung befasst und eine Entscheidung vertagt hat. Fuer Baden-Wuerttembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) sei diese Entscheidung "nicht nachvollziehbar". Mit Blick auf das aktuelle Angebote von Kusch erklaerte Goll: "Ich will gewerbliche und organisierte Sterbehilfe nicht laenger dulden. Ich respektiere die hoechstpersoenliche Entscheidung eines jeden, seinem Leben ein Ende zu bereiten. Ein Angehoeriger, der einem Sterbewilligen in dieser Ausnahmesituation hilft, soll sich auch nicht strafbar machen. Aber die gewerbliche und organisierte Sterbehilfe hat mit Naechstenliebe nichts zu tun. Sie kann zu vorschnellen Entschluessen fuehren, die unumkehrbar sind." Hier habe der Staat die Pflicht, das Leben zu schuetzen. "Wenn Vereine den Tod an der naechsten Ecke oder auf Parkplaetzen anbieten und der Vereinsvorsitzende dafuer 8.000 Euro fordert, laeuten bei mir die Alarmglocken", sagte Goll. "Wir haben uns diesem heiklen Thema mit der notwendigen Sensibilitaet genaehert und bereits eine entsprechende Ausschuss-Empfehlung im Bundesrat auf der Tagesordnung gehabt. Warum das Thema dann ploetzlich abgesetzt wurde, ist mir bis heute ein Raetsel", so Goll. Gleiches gelte fuer die Entscheidung vom 3. September im Rechtsausschuss, das Thema erneut zu vertagen.
Weitere Informationen
1. Nach Bekenntnis zu Suizidbegleitung: Ex-Justizsenator Kusch entfacht neue Sterbehilfe-Debatte
2. Ohne klare Entscheidung: Bundesrat fasst nur unverbindliche Entschliessung gegen kommerzielle Sterbehilfe
ALfA-Newsletter 26/08 vom 05.07.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... 57dc6c7493
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
ALfA-Newsletter 34/08 vom 06.09.2008
Berlin / Hamburg (ALfA). Eine Suizidbegleitung durch den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch, kostet ab sofort bis zu 8000 Euro. Diesen Preis, der jedoch auch individuell "unter Beruecksichtigung der finanziellen Situation des Sterbewilligen" niedriger vereinbart werden kann, nannte Kusch auf einer am 1. September neu eroeffneten Webseite. Mit dem neuen Internetauftritt will Kusch nach eigenen Angaben der Nachfrage nach seinen "Diensten" gerecht werden und Informationen fuer alle Interessierten anbieten. Kusch hatte Anfang Juli fuer Schlagzeilen gesorgt, nachdem er in einer Pressekonferenz bekannt gab, erstmals Suizidbegleitung bei einer 79-jaehrigen Frau aus Wuerzburg geleistet zu haben, damals noch kostenlos. Die Frau war allerdings weder unheilbar krank, noch litt sie unter permanenten Schmerzen, sondern hatte nach eigener Aussage lediglich Angst vor dem Pflegeheim. Daher wollte sie ihr Leben selbst beenden (siehe ALfA-Newsletter 26/08 vom 05.07.2008). Wie Kusch gegenueber der Presse erlaeuterte, habe er seitdem "300 bis 500 Hilfsgesuche" erhalten. Mit einigen Hilfesuchenden stehe er nun in Kontakt zur Konkretisierung ihrer Plaene. Ein Termin fuer eine naechste Suizidbegleitung stehe jedoch noch nicht fest.
"Jetzt laesst Roger Kusch seine Maske fallen: Statt sich tatsaechlich an die Seite Schwerstkranker und Sterbender zu stellen, geht es ihm ganz billig ums Geschaeft", kommentierte der Geschaeftsfuehrer der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, in einer Pressemitteilung vom 1. September die erstmaligen Preisoffenlegungen Kuschs. "Es ist nicht nur zynisch, sondern auch aeusserst geschaeftstuechtig, dabei den Erstkontakt bis zum Hausbesuch als Lockangebot kostenfrei anzubieten", erklaerte Brysch. Allein diese neue Entwicklung im Fall Kusch zeige, dass die politische Diskussion um ein Verbot der kommerzialisierten Beihilfe zum Suizid der Praxis hinterherhinke. Gerade erst vor der Sommerpause konnte sich der Bundesrat auf keinen Entwurf einigen, der nicht nur Aktivitaeten von Suizid-Organisationen, sondern auch Aktivitaeten von Einzelpersonen wie Roger Kusch einschliesst. "Ueber Parteigrenzen hinweg muessen die Politiker jetzt an einem Strang ziehen statt seit zwei Jahren vorliegende Gesetzentwuerfe immer wieder auf die lange Bank zu schieben", forderte Brysch. Nur mit einem solchen Verbot koenne sich die Politik auf die Seite der Schwerstkranken und Sterbenden stellen. Zudem muesse sie auch fuer verbesserte Bedingungen am Lebensende sorgen, um Geschaeftemachern wie Roger Kusch nicht in die Haende zu spielen. "Denn klar ist: Suizidhilfe ist keine Sterbebegleitung", bekraeftigte Brysch.
Entscheidungen im Bundesratsrechtsausschuss vertagt
Unterdessen teilte das baden-wuerttembergische Justizministerium in einer Presseaussendung vom 3. September mit, dass der Rechtsausschuss des Bundesrates sich mit dem Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschaeftsmaessigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttoetung befasst und eine Entscheidung vertagt hat. Fuer Baden-Wuerttembergs Justizminister Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) sei diese Entscheidung "nicht nachvollziehbar". Mit Blick auf das aktuelle Angebote von Kusch erklaerte Goll: "Ich will gewerbliche und organisierte Sterbehilfe nicht laenger dulden. Ich respektiere die hoechstpersoenliche Entscheidung eines jeden, seinem Leben ein Ende zu bereiten. Ein Angehoeriger, der einem Sterbewilligen in dieser Ausnahmesituation hilft, soll sich auch nicht strafbar machen. Aber die gewerbliche und organisierte Sterbehilfe hat mit Naechstenliebe nichts zu tun. Sie kann zu vorschnellen Entschluessen fuehren, die unumkehrbar sind." Hier habe der Staat die Pflicht, das Leben zu schuetzen. "Wenn Vereine den Tod an der naechsten Ecke oder auf Parkplaetzen anbieten und der Vereinsvorsitzende dafuer 8.000 Euro fordert, laeuten bei mir die Alarmglocken", sagte Goll. "Wir haben uns diesem heiklen Thema mit der notwendigen Sensibilitaet genaehert und bereits eine entsprechende Ausschuss-Empfehlung im Bundesrat auf der Tagesordnung gehabt. Warum das Thema dann ploetzlich abgesetzt wurde, ist mir bis heute ein Raetsel", so Goll. Gleiches gelte fuer die Entscheidung vom 3. September im Rechtsausschuss, das Thema erneut zu vertagen.
Weitere Informationen
1. Nach Bekenntnis zu Suizidbegleitung: Ex-Justizsenator Kusch entfacht neue Sterbehilfe-Debatte
2. Ohne klare Entscheidung: Bundesrat fasst nur unverbindliche Entschliessung gegen kommerzielle Sterbehilfe
ALfA-Newsletter 26/08 vom 05.07.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... 57dc6c7493
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
ALfA-Newsletter 34/08 vom 06.09.2008
Verwehrt Kusch die Aufmerksamkeit
Deutsche Hospiz Stiftung:
Verwehrt Kusch die Aufmerksamkeit!
Berlin. Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert die Medien auf, nicht länger über den nach Aufmerksamkeit heischenden und menschenverachtend zynischen Hamburger Ex-Senator Roger Kusch zu berichten. "Gebt dem Affen keinen Zucker mehr", appelliert ihr Geschäftsführender Vorstand, Eugen Brysch. "Jegliche Berichterstattung befriedigt bloß Kuschs Narzissmus." Die Politik fordert Brysch auf, sich zusammenzuraufen und sich endlich auf ein Gesetz zu einigen, das die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung verbietet. Nur so kann sie sich auf die Seite der Schwerstkranken und Sterbenden stellen. "Dass sie das immer noch nicht hinbekommen hat, ist der eigentliche Skandal." Zudem muss die Politik auch für verbesserte Bedingungen am Lebensende sorgen, um Geschäftemachern wie Roger Kusch nicht in die Hände zu spielen. "Denn klar ist: Suizidhilfe ist keine Sterbebegleitung", erklärt Brysch.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2008
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2
Matthias Hartmann: hartmann@hospize.de
Verwehrt Kusch die Aufmerksamkeit!
Berlin. Die Deutsche Hospiz Stiftung fordert die Medien auf, nicht länger über den nach Aufmerksamkeit heischenden und menschenverachtend zynischen Hamburger Ex-Senator Roger Kusch zu berichten. "Gebt dem Affen keinen Zucker mehr", appelliert ihr Geschäftsführender Vorstand, Eugen Brysch. "Jegliche Berichterstattung befriedigt bloß Kuschs Narzissmus." Die Politik fordert Brysch auf, sich zusammenzuraufen und sich endlich auf ein Gesetz zu einigen, das die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung verbietet. Nur so kann sie sich auf die Seite der Schwerstkranken und Sterbenden stellen. "Dass sie das immer noch nicht hinbekommen hat, ist der eigentliche Skandal." Zudem muss die Politik auch für verbesserte Bedingungen am Lebensende sorgen, um Geschäftemachern wie Roger Kusch nicht in die Hände zu spielen. "Denn klar ist: Suizidhilfe ist keine Sterbebegleitung", erklärt Brysch.
Quelle: Pressemitteilung vom 14.11.2008
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2
Matthias Hartmann: hartmann@hospize.de
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Überflüssiger Aufruf!
Mit Verlaub - es bedarf nicht solcher Aufrufe. Die Debatte sollte sich durch Toleranz auszeichnen und nicht durch unsinnige Verbalattacken, die zu nichts führen.
Wenn dies tatsächlich der angemessene Stil in dem Wertediskurs sein sollte, müsste von Brysch zugleich auch andere Sendboten gebrandmarkt werden, die im Kern bei ihrer Haltung keinen Zweifel aufkommen lassen, dass diejenigen, die eine Patientenverfügung abzufassen gedenken, "egozentrische Individualisten" seien.
Mfg.
Lutz Barth
Wenn dies tatsächlich der angemessene Stil in dem Wertediskurs sein sollte, müsste von Brysch zugleich auch andere Sendboten gebrandmarkt werden, die im Kern bei ihrer Haltung keinen Zweifel aufkommen lassen, dass diejenigen, die eine Patientenverfügung abzufassen gedenken, "egozentrische Individualisten" seien.
Mfg.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Kusch hilft erneut bei einer Selbsttötung
Kusch hilft erneut bei einer Selbsttötung
Freitag, 14. November 2008
Hamburg – Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat nach eigener Darstellung ein weiteres Mal einen Menschen bei der Selbsttötung unterstützt. Wie Kusch am Donnerstagabend auf der Webseite „suizidbegleitung.de“ mitteilte, „begleitete“ er am Mittwoch gemeinsam mit der Mitarbeiterin einer französischen Sterbehilfeorganisation, Jacqueline Jencquel, in Frankfurt den 94-jährigen Max Steinbaur beim Suizid. Es wäre das dritte Mal, dass Kusch auf diese Weise tätig geworden ist. ...(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34389
Freitag, 14. November 2008
Hamburg – Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat nach eigener Darstellung ein weiteres Mal einen Menschen bei der Selbsttötung unterstützt. Wie Kusch am Donnerstagabend auf der Webseite „suizidbegleitung.de“ mitteilte, „begleitete“ er am Mittwoch gemeinsam mit der Mitarbeiterin einer französischen Sterbehilfeorganisation, Jacqueline Jencquel, in Frankfurt den 94-jährigen Max Steinbaur beim Suizid. Es wäre das dritte Mal, dass Kusch auf diese Weise tätig geworden ist. ...(mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=34389
Politiker sind vorerst machtlos gegen Kuschs Suizidgeschäft
SPIEGEL ONLINE, 22.11.2008
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Umfrage: Ein Drittel deutscher Ärzte befürwortet Sterbehilfe
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Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar, Beihilfe zum Suizid
kann berufsrechtliche Konsequenzen haben. Dennoch plädieren viele
Ärzte dafür, Patienten beim Suizid helfen oder gar auf Wunsch der
Kranken deren Leben beenden zu dürfen. Das ergab eine Umfrage im
Auftrag des SPIEGEL.
Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL
http://www.spiegel.de/politik/debatte/0 ... 70,00.html
Zum Thema
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Sterbehilfe: Politiker sind vorerst machtlos gegen Kuschs Suizidgeschäft
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 37,00.html
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Umfrage: Ein Drittel deutscher Ärzte befürwortet Sterbehilfe
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Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland strafbar, Beihilfe zum Suizid
kann berufsrechtliche Konsequenzen haben. Dennoch plädieren viele
Ärzte dafür, Patienten beim Suizid helfen oder gar auf Wunsch der
Kranken deren Leben beenden zu dürfen. Das ergab eine Umfrage im
Auftrag des SPIEGEL.
Den vollständigen Artikel erreichen Sie im Internet unter der URL
http://www.spiegel.de/politik/debatte/0 ... 70,00.html
Zum Thema
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Sterbehilfe: Politiker sind vorerst machtlos gegen Kuschs Suizidgeschäft
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 37,00.html
Razzia bei Hamburger Ex-Justizsenator Kusch
Ärzte Zeitung online, 01.12.2008
Nach Sterbehilfe - Razzia bei Hamburger Ex-Justizsenator Kusch
HAMBURG (dpa). Razzia beim früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch: Nach der Sterbehilfe für fünf Menschen haben Beamte innerhalb weniger Tage gleich zweimal Wohnungen und Büro des umstrittenen Ex-CDU-Politikers durchsucht. "Wir ermitteln wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz", sagte der Hamburger Staatsanwalt Wilhelm Möllers am Samstag. ... (weiter lesen unter)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=523934
Nach Sterbehilfe - Razzia bei Hamburger Ex-Justizsenator Kusch
HAMBURG (dpa). Razzia beim früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch: Nach der Sterbehilfe für fünf Menschen haben Beamte innerhalb weniger Tage gleich zweimal Wohnungen und Büro des umstrittenen Ex-CDU-Politikers durchsucht. "Wir ermitteln wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz", sagte der Hamburger Staatsanwalt Wilhelm Möllers am Samstag. ... (weiter lesen unter)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=523934
mangelndes Unrechtsbewusstsein vorgeworfen
Hospiz-Stiftung wirft Kusch mangelndes Unrechtsbewusstsein vor
Dortmund – Nach Bekanntwerden eines vierten Falls von Sterbehilfe durch den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat die Deutsche Hospiz Stiftung diesem mangelndes Unrechtsbewusstsein vorgeworfen. Sein Handeln lasse keine objektiven Maßstäbe [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=28666
Dortmund – Nach Bekanntwerden eines vierten Falls von Sterbehilfe durch den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat die Deutsche Hospiz Stiftung diesem mangelndes Unrechtsbewusstsein vorgeworfen. Sein Handeln lasse keine objektiven Maßstäbe [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=28666
Durchsuchung bei Kusch
Suizid-Beihilfe durch Aerzte - ueberraschendes Ergebnis / Durchsuchung bei Kusch
Wie die Redaktion des PV-Newsletters aus zuverlässiger Quelle erfahren hat, wurden die Räume des Hamburger EX-Justizsenators Roger Kusch am Donnerstagnachmittag polizeilich durchsucht - unmittelbar vor einem öffentlichen Suizidhilfe-Streitgespräch mit ihm in Hamburg (s.u.).
Ermittelt wird wegen des Anfangverdachtes des Verstoßes gegen das Arzneimittel-Gesetz. An suizidgeeignete. verschreibungspflichtige Medikamente zu gelangen, dürfte der Schwachpunkt in seiner "Suizid-Dienstleistung" zu sein, seitdem er von Apparaturen Abstand genommen hat.
Ausgangspunkt für die Ermittlung ist der Tod einer 84 Jahre alten Rentnerin in Hamburg Ende September. Der Ex-CDU-Politiker hatte die lebensmüde, 85-Jährige nach eigenen Angaben beim Suizid unterstützt. Eine Gesprächsaufnahme zwischen ihr und Kusch hier, auf der Seite des STERN:
http://www.stern.de/panorama/:Roger-Kus ... 47448.html
Überraschendes Ergebnis einer anonymen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Healthcare:
Etwa ein drittel der Ärzte in Deutschland sind dafür, unheilbar kranken, leidenden Patienten beim Suizid beizustehen oder gar ihren Wunsch auf Lebensbeendigung befolgen zu dürfen. Etliche geben sogar öffentlich an, schon (straffreie) Suizidhilfe geleitestet zu haben. Darüber berichtet der SPIEGEL in seiner Ausgabe von letzter Woche sehr ausführlich. Danach sind die strikt ablehnenden Stellungnahmen von Bundesärztekammerpräsident Hoppe und seinem Stellvertreter Montgomery für die Ärzteschaft keineswegs repräsentativ. Siehe online:
http://www.spiegel.de/politik/debatte/0 ... 70,00.html
Im Streitgespräch in Hamburg am 27.11. u.a. mit Eugen Brysch (Deutsche Hospizstiftung), Dr. Roger Kusch und RA Dieter Graefe (Dignitate) ging es v.a. um die Frage, ob Palliativversorgung in jedem Fall überhaupt als Alternative in Frage kommt:
http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/27/980428.html
Quelle: Mitteilung vom 1.12.2008
http://www.patientenverfuegung.de
Wie die Redaktion des PV-Newsletters aus zuverlässiger Quelle erfahren hat, wurden die Räume des Hamburger EX-Justizsenators Roger Kusch am Donnerstagnachmittag polizeilich durchsucht - unmittelbar vor einem öffentlichen Suizidhilfe-Streitgespräch mit ihm in Hamburg (s.u.).
Ermittelt wird wegen des Anfangverdachtes des Verstoßes gegen das Arzneimittel-Gesetz. An suizidgeeignete. verschreibungspflichtige Medikamente zu gelangen, dürfte der Schwachpunkt in seiner "Suizid-Dienstleistung" zu sein, seitdem er von Apparaturen Abstand genommen hat.
Ausgangspunkt für die Ermittlung ist der Tod einer 84 Jahre alten Rentnerin in Hamburg Ende September. Der Ex-CDU-Politiker hatte die lebensmüde, 85-Jährige nach eigenen Angaben beim Suizid unterstützt. Eine Gesprächsaufnahme zwischen ihr und Kusch hier, auf der Seite des STERN:
http://www.stern.de/panorama/:Roger-Kus ... 47448.html
Überraschendes Ergebnis einer anonymen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Healthcare:
Etwa ein drittel der Ärzte in Deutschland sind dafür, unheilbar kranken, leidenden Patienten beim Suizid beizustehen oder gar ihren Wunsch auf Lebensbeendigung befolgen zu dürfen. Etliche geben sogar öffentlich an, schon (straffreie) Suizidhilfe geleitestet zu haben. Darüber berichtet der SPIEGEL in seiner Ausgabe von letzter Woche sehr ausführlich. Danach sind die strikt ablehnenden Stellungnahmen von Bundesärztekammerpräsident Hoppe und seinem Stellvertreter Montgomery für die Ärzteschaft keineswegs repräsentativ. Siehe online:
http://www.spiegel.de/politik/debatte/0 ... 70,00.html
Im Streitgespräch in Hamburg am 27.11. u.a. mit Eugen Brysch (Deutsche Hospizstiftung), Dr. Roger Kusch und RA Dieter Graefe (Dignitate) ging es v.a. um die Frage, ob Palliativversorgung in jedem Fall überhaupt als Alternative in Frage kommt:
http://www.abendblatt.de/daten/2008/11/27/980428.html
Quelle: Mitteilung vom 1.12.2008
http://www.patientenverfuegung.de
Razzien bei Hamburger Sterbehelfer Kusch
Nach mehrfacher Suizidbegleitung: Razzien bei Hamburger Sterbehelfer Kusch
Hamburg (ALfA). Nach mittlerweile fuenf so genannten "Suizidbegleitungen" durch den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft vergangene Woche gleich zweimal seine Wohn- und Bueroraeume und beschlagnahmten diverse schriftlichen Unterlagen und Computer-Dateien in Zusammenhang mit seinen Aktivitaeten. Ermittelt werde Medienberichten zufolge von Seiten der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetzes. Zuvor hatte sich herausgestellt, dass eine von Kusch beim Suizid begleitete 84-jaehrige Rentnerin aus Hamburg durch eine Ueberdosis eines verschreibungspflichtigen Malariamittels starb.
Die zweite Durchsuchung erfolgte am 29. November auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Duisburg, nachdem am 28. November eine 97-jaehrige Frau von Kusch in einem Hotelzimmer in Muehlheim / Ruhr beim Suizid "begleitet" wurde. Urspruenglich wollte die Frau laut Kusch in ihrer Wohnung in Bergisch-Gladbach aus dem Leben scheiden. Der Umzug in das Hotel sei notwendig geworden, da bei der Razzia bei ihm am Tag zuvor bei den Unterlagen auch Informationen zu dem geplanten Suizid beschlagnahmt worden seien. Bei den Durchsuchungen seien der Polizei auch die Namen der Personen bekannt geworden, die sich in den letzten Monaten aus ganz Deutschland persoenlich an ihn mit der Bitte um Suizidbegleitung gewandt haben. Laut einem Bericht der Welt online vom 2. Dezember wurden die Daten nun an verschiedene Bundeslaenderbehoerden weitergegeben, um die Sterbewilligen aufzusuchen und "Gefahren abzuwehren".
Die Deutsche Hospiz Stiftung warf Kusch unterdessen mangelndes Unrechtsbewusstsein vor. Sein Handeln lasse keine objektiven Massstaebe erkennen, erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Stiftung, Eugen Brysch, am 2. Dezember gegenueber den Medien. Er forderte die Politik auf, die Kommerzialisierung der Sterbehilfe zu verbieten. Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, forderte ein schnelles Handeln von Seiten der Politik. Der Staat duerfe sich nicht von Leuten, die aus der Lebensangst von Menschen ein Geschaeft machen, "auf der Nase herumtanzen" lassen, so Bosbach in einer Pressemitteilung vom 1. Dezember. Die seit ueber zwei Jahren im Bundesrat von der SPD aufgehaltene Initiative der Laender Saarland, Thueringen und Hessen, die geschaeftsmaessige Foerderung der Selbsttoetung unter Strafe zu stellen, muesse unverzueglich Gesetz werden. Er forderte die SPD im Bundesrat und Bundestag auf, die Initiative der Laender nicht laenger zu blockieren.
Weitere Informationen:
Fall Kusch: Behoerden geben sensible Daten weiter
Von Oliver Schirg
Bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmte Adressen wurden an andere Bundeslaender uebermittelt - Polizei spricht von Gefahrenabwehr
WELT Online 03.12.08
http://www.welt.de/hamburg/article28175 ... eiter.html
Der Todbringende
Elegant, kultiviert - und ein Moerder? Eiskalt, gefuehllos - aber ein Erloeser? Hilft er Leidenden aus ihrer Not? Oder will er nur Geld verdienen? Der Sterbehelfer Roger Kusch ist ein komplizierter Mensch. Eine Begegnung.
Von Wolfgang Prosinger, Hamburg
TAGESSPIEGEL 30.11.08
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die- ... 05,2673176
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008
Hamburg (ALfA). Nach mittlerweile fuenf so genannten "Suizidbegleitungen" durch den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft vergangene Woche gleich zweimal seine Wohn- und Bueroraeume und beschlagnahmten diverse schriftlichen Unterlagen und Computer-Dateien in Zusammenhang mit seinen Aktivitaeten. Ermittelt werde Medienberichten zufolge von Seiten der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetzes. Zuvor hatte sich herausgestellt, dass eine von Kusch beim Suizid begleitete 84-jaehrige Rentnerin aus Hamburg durch eine Ueberdosis eines verschreibungspflichtigen Malariamittels starb.
Die zweite Durchsuchung erfolgte am 29. November auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Duisburg, nachdem am 28. November eine 97-jaehrige Frau von Kusch in einem Hotelzimmer in Muehlheim / Ruhr beim Suizid "begleitet" wurde. Urspruenglich wollte die Frau laut Kusch in ihrer Wohnung in Bergisch-Gladbach aus dem Leben scheiden. Der Umzug in das Hotel sei notwendig geworden, da bei der Razzia bei ihm am Tag zuvor bei den Unterlagen auch Informationen zu dem geplanten Suizid beschlagnahmt worden seien. Bei den Durchsuchungen seien der Polizei auch die Namen der Personen bekannt geworden, die sich in den letzten Monaten aus ganz Deutschland persoenlich an ihn mit der Bitte um Suizidbegleitung gewandt haben. Laut einem Bericht der Welt online vom 2. Dezember wurden die Daten nun an verschiedene Bundeslaenderbehoerden weitergegeben, um die Sterbewilligen aufzusuchen und "Gefahren abzuwehren".
Die Deutsche Hospiz Stiftung warf Kusch unterdessen mangelndes Unrechtsbewusstsein vor. Sein Handeln lasse keine objektiven Massstaebe erkennen, erklaerte der Geschaeftsfuehrer der Stiftung, Eugen Brysch, am 2. Dezember gegenueber den Medien. Er forderte die Politik auf, die Kommerzialisierung der Sterbehilfe zu verbieten. Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, forderte ein schnelles Handeln von Seiten der Politik. Der Staat duerfe sich nicht von Leuten, die aus der Lebensangst von Menschen ein Geschaeft machen, "auf der Nase herumtanzen" lassen, so Bosbach in einer Pressemitteilung vom 1. Dezember. Die seit ueber zwei Jahren im Bundesrat von der SPD aufgehaltene Initiative der Laender Saarland, Thueringen und Hessen, die geschaeftsmaessige Foerderung der Selbsttoetung unter Strafe zu stellen, muesse unverzueglich Gesetz werden. Er forderte die SPD im Bundesrat und Bundestag auf, die Initiative der Laender nicht laenger zu blockieren.
Weitere Informationen:
Fall Kusch: Behoerden geben sensible Daten weiter
Von Oliver Schirg
Bei Hausdurchsuchungen beschlagnahmte Adressen wurden an andere Bundeslaender uebermittelt - Polizei spricht von Gefahrenabwehr
WELT Online 03.12.08
http://www.welt.de/hamburg/article28175 ... eiter.html
Der Todbringende
Elegant, kultiviert - und ein Moerder? Eiskalt, gefuehllos - aber ein Erloeser? Hilft er Leidenden aus ihrer Not? Oder will er nur Geld verdienen? Der Sterbehelfer Roger Kusch ist ein komplizierter Mensch. Eine Begegnung.
Von Wolfgang Prosinger, Hamburg
TAGESSPIEGEL 30.11.08
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Die- ... 05,2673176
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008
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- Kontaktdaten:
Patientenverfügungsgesetz muss her!
Ungeachtet der Frage, ob die „geschäftsmäßige Förderung“ des Suizids unter Strafe zu stellen ist, bleibt insbesondere die Angeordnetengruppe um den CDU-Politiker Bosbach aufgefordert, ihre Blockade bei der Wahrnehmung des grundrechtlichen Schutzauftrages mit Blick auf die vorbehaltlose Gewährung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten aufzugeben. Der von Bosbach u.a. präsentierte fraktionsübergreifende Gesetzentwurf zum Patientenverfügungsgesetz dokumentiert erhebliche Defizite. Nicht umsonst hat dieser Entwurf erhebliche Kritik erfahren und die Parlamentarier sind aufgerufen, sich zu einem „Kompromiss“ durchzuringen. Dieser gebotene Kompromiss wird sich einzig an dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu orientieren haben, zumal es keinen staatlichen Zwang zum Leben gibt. Nehmen wir das Selbstbestimmungsrecht des Patienten ernst, dann kann es nur einen Kompromiss aus den beiden Entwürfen (Stünker und Zöller u.a.) geben. Alles andere – insbesondere eine Reichweitenbeschränkung – ist schlicht und leider auch ergreifend verfassungsrechtlich unzulässig. Warum dies nicht verfassungsrechtliches „Allgemeingut“ ist, bleibt aus dogmatischer Sicht um Unklaren und kann nur dadurch erhellt werden, wenn wir uns die Botschaften mancher Ethiker und Juristen anschauen. Hier schwingen sich Missionare auf, uns ihre Heilslehren von einem ethisch akzeptierten Sterben näher zu bringen – ohne allerdings zu erkennen, dass der mündige Patient dieser ethischen Unterweisung nicht bedarf.
Was ist gefordert?
Ein Patientenverfügungsgesetz, dass den selbsternannten Hobbyphilosophen zumindest eine Orientierung darüber geben kann, welchen Stellenwert unsere Verfassung dem Selbstbestimmungsrecht beimisst. Konzentrieren wir uns auf das, was eigentlich in der Debatte gefordert ist: die Umsetzung verfassungsrechtlicher Grund(er)kenntnisse!
Mögen auch Professoren aus verschiedenen Professionen uns an ihrem Verkündungsauftrag teilhaben lassen, so verbleibt es bei der abermals schlichten Erkenntnis, dass ihre Botschaften durch das geltende Verfassungsrecht in einem ganz erheblichen Maße relativiert werden. Es stellt sich zunehmend als ein echtes Ärgernis dar, wenn hochrangige Persönlichkeiten meinen, mit ihrer (hausbackenen) Philosophie unübersteigbare Hürden für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten errichten zu wollen. Ist es da despektierlich, von „Sendboten“ zu sprechen?
Ich meine nein und es ist hohe Zeit, dass nunmehr das Gesetz auf den Weg gebracht wird. Es gibt eigentlich nichts, was in dem Wertediskurs noch zu diskutieren wäre. Aktivitäten sind gefordert, mag auch die eine oder andere berufsethische „Seele“ der Diskutanten einen begrenzten „Schaden“ davon tragen. Dies erscheint mir im Vergleich dazu, dass ein autonomer Patient erst nach monate- oder jahrelangen Prozessen selbstbestimmt sterben darf, eher als das geringere Übel.
Da darf es nicht verwundern, wenn zunächst in einem „Sterbetourismus“ die Lösung des „Problems“ erblickt wird, so wie seinerzeit der „Abtreibungstourismus“.
Lutz Barth
Was ist gefordert?
Ein Patientenverfügungsgesetz, dass den selbsternannten Hobbyphilosophen zumindest eine Orientierung darüber geben kann, welchen Stellenwert unsere Verfassung dem Selbstbestimmungsrecht beimisst. Konzentrieren wir uns auf das, was eigentlich in der Debatte gefordert ist: die Umsetzung verfassungsrechtlicher Grund(er)kenntnisse!
Mögen auch Professoren aus verschiedenen Professionen uns an ihrem Verkündungsauftrag teilhaben lassen, so verbleibt es bei der abermals schlichten Erkenntnis, dass ihre Botschaften durch das geltende Verfassungsrecht in einem ganz erheblichen Maße relativiert werden. Es stellt sich zunehmend als ein echtes Ärgernis dar, wenn hochrangige Persönlichkeiten meinen, mit ihrer (hausbackenen) Philosophie unübersteigbare Hürden für das Selbstbestimmungsrecht des Patienten errichten zu wollen. Ist es da despektierlich, von „Sendboten“ zu sprechen?
Ich meine nein und es ist hohe Zeit, dass nunmehr das Gesetz auf den Weg gebracht wird. Es gibt eigentlich nichts, was in dem Wertediskurs noch zu diskutieren wäre. Aktivitäten sind gefordert, mag auch die eine oder andere berufsethische „Seele“ der Diskutanten einen begrenzten „Schaden“ davon tragen. Dies erscheint mir im Vergleich dazu, dass ein autonomer Patient erst nach monate- oder jahrelangen Prozessen selbstbestimmt sterben darf, eher als das geringere Übel.
Da darf es nicht verwundern, wenn zunächst in einem „Sterbetourismus“ die Lösung des „Problems“ erblickt wird, so wie seinerzeit der „Abtreibungstourismus“.
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Einstweilige Verfuegung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch
Es wird enger: Einstweilige Verfuegung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch
Hamburg (ALfA). Fuer den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch und seine "Suizidbegleitung" wird es langsam eng. Wie diverse Medien zum Ausklang des Jahres berichteten, wurde bereits am 27. November letzten Jahres bei einer Hausdurchsuchung Kuschs im Zusammenhang mit der "Suizidbegleitung" einer Rentnerin von dem ermittlungsleitenden Polizeibeamten muendlich eine einstweilige Verfuegung ausgesprochen, wonach ihm jede weitere Sterbehilfe untersagt wurde. Nun hat Kusch dagegen ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht angestrengt. Ausserdem klagt Kusch dagegen, dass von der Polizei sichergestelltes Material, u. a. Adressdaten von Sterbewilligen, zur Gefahrenabwehr an die Gesundheitsbehoerde in einzelnen Bundeslaendern weitergegeben wurde, erklaerte ein Polizeisprecher gegenueber der Bild-Zeitung am 29. Dezember. Hintergrund der Razzia war, dass Kusch im Verdacht steht, einer von ihm beim Selbstmord unterstuetzten Rentnerin das Medikament fuer einen toedlichen thingy besorgt und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstossen zu haben. (Siehe ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008). Fuer eine "Suizidbegleitung" verlangt Kusch nach eigenen Angaben in der Regel 8000,-Euro, je nach finanzieller Situation der Sterbewilligen auch weniger. Die Polizei musste nun zur Klage gegen die Verfuegung bis 9. Januar Stellung beziehen. Voraussichtlich Ende Januar wird dann das Hamburger Verwaltungsgericht ueber die Polizeiverfuegung gegen Roger Kusch entscheiden.
Die Malteser haben unterdessen die polizeiliche Verfuegung gegen Kusch begruesst und sich zugleich gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen. "Herr Kusch betreibt Toeten auf Verlangen. Mit Hilfe beim Sterben haben seine Handlungen nichts zu tun", erklaerte Karl Prinz zu Loewenstein, Geschaeftsfuehrer der Deutschen Malteser gGmbH in einer Pressemitteilung vom 30. Dezember. "Mit Toeten auf Verlangen masst sich der Mensch eine Rolle an, die nur Gott zukommt. Dies widerspricht der unveraeusserlichen Wuerde des Menschen, die auch in Krankheit und Leid nicht verloren geht", so Loewenstein. Die Malteser sind bundesweit Traeger von fuenf Palliativstationen, einem stationaeren Hospiz und 78 ambulanten Hospizdiensten, darunter sieben ambulante Kinderhospizdienste an 67 Standorten mit mehr als 2.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Weitere Informationen:
Nach mehrfacher Suizidbegleitung: Razzien bei Hamburger Sterbehelfer Kusch
ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... f8c7a9ca0e
Die absolute Provokation
Er gehoert zu den umstrittensten Personen im Land, wird als "Dr. Tod" und "ehrgeiziger Scharlatan" tituliert: Nun will Suizidhelfer Kusch das Sterben von Menschen auf Video zeigen.
Von Ralf Wiegand
SUEDDEUTSCHE.DE 27.12.08
http://www.sueddeutsche.de/politik/27/452726/text/
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 01/09 vom 10.01.2008
Hamburg (ALfA). Fuer den ehemaligen Hamburger Justizsenator Dr. Roger Kusch und seine "Suizidbegleitung" wird es langsam eng. Wie diverse Medien zum Ausklang des Jahres berichteten, wurde bereits am 27. November letzten Jahres bei einer Hausdurchsuchung Kuschs im Zusammenhang mit der "Suizidbegleitung" einer Rentnerin von dem ermittlungsleitenden Polizeibeamten muendlich eine einstweilige Verfuegung ausgesprochen, wonach ihm jede weitere Sterbehilfe untersagt wurde. Nun hat Kusch dagegen ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht angestrengt. Ausserdem klagt Kusch dagegen, dass von der Polizei sichergestelltes Material, u. a. Adressdaten von Sterbewilligen, zur Gefahrenabwehr an die Gesundheitsbehoerde in einzelnen Bundeslaendern weitergegeben wurde, erklaerte ein Polizeisprecher gegenueber der Bild-Zeitung am 29. Dezember. Hintergrund der Razzia war, dass Kusch im Verdacht steht, einer von ihm beim Selbstmord unterstuetzten Rentnerin das Medikament fuer einen toedlichen thingy besorgt und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstossen zu haben. (Siehe ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008). Fuer eine "Suizidbegleitung" verlangt Kusch nach eigenen Angaben in der Regel 8000,-Euro, je nach finanzieller Situation der Sterbewilligen auch weniger. Die Polizei musste nun zur Klage gegen die Verfuegung bis 9. Januar Stellung beziehen. Voraussichtlich Ende Januar wird dann das Hamburger Verwaltungsgericht ueber die Polizeiverfuegung gegen Roger Kusch entscheiden.
Die Malteser haben unterdessen die polizeiliche Verfuegung gegen Kusch begruesst und sich zugleich gegen aktive Sterbehilfe ausgesprochen. "Herr Kusch betreibt Toeten auf Verlangen. Mit Hilfe beim Sterben haben seine Handlungen nichts zu tun", erklaerte Karl Prinz zu Loewenstein, Geschaeftsfuehrer der Deutschen Malteser gGmbH in einer Pressemitteilung vom 30. Dezember. "Mit Toeten auf Verlangen masst sich der Mensch eine Rolle an, die nur Gott zukommt. Dies widerspricht der unveraeusserlichen Wuerde des Menschen, die auch in Krankheit und Leid nicht verloren geht", so Loewenstein. Die Malteser sind bundesweit Traeger von fuenf Palliativstationen, einem stationaeren Hospiz und 78 ambulanten Hospizdiensten, darunter sieben ambulante Kinderhospizdienste an 67 Standorten mit mehr als 2.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Weitere Informationen:
Nach mehrfacher Suizidbegleitung: Razzien bei Hamburger Sterbehelfer Kusch
ALfA-Newsletter 46/08 vom 06.12.2008
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... f8c7a9ca0e
Die absolute Provokation
Er gehoert zu den umstrittensten Personen im Land, wird als "Dr. Tod" und "ehrgeiziger Scharlatan" tituliert: Nun will Suizidhelfer Kusch das Sterben von Menschen auf Video zeigen.
Von Ralf Wiegand
SUEDDEUTSCHE.DE 27.12.08
http://www.sueddeutsche.de/politik/27/452726/text/
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 01/09 vom 10.01.2008
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Nachgehakt: Öffentliche Stimmung und die Person Kusch
Nachgehakt: Öffentliche Stimmung wendet sich zunehmend gegen Roger Kusch (?)
Quelle: Welt online v. 13.01.09 >>> http://www.welt.de/welt_print/article30 ... Kusch.html <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Ist es wirklich an dem, dass sich die öffentliche Stimmung zunehmend gegen Roger Kusch wendet? Oder wird hier lediglich mit einer Überschriftenzeile der Eindruck versucht, einen „moralischen Konsens“ in unserer Gesellschaft abzubilden, dessen Vorliegen nach wie vor nachhaltig zu bezweifeln ansteht?
Dem obigen Bericht zufolge wird u.a. darauf hingewiesen, dass die unionsgeführten Bundesländer einen neuen Gesetzesvorschlag für ein Verbot gewerblicher und organisierter Sterbehilfe vorgelegt haben. Da steht doch eher zu vermuten an, dass hier eifrige Gesetzesaktivitäten entfaltet werden, um insbesondere einer Person „das sittlich verwerfliche Handwerk“ zu legen, zumal die öffentlichen Meinungsumfragen (die wohl die öffentliche Stimmung widerspiegeln) keinen Zweifel darüber aufkommen lassen, dass derzeit wohl eine Mehrheit dafür plädiert, in Grenzen eine aktive Sterbehilfe zu ermöglichen. Vgl. dazu etwa die aktuelle Umfrage unter >>> http://www.welt.de/fernsehen/article300 ... rckle.html <<<.
Bei 2035 abgegebenen Stimmen (Stand: 13.01.09: 9.00 Uhr) votieren 75% dafür, dass die aktive Sterbehilfe legalisiert wird.
Nun muss nicht jedem die Person Roger Kusch sympathisch sein, aber das von ihm in die Öffentlichkeit gerückte Thema sollte auf das zurückgeführt werden, worum es eigentlich in der Debatte geht: wie viel Freiheit zum selbstbestimmten Sterben, ggf. auch mit ärztlicher Assistenz, ist man/frau bereit, uns zu konzedieren? Sofern nicht das Selbstbestimmungsrecht seiner zentralen Inhalte beraubt werden soll, dürfte die Antwort sich förmlich aufdrängen. Keiner darf sich zum Herrn über Leben und Tod aufschwingen und sofern der Patient sich zu einem frei verantworteten Abschied aus seinem Leben durchgerungen hat, bleibt die Frage, ob wir diesem Anliegen aus humanitären Gründen entsprechen sollten. Sofern auch diese Frage bejaht werden sollte, wird hieran anschließend die Frage zu diskutieren und zu entscheiden sein, ob es der Solidargemeinschaft zumutbar erscheint, etwa die Kosten für die ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid als Kassenleistung neben der palliativmedizinischen Betreuung und hospizlichen Begleitung zu übernehmen. Sofern auch diese bejaht wird, dürfte dem Anliegen auch eines Herrn Kusch zumindest in Teilen gerecht geworden sein, der seinem Bekenntnis nach dafür plädiert, dass das Selbstbestimmungsrecht auch der unheilbaren Kranken zu wahren ist, ohne dass der konkrete Todeszeitpunkt unmittelbar bevorsteht. Die „geschäftsmäßige“ aktive Sterbehilfe wird dann als „Kassenleistung“ zu einem noch auszuhandelnden Honorar für die Ärzteschaft zu bewerten sein, auf die der Patient dann einen Anspruch hätte. Dieser Anspruch selbst läuft insofern auch nicht ins „Leere“, da Umfragen zufolge sich durchaus Ärzte vorstellen könnten, in bestimmten Situationen bei einem frei verantwortlichen Suizid zu assistieren.
Diese vorstehenden Zeilen sind in einer „Zeit geschrieben“ worden, in dem der neuerliche Gesetzentwurf der unionsgeführten Länder lediglich zur Diskussion gestellt wird. Hierauf aufmerksam zu machen erscheint mir deshalb wichtig, weil scheinbar nach dem Entwurf auch diejenigen strafrechtlich verfolgt werden sollen, die als "Rädelsführer" oder "Hintermänner" für solche Organisation tätig seien, die „geschäftsmäßige Hilfeleistungen“ anbieten.
Nun bin ich zwar für keine dieser „Organisationen“ tätig, aber gleichwohl trete auch ich für eine konsequente Wahrung des Selbstbestimmungsrechts ein, das zugleich auch die Möglichkeit beinhaltet, im Zweifel auf eine ärztliche Assistenz bei einem freiverantworteten Suizid zurückgreifen zu können, ohne dass dieser Anspruch zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt.
Sofern unsere Gesellschaft uns diese Freiheit nicht belässt, bleibt freilich nur der Sterbetourismus in eines der Länder, in denen Organisationen die Möglichkeiten eines Suizids eröffnen. Sollen wir dann als „Rädelsführer“ strafrechtlichen Sanktionen ausgesetzt werden, wenn wir künftig auf solche Organisationen hinweisen?
Lutz Barth
Quelle: Welt online v. 13.01.09 >>> http://www.welt.de/welt_print/article30 ... Kusch.html <<< (html)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Ist es wirklich an dem, dass sich die öffentliche Stimmung zunehmend gegen Roger Kusch wendet? Oder wird hier lediglich mit einer Überschriftenzeile der Eindruck versucht, einen „moralischen Konsens“ in unserer Gesellschaft abzubilden, dessen Vorliegen nach wie vor nachhaltig zu bezweifeln ansteht?
Dem obigen Bericht zufolge wird u.a. darauf hingewiesen, dass die unionsgeführten Bundesländer einen neuen Gesetzesvorschlag für ein Verbot gewerblicher und organisierter Sterbehilfe vorgelegt haben. Da steht doch eher zu vermuten an, dass hier eifrige Gesetzesaktivitäten entfaltet werden, um insbesondere einer Person „das sittlich verwerfliche Handwerk“ zu legen, zumal die öffentlichen Meinungsumfragen (die wohl die öffentliche Stimmung widerspiegeln) keinen Zweifel darüber aufkommen lassen, dass derzeit wohl eine Mehrheit dafür plädiert, in Grenzen eine aktive Sterbehilfe zu ermöglichen. Vgl. dazu etwa die aktuelle Umfrage unter >>> http://www.welt.de/fernsehen/article300 ... rckle.html <<<.
Bei 2035 abgegebenen Stimmen (Stand: 13.01.09: 9.00 Uhr) votieren 75% dafür, dass die aktive Sterbehilfe legalisiert wird.
Nun muss nicht jedem die Person Roger Kusch sympathisch sein, aber das von ihm in die Öffentlichkeit gerückte Thema sollte auf das zurückgeführt werden, worum es eigentlich in der Debatte geht: wie viel Freiheit zum selbstbestimmten Sterben, ggf. auch mit ärztlicher Assistenz, ist man/frau bereit, uns zu konzedieren? Sofern nicht das Selbstbestimmungsrecht seiner zentralen Inhalte beraubt werden soll, dürfte die Antwort sich förmlich aufdrängen. Keiner darf sich zum Herrn über Leben und Tod aufschwingen und sofern der Patient sich zu einem frei verantworteten Abschied aus seinem Leben durchgerungen hat, bleibt die Frage, ob wir diesem Anliegen aus humanitären Gründen entsprechen sollten. Sofern auch diese Frage bejaht werden sollte, wird hieran anschließend die Frage zu diskutieren und zu entscheiden sein, ob es der Solidargemeinschaft zumutbar erscheint, etwa die Kosten für die ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid als Kassenleistung neben der palliativmedizinischen Betreuung und hospizlichen Begleitung zu übernehmen. Sofern auch diese bejaht wird, dürfte dem Anliegen auch eines Herrn Kusch zumindest in Teilen gerecht geworden sein, der seinem Bekenntnis nach dafür plädiert, dass das Selbstbestimmungsrecht auch der unheilbaren Kranken zu wahren ist, ohne dass der konkrete Todeszeitpunkt unmittelbar bevorsteht. Die „geschäftsmäßige“ aktive Sterbehilfe wird dann als „Kassenleistung“ zu einem noch auszuhandelnden Honorar für die Ärzteschaft zu bewerten sein, auf die der Patient dann einen Anspruch hätte. Dieser Anspruch selbst läuft insofern auch nicht ins „Leere“, da Umfragen zufolge sich durchaus Ärzte vorstellen könnten, in bestimmten Situationen bei einem frei verantwortlichen Suizid zu assistieren.
Diese vorstehenden Zeilen sind in einer „Zeit geschrieben“ worden, in dem der neuerliche Gesetzentwurf der unionsgeführten Länder lediglich zur Diskussion gestellt wird. Hierauf aufmerksam zu machen erscheint mir deshalb wichtig, weil scheinbar nach dem Entwurf auch diejenigen strafrechtlich verfolgt werden sollen, die als "Rädelsführer" oder "Hintermänner" für solche Organisation tätig seien, die „geschäftsmäßige Hilfeleistungen“ anbieten.
Nun bin ich zwar für keine dieser „Organisationen“ tätig, aber gleichwohl trete auch ich für eine konsequente Wahrung des Selbstbestimmungsrechts ein, das zugleich auch die Möglichkeit beinhaltet, im Zweifel auf eine ärztliche Assistenz bei einem freiverantworteten Suizid zurückgreifen zu können, ohne dass dieser Anspruch zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt.
Sofern unsere Gesellschaft uns diese Freiheit nicht belässt, bleibt freilich nur der Sterbetourismus in eines der Länder, in denen Organisationen die Möglichkeiten eines Suizids eröffnen. Sollen wir dann als „Rädelsführer“ strafrechtlichen Sanktionen ausgesetzt werden, wenn wir künftig auf solche Organisationen hinweisen?
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Gericht bestätigt gegen Kusch verhängtes Sterbehilfe-Verbot
Gericht bestätigt gegen Kusch verhängtes Sterbehilfe-Verbot
Freitag, 6. Februar 2009
Hamburg – Der umstrittene Suizidhelfer und frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch darf vorerst keine Sterbehilfe leisten. In einem Eilverfahren entschied das Hamburger Verwaltungsgericht am Freitag, dass ein von der Polizei gegen Kusch verhängtes Verbot vorläufig weiter wirksam bleibt, wie eine Gerichtssprecherin sagte (Az. 8 E 3301/08).
Bei einer Razzia in Kuschs Büroräumen Ende November hatte der leitende Beamte dem Ex-Senator untersagt, weiter Sterbehilfe unter Beschaffung bestimmter Medikamente zu leisten. Dagegen hatte der 54-Jährige geklagt. Diesen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht ab. .... (weiter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35353
Freitag, 6. Februar 2009
Hamburg – Der umstrittene Suizidhelfer und frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch darf vorerst keine Sterbehilfe leisten. In einem Eilverfahren entschied das Hamburger Verwaltungsgericht am Freitag, dass ein von der Polizei gegen Kusch verhängtes Verbot vorläufig weiter wirksam bleibt, wie eine Gerichtssprecherin sagte (Az. 8 E 3301/08).
Bei einer Razzia in Kuschs Büroräumen Ende November hatte der leitende Beamte dem Ex-Senator untersagt, weiter Sterbehilfe unter Beschaffung bestimmter Medikamente zu leisten. Dagegen hatte der 54-Jährige geklagt. Diesen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht ab. .... (weiter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=35353
Suizidhilfe-Verbot für Kusch bestätigt
Suizidhilfe-Verbot für Kusch bestätigt / Unruhen in Italien um Komapatientin
Keine Suizidhilfe mehr leisten darf - zumindest vorerst - Roger Kusch, der ehemalige CDU-Politik. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat jetzt ein entsprechendes, von der Innenbehörde der Hansestadt im November 09 ausgesprochenes Verbot bestätigt. Dagegen hatte Kusch, heute Vorsitzender eines nach ihm benannten Sterbehilfevereins, geklagt. „Roger Kusch bleibt es verboten, Sterbehilfe zu leisten. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Freitag im Eilverfahren entschieden, dass das polizeiliche Verbot der Sterbehilfe gegen den ehemaligen Justizsenator in Kraft bleibt. ... Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache bleibt es ihm untersagt, die Suizidbegleitung fortzuführen. In seiner Urteilsbegründung wird das Gericht deutlich: Kusch betreibe kein erlaubtes Gewerbe. "Sozial unwertige und gemeinschaftsschädliche Tätigkeiten" seien verboten und nicht durch das Grundrecht auf freie Berufswahl geschützt. Zwar sei die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, so das Gericht weiter, in diesem Fall gehe es aber um die "Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt ... " Quelle und mehr: http://www.welt.de/welt_print/article31 ... -Kusch-dar... Deutscher Ethikrat über Suizidhilfe entzweit Das Thema "ärztlich assistierte Suizidhilfe" (u. U. als Alternative zur „Dienstleistung" durch medizinische Laien), hatte am 22. Januar 2009 den Deutschen Ethikrat entzweit. Siehe: http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank
--------------------------------------------------------------------------------
Sterbehilfe für italienische Komapatientin spaltet Italien Berlusconi hat auf die Schnelle Sondergesetz erlassen - drohende Verfassungskrise - Polizeischutz in Klinik - massive Proteste von beiden Seiten http://www.bernerzeitung.ch/Lang-lebe-E ... Berlusconi
Siehe auch „Kampf um Komapatientin": http://www.spiegel.de/panorama
Quelle: Pressemitteilung vom 07.02.2009
Keine Suizidhilfe mehr leisten darf - zumindest vorerst - Roger Kusch, der ehemalige CDU-Politik. Das Hamburger Verwaltungsgericht hat jetzt ein entsprechendes, von der Innenbehörde der Hansestadt im November 09 ausgesprochenes Verbot bestätigt. Dagegen hatte Kusch, heute Vorsitzender eines nach ihm benannten Sterbehilfevereins, geklagt. „Roger Kusch bleibt es verboten, Sterbehilfe zu leisten. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat am Freitag im Eilverfahren entschieden, dass das polizeiliche Verbot der Sterbehilfe gegen den ehemaligen Justizsenator in Kraft bleibt. ... Bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache bleibt es ihm untersagt, die Suizidbegleitung fortzuführen. In seiner Urteilsbegründung wird das Gericht deutlich: Kusch betreibe kein erlaubtes Gewerbe. "Sozial unwertige und gemeinschaftsschädliche Tätigkeiten" seien verboten und nicht durch das Grundrecht auf freie Berufswahl geschützt. Zwar sei die Beihilfe zur Selbsttötung nicht strafbar, so das Gericht weiter, in diesem Fall gehe es aber um die "Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt ... " Quelle und mehr: http://www.welt.de/welt_print/article31 ... -Kusch-dar... Deutscher Ethikrat über Suizidhilfe entzweit Das Thema "ärztlich assistierte Suizidhilfe" (u. U. als Alternative zur „Dienstleistung" durch medizinische Laien), hatte am 22. Januar 2009 den Deutschen Ethikrat entzweit. Siehe: http://www.patientenverfuegung.de/info-datenbank
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Sterbehilfe für italienische Komapatientin spaltet Italien Berlusconi hat auf die Schnelle Sondergesetz erlassen - drohende Verfassungskrise - Polizeischutz in Klinik - massive Proteste von beiden Seiten http://www.bernerzeitung.ch/Lang-lebe-E ... Berlusconi
Siehe auch „Kampf um Komapatientin": http://www.spiegel.de/panorama
Quelle: Pressemitteilung vom 07.02.2009
Vorläufiger Erfolg gegen Roger Kusch
Vorlaeufiger Erfolg gegen Roger Kusch: Polizeiliches Sterbehilfe-Verbot weiter wirksam
Hamburg (ALfA). Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 6. Februar 2009 ( 8 E 3301/08 ) in einem Eilverfahren entschieden, dass das gegen Dr. Roger Kusch ausgesprochene Verbot, Sterbehilfe zu leisten, vorlaeufig wirksam ist. Damit ist es ihm bis zu einer endgueltigen Entscheidung ueber seine Klage gegen die Verbotsverfuegung untersagt, die von ihm praktizierte Suizidbegleitung fortzusetzen. Dies teilte das Verwaltungsgericht Hamburg am selben Tag mit. Kusch hatte bereits Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht angekuendigt.
Die Behoerde fuer Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg hatte dem ehemaligen Hamburger Justizsenator Kusch am 27. November 2008 bei einer Razzia nach einer "Suizidbegleitung" jegliche Form der Sterbehilfe untersagt (siehe ALfA-Newsletter 01/09 vom 10.01.2009). Gegen diese Verfuegung hatte er zwischenzeitlich Klage erhoben und in einem Eilverfahren die vorlaeufige Aufhebung des Verbots beantragt. Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht nun abgelehnt. Zur Begruendung fuehrte das Verwaltungsgericht aus, die Verbotsverfuegung sei nicht zu beanstanden. Die Polizei sei hier wegen des Verdachts des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetz zustaendig gewesen, unaufschiebbare Massnahmen zur Abwehr der Gefahr weiterer begleiteter Suizide zu ergreifen.
Kusch betreibe als "Suizidbegleiter" kein erlaubtes Gewerbe. "Sozial unwertige und gemeinschaftsschaedliche Taetigkeiten" seien verboten und nicht durch das Grundrecht auf freie Berufswahl nach Art. 12 Abs. 1 GG geschuetzt, so das Gericht. Zwar sei die Beihilfe zur Selbsttoetung nicht strafbar. Hier gehe es aber um die "sozial unwertige Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt". Der Antragsteller biete zum Selbstmord bereiten Personen gegen ein Honorar von 8000 Euro ein "Dienstleistungspaket" an, um ihnen die Selbsttoetung zu erleichtern. Er leiste konkrete Hilfe, die erforderliche toedliche Mischung verschreibungspflichtiger Medikamente zu beschaffen. Dadurch wuerden die Schutzvorschriften des Arzneimittelgesetzes unterlaufen. Diese Form der Sterbehilfe widerspreche den "allgemein anerkannten moralischen und sittlichen Wertvorstellungen und dem Menschenbild des Grundgesetzes". Diese liessen es nicht zu, die existentielle Not lebensmueder Menschen wirtschaftlich oder zum Zwecke gesellschaftlicher Provokation auszunutzen. Es gehe gerade nicht um die viel diskutierte Sterbehilfe in Einzelfaellen, in denen Nahestehende oder behandelnde Aerzte "aufgrund humanitaerer karitativer Zuwendung Schwersterkrankte erloesten". Dr. Kusch wende sich nicht nur an den Personenkreis der Todkranken oder Schwerstleidenden, sondern an jeden, der sein Leben beenden moechte und dafuer Unterstuetzung suche.
Die fortgesetzte Suizidunterstuetzung durch Kusch gefaehrde die oeffentliche Sicherheit. Generell sei die Polizei verpflichtet, Selbstmorde zu unterbinden, auch wenn sie die im Selbstmord zum Ausdruck kommende persoenliche Grenzentscheidung eines Menschen zu respektieren habe. An der Selbsttoetung hindere das gegen Kusch ausgesprochene Verbot niemanden. Es sei aber zu befuerchten, dass ohne das Verbot das Leben von Menschen gefaehrdet sei, die vor diesem unumkehrbaren Schritt zurueckscheuen wuerden, wenn sie ohne die von Kusch angebotenen Erleichterungen beim Suizid allein auf sich gestellt waeren. Die Antragsgegnerin als oertlich fuer Hamburg zustaendige Polizeibehoerde duerfe es Kusch verbieten, in Hamburg sein Dienstleistungsangebot der Suizidbegleitung konkret zu koordinieren und einzuleiten. Hamburg sei der Wohnort des Antragstellers und von hier aus biete er die verbotenen Dienste an.
Weitere Informationen:
Verbotsverfuegung gegen (kommerzielle) Suizidbegleitung - Verfahren des vorlaeufigen Rechtsschutzes
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 06.02.09 im PDF-Format (23 Seiten)
http://www.hamburg.de/contentblob/11486 ... 2-2009.pdf
Es wird enger: Einstweilige Verfuegung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch
ALfA-Newsletter 01/09 vom 10.01.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... 4b8dd80578
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 05/09 vom 07.02.2009
Hamburg (ALfA). Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 6. Februar 2009 ( 8 E 3301/08 ) in einem Eilverfahren entschieden, dass das gegen Dr. Roger Kusch ausgesprochene Verbot, Sterbehilfe zu leisten, vorlaeufig wirksam ist. Damit ist es ihm bis zu einer endgueltigen Entscheidung ueber seine Klage gegen die Verbotsverfuegung untersagt, die von ihm praktizierte Suizidbegleitung fortzusetzen. Dies teilte das Verwaltungsgericht Hamburg am selben Tag mit. Kusch hatte bereits Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht angekuendigt.
Die Behoerde fuer Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg hatte dem ehemaligen Hamburger Justizsenator Kusch am 27. November 2008 bei einer Razzia nach einer "Suizidbegleitung" jegliche Form der Sterbehilfe untersagt (siehe ALfA-Newsletter 01/09 vom 10.01.2009). Gegen diese Verfuegung hatte er zwischenzeitlich Klage erhoben und in einem Eilverfahren die vorlaeufige Aufhebung des Verbots beantragt. Diesen Antrag hat das Verwaltungsgericht nun abgelehnt. Zur Begruendung fuehrte das Verwaltungsgericht aus, die Verbotsverfuegung sei nicht zu beanstanden. Die Polizei sei hier wegen des Verdachts des Verstosses gegen das Arzneimittelgesetz zustaendig gewesen, unaufschiebbare Massnahmen zur Abwehr der Gefahr weiterer begleiteter Suizide zu ergreifen.
Kusch betreibe als "Suizidbegleiter" kein erlaubtes Gewerbe. "Sozial unwertige und gemeinschaftsschaedliche Taetigkeiten" seien verboten und nicht durch das Grundrecht auf freie Berufswahl nach Art. 12 Abs. 1 GG geschuetzt, so das Gericht. Zwar sei die Beihilfe zur Selbsttoetung nicht strafbar. Hier gehe es aber um die "sozial unwertige Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt". Der Antragsteller biete zum Selbstmord bereiten Personen gegen ein Honorar von 8000 Euro ein "Dienstleistungspaket" an, um ihnen die Selbsttoetung zu erleichtern. Er leiste konkrete Hilfe, die erforderliche toedliche Mischung verschreibungspflichtiger Medikamente zu beschaffen. Dadurch wuerden die Schutzvorschriften des Arzneimittelgesetzes unterlaufen. Diese Form der Sterbehilfe widerspreche den "allgemein anerkannten moralischen und sittlichen Wertvorstellungen und dem Menschenbild des Grundgesetzes". Diese liessen es nicht zu, die existentielle Not lebensmueder Menschen wirtschaftlich oder zum Zwecke gesellschaftlicher Provokation auszunutzen. Es gehe gerade nicht um die viel diskutierte Sterbehilfe in Einzelfaellen, in denen Nahestehende oder behandelnde Aerzte "aufgrund humanitaerer karitativer Zuwendung Schwersterkrankte erloesten". Dr. Kusch wende sich nicht nur an den Personenkreis der Todkranken oder Schwerstleidenden, sondern an jeden, der sein Leben beenden moechte und dafuer Unterstuetzung suche.
Die fortgesetzte Suizidunterstuetzung durch Kusch gefaehrde die oeffentliche Sicherheit. Generell sei die Polizei verpflichtet, Selbstmorde zu unterbinden, auch wenn sie die im Selbstmord zum Ausdruck kommende persoenliche Grenzentscheidung eines Menschen zu respektieren habe. An der Selbsttoetung hindere das gegen Kusch ausgesprochene Verbot niemanden. Es sei aber zu befuerchten, dass ohne das Verbot das Leben von Menschen gefaehrdet sei, die vor diesem unumkehrbaren Schritt zurueckscheuen wuerden, wenn sie ohne die von Kusch angebotenen Erleichterungen beim Suizid allein auf sich gestellt waeren. Die Antragsgegnerin als oertlich fuer Hamburg zustaendige Polizeibehoerde duerfe es Kusch verbieten, in Hamburg sein Dienstleistungsangebot der Suizidbegleitung konkret zu koordinieren und einzuleiten. Hamburg sei der Wohnort des Antragstellers und von hier aus biete er die verbotenen Dienste an.
Weitere Informationen:
Verbotsverfuegung gegen (kommerzielle) Suizidbegleitung - Verfahren des vorlaeufigen Rechtsschutzes
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 06.02.09 im PDF-Format (23 Seiten)
http://www.hamburg.de/contentblob/11486 ... 2-2009.pdf
Es wird enger: Einstweilige Verfuegung gegen Suizidbegleiter Roger Kusch
ALfA-Newsletter 01/09 vom 10.01.2009
http://www.alfa-ev.de/aktuelles/news-an ... 4b8dd80578
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 05/09 vom 07.02.2009