Patientenverfügung - Gesetz in Vorbereitung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gesetz zur Patientenverfügung - Auftakt der Debatten!

Beitrag von Presse » 15.02.2007, 18:56

Liebe Kooperationspartner unseres Projektes (Standard-)Patientenverfügung,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

anlässlich der jetzt für März / April von der Regierungskoalition angekündigten gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung möchten wir Sie aufmerksam machen auf den „Auftakt zu der zu erwartenden großen Debatte im Deutschen Bundestag“. So lautet zumindest der Ankündigungstext zur Berliner Fachtagung „Die Freiheit zu Sterben - Selbstbestimmt durch Sterbehilfe und Patientenverfügung“ am 27. 2..Vertreter/innen aller Bundestagsfraktionen (insgesamt 5 MdB) sowie Frau Bundesministerin Zypries werden als Diskutant/innen teilnehmen.

Diese juristische Fachtagung wird von der Heinrich Böll Stiftung in Kooperation mit der Humanistischen Union veranstaltet. Es werden einen ganzen Tag lang straf-, zivil- und verfassungsrechtliche Aspekte der populären Thematik behandelt – aber keine palliativ-pflegerische, hospizliche o.ä.

Die fehlende medizinethisch-praktische Dimension und die Sicht von (potentiellen) Patienten werden wir zumindest versuchen, mit einem HVD-Informationstisch einzubringen. Wir freuen uns, dass dem Gemeinschaftsprojekt Patientenverfügung und Hospizdienst des Humanistischen Verbandes Deutschlands dazu Gelegenheit eingeräumt wird.

- Wir werden dort zeigen, wie überhaupt eine individuelle Patientenverfügung aussieht.

- Wir werden die nutzerfreundliche Broschüre „Standard-PV mit allen Vorsorgeformularen“ auslegen, wie wir sie mit unseren bundesweiten Kooperationspartnern zusammen anbieten.

- Wir werden eine Checkliste mit Qualitätsstandards vorlegen (ähnlich wie das die Deutsche Hospizstiftung getan, mit deren Kriterien wir in diesem Fall weitestgehend übereinstimmen), damit jeder Interessierte selbst Patientenverfügungen überprüfen kann.

- Wir werden versuchen zu vermitteln, dass insbesondere die Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens in letzter Konsequenz nicht gesetzlich normiert werden kann, dass es im konkreten Einzelfall immer einen Ermessens- und Verantwortungsspielraum der Akteure in der Praxis gibt.

-

Die Teilnahme an der Tagung ist kostenfrei. In den reichlichen Pausen (v. a. mittags zwischen 12 – 13.30 Uhr) würden wir uns über einen Besuch von Ihnen am HVD-Infotisch freuen.

Es ist auch möglich, nur an der Podiumsdiskussion abends ab 18.30 teilzunehmen (siehe Anmeldungsflyer, ab 20.30 Buffet). Eine Anmeldung ist wegen des sehr großen Interesses baldmöglichst anzuraten.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch, anregenden Austausch und gute Gespräche.

Selbstverständlich stehen wir darüber hinaus gern als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Sie z. B. eine Power-Point-Präsentation mit ReferentInnen-Liste oder die Zusendung der Broschüre „Standard-Patientenverfügung mit allen Vorsorgeformularen“ wünschen.

Mit freundlichen Grüßen
Gita Neumann

P. S. Programmänderung: Statt Herrn Prof. Hufen wird Herr Dr. Kämpfer (Ministerium der Justiz Schleswig-Holstein) die verfassungsrechtlichen Aspekte abdecken.

Zusätzlich auf dem Abschlusspodium wird Herr René Röspel mit diskutieren.
Tel.: 030 - 613904 - 11, Fax - 36
http://www.patientenverfuegung.de

Quelle: Mitteilung vom 15.2.2007

Aktion Mensch

Patientenverfügungen sind oft untauglich

Beitrag von Aktion Mensch » 18.02.2007, 07:45

Hospiz Stiftung: Patientenverfügungen sind oft untauglich

Die Deutsche Hospiz Stiftung hat vor wertlosen Patientenverfügungen gewarnt. Der Gesetzgeber müsse dringend Rechtssicherheit schaffen, mahnte der Geschäftsführende Stiftungs-Vorstand Eugen Brysch vergangene Woche"Allgemein und inhaltsleer" in Berlin. Die Stiftung legte dazu eine Checkliste vor. Der Bundestag will sich Ende März mit der Frage befassen. Nach Bryschs Ansicht sind die bisher bekannten Gesetzentwürfe unzureichend und nicht praxistauglich. Weitere Infos:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuel ... d=480&pn=0

Quelle: Newsletter der Aktion Mensch, 17. Februar 2007

medical-tribune.de

Patientenverfügung - „vorletzte Wille“ erkennbar ...

Beitrag von medical-tribune.de » 19.02.2007, 07:58

Patientenverfügung
Der „vorletzte Wille“ sollte erkennbar sein


BERLIN – Seit drei Jahren stockt der Versuch von nunmehr zwei Bundesregierungen, Patientenverfügungen gesetzlich abzusichern. Wer eine solche Verfügung für den Fall zu Papier bringen will, dass er nicht mehr über ärztliche Behandlungen entscheiden kann, sollte sich davon nicht abhalten lassen.

Viele Menschen wollen vorsorgen: Sie wollen sicherstellen, dass sie nicht gegen ihren Willen den Mühlen der Intensivmedizin im Krankenhaus ausgesetzt sind, wenn eine bewusste Kommunikation mit dem Arzt aus Gesundheitsgründen nicht mehr möglich ist. Die Instrumente dafür sind die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Eine gesetzliche Klarstellung wäre zwar wünschenswert, aber sie ist nicht unbedingt erforderlich: Die höchstrichterliche Rechtsprechung und das Grundgesetz reichen im Allgemeinen aus, um sicherzustellen, dass der eigene Wille zu medizinischen Maßnahmen auch bei schwersten Erkrankungen durchgesetzt werden kann, wenn man selbst nicht mehr ansprechbar ist und/oder seinen Willen nicht mehr rechtswirksam äußern kann.

...
Weiter unter
http://www.medical-tribune.de/patienten/magazin/19682/

patientenverfuegung.de

Patientenverfügung - Einfluss nehmen!

Beitrag von patientenverfuegung.de » 21.02.2007, 07:48

NEHMEN SIE EINFLUSS, SCHREIBEN SIE AN AUSGEWÄHLTE ABGEORDNETE

Die gesetzliche Regelung von verbindlichen Patientenverfügungen steht bevor. Bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag soll jeglicher „Fraktionszwang“ aufgehoben sein – es kommt also auf die Stimme jeder und jedes Abgeordneten einzeln an.
Abonnent(inn)en unseres PV-Newsletters haben angeregt, als betroffene (potentielle) Patienten bzw. Bürger(inn)en Einfluss auf die Bundesabgeordneten zu nehmen. Dies greifen wir gern auf und bieten folgenden Service an (wird fortgesetzt!).

Doch zunächst zu einer neuen Dimension unter den Pflegeskandalen. Offensichtlich sind „der kriminellen Fantasie (...) selbst im sensiblen Gesundheitsbereich keine Grenzen gesetzt“
schreibt dazu die WELT vom 16.2.07.
Betroffen ist das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk (EJF), welches in Berlin-Wedding einen Wohn- und Pflegeverbund incl. stationärem Hospiz unter dem Namen LAZARUS unterhält.
Mindestens in einem Fall liegt der Nachweis vor, dass einer alleinstehenden Bewohnerin gesundheitsschädigende Medikamente verabreicht wurden, was tatsächlich eine höhere Eingruppierung der Pflegestufe zur Folge hatte - und damit zu einem um mindestens 400 € erhöhten Krankenkassensatz pro Monat geführt hätte. Doch aufgrund einer Anzeige ermittelt stattdessen die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung und Betrug.
<< ... die Hinweise verdichten sich, dass es im Weddinger Lazarus Krankenheim gängige Praxis war, Patienten ruhig zu stellen. Immer dann, wenn sich der Medizinische Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, für eine Begutachtung angesagt hatte. ..>>
Vollständig siehe Quelle:
http://www.rbb-online.de/_/abendschau/b ... 89703.html
Weitere Quelle:
http://www.welt.de/data/2007/02/16/1214576.html

AUFTAKT ZUR BUNDESTAGSDEBATTE

Solche Meldungen schrecken immer wieder auch Mitglieder des Deutschen Bundestags auf. Statt jedoch den Übeln mit (unangemeldeten) Besuchen und Qualitätskontrollen in den Heimen auf den Grund zu gehen, kämpfen die ethisch besonders Rigorosen unter ihnen an einer anderen Front: Die verbindlich zum Ausdruck gebrachte Patientenselbstbestimmung für den Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit soll gekippt werden. Demnach wären Lebens- und Behandlungsqualität nicht durch schlechte bis skandalöse Bedingungen, sondern vorrangig durch den Patientenwillen gefährdet. Vertreter dieser Position wollen verhindern, dass weiterhin unabhängig vom Grad und von der Art möglicher Erkrankungen (umstritten sind hier v.a. Behandlungsablehnung bei „Alzheimer-Demenz“ oder Alterserkrankungen) eine individuelle Patientenverfügung verbindlich gelten soll.
Eine juristische Fachtagung am 27.2. in Berlin gilt als „Auftakt zur großen Debatte im Deutschen Bundestag“, an der Vertreter der einzelnen Parteifraktionen teilnehmen (Wir berichteten).

Möchten auch Sie Einfluss nehmen unter dem Motto: Für Lebens- und Behandlungsqualität – geben Lebens- und Behandlungszwang? Dann bietet sich an, dies zunächst jenen teilnehmenden Mitgliedern des Deutschen Bundestags (MdB) auf der o. g. „Auftakt“-Tagung“ mitzuteilen, die erwartungsgemäß als unschlüssig bis einschränkend beim Thema vorsorgliche Patientenselbstbestimmung gelten. Dies sind:
- Markus Grübel
- Renate Künast
- Dr. Ilja Seifert

ZU DIESEN TAGUNGSTEILNEHMERN IM EINZELNEN:

Für die CDU/CSU-Fraktion:
- Markus GRÜBEL (MdB)
http://www.markus-gruebel.de/frmset.php?sw=1152
Er vertritt den Patientenverfügungs-Gesetzentwurf des Union-Innenpolitikers Wolfgang Bosbach, der die vorsorgliche Patientenselbstbestimmung auf tödlichen Erkrankung einer Erkrankung beschränkt sehen will, wozu allerdings auch der mit Sicherheit irreversible Verlauf eines jahrelangen Wachkomas zählen soll.
(Oder direkt an:
Wolfgang Bosbach MdB, CDU/CSU-Fraktion
http://wobo.de/home/kontakt )

( Eine bodenständig-realistische Position nimmt hingegen die Bayerische Sozialministerin Christa STEWENS (CSU) ein. Sie möchte von der Gesetzesregelung sichergestellt wissen, „dass der konkrete Wille des Patienten Vorrang vor anderen Erwägungen hat“ und dass sie „einfach, praktikabel, für jeden verständlich und somit unbürokratisch“ sei. Als sehr wichtig erachtet die Ministerin zudem, „dass sich die jeweils mit der Umsetzung der Patientenverfügung betrauten Personen an den Patientenwillen halten müssen“. Nur wenn dies gewährleistet sei, müssen die Menschen nicht befürchten, einer ungewollten Behandlung oder gar einer ‚Verlängerung des Sterbens’ ausgesetzt zu sein, wird Stewens auf der Homepage der CSU zitiert.
http://www.csu.de/home/Display/Artikel/070207_stewens )
_____________________________
Für Bündnis 90/Grüne:
- Renate KÜNAST(MdB)
In Vorgänge, Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik, Heft 3 / 2006 schreibt Künast: << ... doch ist fraglich, ob "Autonomie" eine angemessene Kategorie ist, um die Situation am Lebensende zu beurteilen ... Es zeigt sich auch hier, dass wir ein Selbstbild entwickelt haben, das Angewiesensein auf andere und körperliche Versehrtheit nicht mehr zulässt." Mit diesen Vorbehalten ist Frau Künast von den praxisbezogenen Einsichten einer Bayerischen Sozialministerin (s.o.) weit entfernt.

http://www.renate-kuenast.de/kontakt/

Bekanntlich halten Bündnis90/Die Grünen zwar das Menschen- und Selbstbestimmungsrecht anderer Minderheiten und die gesunde Ernährung hoch. Doch scheint das Thema natürliches Sterben und Selbstbestimmung über gewünschte und unerwünschte medizinische Maßnahmen hier antiliberalen Vorbehalten gegen den Autonomie-Begriff unterworfen zu sein. Auch wird der Zusammenhang mit bioethischen und gentechnologischen Gefahrenpotentialen gern bemüht.
(Wie andere grüne MdB, z. B. Christian Ströbele, immerhin Grünen-Direktkandidat und Fachmann für Bürgerrechte, über den Umgang mit Patientenverfenn denkt, wissen wir nicht. Hier können Sie in direkt anfragen:
http://www.stroebele-online.de/kontakt/index.html )

________________________________
Für PDS / Die Linke
- Dr. Ilja SEIFERT (MdB)
http://www.ilja-seifert.de
(dort auf „Kontakt“ klicken)
Ilja Seifert (1974 – 1989 Mitglied der SED, bis 2004 Mitglied des PDS-Vorstands, ist auch stellv. Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland. Für seine Vorbehalte gegen Patientenautonomie dürften sowohl antifaschistische Reflexe als auch die Angst aus Sicht eines Behindertenfunktionärs verantwortlich sein. Schade nur, dass Herr Seifert nicht erkennt, dass er selbst auch Patientenverfügung abfassen könnte, welche die volle Ausschöpfung des Lebensschutzes beinhaltet. Und schade, dass er nicht zur Kenntnis nehmen möchte, wie andere Menschen mit und ohne Behinderung darüber denken: Manche haben Sorge vor Übertherapie, manche umgekehrt vor Unterversorgung, wenn sie einmal selbst nicht mehr willensfähig sind. Eben dazu gibt es ja individuelle Patientenverfügungen.

(Bis jetzt überhaupt keine Meinung dazu haben z. B.
Petra Pau, die sich ansonsten gern für Bürgerreichte einsetzt:
http://www.petrapau.de/person/index.htm
und
Gregor Gysi, der sich doch sonst zu allem gern äußert, allerdings – als Konfessionsloser - bei Fragen der Moral die Positionen der Kirchen für unverzichtbar hält:
http://www.bundestag.de/mdb/bio/G/gysi_gr0.html )

____________________________________
Für die SPD und FDP
Wie sieht es mit den weiteren auf der Tagung vertretenen Mitgliedern des Bundestags aus? Brigitte ZYPRIES (Bundesjustizministerin), der rechtspolitische Spreche der SPD, Joachim STÜNKER sowie der Vertreter der FDP, Michael Kauch, vertreten Rechtspositionen im Sinne einer praktikablen und vernünftigen Regelung der vorsorglichen Willenserklärung (genau so wie Bayerns Sozialministerin Stewens, s.o.) Bemerkenswert für Michael KAUCH ist, dass er als ehemaliges Mitglied der Ethik-Enquete-Kommission des Bundesstags und Sprecher der FDP-Bundestagsfrakion für Palliativmedizin und Patientenrechte die Regelungsproblematik gedanklich sorgfältig durchdrungen hat und nicht einfach eine liberale „Selbstbestimmungs- und Freiheits-Ideologie“ vertritt.
Eine Minderheitenposition der extrem eingeschränkten Verbindlichkeit einer Patientenverfügung, die sogar das jahrelange Dauerkoma ausschließen will, vertritt schließlich Rene RÖSPEL (MdB/SPD), der sich ansonsten v.a. für uneingeschränkten Embryonenschutz und gegen Gentechnologie engagiert.
Da es hier um gefestigte Positionen geht, kann wohl eher davon abgesehen werden, sich auch an diese zu wenden.

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 20.2.2007

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Kontroverse Diskussion über Patientenverfügung

Beitrag von Presse » 03.03.2007, 07:00

Debatte ueber Patientenverfuegungen: Kontroverse Diskussion ueber Verbindlichkeit

Berlin (ALfA). Als Auftakt fuer die in den naechsten Wochen im Deutschen Bundestag geplante Debatte ueber Patientenverfuegungen fand am 27. Februar in Berlin eine gemeinsame Tagung der Humanistischen Union und der Heinrich-Boell-Stiftung statt unter dem Titel „Die Freiheit zu sterben. Selbstbestimmung durch Sterbehilfe und Patientenverfuegung.“ An der Veranstaltung, nahmen zahlreiche Abgeordnete als Referenten und Diskussionsteilnehmer teil. Wie das Deutsche Aerzteblatt online am 28. Februar berichtete, haben dabei die Humanistische Union und Strafrechtler eine hohe rechtliche Verbindlichkeit von Patientenverfuegungen gefordert

Wer die Wirksamkeit von Patiententestamenten auf die unmittelbare Sterbephase beschraenke, entwerte das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten, kritisierte die Bundesvorsitzende der Humanistischen Union, Rosemarie Will, dem Bericht zufolge. Zudem habe sie sich dafuer ausgesprochen, die Sterbehilfe auch im Strafgesetzbuch zu regeln, um Aerzten, Angehoerigen und Patienten mehr Rechtssicherheit zu geben. Will ist auch Mitglied der SPD-Grundwertekommission und war bis 2006 Richterin am Verfassungsgericht Brandenburg. Ihrer Einschaetzung nach ist der Gesetzgeber gegenueber dem existenziellen Problem des Sterbens bis heute blind geblieben. Das Fehlen gesetzlicher Regelungen trage dazu bei, das Thema Sterbehilfe zu tabuisieren.

Der Jurist Torsten Verrel aus Bonn habe dagegen die Ansicht vertreten, die gegenwaertige unsichere Rechtslage werde instrumentalisiert, um Aerzte, Pfleger und Patienten unter Druck zu setzen. Es wisse kaum jemand noch, wo die erlaubte passive Sterbehilfe aufhoere und die verbotene aktive Sterbehilfe beginne. Die Furcht vor Strafverfolgung trage dazu bei, dass der Patientenwillen nicht ausreichend respektiert und das Leiden nicht genug gelindert werde, so Verrel. Dem Deutschen Aerzteblatt zufolge wandte er sich ausdruecklich gegen die Zulassung aktiver Sterbehilfe, jedoch muesse in Deutschland Schluss damit sein, eine eng begrenzte Sterbehilfe mit dem Euthanasieprogramm der Nazis zu vergleichen.

Die Fraktionsvorsitzende von Bundnis 90 / Die Gruenen, Renate Kuenast, und der Praesident der Bundesaerztekammer, Joerg-Dietrich Hoppe, haben sich bei der Veranstaltung gegen eine Aenderungen im Strafrecht ausgesprochen, berichtete das Deutsche Aerzteblatt online in einem weiteren Beitrag am 28. Februar. In der Diskussion um Sterbehilfe in Deutschland gehe es nach Ansicht Kuenasts nicht allein um rechtliche Aspekte, sondern mindestens ebenso wichtig sei die ethische und moralische Dimension. Auch Fragen ueber die Betreuung Schwerstkranker oder Missstaende in der Pflege wuerden dabei eine Rolle spielen. Strafrechtliche Aenderungen im Hinblick auf die Sterbehilfe seien im anstehenden Gesetzgebungsverfahren nicht erforderlich, so Kuenast laut der Zeitung. Auch Hoppe habe fuer eine Beibehaltung der geltenden strafrechtlichen Regelungen plaediert und sich ausdruecklich fuer eine staerkere Unterstuetzung der Palliativmedizin und der Hospize ausgesprochen.

Weitere Informationen:
Fachtagung: Die Freiheit zu sterben - Selbstbestimmung durch Sterbehilfe und Patientenverfuegung
Rueckblick zur Fachtagung vom 27. Februar 2007, Heinrich-Boell-Stiftung Berlin
http://www.boell.de/index.html?http://w ... ml&lang=de

Sterben - gesetzlich geregelt
Kommentar von Oliver Link
Die Heinrich-Boell-Stiftung und die Humanistische Union tagten am Dienstag ueber Sterbehilfe, der Bundestag will demnaechst ueber eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfuegung abstimmen. Das Gesetz ist laengst ueberfaellig.
STERN.DE 27.02.2007
http://www.stern.de/politik/deutschland ... 83500.html

Quelle: ALfA-Newsletter 09/07 vom 02.03.2007

Zeit online ...

Patientenverfügung: SPD will rasch gesetzliche Regelungen

Beitrag von Zeit online ... » 04.03.2007, 07:44

ZEIT online, Tagesspiegel

Patientenverfügung: SPD will rasch gesetzliche Regelungen

Die SPD-Justizminister von Bund und Ländern haben sich für schnelle gesetzliche Regeln zu Patientenverfügungen ausgesprochen.

Magdeburg - "Die Rechtsunsicherheit ist groß. Es ist wichtig, dass jetzt endlich Bewegung in das Thema kommt und dass ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen wird", sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) am Freitag nach einem Treffen in Magdeburg.
...
Weiter unter
http://www.zeit.de/news/artikel/2007/03/02/94279.xml

Ärztliche Praxis

Rasche gesetzliche Regeln für Patientenverfügungen

Beitrag von Ärztliche Praxis » 06.03.2007, 08:14

Der Wille des Patienten
Rasche gesetzliche Regeln für Patientenverfügungen gefordert
Die SPD-Justizminister von Bund und Ländern haben sich für schnelle gesetzliche Regeln zu Patientenverfügungen ausgesprochen.

05.03.07 - "Die Rechtsunsicherheit ist groß. Es ist wichtig, dass jetzt endlich Bewegung in das Thema kommt und dass ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen wird", sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) nach einem Treffen in Magdeburg. "Nötig sind gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass der in einer Patientenverfügung niedergelegte Wille auch tatsächlich beachtet wird." Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) fügte hinzu: "Ziel muss es sein, zu mehr Rechtssicherheit zu kommen."
Nach Angaben der Deutschen Hospiz Stiftung sind Patientenverfügungen bislang oft missverständlich formuliert, so dass ihnen Ärzte nicht folgen und es zu Streit um die Auslegung kommt.

Im Bundestag wird derzeit parteiübergreifend über gesetzliche Regelungen nachgedacht. Die Positionen unterscheiden sich besonders im Hinblick auf die Frage, in welchen Fällen die Verfügungen wirksam sein sollen. In den kommenden Wochen werden verschiedene Gesetzentwürfe aus der Mitte des Parlaments erwartet.

"Das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen möglichst lange wahren"

Zypries und Kolb plädierten für eine weit reichende gesetzliche Lösung, die auch gesunden Menschen ermöglicht, eine Patientenverfügung zu formulieren. "Wir sind uns in dem Ziel einig, mit Hilfe einer Patientenverfügung das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen möglichst lange zu wahren", sagte Zypries. Kolb sagte, eine gesetzliche Regelung dürfe nicht auf Menschen beschränkt sein, die an einer irreversiblen, tödlich verlaufenden Krankheit leiden. Eine Verpflichtung zur Einschaltung eines Vormundschaftsgerichtes soll es nach den Vorstellungen Kolbs nur dann geben, wenn sich der Arzt und der Vertreter des Patienten über die Auslegung der Verfügung nicht einig sind.

"Menschen, die sich dazu entschließen, eine Patientenverfügung zu erstellen, bringen damit zum Ausdruck, dass sie selbst die Entscheidung und Verantwortung für den Verlauf ihrer letzten Lebensphase übernehmen wollen", sagte Kolb. "Sie versprechen sich davon die Sicherheit, bis zum Ende nach eigenen Vorstellungen menschenwürdig zu leben."

dpa / hh

Quelle: Zeitung „Ärztliche Praxis“, 5.3.2007
http://www.aerztlichepraxis.de/artikel_ ... 42.htm?n=1

DIE ZEIT

Selbstbestimmungsrecht bei Patientenverfügungen

Beitrag von DIE ZEIT » 22.03.2007, 07:45

Zypries hält Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts bei Patientenverfügungen für verfassungswidrig

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hält eine Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts bei Patientenverfügungen für verfassungswidrig. Vor der Debatte im Bundestag, bei der das Parlament über die verschiedenen Gesetzesentwürfe zu Patientenverfügungen debattieren will, sagt Zypries der ZEIT, sie wünsche sich eine Mehrheit für den sogenannten "Stünker-Entwurf" des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker, der eine maximale Reichweite und Verbindlichkeit vorsieht. "Jede andere Lösung würde ich auch für verfassungsrechtlich problematisch halten", sagt Zypries. Den Diskussionsprozess erlebe sie als "ausgesprochen schwierig und mühsam", weil es viele Berührungsängste bei dem Thema gäbe.

Zypries erklärt, nach ihrer Auffassung habe der Staat "keinen Rechtfertigungsgrund, Bürgern ihr Selbstbestimmungsrecht für eine bestimmte Lebensphase zu verweigern". Das Recht, einen ärztlichen Eingriff abzulehnen, sei "immer zu respektieren, es sei denn, es gibt Anhaltspunkte dafür, dass jemand psychisch krank und deshalb in seiner Urteilsfähigkeit eingeschränkt ist". Ein Arzt, der dem in einer Vorausverfügung erkennbar dargelegten Patientenwillen zuwiderhandle, begehe Körperverletzung und solle daher auch strafrechtlich belangbar sein. "Wenn Sie vom Arzt eine Spritze verpasst bekommen, obwohl sie dies abgelehnt haben, ist das auch Körperverletzung", so Zypries.

Zypries spricht sich außerdem für mehr Hospize aus. "Wir neigen immer noch dazu, Menschen zum Sterben in Krankenhäuser 'abzuschieben'", sagt die SPD-Politikerin. "Das hat auch mit der eigenen Angst und Unfähigkeit zu tun, einen Sterbenden bei sich zu Hause zu haben, weil man Angst vor eigener Hilflosigkeit hat und in der Behandlung keine Fehler machen will."

Das komplette ZEIT-Interview der ZEIT Nr. 13 vom 22. März 2007 senden wir Ihnen gerne zu.

DIE ZEIT
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Elke Bunse,
DIE ZEIT Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
(Tel.: 040/3280-217, Fax: 040/3280-558, E-Mail: bunse@zeit.de)

Quelle: Pressemitteilung vom 21.3.2007

HPD

Bevölkerung will weitreichende Patientenverfügung

Beitrag von HPD » 22.03.2007, 07:51

Bevölkerung will weitreichende Patientenverfügung

AUGSBURG. Vor der anstehenden Diskussion über die Patientenverfügung im Deutschen Bundestag – voraussichtlich in der kommenden Woche – hat die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) vor gut einer Woche (12. bis 13. März) durch das Meinungsforschungsinstitut forsa eine repräsentative Umfrage zum Thema Patientenverfügung und Sterbehilfe durchführen lassen.

Die wichtigsten Ergebnisse sind:
Drei Viertel aller Bundesbürger (73 %) sind der Ansicht, dass eine Patientenverfügung nicht erst im eigentlichen Sterbeprozess Geltung haben sollte. Vielmehr sollte sie bereits ab dem Moment gelten, in dem der Patient sich selbst nicht mehr äußern kann.
Die Mehrheit der Bundesbürger (62 %) würde bei einer Patientenverfügung das Risiko in Kauf nehmen, dass man durch einen Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen (hier: im Falle eines Komas) möglicherweise die Chance auf ein Wiedererwachen vergibt.
58 Prozent der Bundesbürger halten eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung allein nicht für ausreichend.
Über zwei Drittel der Bundesbürger (68 %) sind der Meinung, dass die Sterbehilfe - angefangen von der mitmenschlichen Sterbebegleitung bis hin zur Tötung Kranker auf Verlangen - gesetzlich geregelt werden sollte.
...
Weiter unter
http://hpd-online.de/node/1450

FDP-Fraktion / Bundestag

Bosbach-Entwurf zu Patientenverfügungen

Beitrag von FDP-Fraktion / Bundestag » 23.03.2007, 07:55

LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER / KAUCH:
Bosbach-Entwurf zu Patientenverfügungen widerspricht Position der FDP


BERLIN. Zu Berichten über einen Gesetzentwurf mehrerer Bundestagsabgeordneter zu Patientenverfügungen erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER und der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:

Die FDP-Bundestagsfraktion hat als einzige Fraktion eine klare Position zu Patientenverfügungen in den Deutschen Bundestag eingebracht. Diese entspricht einem Beschluss des Bundesparteitages. Therapiebeschränkungen sollen für jede Krankheitsphase zulässig sein, Entscheidungen des Vormundschaftsgerichts sollen auf Konfliktfälle beschränkt werden. Die Position der Fraktion wurde ohne Gegenstimmen beschlossen. Derzeit verhandeln wir für die FDP-Fraktion, diese Positionen in Gruppenanträgen umzusetzen. Die beschlossene FDP-Position ist weder mit den Papieren von Herrn Bosbach noch von Herrn Stünker identisch.

Der Gesetzentwurf von Herrn Bosbach sieht entgegen der FDP-Beschlüsse eine Reichweitenbeschränkung auf irreversibel zum Tode führende Erkrankungen oder dauerhafte Bewusstlosigkeit vor.

Therapiebeschränkungen wären danach etwa aus religiösen Gründen oder für die Notfallmedizin generell ausgeschlossen. Die Folge wären mögliche Zwangsbehandlungen gegen den erklärten Willen des Patienten.

Außerdem geben die Formulierungen den Betreuern und Ärzten breiten Raum, eine Patientenverfügung auszuhebeln.

In der nächsten Woche soll eine breite Debatte im Bundestag zu den unterschiedlichen Positionen stattfinden, ohne endgültige Festlegungen durch verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.3.2007
Dr. Christoph Steegmans
Pressesprecher und Leiter der Pressestelle der FDP-Bundestagsfraktion
Tel. 030/227 52388
Fax. 030/227 56778
steegmans@fdp-bundestag.de

Gesetzentwurf zu Patientenverfügung

Beitrag von » 23.03.2007, 07:56

Abgeordnete einigen sich auf Gesetzentwurf zu Patientenverfügung
Donnerstag, 22. März 2007

Berlin - Bundestagsabgeordnete von Union, SPD, Grünen und FDP haben sich auf einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Patientenverfügung verständigt. Der Kompromiss besagt, dass solche Verfügungen eingeschränkt verbindlich sind. So sollen Behandlungsabbrüche bei nicht mehr einwilligungsfähigen Personen grundsätzlich nur bei tödlichem Krankheitsverlauf möglich sein.

Solange eine Krankheit noch keinen tödlichen Verlauf angenommen hat, soll der Behandlungsabbruch nur dann möglich sein, wenn der Betroffene dies ausdrücklich in einer Patientenverfügung angeordnet hat und wenn der Patient mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sein Bewusstsein niemals wieder erlangen wird. Der Umgang mit Wachkomapatienten wird nicht explizit benannt.

....
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27906

Patientenverfuegung.de

Patientenverfügung - Gesetzentwurf

Beitrag von Patientenverfuegung.de » 23.03.2007, 08:08

Aus: Deutsches Ärzteblatt vom 22.3.2007:

<< Berlin - Bundestagsabgeordnete ... haben sich auf einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Patientenverfügung verständigt. Der Kompromiss besagt, dass solche Verfügungen eingeschränkt verbindlich sind. So sollen Behandlungsabbrüche bei nicht mehr einwilligungsfähigen Personen grundsätzlich nur bei tödlichem Krankheitsverlauf möglich sein. ... >>

Aus: Köllner Rundschau vom 22.3.2007:

<< BERLIN. Nächste Woche am 29.3. debattiert der Bundestag das Thema Patientenverfügung... ... Die Kernfrage: Gilt der Wille des Patienten uneingeschränkt? Bislang lag ein Entwurf des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker vor, der von weiten Teilen der SPD und der FDP getragen wird. Er will dem erklärten Patientenwillen auf Abbruch einer Behandlung in jedem Fall Geltung verschaffen ...

Der Abgeordnete Wolfgang Bosbach (CDU) aus Bergisch Gladbach hatte von Anfang an eine Gegenposition eingenommen. Nun hat er einen Entwurf erarbeitet, der auch von Politikern von SPD und Grünen unterstützt wird. In Bosbachs Entwurf ist der verfügte Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung grundsätzlich nur bei irreversibel tödlichem Krankheitsverlauf möglich. ... Wenn eine lebenserhaltende Behandlung bei einem nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten beendet werden soll, muss dies in einem „Konzil aus Arzt, Betreuer, Pflegepersonen, den nächsten Angehörigen und vom Betroffenen schriftlich benannten nahe stehenden Personen“ einvernehmlich entschieden werden. ... Der Entwurf regelt auch den Sonderfall von Schwerstkranken, die nie wieder das Bewusstsein erlangen werden .... In diesen Fällen bedürfte es stets der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht und der ärztlichen Erkenntnis, dass „mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit trotz Ausschöpfung aller medizinischen Möglichk
eiten das Bewusstsein niemals wieder erlangt wird“. Diese Formulierungen orientieren sich an einem Vorschlag der Evangelischen Kirche in Deutschland. >>

N o t w e h r
gegen drohende gesetzliche Zwangsbehandlung


Seit Mitte dieser Woche wehren sich Deutsche Ärzte, Ethiker und Pflegende pointert gegen übersteigerte Reglementierung und aufgenötigte Zwangsbehandlung durch staatliche oder religiöse „Lebensschützer“.
Der Solidaritätsaufruf sucht im Kern das Selbstbestimmungsrecht des Patienten und das Vertrauensverhältnis im Arzt/Patienten-verhältnis zu wahren. Unterstützer können sich hier ganz einfach auch online anschließen:
http://www.prosterbehilfe.de

- - - - - -

O. g. Quellen vollständig:
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27906
http://www.rundschau-online.de/html/art ... 6503.shtml

Siehe auch:
Presseerklärung der FDP: Entschieden gegen Bosbachs Reichweitenbeschränkung / Verhandlungen zu Stünker-Entwurf:
http://www.fdp-fraktion.de/files/541/31 ... uegung.pdf

Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 23.3.2007
http://www.patientenverfuegung.de

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Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Ermittlung des mutmaßlichen Willens

Beitrag von Presse » 23.03.2007, 10:05

Deutsche Hospiz Stiftung: Entwurf der Abgeordneten Bosbach, Röspel, Winkler und Fricke bedarf Nachbesserung
Ermittlung des mutmaßlichen Willens um konkrete Kriterien ergänzen


Berlin. „Es ist ein Schritt nach vorn, dass der Entwurf die Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens thematisiert“, begrüßt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, den derzeit kursierenden Entwurf der Abgeordneten Bosbach, Röspel, Winkler und Fricke für ein Patientenverfügungsgesetz. „Allerdings verpasst es der Gesetzesentwurf, durch die fehlende Festschreibung konkreter Ermittlungs-Kriterien für den mutmaßlichen Willen für die dringend notwendige Klarheit zu sorgen“, kritisiert Brysch. So wird er zum Einfallstor für Fremdbestimmung. Gerade in dieser Frage muss ein künftiges Patientenverfügungsgesetz Licht ins Dunkel bringen. Schließlich wird bei der weit überwiegenden Mehrzahl der Entscheidungen über einen Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen keine oder keine praxistaugliche Patientenverfügung vorliegen. Gerade beim „mutmaßlichen Willen“ hätte auf den bereits im Juni 2005 veröffentlichten Entwurf der Deutschen Hospiz Stiftung für ein Patientenverfügungsgesetz zurückgegriffen werden können. Dieser schreibt detaillierte Kriterien fest, welche Äußerungen des Betroffenen konkret für die Ermittlung des mutmaßlichen Willens relevant sind und bei wem sie zu erheben sind: So sollen nur Informationen in Betracht kommen, die auf Äußerungen des Betroffenen selbst beruhen und sich konkret auf die Umstände des eigenen Sterbens oder des eigenen Todes beziehen. Nach Ansicht der Deutschen Hospiz Stiftung dürfen vermeintlich objektive Kriterien, wie etwa die Frage nach der verbleibenden Lebenserwartung oder gesellschaftliche Wertvorstellungen dagegen keine entscheidende Rolle spielen.

Missbrauchsgefahr nicht durch Reichweitenbeschränkung zu regeln
Auch beim Thema der Reichweitenbeschränkung stellt der Vorschlag der Gruppe um Bosbach und Röspel keine Lösung für die komplexen Fragen dar, die sich im Umgang mit Patientenverfügungen im Alltag stellen. Die Formulierung um ein „unumkehrbar tödlich verlaufendes Grundleiden“ schließt nicht nur eine ganze Gruppe von Patienten aus, nämlich Demenzkranke, sondern verunsichert auch in praktischer Hinsicht: Unumkehrbar tödlich verläuft das Leben in jedem Fall. „Wo sollen da Grenzen gezogen werden? Wie ist überhaupt ein „Grundleiden“ zu definieren“, stellt Brysch die Formulierung des Gruppenentwurfs in Frage. Selbstbestimmung und staatliche Fürsorgepflicht können durch fachkundige Beratung besser in Einklang gebracht werden als durch eine Reichweitenbeschränkung. Eine solche Beratung führt zu einem klaren Patientenwillen, der sowohl Chancen und Risken kennt. „Ohne Not setzt sich die Gruppe um Bosbach und Röspel so dem Vorwurf des Paternalismus aus“, gibt Brysch zu Bedenken. Die Reichenweitenbeschränkung ist nicht das geeignete Mittel, der Missbrauchsgefahr zu begegnen.

Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.


Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Dr. Markus Rothhaar
Tel. 030 / 2 84 44 84 4; E-Mail: rothhaar@hospize.de

Quelle: Pressemitteilung vom 23.3.2007

Bewegung in der Debatte über Patientenverfügungen

Beitrag von » 24.03.2007, 08:02

Bewegung in der Debatte über Patientenverfügungen
Freitag, 23. März 2007

Berlin - Wenige Tage vor der ersten Bundestagsdebatte über ein Gesetz zu Patientenverfügungen kommt neue Bewegung in die seit Langem kontroverse Diskussion. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte heute einen eigenen Gesetzentwurf an, über den ihre Fraktion derzeit verhandle. Danach sollen Therapiebeschränkungen für jede Krankheitsphase zulässig sein, Entscheidungen des Vormundschaftsgerichts sollen auf Konfliktfälle beschränkt bleiben.
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Ärztliche Praxis
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Patientenverfügungen: Gesetzgeber soll Klarheit schaffen

Beitrag von Ärztliche Praxis » 24.03.2007, 08:32

Patientenverfügungen: Gesetzgeber soll Klarheit schaffen
Hausärzte kennen diese Zwickmühle: Einerseits sind sie, wenn es um Patientenverfügungen geht, erste Ansprechpartner für Patienten und deren Angehörige. Andererseits bewegt man sich hier in einer rechtlichen Grauzone. Jetzt will der Bundestag Klarheit schaffen.

23.03.07 - Der Bundestag wird voraussichtlich nächste Woche Donnerstag über Patientenverfügungen beraten. Eine gesetzliche Regelung soll dann in den kommenden Monaten beschlossen werden. Die Positionen im Bundestag unterscheiden sich besonders im Hinblick auf die Frage, in welchen Fällen die Verfügungen wirksam sein sollen.

Die Hospiz Stiftung fordert, dass ein Gesetz für Patientenverfügungen klare Regeln für die Ermittlung des mutmaßlichen Willens von Patienten enthalten muss, die sich nicht mehr selbst äußern können. "Wir brauchen Hilfen für die Praxis", erklärt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Nur so könne die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt werden.

Missverständliche Formulierungen stiften Verwirrung

Nach Angaben der Stiftung sind Patientenverfügungen jedoch häufig missverständlich formuliert, so dass ihnen Ärzte nicht folgen und es zu Streit um die Auslegung komme. Meistens liege derzeit keine oder keine gültige Patientenverfügung vor. Daher spiele für die Entscheidungen über Weiterbehandlung oder Behandlungsabbruch der "mutmaßliche Wille" eines Patienten eine zentrale Rolle.

Es müsse etwa festgelegt werden, dass nur eine mündliche Äußerung heran gezogen werden könne, die nicht älter als zwei Jahre sei. "Außerdem muss klar beschrieben werden, wer an der Ermittlung des mutmaßlichen Willens beteiligt werden muss", so Brysch. Dies seien neben dem Arzt etwa Verwandte oder Bevollmächtigte.

Fachkundige Beratung soll Patienten unterstützen

Die Stiftung sprach sich für eine Beratungspflicht bei den Verfügungen aus. Viele Menschen hätten diffuse Ängste vor "Überversorgung, medizinischen Apparaten, Schläuchen und Geräten" und wollten im Fall der Fälle in Unkenntnis der Angebote von Schmerzmedizin und Sterbebegleitung in Hospizen so schnell wie möglich "abgeschaltet" werden. "Erst die fachkundige Beratung bringt Licht ins Dunkel und schafft die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung", so Brysch.

dpa / kc
Zeitung "Ärztliche Praxis"
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