Kusch gibt öffentlich Suizidbegleitung bekannt
Moderator: WernerSchell
Sterbehilfedebatte
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Vertreter von Kirche, Politik und Gesellschaft haben die vom Hamburger Ex-Justizsenator Roger Kusch geleistete Sterbehilfe bei einer 79-jährigen Frau scharf kritisiert. Die Bundesländer wollen gewerbliche und organisierte Sterbehilfe verbieten. Das Betreiben eines Gewerbes oder die Gründung einer Vereinigung, die Gelegenheit zur Selbsttötung schaffen wollen, soll mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Mehr zur aktuellen Debatte in unserem Newsüberblick:
http://www.1000fragen.de/projekt/aktuell/index.php?
Quelle: Newsletter der Aktion Mensch, 06. Juli 2008
Vertreter von Kirche, Politik und Gesellschaft haben die vom Hamburger Ex-Justizsenator Roger Kusch geleistete Sterbehilfe bei einer 79-jährigen Frau scharf kritisiert. Die Bundesländer wollen gewerbliche und organisierte Sterbehilfe verbieten. Das Betreiben eines Gewerbes oder die Gründung einer Vereinigung, die Gelegenheit zur Selbsttötung schaffen wollen, soll mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.
Mehr zur aktuellen Debatte in unserem Newsüberblick:
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Quelle: Newsletter der Aktion Mensch, 06. Juli 2008
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Wie menschlich ist die Sterbehilfe - TV-Tipp 09.07.2008
Das Thema wird in der Sendung von "Hart aber fair" am 9.7.2008 diskutiert. Siehe dazu die Ankündigung unter
Wie menschlich ist die Sterbehilfe - TV-Tipp 09.07.2008
viewtopic.php?t=9216
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Käßmann diskutiert mit Kusch in der ARD über Sterbehilfe
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet:
Käßmann diskutiert mit Kusch in der ARD über Sterbehilfe
Die Hannoversche evangelische Landesbischöfin Margot Käßmann wird am Mittwoch in der ARD mit dem früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch das Thema Sterbehilfe diskutieren. Bei der Sendung „Hart aber fair“ [...]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32973
Meine Antwort wäre: Mehr Zuwendung in Form von Palliativmedizin und Hospizarbeit! Statt Geld für unsinnige Zwecke verplempern, in Zuwendung investieren!
PflegeCologne
Käßmann diskutiert mit Kusch in der ARD über Sterbehilfe
Die Hannoversche evangelische Landesbischöfin Margot Käßmann wird am Mittwoch in der ARD mit dem früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch das Thema Sterbehilfe diskutieren. Bei der Sendung „Hart aber fair“ [...]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=32973
Meine Antwort wäre: Mehr Zuwendung in Form von Palliativmedizin und Hospizarbeit! Statt Geld für unsinnige Zwecke verplempern, in Zuwendung investieren!
PflegeCologne
Alzheimer - eine Krankheit, die mehr Aufmerksamkeit erfordert! - Pflegesystem muss dem angepasst werden, auch, wenn es teurer wird! - Ich bin dabei:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
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Palliativmedizin und Hospizarbeit
Guten Morgen allerseits,
ob Herrn Kusch und anderen mit strafrechtlichen Sanktionen beizukommen ist, darf bezweifelt werden. Wir müssen durch handfeste Maßnahmen mehr für Pallitativmedizin und Hospizbewegung tun und entsprechend aufklären. Dann werden sich die Angebote von Herrn Kusch & Co von selbst erledigen.
MfG
Gaby
ob Herrn Kusch und anderen mit strafrechtlichen Sanktionen beizukommen ist, darf bezweifelt werden. Wir müssen durch handfeste Maßnahmen mehr für Pallitativmedizin und Hospizbewegung tun und entsprechend aufklären. Dann werden sich die Angebote von Herrn Kusch & Co von selbst erledigen.
MfG
Gaby
Klarer Punktsieg für Sterbehelfer
Klarer Punktsieg für Sterbehelfer
Bei "hart aber fair" haben die Befürworter der begleiteten Sterbehilfe am 9.7.2008 formal-juristisch betracht einen klaren Punktsieg erreichen können. Die "Gegenseite" hatte eigentlich nur schwache Argumente. Sie verwies auf Palliativimedizin und Hospizbewegung - auf Begleitung.
Zur Zeit kann aber die BRD die Palliativmedizin und Hospizarbeit nur unvollkommen anbieten, so dass diesbezügliche Hinweise oft ins Nichts führen. Solange nicht jeder Hausarzt palliativmedizinisch Angebote machen kann und nicht jeder hospizliche Begleitung einfordern kann, werden sich die Sterbehelfer, wie Kusch & Co., Gehör verschaffen können und Zulauf haben.
Cicero
Bei "hart aber fair" haben die Befürworter der begleiteten Sterbehilfe am 9.7.2008 formal-juristisch betracht einen klaren Punktsieg erreichen können. Die "Gegenseite" hatte eigentlich nur schwache Argumente. Sie verwies auf Palliativimedizin und Hospizbewegung - auf Begleitung.
Zur Zeit kann aber die BRD die Palliativmedizin und Hospizarbeit nur unvollkommen anbieten, so dass diesbezügliche Hinweise oft ins Nichts führen. Solange nicht jeder Hausarzt palliativmedizinisch Angebote machen kann und nicht jeder hospizliche Begleitung einfordern kann, werden sich die Sterbehelfer, wie Kusch & Co., Gehör verschaffen können und Zulauf haben.
Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
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Nachgehakt: Sterbehilfe bei HartaberFair
Der Kulturkampf um die Würde des Menschen ist ganz aktuell durch den „Fall Kusch“ neu entfacht und es steht zu vermuten an, dass sich ein Konsens innerhalb unserer Gesellschaft nicht finden lässt. Die gestrige Sendung von HartaberFair unter dem Tenor „Wie menschlich ist Sterbehilfe“ hat die Erwartungen nicht erfüllt und die Diskutanten haben hierzu wieder einmal mehr ihr „Schäflein“ dazu beigetragen. Herr Kusch präsentierte sich – wie schon zuvor bei seinem Auftritt bei Friedmann – als ein sich gekehrter und wissender Philosoph, der eher durch Schweigen, denn durch ein Streitgespräch überzeugte, während demgegenüber die Justizministerin aus Bayern und die Landesbischöfin Käßmann ihre allseits bekannten Sonntagsreden hielten. Die Justizministerin Merk offenbarte hierbei ein seltsames Verständnis von dem Selbstbestimmungsrecht der Menschen und Patienten und nahm in ihrer Argumentation wie selbstverständlich das fragwürdige Argument der Wertkonservativen auf, dass der Patient bei den Fragen des Sterbens eigentlich nicht „selbstbestimmt“ sei. Auch der Bayerischen Justizministerin ist ein wenig mehr Verfassungsdogmatik zuzumuten und die Frage, wer im historisch bedeutsamen Diskurs der „Quacksalberei“ zu bezichtigen ist, mag ein Jeder für sich selbst beantworten.
Die Sterbehilfe-Aktion des ehemaligen Senators Kusch schlägt zunehmend hohe Wellen in den Medien und es ergeht ein Aufschrei durch die Republik. Die gestrige Sendung von HartaberFair nahm sich des Themas an und wir konnten an den Glaubensbekenntnissen der Diskutanten teilhaben.
Eine kritische Nachlese ist unumgänglich. Mehr zu diesem Thema können Sie unter dem nachfolgenden Link erfahren.
http://www.iqb-info.de/Sterbehilfe_Hart ... h_2008.pdf
Lutz Barth
Die Sterbehilfe-Aktion des ehemaligen Senators Kusch schlägt zunehmend hohe Wellen in den Medien und es ergeht ein Aufschrei durch die Republik. Die gestrige Sendung von HartaberFair nahm sich des Themas an und wir konnten an den Glaubensbekenntnissen der Diskutanten teilhaben.
Eine kritische Nachlese ist unumgänglich. Mehr zu diesem Thema können Sie unter dem nachfolgenden Link erfahren.
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Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
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Faktencheck: Wie menschlich ist Sterbehilfe?
Info
Aussagen auf dem Prüfstand
Faktencheck: Wie menschlich ist Sterbehilfe?
Der Tod von Bettina S. spaltet das Land: 79 Jahre alt, nicht ernsthaft krank, aktiv - und sie wollte trotzdem sterben. Der Mann, der ihr den Weg in den Tod wies, zu Gast bei hart aber fair: Wohin führt uns die Debatte um die Sterbehilfe?
... (weiter lesen unter)
http://www.wdr.de/themen/politik/1/hart ... le=politik
Aussagen auf dem Prüfstand
Faktencheck: Wie menschlich ist Sterbehilfe?
Der Tod von Bettina S. spaltet das Land: 79 Jahre alt, nicht ernsthaft krank, aktiv - und sie wollte trotzdem sterben. Der Mann, der ihr den Weg in den Tod wies, zu Gast bei hart aber fair: Wohin führt uns die Debatte um die Sterbehilfe?
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http://www.wdr.de/themen/politik/1/hart ... le=politik
Kuschs Veröffentlichung
"Lachen, wenn ich mich ueber die moralisierenden Kleingeister lustig machte"
Roger Kusch veroeffentlicht den Abschiedsbrief der Frau, der er beim Selbstmord geholfen hat - Wo scheinbar letzte Gewissheit herrscht, schwindet Eindeutigkeit
Von Alexander Kissler
DIE TAGESPOST 10.07.08
http://www.die-tagespost.de/Archiv/tite ... p?ID=41310
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 27/08 vom 12.07.2008
Roger Kusch veroeffentlicht den Abschiedsbrief der Frau, der er beim Selbstmord geholfen hat - Wo scheinbar letzte Gewissheit herrscht, schwindet Eindeutigkeit
Von Alexander Kissler
DIE TAGESPOST 10.07.08
http://www.die-tagespost.de/Archiv/tite ... p?ID=41310
Quelle: Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V. - ALfA-Newsletter 27/08 vom 12.07.2008
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Entgleitet die Debatte um die Sterbehilfe?
Der Diskurs in der Sterbehilfe – Debatte: Populistisch und zuweilen völlig „daneben“!
Eines in eigener Sache vorweg: Ich habe in den letzten Tagen vermehrt auf die Sterbehilfe-Debatte hingewiesen, weil es mir manchmal persönlich schwer fällt, bei etlichen Beiträgen sich in „Gelassenheit zu üben“. Zuweilen schwanke ich zwischen Resignation, „Kopfschütteln über soviel Dünnbrettbohrer-Tum“ und dem konsequenten Eintreten für das Selbstbestimmungsrecht. Moral und Ethik werden ... »»» weiter (pdf.)
Quelle: IQB – Lutz Barth >>> Zum Kurzbeitrag v. 13.07.08 (pdf.) >>> http://www.iqb-info.de/Diskurs_Sterbehi ... h_2008.pdf
Eines in eigener Sache vorweg: Ich habe in den letzten Tagen vermehrt auf die Sterbehilfe-Debatte hingewiesen, weil es mir manchmal persönlich schwer fällt, bei etlichen Beiträgen sich in „Gelassenheit zu üben“. Zuweilen schwanke ich zwischen Resignation, „Kopfschütteln über soviel Dünnbrettbohrer-Tum“ und dem konsequenten Eintreten für das Selbstbestimmungsrecht. Moral und Ethik werden ... »»» weiter (pdf.)
Quelle: IQB – Lutz Barth >>> Zum Kurzbeitrag v. 13.07.08 (pdf.) >>> http://www.iqb-info.de/Diskurs_Sterbehi ... h_2008.pdf
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Klarheit zur Sterbehilfe & Sterbebegleitung erforderlich
Klarheit zur Sterbehilfe & Sterbebegleitung erforderlich
Hallo,
ich bin nach den unterschiedlichen "Botschaften" zur Sterbehilfe und Sterbebegleitung mehr als verwirrt. Wahrscheinlich wird es den DurchschnittsbürgerInnen ähnlich gehen.
Es bleibt nur zu hoffen, dass der Bundestag bald eine Regelung trifft, so oder so. Wir brauchen Klarheit!
MfG
Cornelia Süstersell
Hallo,
ich bin nach den unterschiedlichen "Botschaften" zur Sterbehilfe und Sterbebegleitung mehr als verwirrt. Wahrscheinlich wird es den DurchschnittsbürgerInnen ähnlich gehen.
Es bleibt nur zu hoffen, dass der Bundestag bald eine Regelung trifft, so oder so. Wir brauchen Klarheit!
MfG
Cornelia Süstersell
Ich trete für eine menschenwürdige Pflege ein und halte für es zwingend, mehr Pflegepersonal einzustellen.
Sterbehilfe und christliches Weltbild kein Widerspruch
Kusch:
Sterbehilfe und christliches Weltbild kein Widerspruch
Würzburg – Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch sieht keinen Widerspruch zwischen einem christlich-humanistischen Weltbild und der von ihm propagierten Sterbehilfe. „Der Gott, an den ich glaube, will die Menschen nicht länger leiden lassen, als sie es ertragen“, sagte er in einem am Dienstagnachmittag auf dem Online-Angebot der Würzburger Zeitung „Mainpost“ veröffentlichten Interview. Er fühle sich dem Christentum verbunden. Kusch hatte vor zwei Wochen für Schlagzeilen gesorgt, als [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=27086
Sterbehilfe und christliches Weltbild kein Widerspruch
Würzburg – Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch sieht keinen Widerspruch zwischen einem christlich-humanistischen Weltbild und der von ihm propagierten Sterbehilfe. „Der Gott, an den ich glaube, will die Menschen nicht länger leiden lassen, als sie es ertragen“, sagte er in einem am Dienstagnachmittag auf dem Online-Angebot der Würzburger Zeitung „Mainpost“ veröffentlichten Interview. Er fühle sich dem Christentum verbunden. Kusch hatte vor zwei Wochen für Schlagzeilen gesorgt, als [mehr]
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/lette ... m&id=27086
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Sterbehilfe und christliches Weltbild - kein Widerspruch?
Auch wenn Roger Kusch betont, dass er sich dem Christentum verbunden fühle und nach ihm die Sterbehilfe und das christliche Weltbild kein Widerspruch sei (Quelle: Deutsches Ärzteblatt.de, Nachricht v. 16.07.08), erscheint doch mir sein Hinweis insoweit diskussionswürdig, als dass die Interpretationsherrschaft über das, was letztlich das christliche Menschenbild auszeichnen soll, bei den Normexergeten der Kirchen liegt. Der vermeintliche Widerspruch existiert in der Tat nicht, sondern kann insbesondere nur deshalb gebetsmühlenartig behauptet werden, weil insbesondere namhafte und in der Hierarchie besonders gewichtige Persönlichkeiten der Kirchen das exklusive Recht besitzen, ihre Lehren auf der Grundlage des Bibeltextes zu entfalten. Sofern also ein Widerspruch behauptet und dieser etwa von der Lehre der katholischen Kirche inhaltlich getragen wird, so wird man/frau es freilich schwer haben, hiergegen zu argumentieren. Das Zentraldogma von der beschwörten „Heiligkeit des Lebens“ ist unverrückbar wie ein Fels in der Brandung und es scheint, dass nur langsam die Debatte um die Sterbehilfe dieses Dogma ins Wanken bringt. Eine rationale Diskussion ist diesbezüglich nicht möglich, bleiben doch die Kirchen die Offenlegung ihrer Quellen schuldig und nehmen für sich in Anspruch, die „Wahrheit“ gefunden zu haben. Sofern wir uns auf den innerkirchlichen Weg einlassen, kommen wir nicht umhin festzustellen, dass die Kirchen ein sich geschlossenes und scheinbar widerspruchsloses Weltbild skizzieren und demzufolge Außenstehende letztlich mit ihren Argumenten scheitern müssen. Dies wirft freilich die Frage nach einer Diskussionskultur innerhalb der Kirchen auf. Hier bestehen durchaus beachtliche Defizite, denn um ihrer Selbst willen müssen die Kirchen ihren zentralen Dogmen „treu bleiben“, zumal wenn diese nicht den Anschein erwecken wollen, dass es einer durch die Freiheiten der Individuen geprägten säkularen Verfassungsordnung abträglich ist, sich der Werteordnung eines bis dato nicht in Erscheinung getretenen allmächtigen Gesetzgebers zu „unterwerfen“, der im Übrigen nicht demokratisch legitimiert ist. Im Rahmen der Sterbehilfe-Debatte reicht es eben nicht aus, auf den scheinbar „liebenden Gott“ zu verweisen, der uns vielleicht am Übergang zum Jenseits seine „liebende und fürsorgliche Hand“ reicht. Dem Einzelnen wäre sicherlich mehr geholfen, wenn sein Wille respektiert und akzeptiert wird, ohne dass er am Ende seines Lebens mit einer Lehre konfrontiert wird, der uns ggf. in einem „übergesetzlichen“ Entscheidungsnotstand versetzt und zusätzlich Ängste schürt, ggf. auf Erden nicht „gottgefällig“ gewandelt und gestorben zu haben. Die Vision des Sterbenden, ggf. nicht die liebende Hand einer transzendenten Macht ergreifen zu können und dass seine letzte Reise an einem „düsteren Ort“ enden wird, trägt sicherlich nicht zur selbstbestimmten Entscheidung am Lebensende bei, da er mit höchst einschneidigen Sanktionen zu rechnen hat: „Der Lohn der Sünde ist der ewige Tod“. Das Inaussichtstellen einen empfindlichen Übels resp. die damit verbundene Drohung kann allgemeinhin einen „Anfechtungsgrund“ darstellen und führt nicht selten zur Nichtigkeit des Vertrages. Nun haben wir zwar mit der transzendenten Macht keinen Vertrag geschlossen, aber gleichwohl mündet die (Rechts)Folge einer „Nichtigkeit“ in die schlichte Erkenntnis, dass eben im säkularen Staat ein jeder nach seiner Facon „selig werden darf“. Die Lehren und die bereichsspezifischen Ethiken der Kirchen sind eben keine verpflichtenden Normen, die es einzuhalten gilt. Dieser Umstand mag zwar die berufsethische Seele der Theologen auf höchst unangenehme Weise berühren, ändert aber freilich nichts daran, dass dem Sendungsbewusstsein jedenfalls in der realitätsnahen Umsetzung der scheinbar gebotenen Pflichten durchaus die Grenzen gesetzt sind.
Nun liegt es in der bisherigen Tradition der Kirchen, die Grenze zwischen Staat und Kirche zu ihren Gunsten verschieben zu wollen. Die fortwährenden Versuche scheitern allerdings insbesondere daran, dass unsere Verfassung keinen Interpretationsspielraum offen lässt, vermögedessen es den Kirchen gelingen könnte, ihre Ambitionen machtvoll in die Tat umzusetzen.
Was also bleibt?
Vielleicht die Empfehlung an die Kirchen, ihre wohlgemeinten Appelle an das tugendethische Verhalten (vornehmlich gerichtet an die Adresse der politisch Verantwortlichen) auch für sich selbst zu verinnerlichen und entsprechend zu „leben“. Der sterbewillige Patient muss nicht das Leid auf sich nehmen, „nur“ weil Gottessohn uns scheinbar mit gutem Beispiel – freilich aus anderen Motiven – vorangegangen ist. Bei einer solchen Lesart offenbart sich ein seltsames Verständnis von Humanität, denn auch Gottessohn dürfte einen individuellen Tod gestorben sein, der nun allerdings keinerlei Wirkungen auf unser Sterben zeitigt – es sei denn, jemand hat phantasievoll die Regie in einem Buch übernommen, in dem wir allerlei Geschichten nachlesen können, die wir glauben oder eben nicht glauben können. Die Bibel ersetzt nicht das Grundgesetz und von daher ist es konsequent, wenn die Kirchen in einer allgemeinen Wertedebatte zwar mit ihrer Meinung vertreten und im Zweifel gehört werden, aber jedoch nicht mit dem vielerorts entstehenden Anspruch, als sei hiermit die „Wahrheit“ verkündet worden. Könnte es da nicht Sinn machen, auch daran zu erinnern, dass die Kirchenvergangenheit nicht immer rühmlich war? Nicht selten begab sich der Geist verschiedener Päpste – immerhin Stellvertreter Gottes auf Erden – auf Irrwege und da darf denn schon mal kritisch nachgefragt werden, in welchem Auftrag diese Päpste den Weg beschritten haben.
Auch wenn diesen Päpsten im Zweifel eine „Sanktion“ in der transzendenten Welt drohen mag, erleichtert dies uns sicherlich nicht die Rechtsfindung. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen beinhaltet mehr, als es den Kirchen vielleicht genehm ist, wohlwissend darum, dass ihre bereichspezifische Ethiken und Moralen wohl zur Absicherung ihres elitären Herrschaftsanspruchs dienstbar gemacht werden sollen und demzufolge ein Diskurs nicht nur nicht gewünscht, sondern vor allem auch nicht ernsthaft gewollt ist.
In diesem Sinne ist der konstruierte Widerspruch zwischen christlichem Weltbild und Sterbehilfe eine notwendige Bedingung für die Festigung des gewünschten Machtanspruchs der Kirchen, die ansonsten bei Aufgabe dieser Prämisse Gefahr laufen, ihre eigenen Dogmen einer kritischen Prüfung unterziehen zu müssen.
Lutz Barth
Nun liegt es in der bisherigen Tradition der Kirchen, die Grenze zwischen Staat und Kirche zu ihren Gunsten verschieben zu wollen. Die fortwährenden Versuche scheitern allerdings insbesondere daran, dass unsere Verfassung keinen Interpretationsspielraum offen lässt, vermögedessen es den Kirchen gelingen könnte, ihre Ambitionen machtvoll in die Tat umzusetzen.
Was also bleibt?
Vielleicht die Empfehlung an die Kirchen, ihre wohlgemeinten Appelle an das tugendethische Verhalten (vornehmlich gerichtet an die Adresse der politisch Verantwortlichen) auch für sich selbst zu verinnerlichen und entsprechend zu „leben“. Der sterbewillige Patient muss nicht das Leid auf sich nehmen, „nur“ weil Gottessohn uns scheinbar mit gutem Beispiel – freilich aus anderen Motiven – vorangegangen ist. Bei einer solchen Lesart offenbart sich ein seltsames Verständnis von Humanität, denn auch Gottessohn dürfte einen individuellen Tod gestorben sein, der nun allerdings keinerlei Wirkungen auf unser Sterben zeitigt – es sei denn, jemand hat phantasievoll die Regie in einem Buch übernommen, in dem wir allerlei Geschichten nachlesen können, die wir glauben oder eben nicht glauben können. Die Bibel ersetzt nicht das Grundgesetz und von daher ist es konsequent, wenn die Kirchen in einer allgemeinen Wertedebatte zwar mit ihrer Meinung vertreten und im Zweifel gehört werden, aber jedoch nicht mit dem vielerorts entstehenden Anspruch, als sei hiermit die „Wahrheit“ verkündet worden. Könnte es da nicht Sinn machen, auch daran zu erinnern, dass die Kirchenvergangenheit nicht immer rühmlich war? Nicht selten begab sich der Geist verschiedener Päpste – immerhin Stellvertreter Gottes auf Erden – auf Irrwege und da darf denn schon mal kritisch nachgefragt werden, in welchem Auftrag diese Päpste den Weg beschritten haben.
Auch wenn diesen Päpsten im Zweifel eine „Sanktion“ in der transzendenten Welt drohen mag, erleichtert dies uns sicherlich nicht die Rechtsfindung. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen beinhaltet mehr, als es den Kirchen vielleicht genehm ist, wohlwissend darum, dass ihre bereichspezifische Ethiken und Moralen wohl zur Absicherung ihres elitären Herrschaftsanspruchs dienstbar gemacht werden sollen und demzufolge ein Diskurs nicht nur nicht gewünscht, sondern vor allem auch nicht ernsthaft gewollt ist.
In diesem Sinne ist der konstruierte Widerspruch zwischen christlichem Weltbild und Sterbehilfe eine notwendige Bedingung für die Festigung des gewünschten Machtanspruchs der Kirchen, die ansonsten bei Aufgabe dieser Prämisse Gefahr laufen, ihre eigenen Dogmen einer kritischen Prüfung unterziehen zu müssen.
Lutz Barth
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Kusch lässt Maske fallen
Deutsche Hospiz Stiftung:
Kusch lässt Maske fallen / Politik muss Geschäftemacherei mit Suizidbeihilfe gesetzlich unterbinden
Berlin. "Jetzt lässt Roger Kusch seine Maske fallen: Statt sich tatsächlich an die Seite Schwerstkranker und Sterbender zu stellen, geht es ihm ganz billig ums Geschäft", mahnt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Auf seiner neuen Internetseite wirbt der ehemalige Hamburger Justizsenator unumwunden für seine "Dienste" und nennt mit bis zu 8.000 Euro auch konkrete Preise für seine Suizidbegeleitung. "Es ist nicht nur zynisch, sondern auch äußerst geschäftstüchtig, dabei den Erstkontakt bis zum Hausbesuch als Lockangebot kostenfrei anzubieten", erklärt Brysch.
Parteien müssen an einem Strang ziehen
Allein diese neue Entwicklung im Fall Kusch zeigt, dass die politische Diskussion um ein Verbot der kommerzialisierten Beihilfe zum Suizid der Praxis hinterherhinkt. Gerade erst vor der Sommerpause konnte sich der Bundesrat auf keinen Entwurf einigen, der nicht nur Aktivitäten von Suizid-Organisationen, sondern auch Aktivitäten von Einzelpersonen wie Roger Kusch einschließt. "Über Parteigrenzen hinweg müssen die Politiker jetzt an einem Strang ziehen statt seit zwei Jahren vorliegende Gesetzentwürfe immer wieder auf die lange Bank zu schieben", fordert Brysch. Nur mit einem solchen Verbot kann sich die Politik auf die Seite der Schwerstkranken und Sterbenden stellen. Zudem muss sie auch für verbesserte Bedingungen am Lebensende sorgen, um Geschäftemachern wie Roger Kusch nicht in die Hände zu spielen. "Denn klar ist: Suizidhilfe ist keine Sterbebegleitung", erklärt Brysch.
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.
Quelle: Pressemitteilung vom 1.9.2008
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann
Telefon: 030 / 2 84 44 84 - 2
E-Mail: hartmann@hospize.de
Kusch lässt Maske fallen / Politik muss Geschäftemacherei mit Suizidbeihilfe gesetzlich unterbinden
Berlin. "Jetzt lässt Roger Kusch seine Maske fallen: Statt sich tatsächlich an die Seite Schwerstkranker und Sterbender zu stellen, geht es ihm ganz billig ums Geschäft", mahnt der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Auf seiner neuen Internetseite wirbt der ehemalige Hamburger Justizsenator unumwunden für seine "Dienste" und nennt mit bis zu 8.000 Euro auch konkrete Preise für seine Suizidbegeleitung. "Es ist nicht nur zynisch, sondern auch äußerst geschäftstüchtig, dabei den Erstkontakt bis zum Hausbesuch als Lockangebot kostenfrei anzubieten", erklärt Brysch.
Parteien müssen an einem Strang ziehen
Allein diese neue Entwicklung im Fall Kusch zeigt, dass die politische Diskussion um ein Verbot der kommerzialisierten Beihilfe zum Suizid der Praxis hinterherhinkt. Gerade erst vor der Sommerpause konnte sich der Bundesrat auf keinen Entwurf einigen, der nicht nur Aktivitäten von Suizid-Organisationen, sondern auch Aktivitäten von Einzelpersonen wie Roger Kusch einschließt. "Über Parteigrenzen hinweg müssen die Politiker jetzt an einem Strang ziehen statt seit zwei Jahren vorliegende Gesetzentwürfe immer wieder auf die lange Bank zu schieben", fordert Brysch. Nur mit einem solchen Verbot kann sich die Politik auf die Seite der Schwerstkranken und Sterbenden stellen. Zudem muss sie auch für verbesserte Bedingungen am Lebensende sorgen, um Geschäftemachern wie Roger Kusch nicht in die Hände zu spielen. "Denn klar ist: Suizidhilfe ist keine Sterbebegleitung", erklärt Brysch.
Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Deutsche Hospiz Stiftung ist die Patientenschutzorganisation der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen DZI hat der Stiftung sein Spendensiegel verliehen, das Markenzeichen seriöser Spenden sammelnder Organisationen. Schirmherrin der Stiftung ist die Schauspielerin Uschi Glas.
Quelle: Pressemitteilung vom 1.9.2008
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann
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investieren in palliative Medizin / Pflege & Hospizarbei
Hallo,
die einzige Antwort auf die Vorgänge um Kusch & Co. kann nur lauten:
mehr investieren in palliative Medizin / Pflege und Hospizarbeit. Im Zweifel muss dafür mehr Geld in die Hand genommen werden.
MfG Hilde
die einzige Antwort auf die Vorgänge um Kusch & Co. kann nur lauten:
mehr investieren in palliative Medizin / Pflege und Hospizarbeit. Im Zweifel muss dafür mehr Geld in die Hand genommen werden.
MfG Hilde
Mehr Pflegekräfte = bessere Pflege!
Länder kommen beim Verbot von Sterbehilfe nicht voran
Länder kommen beim Verbot von Sterbehilfe nicht voran
Donnerstag, 4. September 2008
Stuttgart – Die Bundesländer können sich weiterhin nicht auf ein Verbot der gewerblichen und organisierten Sterbehilfe verständigen.
....
Ohne Namen zu nennen, kritisierte der FDP-Politiker den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch, der auf seiner Internetseite Hilfe zur Selbsttötung anbietet und dabei bis zu 8.000 Euro Honorar fordert. „Wenn Vereine den Tod an der nächsten Ecke oder auf Parkplätzen anbieten und der Vereinsvorsitzende dafür 8.000 Euro fordert, läuten bei mir die Alarmglocken,“ sagte Goll. „Hier hat der Staat die Pflicht, das Leben zu schützen.“
... (weiter)
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=33580
Donnerstag, 4. September 2008
Stuttgart – Die Bundesländer können sich weiterhin nicht auf ein Verbot der gewerblichen und organisierten Sterbehilfe verständigen.
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Ohne Namen zu nennen, kritisierte der FDP-Politiker den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch, der auf seiner Internetseite Hilfe zur Selbsttötung anbietet und dabei bis zu 8.000 Euro Honorar fordert. „Wenn Vereine den Tod an der nächsten Ecke oder auf Parkplätzen anbieten und der Vereinsvorsitzende dafür 8.000 Euro fordert, läuten bei mir die Alarmglocken,“ sagte Goll. „Hier hat der Staat die Pflicht, das Leben zu schützen.“
... (weiter)
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