UN-Bevoelkerungspolitik: Bundesregierung unterstuetzt sichere Moeglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs
Berlin (ALfA). Am 27. Mai hat die Linksfraktion im Deutschen Bundestag eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema "Verbot des Schwangerschaftsabbruches aus medizinischer Indikation" mit insgesamt 28 Fragen zur diesbezueglichen Aussenpolitik gestellt. Wie die Fraktion in ihrer Vorbemerkung erlaeuterte, scheinen weltweit insgesamt immer mehr Regierungen eine sehr restriktive Frauen- und Familienpolitik, einschliesslich des totalen Verbots von Schwangerschaftsabbruechen, zu verfolgen. Ein Grund sei laut den Linken gerade in den Laendern des Suedens der zunehmende Einfluss der katholischen Kirche, die etwa in Lateinamerika mit ihrer Kampagne "Recht auf Leben" fuer ein totales Verbot von Schwangerschaftsabbruechen eintrete und dies zu einer ihrer Hauptforderungen gegenueber den jeweiligen Regierungen gemacht habe. Das totale Abtreibungsverbot sei jedoch ein schwerwiegender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und verletze die Menschenrechte auf Leben und Gesundheit sowie auf Sicherheit der Frau.
Vor diesem Hintergrund wollten die Abgeordneten u. a. wissen, ob die Bundesregierung in der Verweigerung eines Schwangerschaftsabbruchs selbst dann, wenn die medizinische Indikation gegeben ist, einen Verstoss gegen die Menschenrechte sieht. Des weiteren erkundigten sich die Linken danach, ob nach Auffassung der Regierung restriktive gesetzliche Regelungen zu Abtreibungen auch der Umsetzung der so genannten UN-Millenniumsziele entgegenstehen. Bei deren Verabschiedung auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen im September 2000 habe sich auch die Deutsche Regierung unter den Millenniumsziele 3 und 5 dazu verpflichtet, sich fuer die Gleichstellung der Geschlechter und die Staerkung der Rolle der Frauen sowie fuer die Senkung der Muettersterblichkeit einzusetzen.
Antwort der Bundesregierung
In der am 11. Juni erteilten und am 26. Juni im Internet veroeffentlichten Antwort erklaerte die Bundesregierung bezueglich der Millenniumsziele, internationale Studien zeigten einen engen Zusammenhang zwischen dem Zugang zu sicheren Moeglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs und der Verbesserung der "sexuellen und reproduktiven Gesundheit". Die Forschungsabteilung der Weltgesundheitsorganisation und das "Guttmacher Institut" gingen von jaehrlich ungefaehr 67.000 Todesfaellen weltweit aufgrund von unsicheren Schwangerschaftsabbruechen aus, was circa 13 Prozent der gesamten Muettersterblichkeit entspraeche, heisst es in der Antwort. Ein vollstaendiges Verbot von Schwangerschaftsabbruechen koenne daher der Umsetzung der Millenniumsziele, insbesondere auch der avisierten Senkung der Muettersterblichkeit entgegenstehen, so die Auffassung der Bundesregierung.
Zu zahlreichen konkreten Fragen bezueglich gesetzlicher Regelungen in einzelnen Laendern und deren Auswirkungen verwies die Bundesregierung auf eine bei den Vereinten Nationen unter dem Titel "World Abortion Policies 2007" erschienene Uebersicht, die auf deren Webseiten abrufbar ist. Eigene Informationen laegen der Bundesregierung nicht vor. Sie verwies daher in ihrer Antwort bei insgesamt 16 Fragen auf diese Zusammenstellung. Zur Frage inwiefern sich die Bundesregierung dafuer einsetzt, dass Frauen ein diskriminierungsfreier Zugang zu sicheren und legalen Abbruechen ermoeglicht wird, hiess es, die deutsche Entwicklungspolitik foerdere "sexuelle und reproduktive Gesundheit" und Rechte im Rahmen einer "an Menschenrechten orientierten, geschlechterdifferenzierten Herangehensweise". Ueber breit angelegte Programme der Gesundheitsversorgung werde Frauen der Zugang zu Mitteln der Familienplanung eroeffnet. Dabei wuerden gezielt nationale und internationale Ansaetze unterstuetzt, die den Zugang von Frauen zu Mitteln der Familienplanung als Menschenrecht definieren und die entsprechend konzipiert seien.
Des weiteren wollte die Linksfraktion wissen, inwieweit die Position der Bundesregierung zu restriktiven Gesetzen zu Schwangerschaftsabbruechen eine Rolle beim Dialog mit der katholischen und den evangelischen Kirchen sowohl in den betroffenen Laendern als auch mit den Amtskirchen in Deutschland spielt. Hierzu erklaerte die Bundesregierung, die gesetzlichen Regelungen wuerden "in angemessener Weise" gegenueber Regierungen und auch anderen Vertretern in den betreffenden Laendern angesprochen. Der Dialog zwischen Staat und Kirche in Deutschland umfasse regelmaessig auch Themen wie die gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbruechen. Er beziehe sich allerdings in erster Linie auf Gesetze oder Gesetzentwuerfe der eigenen Parlamente bzw. Regierungen und betreffe nicht die Kritik an Gesetzen anderer Staaten.
Weitere Informationen:
Verbot des Schwangerschaftsabbruches aus medizinischer Indikation
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Knoche, Karin Binder, Eva Bulling-Schroeter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 16/13244
8 Seiten im PDF-Format, Deutscher Bundestag, Drucksache 16/13335, 12.06.09 (inkl. Fragetext)
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/133/1613335.pdf
World Abortion Policies 2007
Zusammenstellung der Vereinten Nationen zu weltweiten rechtlichen Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs
http://tinyurl.com/un-abortion-2007
Quelle: Mitteilung vom 28.06.2009
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: http://www.alfa-ev.de
Schwangerschaftsabbrüche aus medizinischer Indikation
Moderator: WernerSchell