Patientenverfügung - Gesetz in Vorbereitung
Moderator: WernerSchell
Passive Sterbehilfe zügig legalisieren
Minister fordert:
Passive Sterbehilfe zügig legalisieren
Der schleswig-holsteinische Justizminister Uwe Döring fordert eine zügige Legalisierung der so genannten passiven Sterbehilfe. «Wir brauchen dringend eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen, damit Patienten, Angehörige, Betreuer und Ärzte die nötige Rechtssicherheit bekommen», sagte der SPD-Politiker in einem dpa-Gespräch. Döring will damit den Verzicht auf solche Maßnahmen unter Gesetzesschutz stellen, mit denen das Leben Schwerstkranker oder bereits Sterbender erhalten oder verlängert würde. «Dafür muss eine Patientenverfügung vorliegen, die nicht älter als drei Jahre ist.»
Quelle: journalMED
http://www.krankenkassenratgeber.de/new ... ar=&month=
Passive Sterbehilfe zügig legalisieren
Der schleswig-holsteinische Justizminister Uwe Döring fordert eine zügige Legalisierung der so genannten passiven Sterbehilfe. «Wir brauchen dringend eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen, damit Patienten, Angehörige, Betreuer und Ärzte die nötige Rechtssicherheit bekommen», sagte der SPD-Politiker in einem dpa-Gespräch. Döring will damit den Verzicht auf solche Maßnahmen unter Gesetzesschutz stellen, mit denen das Leben Schwerstkranker oder bereits Sterbender erhalten oder verlängert würde. «Dafür muss eine Patientenverfügung vorliegen, die nicht älter als drei Jahre ist.»
Quelle: journalMED
http://www.krankenkassenratgeber.de/new ... ar=&month=
Patientenverfügungsgesetz - Mehr Sympathie für Autonomie?
Patientenverfügungsgesetz - Mehr Sympathie für Autonomie?
20 Jan 2007 - 14:54 Nr. 961
Fragen Sie Ihren Abgeordneten, drängen Sie ihn, denn noch ist keineswegs sicher, wie die Kernfrage eines möglichen Patientenverfügungsgesetzes – mehr humanistische Autonomie am Lebensende durch Anerkennung von Patientenverfügungen oder mehr zurück zur christlich motivierten Lebenspflicht – entschieden wird.
...
weiter unter
http://hpd-online.de/node/961
20 Jan 2007 - 14:54 Nr. 961
Fragen Sie Ihren Abgeordneten, drängen Sie ihn, denn noch ist keineswegs sicher, wie die Kernfrage eines möglichen Patientenverfügungsgesetzes – mehr humanistische Autonomie am Lebensende durch Anerkennung von Patientenverfügungen oder mehr zurück zur christlich motivierten Lebenspflicht – entschieden wird.
...
weiter unter
http://hpd-online.de/node/961
Patientenwille: Immer mehr unterschreiben
Rechtsklarheit gefordert
Patientenwille: Immer mehr unterschreiben
VON MARGARETE VAN ACKEREN UND GREGOR MAYNTZ
(RP) Mit einer Patientenverfügung weist der Patient im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeit den Arzt an, bestimmte medizinische Maßnahmen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Umfragen belegen, dass die Zahl der Patientenverfügungen zwischen 1999 und 2005 von fünf auf 8,6 Millionen gestiegen sind.
...
Weiter unter
http://www.rp-online.de/public/article/ ... and/399307
Patientenwille: Immer mehr unterschreiben
VON MARGARETE VAN ACKEREN UND GREGOR MAYNTZ
(RP) Mit einer Patientenverfügung weist der Patient im Falle seiner Einwilligungsunfähigkeit den Arzt an, bestimmte medizinische Maßnahmen nach seinen persönlichen Vorstellungen vorzunehmen oder zu unterlassen. Umfragen belegen, dass die Zahl der Patientenverfügungen zwischen 1999 und 2005 von fünf auf 8,6 Millionen gestiegen sind.
...
Weiter unter
http://www.rp-online.de/public/article/ ... and/399307
Patientenverfügung - Selbstbestimmung bis zuletzt
Selbstbestimmung bis zuletzt
Bei Patientenverfügungen kommt es auf Eindeutigkeit an
Die Große Koalition will die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen per Gesetz regeln. Damit folgt die Politik einer Forderung des Deutschen Juristentags, der schon im September 2006 mit großer Mehrheit für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe und die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen votiert hatte. Bisher sind Ärzte beim Umgang mit Patientenverfügungen oft sehr zurückhaltend.
...
Weiter unter
http://www.zdf.de/ZDFheute/inhalt/22/0, ... 38,00.html
Bei Patientenverfügungen kommt es auf Eindeutigkeit an
Die Große Koalition will die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen per Gesetz regeln. Damit folgt die Politik einer Forderung des Deutschen Juristentags, der schon im September 2006 mit großer Mehrheit für eine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe und die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen votiert hatte. Bisher sind Ärzte beim Umgang mit Patientenverfügungen oft sehr zurückhaltend.
...
Weiter unter
http://www.zdf.de/ZDFheute/inhalt/22/0, ... 38,00.html
Vorrang für Selbstbestimmung bei Patientenverfügung
KAUCH:
Vorrang für Selbstbestimmung bei Patientenverfügung
BERLIN. Die Fraktionsspitzen von Union und SPD wollen Patientenverfügungen bis zum Sommer gesetzlich regeln. Zu diesem Vorhaben erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin, Michael KAUCH:
Die FDP begrüßt, dass endlich wieder Bewegung in die von der schwarz-roten Regierung lange verschleppte Debatte zum Thema Patientenverfügung kommt.
Die FDP hat als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag bereits einen Antrag zu Patientenverfügungen eingebracht, in dem der Selbstbestimmung Vorrang eingeräumt und Patientenrechte klar gestärkt werden. Patientenverfügungen haben demnach in jeder Krankheitsphase Geltung. Reichweitenbeschränkungen etwa für Wachkoma-Patienten halten wir nicht für akzeptabel. Außerdem soll das Vormundschaftsgericht dann nicht mehr eingeschaltet werden müssen, wenn Konsens zwischen Arzt und Betreuer über die Auslegung der Patientenverfügung besteht. Einen Beratungszwang für Patientenverfügungen lehnen die Liberalen ab.
Die genannten Punkte wird die FDP in die bevorstehenden parlamentarischen Gespräche einbringen, um einen fraktionsübergreifenden Antrag aus der Mitte des Parlaments heraus zu formulieren.
Quelle: Pressemitteilung vom 23.1.2007
Vorrang für Selbstbestimmung bei Patientenverfügung
BERLIN. Die Fraktionsspitzen von Union und SPD wollen Patientenverfügungen bis zum Sommer gesetzlich regeln. Zu diesem Vorhaben erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin, Michael KAUCH:
Die FDP begrüßt, dass endlich wieder Bewegung in die von der schwarz-roten Regierung lange verschleppte Debatte zum Thema Patientenverfügung kommt.
Die FDP hat als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag bereits einen Antrag zu Patientenverfügungen eingebracht, in dem der Selbstbestimmung Vorrang eingeräumt und Patientenrechte klar gestärkt werden. Patientenverfügungen haben demnach in jeder Krankheitsphase Geltung. Reichweitenbeschränkungen etwa für Wachkoma-Patienten halten wir nicht für akzeptabel. Außerdem soll das Vormundschaftsgericht dann nicht mehr eingeschaltet werden müssen, wenn Konsens zwischen Arzt und Betreuer über die Auslegung der Patientenverfügung besteht. Einen Beratungszwang für Patientenverfügungen lehnen die Liberalen ab.
Die genannten Punkte wird die FDP in die bevorstehenden parlamentarischen Gespräche einbringen, um einen fraktionsübergreifenden Antrag aus der Mitte des Parlaments heraus zu formulieren.
Quelle: Pressemitteilung vom 23.1.2007
Patientenverfügung - gesetzliche Verankerung
Die Fraktionsvorstände von Union und SPD sind erstmals gemeinsam in Klausur gegangen. Nach den zweitägigen Beratungen in Werder nahe Berlin werteten die Koalitionsspitzen die Klausur als Ausdruck der Handlungsfähigkeit der großen Koalition. Auch das Klima soll gestimmt haben. Mehrere Themen, die man nach der Gesundheitsreform jetzt unter Dach und Fach bringen will, wurden abgestimmt, darunter eine gesetzliche Verankerung der zur Patientenverfügung.
Dies kündigten die Koalitionsfraktionen am heutigen Dienstag-Mittag an.
<< ... „Es wird Gruppenanträge geben“, sagte der Vorsitzende der Unions-Fraktion, Volker Kauder (CDU), heute nach der Sitzung. „Durch mehrere Gerichtsurteile sind wir aufgerufen, da eine Möglichkeit zu schaffen.“ Die erste Debatte im Bundestag sei für Ende März oder Anfang April geplant. Bisher will die SPD, dass die Verfügung grundsätzlich für den Arzt bindend ist. Unions-Fachpolitiker plädieren dagegen für einige Einschränkungen ...>> (Quelle: dpa)
Siehe auch: in HEUTE (ZDF), Nachrichten ab 17 Uhr:
http://hpd-online.de/node/981
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 23.1.2007
http://www.patientenverfuegung.de
Dies kündigten die Koalitionsfraktionen am heutigen Dienstag-Mittag an.
<< ... „Es wird Gruppenanträge geben“, sagte der Vorsitzende der Unions-Fraktion, Volker Kauder (CDU), heute nach der Sitzung. „Durch mehrere Gerichtsurteile sind wir aufgerufen, da eine Möglichkeit zu schaffen.“ Die erste Debatte im Bundestag sei für Ende März oder Anfang April geplant. Bisher will die SPD, dass die Verfügung grundsätzlich für den Arzt bindend ist. Unions-Fachpolitiker plädieren dagegen für einige Einschränkungen ...>> (Quelle: dpa)
Siehe auch: in HEUTE (ZDF), Nachrichten ab 17 Uhr:
http://hpd-online.de/node/981
Quelle: PATIENTENVERFUEGUNG NEWSLETTER vom 23.1.2007
http://www.patientenverfuegung.de
Union plant Antrag zu Patientenverfügungen
Union plant Antrag zu Patientenverfügungen
Mittwoch, 24. Januar 2007
Berlin - In der Debatte um die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen hat Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) einen Antrag aus den Reihen der Union angekündigt, der sich am Lebensschutz orientiert, aber Ausnahmen vorsieht. „Bei Krankheiten, die irreversibel einen tödlichen Verlauf nehmen, ohne dass der Todeszeitpunkt absehbar ist, sollen Patientenverfügungen voll gelten“, sagte Bosbach der „Berliner Zeitung“ vom Mittwoch (24.1.2007).
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27237
Mittwoch, 24. Januar 2007
Berlin - In der Debatte um die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen hat Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) einen Antrag aus den Reihen der Union angekündigt, der sich am Lebensschutz orientiert, aber Ausnahmen vorsieht. „Bei Krankheiten, die irreversibel einen tödlichen Verlauf nehmen, ohne dass der Todeszeitpunkt absehbar ist, sollen Patientenverfügungen voll gelten“, sagte Bosbach der „Berliner Zeitung“ vom Mittwoch (24.1.2007).
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27237
Warnung vor detailliertem Gesetz zu Patientenverfügung
Ärztekammer warnt vor detailliertem Gesetz zu Patientenverfügung
Donnerstag, 25. Januar 2007
Berlin - In der Debatte um die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen hat die Bundesärztekammer vor einem detaillierten Gesetz gewarnt. „Der Gesetzgeber sollte sich darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen klarzustellen, jedoch auf eine weitergehende Regelung verzichten“, sagte Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe der „Berliner Zeitung“ von heute. Jeder Patient müsse sich zu jeder Zeit sicher sein, dass Ärzte konsequent für sein Leben einträten. Zudem sei es fraglich, dass mit einem Gesetz tatsächlich Rechtsverbindlichkeit erreicht werde. Krankheitsverläufe seien immer individuell und ließen sich nicht einfach mit einem Gesetz regeln, fügte Hoppe hinzu. Es sei illusorisch zu glauben, dass Verfügungen alle denkbaren Fälle erfassen könnten.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27250
Donnerstag, 25. Januar 2007
Berlin - In der Debatte um die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen hat die Bundesärztekammer vor einem detaillierten Gesetz gewarnt. „Der Gesetzgeber sollte sich darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen klarzustellen, jedoch auf eine weitergehende Regelung verzichten“, sagte Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe der „Berliner Zeitung“ von heute. Jeder Patient müsse sich zu jeder Zeit sicher sein, dass Ärzte konsequent für sein Leben einträten. Zudem sei es fraglich, dass mit einem Gesetz tatsächlich Rechtsverbindlichkeit erreicht werde. Krankheitsverläufe seien immer individuell und ließen sich nicht einfach mit einem Gesetz regeln, fügte Hoppe hinzu. Es sei illusorisch zu glauben, dass Verfügungen alle denkbaren Fälle erfassen könnten.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=27250
Hoppe: „Das Sterben ist nicht normierbar“
Hoppe: „Das Sterben ist nicht normierbar“
Berlin, 25.01.2007 - Die Bundesärztekammer warnt vor zu weitgehenden gesetzlichen Regelungen bei der Patientenverfügung. "Der Gesetzgeber sollte sich darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen klarzustellen, jedoch auf eine weitergehende Regelung verzichten», sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, der "Berliner Zeitung" (25.01.2007). "Jeder Patient muss sich zu jeder Zeit sicher sein, dass Ärzte konsequent für sein Leben eintreten", unterstrich Hoppe.
Zudem sei es fraglich, dass mit einem Gesetz tatsächlich Rechtsverbindlichkeit erreicht werde, sagte Hoppe. "Krankheitsverläufe sind immer individuell und lassen sich nicht einfach mit einem Gesetz regeln. Das Sterben ist nicht normierbar", argumentierte er. Es sei illusorisch zu glauben, dass Verfügungen alle denkbaren Fälle erfassen könnten.
Quelle: Mitteilung vom 25.1.2007
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .4643.4732
Berlin, 25.01.2007 - Die Bundesärztekammer warnt vor zu weitgehenden gesetzlichen Regelungen bei der Patientenverfügung. "Der Gesetzgeber sollte sich darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen klarzustellen, jedoch auf eine weitergehende Regelung verzichten», sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, der "Berliner Zeitung" (25.01.2007). "Jeder Patient muss sich zu jeder Zeit sicher sein, dass Ärzte konsequent für sein Leben eintreten", unterstrich Hoppe.
Zudem sei es fraglich, dass mit einem Gesetz tatsächlich Rechtsverbindlichkeit erreicht werde, sagte Hoppe. "Krankheitsverläufe sind immer individuell und lassen sich nicht einfach mit einem Gesetz regeln. Das Sterben ist nicht normierbar", argumentierte er. Es sei illusorisch zu glauben, dass Verfügungen alle denkbaren Fälle erfassen könnten.
Quelle: Mitteilung vom 25.1.2007
http://www.bundesaerztekammer.de/page.a ... .4643.4732
Geregeltes Sterben? Gesetz zu Patientenverfuegungen
Geregeltes Sterben? Gesetz zu Patientenverfuegungen bis Sommer angekuendigt
Berlin (ALfA). Patientenverfuegungen, die im Krankheitsfall festlegen, wann die medizinische Hilfe abgebrochen werden soll, sollen bis zum Sommer gesetzlich geregelt werden. Hierauf haben sich die Fraktionsspitzen von Union und SPD bei ihrer Klausur in Werder am 23. Januar 2007 verstaendigt, berichtete die Berliner Zeitung in der Online-Ausgabe vom 24. Januar 2007. Konkret soll im Bundestag spaetestens im April ueber die Antraege der Abgeordneten debattiert werden, wobei der Fraktionszwang aufgehoben werden soll. Umstritten ist bei diesem Thema die Gueltigkeit der Verfuegungen in Faellen, in denen der Patient nicht ansprechbar ist.
Laut Berliner Zeitung liegen dem Bundestag mehrere Antraege vor. Dabei gehe am weitesten der Vorschlag des SPD-Rechtspolitikers Joachim Stuenker, der dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten Vorrang gibt. Danach soll eine Verfuegung unabhaengig davon gelten, ob die Krankheit heilbar ist. Fuer diese Position hat sich in der Vergangenheit auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stark gemacht.
Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach habe dagegen einen Antrag aus den Reihen der Union angekuendigt, der sich am Lebensschutz orientiert, aber Ausnahmen vorsieht. "Bei Krankheiten, die irreversibel einen toedlichen Verlauf nehmen, ohne dass der Todeszeitpunkt absehbar ist, sollen Patientenverfuegungen voll gelten", sagte Bosbach der Berliner Zeitung zufolge. Dazu zaehle er Wachkoma-Faelle sowie schwere Alzheimer-Erkrankungen. Dagegen soll die Behandlung bei heilbaren Krankheiten fortgesetzt werden, auch wenn anders lautende Verfuegungen vorliegen. "Wir wollen nicht, dass ueber Patientenverfuegung Toetung auf Verlangen ermoeglicht wird", so Bosbach.
Noch strenger will laut dem Blatt eine Gruppe um die SPD-Politikerin Margot von Renesse mit Patientenverfuegungen umgehen und dem Lebensschutz unbedingten Vorrang einraeumen.
Die BundesAerztekammer hat unterdessen vor einem detaillierten Gesetz zu Patientenverfuegungen gewarnt. "Der Gesetzgeber sollte sich darauf beschraenken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen klarzustellen, jedoch auf eine weitergehende Regelung verzichten", sagte der Praesident der BundesAerztekammer, Joerg-Dietrich Hoppe, gegenueber der Berliner Zeitung vom 25. Januar 2007. "Jeder Patient muss sich zu jeder Zeit sicher sein, dass Aerzte konsequent fuer sein Leben eintreten", unterstrich Hoppe. Zudem sei es fraglich, dass mit einem Gesetz tatsaechlich Rechtsverbindlichkeit erreicht werde. "Krankheitsverlaeufe sind immer individuell und lassen sich nicht einfach mit einem Gesetz regeln. Das Sterben ist nicht normierbar", argumentierte er. Es sei illusorisch zu glauben, dass Verfuegungen alle denkbaren Faelle erfassen koennten.
Bislang gibt es fuer Patientenverfuegungen keine Regelung, sondern ausschliesslich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Danach gilt eine Patientenverfuegung nicht in allen Krankheitsfaellen und kann auch nicht als alleinige Grundlage dienen. Meistens muss das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden, erlaeuterte die Berliner Zeitung die Rechtslage.
Quelle: ALfA-Newsletter 04/07 vom 26.01.2007
Berlin (ALfA). Patientenverfuegungen, die im Krankheitsfall festlegen, wann die medizinische Hilfe abgebrochen werden soll, sollen bis zum Sommer gesetzlich geregelt werden. Hierauf haben sich die Fraktionsspitzen von Union und SPD bei ihrer Klausur in Werder am 23. Januar 2007 verstaendigt, berichtete die Berliner Zeitung in der Online-Ausgabe vom 24. Januar 2007. Konkret soll im Bundestag spaetestens im April ueber die Antraege der Abgeordneten debattiert werden, wobei der Fraktionszwang aufgehoben werden soll. Umstritten ist bei diesem Thema die Gueltigkeit der Verfuegungen in Faellen, in denen der Patient nicht ansprechbar ist.
Laut Berliner Zeitung liegen dem Bundestag mehrere Antraege vor. Dabei gehe am weitesten der Vorschlag des SPD-Rechtspolitikers Joachim Stuenker, der dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten Vorrang gibt. Danach soll eine Verfuegung unabhaengig davon gelten, ob die Krankheit heilbar ist. Fuer diese Position hat sich in der Vergangenheit auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stark gemacht.
Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach habe dagegen einen Antrag aus den Reihen der Union angekuendigt, der sich am Lebensschutz orientiert, aber Ausnahmen vorsieht. "Bei Krankheiten, die irreversibel einen toedlichen Verlauf nehmen, ohne dass der Todeszeitpunkt absehbar ist, sollen Patientenverfuegungen voll gelten", sagte Bosbach der Berliner Zeitung zufolge. Dazu zaehle er Wachkoma-Faelle sowie schwere Alzheimer-Erkrankungen. Dagegen soll die Behandlung bei heilbaren Krankheiten fortgesetzt werden, auch wenn anders lautende Verfuegungen vorliegen. "Wir wollen nicht, dass ueber Patientenverfuegung Toetung auf Verlangen ermoeglicht wird", so Bosbach.
Noch strenger will laut dem Blatt eine Gruppe um die SPD-Politikerin Margot von Renesse mit Patientenverfuegungen umgehen und dem Lebensschutz unbedingten Vorrang einraeumen.
Die BundesAerztekammer hat unterdessen vor einem detaillierten Gesetz zu Patientenverfuegungen gewarnt. "Der Gesetzgeber sollte sich darauf beschraenken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen klarzustellen, jedoch auf eine weitergehende Regelung verzichten", sagte der Praesident der BundesAerztekammer, Joerg-Dietrich Hoppe, gegenueber der Berliner Zeitung vom 25. Januar 2007. "Jeder Patient muss sich zu jeder Zeit sicher sein, dass Aerzte konsequent fuer sein Leben eintreten", unterstrich Hoppe. Zudem sei es fraglich, dass mit einem Gesetz tatsaechlich Rechtsverbindlichkeit erreicht werde. "Krankheitsverlaeufe sind immer individuell und lassen sich nicht einfach mit einem Gesetz regeln. Das Sterben ist nicht normierbar", argumentierte er. Es sei illusorisch zu glauben, dass Verfuegungen alle denkbaren Faelle erfassen koennten.
Bislang gibt es fuer Patientenverfuegungen keine Regelung, sondern ausschliesslich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Danach gilt eine Patientenverfuegung nicht in allen Krankheitsfaellen und kann auch nicht als alleinige Grundlage dienen. Meistens muss das Vormundschaftsgericht eingeschaltet werden, erlaeuterte die Berliner Zeitung die Rechtslage.
Quelle: ALfA-Newsletter 04/07 vom 26.01.2007
Patientenverfügung - Empfehlungen an Gesetzgeber
Patientenverfügung
Was ein Palliativmediziner dem Gesetzgeber empfiehlt
Der Berliner Palliativmediziner Professor Christof Müller-Busch arbeitet seit vielen Jahren mit schwer kranken und sterbenden Menschen zusammen. In zahlreichen Anhörungen hat er Politiker und Ethikräte zu Entscheidungen am Lebensende beraten. Gegenüber WELT.de äußert sich Müller-Busch, leitender Arzt für Palliativmedizin und Schmerztherapie am Berliner Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe, über die Bedeutung von Patientenverfügungen für das ärztliche Handeln.
Von Matthias Kamann
WELT.de: Herr Professor Müller-Busch, wie beeinflussen Patientenverfügungen derzeit das ärztliche Handeln?
Christof Müller-Busch: Durch sie hat sich in den letzten Jahren die Aufmerksamkeit der Ärzte für die Berücksichtigung des Willens eines Patienten deutlich verstärkt.
...
Weiter unter
http://www.welt.de/data/2007/01/30/1194921.html
Was ein Palliativmediziner dem Gesetzgeber empfiehlt
Der Berliner Palliativmediziner Professor Christof Müller-Busch arbeitet seit vielen Jahren mit schwer kranken und sterbenden Menschen zusammen. In zahlreichen Anhörungen hat er Politiker und Ethikräte zu Entscheidungen am Lebensende beraten. Gegenüber WELT.de äußert sich Müller-Busch, leitender Arzt für Palliativmedizin und Schmerztherapie am Berliner Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe, über die Bedeutung von Patientenverfügungen für das ärztliche Handeln.
Von Matthias Kamann
WELT.de: Herr Professor Müller-Busch, wie beeinflussen Patientenverfügungen derzeit das ärztliche Handeln?
Christof Müller-Busch: Durch sie hat sich in den letzten Jahren die Aufmerksamkeit der Ärzte für die Berücksichtigung des Willens eines Patienten deutlich verstärkt.
...
Weiter unter
http://www.welt.de/data/2007/01/30/1194921.html
Patientenverfügung - Neue Regeln ...
Patientenverfügung
Neue Regeln für den Persilschein ins Jenseits
Wann sollen bei Schwerkranken lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden können? Mehr als sieben Millionen Deutsche haben ihren letzten Willen in einer Patientenverfügung verfasst - und wissen nicht, was sie wert ist. Die Rechtsprechung ist nicht eindeutig. Im Bundestag wird nun ein neues Gesetz vorbereitet.
Von Matthias Kamann
Berlin - Mehr als sieben Millionen Deutsche haben eine Patientenverfügung verfasst - und wissen nicht, was sie wert ist. Es gibt kein Gesetz dazu, die Rechtsprechung ist nicht eindeutig. Wer vorab festgelegt hat, welche medizinischen Maßnahmen er will und welche nicht, wenn er schwer erkrankt und zur Äußerung seines Willens nicht fähig ist, der kann nicht sagen, ob und wann dieser Wille von Ärzten und Betreuern in Kliniken und Heimen befolgt werden muss.
....
Weiter unter
http://www.welt.de/data/2007/01/31/1194835.html
Neue Regeln für den Persilschein ins Jenseits
Wann sollen bei Schwerkranken lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden können? Mehr als sieben Millionen Deutsche haben ihren letzten Willen in einer Patientenverfügung verfasst - und wissen nicht, was sie wert ist. Die Rechtsprechung ist nicht eindeutig. Im Bundestag wird nun ein neues Gesetz vorbereitet.
Von Matthias Kamann
Berlin - Mehr als sieben Millionen Deutsche haben eine Patientenverfügung verfasst - und wissen nicht, was sie wert ist. Es gibt kein Gesetz dazu, die Rechtsprechung ist nicht eindeutig. Wer vorab festgelegt hat, welche medizinischen Maßnahmen er will und welche nicht, wenn er schwer erkrankt und zur Äußerung seines Willens nicht fähig ist, der kann nicht sagen, ob und wann dieser Wille von Ärzten und Betreuern in Kliniken und Heimen befolgt werden muss.
....
Weiter unter
http://www.welt.de/data/2007/01/31/1194835.html
Verschärfung der PV-Gesetz-Debatte
Verschärfung der PV-Gesetz-Debatte:
Angriff auf Palliativmediziner, der sich gegen Behandlungs- und Lebenszwang wendet
Bezüglich der Verbindlichkeit von validen Patientenverfügungen nimmt die Auseinandersetzung an Schärfe zu. Jetzt zeichnet sich ein Streit zwischen Palliativmedizin einerseits und Vertretern eines Lebens- und Behandlungszwanges andererseits ab.
Bislang war man sich im Namen von Lebensschutz und Fürsorgeethik einig, dass die Palliativmedizin als notwendige Alternative zur
„aktiven Sterbehilfe“ zu gelten habe und auszubauen sei. Nun der Eklat. Dem namhaften Palliativmediziner Prof. Dr. Borasio (München) wird von Gegnern einer uneingeschränkt möglichen Patientenverfügung „Einschüchterung“ und „Kulturkampf“ vorgeworfen. Ein weiterer Vorwurf gegen Borasio lautet, er setze das Vertrauenspotential der Palliativmedizin leichtfertig aufs Spiel, wische mit „Totschlagargumenten“ Warnungen vor Aushöhlung des Lebensschutzes vom Tisch.
Tatsächlich ist auch der Ton von Prof. Gian Domenico Borasio, Münchner Neurologe und Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin, schärfer geworden. Gegnern der Patientenautonomie bescheinigt er „Weltfremdheit“ und schlimmer gewordenen „ethischen Paternalismus“. Er hat sich als leidenschaftlicher Befürworter des Dialogs zwischen Arzt und Patient einen Namen gemacht. Gegen eine sogenannte Reichweitenbeschränkung einer Patientenverfügung nur auf „unumkehrbar tödliche“ Krankheitsverläufe, wie dies etwa auch der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach fordert, hat Borasio klare Worte gefunden: In einem Interview in der FAZ vom 19.1.2007 kritisiert er:
„Das ist absurd. Ein Patient, der bei Bewusstsein ist, kann doch selbstverständlich jede ärztliche Behandlung zu jedem beliebigen Zeitpunkt ablehnen. Dieses Recht einem Patienten abzusprechen, der vorab eine wirksame Patientenverfügung angefertigt habe, wäre eine krasse Ungleichbehandlung. Eine solche Regelung würde vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Auch medizinisch ist eine solche Einschränkung Unsinn ...“
Eine vorgesehene Einschränkung durch einige Kirchen- und Parlamentsvertreter interpretiert der Palliativmediziner weiter „als Ersatz des alten medizinischen Paternalismus durch einen neuen – und schlimmeren – ethischen Paternalismus. Das zentrale Prinzip des Lebensschutzes wird zum Dogma des Lebenszwangs umgedeutet und damit entwertet. Das hat in meinen Augen etwas Fundamentalistisches.“
In der vom Bundesjustizministerium einberufenen Kommission hatte Borasio maßgeblich und engagiert an einem Entwurf zum Patientenverfügungsgesetz mitgewirkt, welches dem vorliegenden Entwurf des Rechtspolitikers Joachim Stünker (SPD) sowie dem der FDP-Fraktion weitgehend entspricht.
Die TAGESPOST beklagt Borasios Äußerungen wie folgt:
<< ... Fundamentalismus, Paternalismus, Dogma, Zwang zum Leben, Inhumanität, Beraubung der Autonomie – wer will jetzt noch den Versuch wagen, Patientenverfügungen kritisch zu diskutieren? Wer will jetzt noch warnen, wenn der Palliativmediziner Borasio ex cathedra dekretiert: „Der Wille des Patienten ist unbedingt zu befolgen.“ Die Fragesteller in dem Interview zeigten sich auch entsprechend eingeschüchtert, und vermieden jede kritische Nachfrage. Gefragt wurde nicht, ob Borasio auch die Krankheitsbilder Demenz, Multiple Sklerose oder Depressionen in den Katalog mit aufnehmen will, die nach dem Willen eines Patienten zumindest passive Sterbehilfe rechtfertigen? Gefragt wurde nicht, wo und ab wann hier die Grenze von Barmherzigkeit Richtung medizinisch unterstütztem Suizid überschritten wird. Gefragt wurde nicht, welche Rolle Patientenverfügungen im Falle eines Wachkomas spielen sollen – ein Punkt, den zum Beispiel Kardinal Karl Lehmann als besonders neuralgisch hervorgehoben hat ...
Dem Begriff und der Sache Palliativmedizin bringen die Menschen zu Recht großes Vertrauen entgegen. Wenn nun ein Neurologe, der den Stiftungslehrstuhl für Palliativmedizin am Klinikum Großhadern innehat, in der öffentlichen Debatte ein Vokabular benützt, das kulturkämpferische Qualität besitzt, und die intellektuelle Debatte mit Totschlagargumenten führt, dann ist das ein leichtfertiger Umgang mit diesem Vertrauenskapital. ... >>.
Quelle: http://www.die-tagespost.de/Archiv/tite ... p?ID=29385
-------------------
Zum Weiterlesen:
Internetquelle vom 18.1.2007: http://www.faz.net/s/Rub9D1EE68AC11C4C5 ... ntent.html
Darin heißt es:
<< Der Münchner Palliativmediziner Gian Domenico Borasio hat gefordert, Ärzte gesetzlich zum Befolgen von Patientenverfügungen zu verpflichten.
Schon heute sei jede Festlegung eines Patienten, auf bestimmte Behandlungen und lebensverlängernde Maßnahmen verzichten zu wollen, eigentlich verbindlich, sagte Borasio in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Freitagsausgabe). Eine gesetzliche Klärung sei aber sinnvoll. Doch dürfe dabei auf keinen Fall vom Grundprinzip der Patientenautonomie abgewichen werden.
Vorschläge, etwa des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU Bosbach und des SPD-Politikers Röspel, dass Patientenverfügungen nur bei unumkehrbar tödlichen Krankheiten Anwendung finden sollten, seien weltfremd, bevormundend und fundamentalistisch. >>
-----------------
Aufruf an die Parlamentarier bei ihrem Abstimmungsverhalten zu bedenken:
„Ja zu Behandlungs- und Lebensqualität – nein zu Behandlungs- und Lebenszwang“
Ihre Newsletter-Redaktion patientenverfuegung.de
Quelle: Mitteilung vom 7.2.2007
Angriff auf Palliativmediziner, der sich gegen Behandlungs- und Lebenszwang wendet
Bezüglich der Verbindlichkeit von validen Patientenverfügungen nimmt die Auseinandersetzung an Schärfe zu. Jetzt zeichnet sich ein Streit zwischen Palliativmedizin einerseits und Vertretern eines Lebens- und Behandlungszwanges andererseits ab.
Bislang war man sich im Namen von Lebensschutz und Fürsorgeethik einig, dass die Palliativmedizin als notwendige Alternative zur
„aktiven Sterbehilfe“ zu gelten habe und auszubauen sei. Nun der Eklat. Dem namhaften Palliativmediziner Prof. Dr. Borasio (München) wird von Gegnern einer uneingeschränkt möglichen Patientenverfügung „Einschüchterung“ und „Kulturkampf“ vorgeworfen. Ein weiterer Vorwurf gegen Borasio lautet, er setze das Vertrauenspotential der Palliativmedizin leichtfertig aufs Spiel, wische mit „Totschlagargumenten“ Warnungen vor Aushöhlung des Lebensschutzes vom Tisch.
Tatsächlich ist auch der Ton von Prof. Gian Domenico Borasio, Münchner Neurologe und Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin, schärfer geworden. Gegnern der Patientenautonomie bescheinigt er „Weltfremdheit“ und schlimmer gewordenen „ethischen Paternalismus“. Er hat sich als leidenschaftlicher Befürworter des Dialogs zwischen Arzt und Patient einen Namen gemacht. Gegen eine sogenannte Reichweitenbeschränkung einer Patientenverfügung nur auf „unumkehrbar tödliche“ Krankheitsverläufe, wie dies etwa auch der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach fordert, hat Borasio klare Worte gefunden: In einem Interview in der FAZ vom 19.1.2007 kritisiert er:
„Das ist absurd. Ein Patient, der bei Bewusstsein ist, kann doch selbstverständlich jede ärztliche Behandlung zu jedem beliebigen Zeitpunkt ablehnen. Dieses Recht einem Patienten abzusprechen, der vorab eine wirksame Patientenverfügung angefertigt habe, wäre eine krasse Ungleichbehandlung. Eine solche Regelung würde vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Auch medizinisch ist eine solche Einschränkung Unsinn ...“
Eine vorgesehene Einschränkung durch einige Kirchen- und Parlamentsvertreter interpretiert der Palliativmediziner weiter „als Ersatz des alten medizinischen Paternalismus durch einen neuen – und schlimmeren – ethischen Paternalismus. Das zentrale Prinzip des Lebensschutzes wird zum Dogma des Lebenszwangs umgedeutet und damit entwertet. Das hat in meinen Augen etwas Fundamentalistisches.“
In der vom Bundesjustizministerium einberufenen Kommission hatte Borasio maßgeblich und engagiert an einem Entwurf zum Patientenverfügungsgesetz mitgewirkt, welches dem vorliegenden Entwurf des Rechtspolitikers Joachim Stünker (SPD) sowie dem der FDP-Fraktion weitgehend entspricht.
Die TAGESPOST beklagt Borasios Äußerungen wie folgt:
<< ... Fundamentalismus, Paternalismus, Dogma, Zwang zum Leben, Inhumanität, Beraubung der Autonomie – wer will jetzt noch den Versuch wagen, Patientenverfügungen kritisch zu diskutieren? Wer will jetzt noch warnen, wenn der Palliativmediziner Borasio ex cathedra dekretiert: „Der Wille des Patienten ist unbedingt zu befolgen.“ Die Fragesteller in dem Interview zeigten sich auch entsprechend eingeschüchtert, und vermieden jede kritische Nachfrage. Gefragt wurde nicht, ob Borasio auch die Krankheitsbilder Demenz, Multiple Sklerose oder Depressionen in den Katalog mit aufnehmen will, die nach dem Willen eines Patienten zumindest passive Sterbehilfe rechtfertigen? Gefragt wurde nicht, wo und ab wann hier die Grenze von Barmherzigkeit Richtung medizinisch unterstütztem Suizid überschritten wird. Gefragt wurde nicht, welche Rolle Patientenverfügungen im Falle eines Wachkomas spielen sollen – ein Punkt, den zum Beispiel Kardinal Karl Lehmann als besonders neuralgisch hervorgehoben hat ...
Dem Begriff und der Sache Palliativmedizin bringen die Menschen zu Recht großes Vertrauen entgegen. Wenn nun ein Neurologe, der den Stiftungslehrstuhl für Palliativmedizin am Klinikum Großhadern innehat, in der öffentlichen Debatte ein Vokabular benützt, das kulturkämpferische Qualität besitzt, und die intellektuelle Debatte mit Totschlagargumenten führt, dann ist das ein leichtfertiger Umgang mit diesem Vertrauenskapital. ... >>.
Quelle: http://www.die-tagespost.de/Archiv/tite ... p?ID=29385
-------------------
Zum Weiterlesen:
Internetquelle vom 18.1.2007: http://www.faz.net/s/Rub9D1EE68AC11C4C5 ... ntent.html
Darin heißt es:
<< Der Münchner Palliativmediziner Gian Domenico Borasio hat gefordert, Ärzte gesetzlich zum Befolgen von Patientenverfügungen zu verpflichten.
Schon heute sei jede Festlegung eines Patienten, auf bestimmte Behandlungen und lebensverlängernde Maßnahmen verzichten zu wollen, eigentlich verbindlich, sagte Borasio in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Freitagsausgabe). Eine gesetzliche Klärung sei aber sinnvoll. Doch dürfe dabei auf keinen Fall vom Grundprinzip der Patientenautonomie abgewichen werden.
Vorschläge, etwa des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU Bosbach und des SPD-Politikers Röspel, dass Patientenverfügungen nur bei unumkehrbar tödlichen Krankheiten Anwendung finden sollten, seien weltfremd, bevormundend und fundamentalistisch. >>
-----------------
Aufruf an die Parlamentarier bei ihrem Abstimmungsverhalten zu bedenken:
„Ja zu Behandlungs- und Lebensqualität – nein zu Behandlungs- und Lebenszwang“
Ihre Newsletter-Redaktion patientenverfuegung.de
Quelle: Mitteilung vom 7.2.2007
Patientenwille muss Vorrang haben
Patientenverfügung
Sozialministerin Stewens: Gesetzliche Regelung dringend erforderlich – gegen aktive Sterbehilfe – Patientenwille muss Vorrang haben
„Wir brauchen eine Regelung der Patientenverfügung, die den Bedürfnissen und dem Willen der Bevölkerung entspricht. Denn mir ist es wichtig, dass wir gerade bei den elementaren Fragen zur Versorgung am Lebensende den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Eine gesetzliche Regelung muss deshalb sicherstellen, dass der konkrete Wille des Patienten Vorrang vor anderen Erwägungen hat. Außerdem muss eine solche Regelung einfach, praktikabel, für jeden verständlich und somit unbürokratisch sein. Es dürfen keine Zweifel an der Verbindlichkeit der Patientenverfügung für alle handelnden Personen aufkommen“, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens und Schirmherrin der Bayerischen Stiftung Hospiz heute in München zur Absicht der Bundesregierung, die Patientenverfügung zu regeln.
„Ganz besonders wichtig ist mir, dass die Patientinnen und Patienten ernst genommen werden und ihr persönlicher Wille die größtmögliche Berücksichtigung findet. Denn wenn dies nicht der Fall ist, fürchten die Menschen, einer ungewollten Behandlung oder gar einer ’Verlängerung des Sterbens? ausgesetzt zu sein. Die Konsequenz ist, dass der Ruf nach einer in jedem Fall unzulässigen aktiven Sterbehilfe immer wieder aufflammen wird. Gerade dies müssen und können wir durch besonnenes Handeln vermeiden“, erklärte Stewens. Zur Schaffung einer unbürokratischen Regelung machte die Ministerin konkrete Vorschläge: „Weitergehende Formerfordernisse als die Schriftform halte ich für verfehlt. Erst recht sollten keine Aktualisierungs- oder gar Beratungsvorschriften geschaffen werden. Auch sehe ich keinen Raum für eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts, wenn zwischen Betreuer und Arzt Einvernehmen über die zu treffenden Maßnahmen besteht und diese dem erklärten Patientenwillen entsprechen. Ein gerichtliches Verfahren würde den schwierigen und für alle Beteiligten emotional äußerst belastenden Entscheidungsprozess in diesen Fällen nur unnötig verlängern“, betonte die Ministerin.
Stewens: „Angesichts der Bedeutung, die eine Patientenverfügung für das Leben und Sterben jedes Einzelnen haben kann, ist endlich klar zu regeln, dass sich die jeweils mit der Umsetzung der Patientenverfügung betrauten Personen an den Patientenwillen halten müssen. In diesem Zusammenhang muss zugleich sichergestellt werden, dass die handelnden Personen bei einer korrekten Umsetzung des Willens nicht grundlos Gefahr laufen, einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt zu werden.“
Quelle: Pressemitteilung vom 7.2.2007
http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.p ... 02-051.htm
Sozialministerin Stewens: Gesetzliche Regelung dringend erforderlich – gegen aktive Sterbehilfe – Patientenwille muss Vorrang haben
„Wir brauchen eine Regelung der Patientenverfügung, die den Bedürfnissen und dem Willen der Bevölkerung entspricht. Denn mir ist es wichtig, dass wir gerade bei den elementaren Fragen zur Versorgung am Lebensende den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht werden. Eine gesetzliche Regelung muss deshalb sicherstellen, dass der konkrete Wille des Patienten Vorrang vor anderen Erwägungen hat. Außerdem muss eine solche Regelung einfach, praktikabel, für jeden verständlich und somit unbürokratisch sein. Es dürfen keine Zweifel an der Verbindlichkeit der Patientenverfügung für alle handelnden Personen aufkommen“, erklärte Bayerns Sozialministerin Christa Stewens und Schirmherrin der Bayerischen Stiftung Hospiz heute in München zur Absicht der Bundesregierung, die Patientenverfügung zu regeln.
„Ganz besonders wichtig ist mir, dass die Patientinnen und Patienten ernst genommen werden und ihr persönlicher Wille die größtmögliche Berücksichtigung findet. Denn wenn dies nicht der Fall ist, fürchten die Menschen, einer ungewollten Behandlung oder gar einer ’Verlängerung des Sterbens? ausgesetzt zu sein. Die Konsequenz ist, dass der Ruf nach einer in jedem Fall unzulässigen aktiven Sterbehilfe immer wieder aufflammen wird. Gerade dies müssen und können wir durch besonnenes Handeln vermeiden“, erklärte Stewens. Zur Schaffung einer unbürokratischen Regelung machte die Ministerin konkrete Vorschläge: „Weitergehende Formerfordernisse als die Schriftform halte ich für verfehlt. Erst recht sollten keine Aktualisierungs- oder gar Beratungsvorschriften geschaffen werden. Auch sehe ich keinen Raum für eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts, wenn zwischen Betreuer und Arzt Einvernehmen über die zu treffenden Maßnahmen besteht und diese dem erklärten Patientenwillen entsprechen. Ein gerichtliches Verfahren würde den schwierigen und für alle Beteiligten emotional äußerst belastenden Entscheidungsprozess in diesen Fällen nur unnötig verlängern“, betonte die Ministerin.
Stewens: „Angesichts der Bedeutung, die eine Patientenverfügung für das Leben und Sterben jedes Einzelnen haben kann, ist endlich klar zu regeln, dass sich die jeweils mit der Umsetzung der Patientenverfügung betrauten Personen an den Patientenwillen halten müssen. In diesem Zusammenhang muss zugleich sichergestellt werden, dass die handelnden Personen bei einer korrekten Umsetzung des Willens nicht grundlos Gefahr laufen, einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt zu werden.“
Quelle: Pressemitteilung vom 7.2.2007
http://www.stmas.bayern.de/cgi-bin/pm.p ... 02-051.htm
Patientenverfügungen - Angriff auf Palliativmedizin
Patientenverfügungen - Angriff auf Palliativmedizin
Die Auseinandersetzung bezüglich der Verbindlichkeit von validen Patientenverfügungen hat an Schärfe zugenommen. Jetzt zeichnet sich sogar ein Streit zwischen Palliativmedizin einerseits und Vertretern eines Lebens- und Behandlungszwanges andererseits ab.
...
Weiter unter
http://hpd-online.de/node/1166
Die Auseinandersetzung bezüglich der Verbindlichkeit von validen Patientenverfügungen hat an Schärfe zugenommen. Jetzt zeichnet sich sogar ein Streit zwischen Palliativmedizin einerseits und Vertretern eines Lebens- und Behandlungszwanges andererseits ab.
...
Weiter unter
http://hpd-online.de/node/1166