Pflicht von staatlichen Leichenschauen in Pflegeheimen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Rita Reinartz
Full Member
Beiträge: 192
Registriert: 25.11.2005, 15:01

Leichenschauen & Gewalt in der Pflege

Beitrag von Rita Reinartz » 09.03.2011, 07:48

Hallo,
Gewalt ist in der Pflege, wie auch in der gesamten Gesellschaft, ein Thema. Ich halte es aber für nicht gerechtfertigt, ausgerechnet immer die Pflege in den Mittelpunkt solcher Betrachtungen zu stellen und zu kriminalisieren. Ausgerechnet den Tod von Pflegebedürftigen, die meistens hochaltrig sind, von besonderen Leichenschauern untersuchen zu lassen, halte ich für eine irrige Vorstellung. Wenn an der Leichenschau in Deutschland Veränderungen vorgenommen werden, dann muss es alle Bereiche des Sterbens betreffen. Im Übrigen halte ich den steten Ruf der Hospiz Stiftung nach mehr amtlichen Ermittlungen, staatsanwaltschaften Verfahren, ... usw. für verfehlt. Wir müssen uns alle deutlicher für bessere Pflegebedinungen einsetzen. Dann brauchen wir voraussichtlich auch weniger Klagelieder anzustimmen.
MfG Rita
Menschenwürdegarantie bedarf bei der Umsetzung entsprechender Rahmenbedingungen. Insoweit gibt es aber Optimierungsbedarf!

Antworten