Alternativ-Charta sinnvoll!?
Moderator: WernerSchell
Du sollst nicht töten !
Rüdiger Bastigkeit schrieb:
"Wie schon angemerkt, brauchen wir aber eher Regelungen, die mit Verbindlichkeit ausgestattet sind."
Diese Regelung gibt es bereits von Anfang der Menschheit:
"Du sollst nicht töten!"
Ist zwar nicht bequem, sich einer höheren Ordnung zu unterwerfen, weil der Mensch eben immer anders will als gut für ihn ist, aber es ist eine verbindliche Regelung. Einfacher, geradliniger und deutlicher habe ich noch keine Regelung gelesen. Hierfür brauche ich allerdings keine Charta.
"Wie schon angemerkt, brauchen wir aber eher Regelungen, die mit Verbindlichkeit ausgestattet sind."
Diese Regelung gibt es bereits von Anfang der Menschheit:
"Du sollst nicht töten!"
Ist zwar nicht bequem, sich einer höheren Ordnung zu unterwerfen, weil der Mensch eben immer anders will als gut für ihn ist, aber es ist eine verbindliche Regelung. Einfacher, geradliniger und deutlicher habe ich noch keine Regelung gelesen. Hierfür brauche ich allerdings keine Charta.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!
"Du sollst nicht töten!" ....
Sehr geehrter Herr Barth, Sie schreiben
"erscheint es mir zielführender, über die Kategorie des Rechts das Problem zu lösen, da letztlich das Recht und damit auch das Verfassungsrecht zur ethischen Neutralität verpflichtet ist."
Sie sprechen davon, daß 1/3 der Ärzte Ihre Auffassung vertreten. Sie wollen erreichen, daß dieses eine Drittel bestimmt, was geschieht oder geschehen soll. Ähnliche Situationen hatte die deutsche Geschichte bereits mehrfach zu bieten. Immer waren es - wie hier - Minderheiten, die Regelungen (Gesetze) für alle durchsetzten, mit mörderischen Folgen. Da hilft auch kein Verweis auf die Benelux-Länder als fortschrittlich.
Recht, das von Menschen aufgestellt wird, ist leider nicht neutral, weder ethisch noch rechtlich. Schließlich ist es immer nur eine Gruppe bestimmter Menschen, die die Rechtmäßigkeit von Recht für sich in Anspruch nimmt und der/den anderen Gruppe/n aufzwingt, die anderer Auffassung ist/sind.
Erst, wenn Recht auf übergeordneter Ebene festgelegt ist, kann man zu Recht von neutral reden. Alles andere widerspricht der eingeforderten "Menschenwürde".
"erscheint es mir zielführender, über die Kategorie des Rechts das Problem zu lösen, da letztlich das Recht und damit auch das Verfassungsrecht zur ethischen Neutralität verpflichtet ist."
Sie sprechen davon, daß 1/3 der Ärzte Ihre Auffassung vertreten. Sie wollen erreichen, daß dieses eine Drittel bestimmt, was geschieht oder geschehen soll. Ähnliche Situationen hatte die deutsche Geschichte bereits mehrfach zu bieten. Immer waren es - wie hier - Minderheiten, die Regelungen (Gesetze) für alle durchsetzten, mit mörderischen Folgen. Da hilft auch kein Verweis auf die Benelux-Länder als fortschrittlich.
Recht, das von Menschen aufgestellt wird, ist leider nicht neutral, weder ethisch noch rechtlich. Schließlich ist es immer nur eine Gruppe bestimmter Menschen, die die Rechtmäßigkeit von Recht für sich in Anspruch nimmt und der/den anderen Gruppe/n aufzwingt, die anderer Auffassung ist/sind.
Erst, wenn Recht auf übergeordneter Ebene festgelegt ist, kann man zu Recht von neutral reden. Alles andere widerspricht der eingeforderten "Menschenwürde".
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!
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"Du sollst nicht töten"
Verehrter Johannes.
Wie Sie wissen, neige ich Ihrer Auffassung nicht zu, da ich in der säkularen Verfassungsordnung einen großen Erfolg erblicke. Entscheidend ist, dass unsere Verfassung "Freiheitsrechte" verbürgt, die zwar nicht grenzenlos sind, aber doch immerhin einen Freiraum gewährleisten, innerhalb dessen ein Jeder von uns nach seiner Facon selig werden darf. Ich gehöre zu derjenigen Gruppe von Juristen, die in dem Selbstbestimmungsrecht neben Art. 1 GG den Höchstwert in unserem Grundgesetz erblicken und hierauf aufbauend ließen sich viele ethischen Dilemmata lösen, so auch die ärztliche Suizidbeihilfe und in Teilen auch die "Tötung auf Verlangen" als humanitärer Akt.
Keinesfalls ist es aber so, dass ich erreichen möchte, dass das Votum von einem Drittel der verfassten Ärzteschaft "Verbindlich" ist. Vielmehr ist es mein Anliegen, dass diese Frage keinen Konsens durch das Kollektiv bedarf, sondern die Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe aus einer zeitgemässen Grundrechtsinterpretation erfolgt, bei denen eine höchstmögliche Entscheidungsfreiheit ermöglicht wird. Hierauf richten sich u.a. die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates, die insbesondere dann vom Gesetzgeber wahrzunehmen sind, wenn intraprofessionelle "Schranken" etwa in Gestalt der ärztlichen oder pflegerischen Berufsethik errichtet werden sollen.
Wie Sie wissen, neige ich Ihrer Auffassung nicht zu, da ich in der säkularen Verfassungsordnung einen großen Erfolg erblicke. Entscheidend ist, dass unsere Verfassung "Freiheitsrechte" verbürgt, die zwar nicht grenzenlos sind, aber doch immerhin einen Freiraum gewährleisten, innerhalb dessen ein Jeder von uns nach seiner Facon selig werden darf. Ich gehöre zu derjenigen Gruppe von Juristen, die in dem Selbstbestimmungsrecht neben Art. 1 GG den Höchstwert in unserem Grundgesetz erblicken und hierauf aufbauend ließen sich viele ethischen Dilemmata lösen, so auch die ärztliche Suizidbeihilfe und in Teilen auch die "Tötung auf Verlangen" als humanitärer Akt.
Keinesfalls ist es aber so, dass ich erreichen möchte, dass das Votum von einem Drittel der verfassten Ärzteschaft "Verbindlich" ist. Vielmehr ist es mein Anliegen, dass diese Frage keinen Konsens durch das Kollektiv bedarf, sondern die Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe aus einer zeitgemässen Grundrechtsinterpretation erfolgt, bei denen eine höchstmögliche Entscheidungsfreiheit ermöglicht wird. Hierauf richten sich u.a. die grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates, die insbesondere dann vom Gesetzgeber wahrzunehmen sind, wenn intraprofessionelle "Schranken" etwa in Gestalt der ärztlichen oder pflegerischen Berufsethik errichtet werden sollen.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
.... ich liebe mein Leben!
Sehr geehrter Herr Barth,
ich erwarte nicht, daß Sie meiner Auffassung folgen. Die derzeitige Verfassungsordnung betrachte ich als einen Zwitter. In ihr wird versucht, unterschiedliche Grundansichten auf einen Nenner zu bringen. Wie unmöglich das ist, beweisen die ständigen Manipulationen einer - wie Sie schon richtig sagen - immer säkularer werdenden Gesellschaftsschicht, in der eben nicht, wie Sie unterstellen, edle Werte im Vordergrund stehen, sondern machtpolitische Ambitionen.
Wir sind uns sicher einig, daß unsere Verfassung Freiheitsrechte verbürgt, die uns einen Freiraum gewähren. NOCH! Die Realität zeigt aber immer wieder unmißverständlich, daß es unterschiedliche Gewichtungen von Freiheitsrechten gibt. Wer mehr Macht hat, hat auch mehr Rechte. Ich denke, der Beispiele kennen auch Sie mehr als genug.
Um mich auf diesen Part hier zu beschränken - die Tötung durch Dritte hat nun gar nichts mit Freiheitsrechten zu tun. Im Gegenteil! Wer einen Schritt in diese Richtung geht, wird den zweiten vielleicht noch zögerlich tun, der dritte und alle weiteren werden schon fast zum Automatismus.
A.a.O. wurde auf die Vorbildfunktion der Benelux-Länder hingewiesen.
1. Fremdtötung auf Verlangen wurde legalisiert - die Dunkelziffer liegt wohl immer noch mindestens bei 50 %, wenn nicht höher
2. Fremdtötung ohne Verlangen findet statt, wenn ich richtig gelesen haben liegt die Dunkelziffer bei fast 10 % der gesamten Todesfälle in den Niederlanden. Sollte es doch weniger sein - das wäre unerheblich, da jeder einzelne Fall bereits einer zuviel ist.
Es handelt sich um die Entscheidung von Dritten, welches Leben als lebenswert zu betrachten ist und welches nicht. Wenn Sie solches als Fortschritt betrachten - ich nicht.
3. Mittlerweile ist - zumindest in den Niederlanden - bereits der nächste Schritt zur Selbstverständlichkeit geworden. Kinder werden bewußt getötet, weil Dritte sie als nicht lebenswert betrachten. Man spricht von mindestens 100 Kindern im Jahr - nur in den Niederlanden! Wann sind Schwerstkranke, unheilbar Kranke und Alte dran?
4. Wenn Politiker bereits öffentlich diskutieren, daß die sozialen Probleme künftig durch Euthanasie zu lösen sind, sollte eigentlich jeder anfangen zu zittern. Gilt nicht der Grundsatz: "Was sich der Mensch ausdenkt, das tut er, das eine früher, das andere später!"?
Sie versuchen, Fremdeingriffe als humanitären Akt zu verkaufen. Sie sprechen von einer "zeitgemäßen Grundrechtsinterpretation". Das ist nichts weiter als die Umschreibung einer fortschreitenden Entartung mit rechtlicher Absicherung.
Da ist mir eine Rechtsaussage von übergeordneter Stelle "Du sollst nicht töten" allemal lieber. Diese gilt nämlich für jedermann, auch für jene, die ihre Machtgelüste als zeitgemäße Grundrechte verkaufen wollen. Die übergeordnete Ordnung weist eben jeden in seine Schranken.
Ich bin mir bewußt daß jene, die einer Legalisierung der Euthanasie im Wege stehen, in dieser Gesellschaft verlieren werden. Das war bei allen zerstörerischen Entwicklungen der Vergangenheit ebenso. Mir wäre es lieber, daß auch durch meinen Widerspruch diese Entwicklung mindestens so lange aufgehalten wird, bis ich es nicht mehr erleben muß.
Betrachten Sie mich also ruhig als Egoisten. Aber ich liebe mein Leben!
ich erwarte nicht, daß Sie meiner Auffassung folgen. Die derzeitige Verfassungsordnung betrachte ich als einen Zwitter. In ihr wird versucht, unterschiedliche Grundansichten auf einen Nenner zu bringen. Wie unmöglich das ist, beweisen die ständigen Manipulationen einer - wie Sie schon richtig sagen - immer säkularer werdenden Gesellschaftsschicht, in der eben nicht, wie Sie unterstellen, edle Werte im Vordergrund stehen, sondern machtpolitische Ambitionen.
Wir sind uns sicher einig, daß unsere Verfassung Freiheitsrechte verbürgt, die uns einen Freiraum gewähren. NOCH! Die Realität zeigt aber immer wieder unmißverständlich, daß es unterschiedliche Gewichtungen von Freiheitsrechten gibt. Wer mehr Macht hat, hat auch mehr Rechte. Ich denke, der Beispiele kennen auch Sie mehr als genug.
Um mich auf diesen Part hier zu beschränken - die Tötung durch Dritte hat nun gar nichts mit Freiheitsrechten zu tun. Im Gegenteil! Wer einen Schritt in diese Richtung geht, wird den zweiten vielleicht noch zögerlich tun, der dritte und alle weiteren werden schon fast zum Automatismus.
A.a.O. wurde auf die Vorbildfunktion der Benelux-Länder hingewiesen.
1. Fremdtötung auf Verlangen wurde legalisiert - die Dunkelziffer liegt wohl immer noch mindestens bei 50 %, wenn nicht höher
2. Fremdtötung ohne Verlangen findet statt, wenn ich richtig gelesen haben liegt die Dunkelziffer bei fast 10 % der gesamten Todesfälle in den Niederlanden. Sollte es doch weniger sein - das wäre unerheblich, da jeder einzelne Fall bereits einer zuviel ist.
Es handelt sich um die Entscheidung von Dritten, welches Leben als lebenswert zu betrachten ist und welches nicht. Wenn Sie solches als Fortschritt betrachten - ich nicht.
3. Mittlerweile ist - zumindest in den Niederlanden - bereits der nächste Schritt zur Selbstverständlichkeit geworden. Kinder werden bewußt getötet, weil Dritte sie als nicht lebenswert betrachten. Man spricht von mindestens 100 Kindern im Jahr - nur in den Niederlanden! Wann sind Schwerstkranke, unheilbar Kranke und Alte dran?
4. Wenn Politiker bereits öffentlich diskutieren, daß die sozialen Probleme künftig durch Euthanasie zu lösen sind, sollte eigentlich jeder anfangen zu zittern. Gilt nicht der Grundsatz: "Was sich der Mensch ausdenkt, das tut er, das eine früher, das andere später!"?
Sie versuchen, Fremdeingriffe als humanitären Akt zu verkaufen. Sie sprechen von einer "zeitgemäßen Grundrechtsinterpretation". Das ist nichts weiter als die Umschreibung einer fortschreitenden Entartung mit rechtlicher Absicherung.
Da ist mir eine Rechtsaussage von übergeordneter Stelle "Du sollst nicht töten" allemal lieber. Diese gilt nämlich für jedermann, auch für jene, die ihre Machtgelüste als zeitgemäße Grundrechte verkaufen wollen. Die übergeordnete Ordnung weist eben jeden in seine Schranken.
Ich bin mir bewußt daß jene, die einer Legalisierung der Euthanasie im Wege stehen, in dieser Gesellschaft verlieren werden. Das war bei allen zerstörerischen Entwicklungen der Vergangenheit ebenso. Mir wäre es lieber, daß auch durch meinen Widerspruch diese Entwicklung mindestens so lange aufgehalten wird, bis ich es nicht mehr erleben muß.
Betrachten Sie mich also ruhig als Egoisten. Aber ich liebe mein Leben!
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Ehrenwertes Votum
Verehrter Johannes.
Sofern Sie sich von "höheren Werten" und damit freilich auch Geboten leiten lassen, habe ich dieses selbstverständlich zu akzeptieren und es nötigt mir in gewisser Weise auch Respekt ab. Sofern Sie vielleicht einige meiner scheinbar religionskritischen Texte anschauen, wird Ihnen sicherlich auffallen, dass ich im Vergleich zu anderen Diskutanten eine durchaus ausgewogene Haltung einnehme, ohne darauf zu beharren, ich sei Humanist, der gleichsam einen "Glauben ohne Gott" favorisiert.
Wenn Sie so wollen, bin ich mit "Leib und Seele" unserer fortschrittlichen Verfassung "verpflichtet", wenngleich dies nicht bedeutet, dass ich auch mit Vorliebe Verfassungsinterpretation betreibe und nicht immer die herrschende Lehre vertrete.
Das Gebot "Du sollst nicht töten" ist sicherlich ein zentrales, wenngleich es seit Anbeginn an "übertreten" wurde; ich vermag nicht zu überblicken, wie sich die "Welt" entwickelt hätte, wenn und soweit wir alle streng nach den 10 Geboten gelebt und hiernach insbesondere auch unseren "Willen" ausgerichtet hätten.
Auffällig freilich ist, dass auch die Theologie nicht frei von Dogmatisierungstendenzen und auch Fehltritten war und sicherlich auch künftig nicht sein wird (vgl. dazu bsph. einen gelungenen Beitrag v. H. Kreß, Dogmatisierung ethischer Fragen - Kirchliche Stellungnahmen zu ethischen Themen: Neue Dogmatisierungen, Konfessionalisierungen und die Retardierung der kirchlichen ethischen Urteilsfindung, in Quelle: MD – Materialdienst des Konfessionskundlichen Instituts Bentheim 01/2010; online zugänglich unter >>> http://www.ich-studiere-in-bonn.de/faku ... i_2010.pdf <<< (pdf.).
Mit Blick auf die Sterbehilfe bin ich allerdings durchaus zuversichtlich, dass wir keinen Dammbruch zu verzeichnen haben; diesbezüglich ist unsere Verfassungsordnung im wahrsten Sinne "verfassungsfest", was freilich den einen oder anderen nicht davon abhalten wird, sich zum "Herrn über Leben und Tod" aufzuschwingen.
Mein Verständnis ist vom Verfassungsrecht her geprägt und dabei nimmt das Selbstbestimmungsrecht eine fundamentale Bedeutung ein, so dass ich der festen Überzeugung bin, dass jenseits einer kollektiven Moral ein Jeder von sein "Leben" beenden darf und dies gilt um so mehr, wenn der Einzelne für sich entschieden hat, dass sein Leben "lebensunwert" ist.
Aus ethischer Perspektive sind wir allerdings zur Toleranz aufgerufen, so dass es den gläubigen Christen unbenommen ist, nach dem Grundsatz "Leben wir, so leben wir dem Herrn, sterben wir, so sterben wir dem Herrn" ihre Entscheidung auszurichten.
Keiner ist verpflichtet, sich für einen Suizid zu entscheiden und ein gesellschaftlicher Zwang ist nach der Grundkonzeption unserer Verfassung nicht möglich, so dass etwaige Ängste vor einem sozialverträglichen Frühableben eigentlich unbegründet sind. Auch Kostenargumente sind nicht durchgreifend und diese meine Kerngedanken spiegeln sich vortrefflich in der Judikatur des BverfG wider.
Weil dem so ist, kann ich im Diskurs auch ein wenig kämpferisch und gelegentlich auch provokatorisch den Ethikern dringend empfehlen, weniger in die "ethische Glaskugel" als vielmehr in den reichhaltigen Fundus der verfassungsrechtlichen Literatur zu schauen.
Mal unter uns: Gelegentlich finde ich den einen oder anderen Beitrag auch von namhaften Ethikern durchaus beschämend, unterziehen sich diese noch nicht einmal mehr der Mühe, überhaupt die verfassungsrechtlichen Implikationen zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn, sich mit diesen auseinanderzusetzen.
Sei es drum. Ich plädiere für mehr Toleranz und in diesem Sinne habe ich kein Problem damit, wenn gläubige Menschen eine andere Präferenzentscheidung treffen und somit an einem zentralen Gebot festhalten wollen.
Wir sollten also im Diskurs darauf achten, sich gegeneinander zu respektieren: denn des Einen ist zugleich des Anderen Freiheit!
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Barth
Sofern Sie sich von "höheren Werten" und damit freilich auch Geboten leiten lassen, habe ich dieses selbstverständlich zu akzeptieren und es nötigt mir in gewisser Weise auch Respekt ab. Sofern Sie vielleicht einige meiner scheinbar religionskritischen Texte anschauen, wird Ihnen sicherlich auffallen, dass ich im Vergleich zu anderen Diskutanten eine durchaus ausgewogene Haltung einnehme, ohne darauf zu beharren, ich sei Humanist, der gleichsam einen "Glauben ohne Gott" favorisiert.
Wenn Sie so wollen, bin ich mit "Leib und Seele" unserer fortschrittlichen Verfassung "verpflichtet", wenngleich dies nicht bedeutet, dass ich auch mit Vorliebe Verfassungsinterpretation betreibe und nicht immer die herrschende Lehre vertrete.
Das Gebot "Du sollst nicht töten" ist sicherlich ein zentrales, wenngleich es seit Anbeginn an "übertreten" wurde; ich vermag nicht zu überblicken, wie sich die "Welt" entwickelt hätte, wenn und soweit wir alle streng nach den 10 Geboten gelebt und hiernach insbesondere auch unseren "Willen" ausgerichtet hätten.
Auffällig freilich ist, dass auch die Theologie nicht frei von Dogmatisierungstendenzen und auch Fehltritten war und sicherlich auch künftig nicht sein wird (vgl. dazu bsph. einen gelungenen Beitrag v. H. Kreß, Dogmatisierung ethischer Fragen - Kirchliche Stellungnahmen zu ethischen Themen: Neue Dogmatisierungen, Konfessionalisierungen und die Retardierung der kirchlichen ethischen Urteilsfindung, in Quelle: MD – Materialdienst des Konfessionskundlichen Instituts Bentheim 01/2010; online zugänglich unter >>> http://www.ich-studiere-in-bonn.de/faku ... i_2010.pdf <<< (pdf.).
Mit Blick auf die Sterbehilfe bin ich allerdings durchaus zuversichtlich, dass wir keinen Dammbruch zu verzeichnen haben; diesbezüglich ist unsere Verfassungsordnung im wahrsten Sinne "verfassungsfest", was freilich den einen oder anderen nicht davon abhalten wird, sich zum "Herrn über Leben und Tod" aufzuschwingen.
Mein Verständnis ist vom Verfassungsrecht her geprägt und dabei nimmt das Selbstbestimmungsrecht eine fundamentale Bedeutung ein, so dass ich der festen Überzeugung bin, dass jenseits einer kollektiven Moral ein Jeder von sein "Leben" beenden darf und dies gilt um so mehr, wenn der Einzelne für sich entschieden hat, dass sein Leben "lebensunwert" ist.
Aus ethischer Perspektive sind wir allerdings zur Toleranz aufgerufen, so dass es den gläubigen Christen unbenommen ist, nach dem Grundsatz "Leben wir, so leben wir dem Herrn, sterben wir, so sterben wir dem Herrn" ihre Entscheidung auszurichten.
Keiner ist verpflichtet, sich für einen Suizid zu entscheiden und ein gesellschaftlicher Zwang ist nach der Grundkonzeption unserer Verfassung nicht möglich, so dass etwaige Ängste vor einem sozialverträglichen Frühableben eigentlich unbegründet sind. Auch Kostenargumente sind nicht durchgreifend und diese meine Kerngedanken spiegeln sich vortrefflich in der Judikatur des BverfG wider.
Weil dem so ist, kann ich im Diskurs auch ein wenig kämpferisch und gelegentlich auch provokatorisch den Ethikern dringend empfehlen, weniger in die "ethische Glaskugel" als vielmehr in den reichhaltigen Fundus der verfassungsrechtlichen Literatur zu schauen.
Mal unter uns: Gelegentlich finde ich den einen oder anderen Beitrag auch von namhaften Ethikern durchaus beschämend, unterziehen sich diese noch nicht einmal mehr der Mühe, überhaupt die verfassungsrechtlichen Implikationen zur Kenntnis zu nehmen, geschweige denn, sich mit diesen auseinanderzusetzen.
Sei es drum. Ich plädiere für mehr Toleranz und in diesem Sinne habe ich kein Problem damit, wenn gläubige Menschen eine andere Präferenzentscheidung treffen und somit an einem zentralen Gebot festhalten wollen.
Wir sollten also im Diskurs darauf achten, sich gegeneinander zu respektieren: denn des Einen ist zugleich des Anderen Freiheit!
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Schutzfunktionen
Sehr geehrter Herr Barth,
Sie schreiben:
Zitat:
"...bin ich mit "Leib und Seele" unserer fortschrittlichen Verfassung "verpflichtet"..."
Ich stimme mit Ihnen überein, daß unsere Verfassung - im Vergleich zu anderen Rechtsgrundlagen um uns herum - schon fortschrittlich genannt werden kann.
Zitat:
"Das Gebot "Du sollst nicht töten" ist sicherlich ein zentrales, wenngleich es seit Anbeginn an "übertreten" wurde;"
Wie alle Gebote hat dieses Gebot eine Schutzfunktion zu erfüllen. Seine Mißachtung hat noch nie Positives bewirkt. Aus diesem Grunde kann - auch in der Diskussion der Sterbehilfe - dieses auch nicht ansatzweise zur Disposition gestellt werden.
Wenn ein Mensch sich selbst das Leben nimmt, ist es für die Allgemeinheit unerheblich, ob ihm dieses Recht zusteht oder nicht. Sein Handeln betrifft nur ihn selber, hat auch nur Auswirkungen auf ihn selber. Anders sehe ich das, wenn Dritte in diesen Akt einbezogen werden, da es immer wieder Menschen geben wird, welche die Macht haben, dieses Handeln sich verselbständigen zu lassen.
Da macht es keinen Unterschied, ob ein "gottloses" Regime oder eine Kirche zum Handelnden wird. Immer sind andere Menschen betroffen, die sich im Ernstfall aus vielerlei Gründen nicht mehr wehren können.
Zitat:
"Mit Blick auf die Sterbehilfe bin ich allerdings durchaus zuversichtlich, dass wir keinen Dammbruch zu verzeichnen haben;"
In dem Beitrag: Ärzte leisten fragwürdige Sterbehilfe an Palliativpatienten ( viewtopic.php?t=14871 ) heißt es in einem Abschnitt:
"Doch ein anderes Ergebnis hat für Aufsehen in den Medien sowie der „Palliativszene“ gesorgt: In zehn Fällen gaben Mediziner an, den Tod eines Schwerkranken sogar absichtlich herbeigeführt zu haben. Neun „gestanden“ (anonym) eine direkte Tötung durch Medikamente, davon sieben auf Verlangen, zwei sogar ohne Verlangen des Betroffenen. Einer gab an, einem Patienten ein todbringendes Mittel zum Suizid gereicht zu haben."
Wenn in einem Lande, in dem bisher aktive Sterbehilfe rechtlich unzulässig ist, ein solches Ergebnis öffentlich wird - bei nur 780 Ärzten - erscheint mir das allerdings schon als Dammbruch. Vor allem - wenn auch anonym - wenn zugegeben wird, daß ohne Wissen und ohne Verlangen der betreffenden Personen gehandelt wurde.
Daß nach Öffnung des noch bestehenden Verbotes nicht sofort eine dramatische Zunahme der Tötungen eintreten wird, ist mir klar. Aber es ist ein erster Schritt in diese Richtung getan.
Zitat:
"Keiner ist verpflichtet, sich für einen Suizid zu entscheiden und ein gesellschaftlicher Zwang ist nach der Grundkonzeption unserer Verfassung nicht möglich, so dass etwaige Ängste vor einem sozialverträglichen Frühableben eigentlich unbegründet sind. Auch Kostenargumente sind nicht durchgreifend und diese meine Kerngedanken spiegeln sich vortrefflich in der Judikatur des BverfG wider."
Ich stimme Ihnen zu, daß Ihre Aussage derzeit zutreffend ist. Aber was soll das schon heißen? Die Verfassung ist, weil von Menschen verfasst, nicht statisch. Sie wurde bereits mehrfach geändert und weitere Änderungen sind zu erwarten. Allein schon, daß das Grundrecht auf Leben zur Diskussion und zur Disposition gestellt wird und ihm gleichrangig das Recht auf Sterben zur Seite gestellt wird, nährt die Erwartung, daß unsere Verfassung auch hier nicht wirklich Sicherheit gewährleistet, selbst wenn dies heute noch so erscheint.
Zitat:
"Ich plädiere für mehr Toleranz und in diesem Sinne habe ich kein Problem damit, wenn gläubige Menschen eine andere Präferenzentscheidung treffen und somit an einem zentralen Gebot festhalten wollen."
Es gibt m. E. Bereiche, in denen Toleranz tödlich wird. In letzter Zeit wurden wieder Filme über das Verhalten der Nazi gegenüber Juden, Behinderte, Homosexuelle, usw. gezeigt. Toleranz wurde von diesen Minderheiten erwartet gegenüber dem Handeln derjenigen, die die Position der Macht besetzt hatten.
Auch heute sind die gläubigen Menschen in Deutschland nur noch eine Minderheit. Von diesen erwarten Sie eine Toleranz gegenüber jenen, die ihr Leben zur Disposition stellen wollen, wenn sie in ein bestimmtes Muster passen. Schließlich zeigt die Praxis, daß die Gegenseite deren Position bestenfalls in Worten toleriert, die in ihren Taten untergeht - siehe mein obiger Verweis.
Die so hoch gelobte und vorbildhafte Fortschrittlichkeit in den Benelux-Ländern ist ja längst nicht an ihrem Ende angelangt. Wie wird dies in 20 oder 30 Jahren aussehen? Wenn dann auch noch die Bundesrepublik Deutschland, die in vielerlei Hinsicht Vorbildfunktion in Europa übernimmt, auf diesen Zug aufspringt, ist es nur noch ein kurzer Weg von einem
"Du darfst dich fremder Hilfe beim Töten bedienen" zu einem "Du sollst dich fremder Hilfe beim Töten bedienen" und schließlich zu einem "Die anderen wissen schon, wann es gut und dienlich ist, dich zu töten."
Ich erinnere daran: Der Vorläufer von Streetview waren die Containershows. Erst Desensibilisieren, dann mit Ängsten begründen und rechtlich absichern.
Ich denke, die Freiheit der Minderheiten wird es nur so lange geben, bis die Mehrheit sich eine rechtliche Basis geschaffen hat. Und das kann wohl schneller gehen, als uns lieb ist.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Paetzold
Sie schreiben:
Zitat:
"...bin ich mit "Leib und Seele" unserer fortschrittlichen Verfassung "verpflichtet"..."
Ich stimme mit Ihnen überein, daß unsere Verfassung - im Vergleich zu anderen Rechtsgrundlagen um uns herum - schon fortschrittlich genannt werden kann.
Zitat:
"Das Gebot "Du sollst nicht töten" ist sicherlich ein zentrales, wenngleich es seit Anbeginn an "übertreten" wurde;"
Wie alle Gebote hat dieses Gebot eine Schutzfunktion zu erfüllen. Seine Mißachtung hat noch nie Positives bewirkt. Aus diesem Grunde kann - auch in der Diskussion der Sterbehilfe - dieses auch nicht ansatzweise zur Disposition gestellt werden.
Wenn ein Mensch sich selbst das Leben nimmt, ist es für die Allgemeinheit unerheblich, ob ihm dieses Recht zusteht oder nicht. Sein Handeln betrifft nur ihn selber, hat auch nur Auswirkungen auf ihn selber. Anders sehe ich das, wenn Dritte in diesen Akt einbezogen werden, da es immer wieder Menschen geben wird, welche die Macht haben, dieses Handeln sich verselbständigen zu lassen.
Da macht es keinen Unterschied, ob ein "gottloses" Regime oder eine Kirche zum Handelnden wird. Immer sind andere Menschen betroffen, die sich im Ernstfall aus vielerlei Gründen nicht mehr wehren können.
Zitat:
"Mit Blick auf die Sterbehilfe bin ich allerdings durchaus zuversichtlich, dass wir keinen Dammbruch zu verzeichnen haben;"
In dem Beitrag: Ärzte leisten fragwürdige Sterbehilfe an Palliativpatienten ( viewtopic.php?t=14871 ) heißt es in einem Abschnitt:
"Doch ein anderes Ergebnis hat für Aufsehen in den Medien sowie der „Palliativszene“ gesorgt: In zehn Fällen gaben Mediziner an, den Tod eines Schwerkranken sogar absichtlich herbeigeführt zu haben. Neun „gestanden“ (anonym) eine direkte Tötung durch Medikamente, davon sieben auf Verlangen, zwei sogar ohne Verlangen des Betroffenen. Einer gab an, einem Patienten ein todbringendes Mittel zum Suizid gereicht zu haben."
Wenn in einem Lande, in dem bisher aktive Sterbehilfe rechtlich unzulässig ist, ein solches Ergebnis öffentlich wird - bei nur 780 Ärzten - erscheint mir das allerdings schon als Dammbruch. Vor allem - wenn auch anonym - wenn zugegeben wird, daß ohne Wissen und ohne Verlangen der betreffenden Personen gehandelt wurde.
Daß nach Öffnung des noch bestehenden Verbotes nicht sofort eine dramatische Zunahme der Tötungen eintreten wird, ist mir klar. Aber es ist ein erster Schritt in diese Richtung getan.
Zitat:
"Keiner ist verpflichtet, sich für einen Suizid zu entscheiden und ein gesellschaftlicher Zwang ist nach der Grundkonzeption unserer Verfassung nicht möglich, so dass etwaige Ängste vor einem sozialverträglichen Frühableben eigentlich unbegründet sind. Auch Kostenargumente sind nicht durchgreifend und diese meine Kerngedanken spiegeln sich vortrefflich in der Judikatur des BverfG wider."
Ich stimme Ihnen zu, daß Ihre Aussage derzeit zutreffend ist. Aber was soll das schon heißen? Die Verfassung ist, weil von Menschen verfasst, nicht statisch. Sie wurde bereits mehrfach geändert und weitere Änderungen sind zu erwarten. Allein schon, daß das Grundrecht auf Leben zur Diskussion und zur Disposition gestellt wird und ihm gleichrangig das Recht auf Sterben zur Seite gestellt wird, nährt die Erwartung, daß unsere Verfassung auch hier nicht wirklich Sicherheit gewährleistet, selbst wenn dies heute noch so erscheint.
Zitat:
"Ich plädiere für mehr Toleranz und in diesem Sinne habe ich kein Problem damit, wenn gläubige Menschen eine andere Präferenzentscheidung treffen und somit an einem zentralen Gebot festhalten wollen."
Es gibt m. E. Bereiche, in denen Toleranz tödlich wird. In letzter Zeit wurden wieder Filme über das Verhalten der Nazi gegenüber Juden, Behinderte, Homosexuelle, usw. gezeigt. Toleranz wurde von diesen Minderheiten erwartet gegenüber dem Handeln derjenigen, die die Position der Macht besetzt hatten.
Auch heute sind die gläubigen Menschen in Deutschland nur noch eine Minderheit. Von diesen erwarten Sie eine Toleranz gegenüber jenen, die ihr Leben zur Disposition stellen wollen, wenn sie in ein bestimmtes Muster passen. Schließlich zeigt die Praxis, daß die Gegenseite deren Position bestenfalls in Worten toleriert, die in ihren Taten untergeht - siehe mein obiger Verweis.
Die so hoch gelobte und vorbildhafte Fortschrittlichkeit in den Benelux-Ländern ist ja längst nicht an ihrem Ende angelangt. Wie wird dies in 20 oder 30 Jahren aussehen? Wenn dann auch noch die Bundesrepublik Deutschland, die in vielerlei Hinsicht Vorbildfunktion in Europa übernimmt, auf diesen Zug aufspringt, ist es nur noch ein kurzer Weg von einem
"Du darfst dich fremder Hilfe beim Töten bedienen" zu einem "Du sollst dich fremder Hilfe beim Töten bedienen" und schließlich zu einem "Die anderen wissen schon, wann es gut und dienlich ist, dich zu töten."
Ich erinnere daran: Der Vorläufer von Streetview waren die Containershows. Erst Desensibilisieren, dann mit Ängsten begründen und rechtlich absichern.
Ich denke, die Freiheit der Minderheiten wird es nur so lange geben, bis die Mehrheit sich eine rechtliche Basis geschaffen hat. Und das kann wohl schneller gehen, als uns lieb ist.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Paetzold
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- Registriert: 26.12.2007, 10:05
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@Johannes - breite Diskussion geboten
Sehr geehrter Herr Paetzold.
Sie stimmen sicherlich mit mir überein, dass es einer breiten Diskussion bedarf, um die gleichsam von uns in dem "kleinen Dialog" aufgworfenen Fragen auch nur halbwegs erschöpfend zu reflektieren.
Ihre Argumentation ist konsequent und für mich nachvollziehbar. Nun wäre es freilich vermessen, diesbezüglich darauf hinzuweisen, dass "Wissenschaft der Wettbewerb um das bessere Argument" ist und ein Jeder von uns darauf beharren würde, eben ein "besseres Argument" geliefert zu haben.
Zu bedenken geben möchte ich daher in erster Linie den Aspekt, dass mit Blick auf einige "Werte" unsere Verfassung schlechthin verfassungsfest und insofern mit Blick auf die "Würde" mit einer Ewigkeitsgarantie ausgestattet ist, die dem Verfassungsgesetzgeber aufzugeben tatsächlich auf "ewig" versperrt ist.
Dies erkennen auch Sie in Ihrem Statement an und ich bin der festen Überzeugung, dass in diesem Punkt die Verfassung mehr "als statisch" ist. Einer auch noch so geschickten und vielleicht auch brillianten Verfassungsexegese wird es nicht gelingen, diese "Ewigkeitsgarantie" auch nur partiell aufzulösen, um z.B. einer gesellschaftlichen Erwartungshaltung nach der Legalisierung einer Sterbehilfe etwa durch den Staat Platz greifen zu lassen.
Andererseits werden wir sicherlich bedenken müssen, dass die Verfassung im Übrigen auch der "Wirklichkeit" Rechnung zu tragen hat und so gesehen halte ich es für durchaus möglich und sinnvoll, dass es ein "Recht auf Sterben" gibt, welches auch verfassungsrechtlich fundiert ist.
Entscheidend ist hierbei, dass wir strikt differenzieren zwischen den subjektiven Rechten, die gewissermaßen mit den "objektiven Verfassungswerten" konkurrieren können und somit zur Auflösung gebracht werden müssen.
Dies ist weniger ein Problem der Interpretation von Verfassungsnormen, sondern vielmehr eines "Abwägungsprozesses" (bei Grundrechtskonflikten sind diese nach dem sog. "Prinzip der praktischen Konkordanz" zu lösen).
Lassen wir uns von der Grundidee von Grundrechten leiten, dann sind diese zuvörderst klassische Abwehrrechte gegenüber dem Staat, wobei aber diesem Staat auch die eminent wichtige Aufgabe zukommt, grundrechtliche Schutzpflichten wahrzunehmen (auch und gerade in Kenntnis fundamentaler Grundrechte, zu denen auch die "Würde" zu zählen ist).
Selbstverständlich ist dies auch eine anspruchsvolle Aufgabe, die der Gesetzgeber zu bewältigen hat und nicht selten ist ihm hierbei ein beachtlicher Gestaltungsspielraum eingeräumt.
Wenn wir uns also von der Grundthese leiten lassen, dass der Einzelne nicht verpflichtet ist, sich seinem "Leid" zu stellen und er durchaus "sterben" darf (somit also über sein Leben verfügen darf), so fragt sich, ob der Gesetzgeber hier unter Wahrung der ihm ansonsten aufgegebenen "Schutzpflichten" und natürlich der sog. "objektiven Werte" in unserer Verfassung Sorge dafür tragen muss, dass der freiverantwortliche Suizid eines schwersterkrankten oder sterbenden Patienten auch tatsächlich ermöglicht wird, wenn und soweit der Patient nicht (!) eigens in der Lage ist, seinen Tatwillen eigens in "die konkrete Tat" aufgrund seiner individuellen Krankheit umzusetzen?
Ich meine ja, da der Konflikt im Konflikt durch den Suizidenten und dem Assistenten gelöst wird, auch wenn natürlich die Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber selbst festgelegt werden können (der von "Liebeskummer" geprägte Individualist ist hier also ausdrücklich nicht gemeint!).
Übertragen wir den Gedanken einer rechtfertigenden Pflichtenkollision (vorzugsweise bei Art. 1 GG diskutiert) auf den Sterbewunsch eines Patienten, so hat der Gesetzgeber die "Würde" des schwersterkrankten Patienten zu "schützen und zu achten". Auch das Lebensrecht ist prinzipiell schützenswert, aber der Staat darf sich durchaus seiner "Schutzpflicht" dergestalt begeben, wenn und soweit das Individuum meint, sich dieser Schutzpflicht durch eine bewusste Entscheidung entziehen zu wollen und dies vom Staat akzeptiert wird. Der Staat achtet so die individuelle Entscheidung und sorgt dann für Rahmenbedingungen, unter denen dann eine ärztliche Suizidbeihilfe - auch in aktiver Form - möglich ist.
Ein so verstandene Autonomie auch des schwersterkrankten und sterbenden Patienten ist für mich die Akzeptanz höchster Freiheit, die frei von staatlichen oder gesellschaften Einflüssen ausgeübt und demzufolge auch vollendet werden darf - freilich in dem Bewusstsein, dass der autonome Wille nicht zur Fremdbestimmung eines beliebigen Dritten führt.
Sofern der schwersterkrankte Patient also ein Dritten (aus meiner Sicht die Ärztin oder den Arzt) davon "überzeugen" kann, in Ermangelung eigener Möglichkeiten sich das Leben nehmen zu können, weil ihm das "Leben" nicht mehr "lebenswert" erscheint und dieser Dritte die Entscheidung vor und mit seinem Gewissen vereinbaren kann, halte ich die "Tötung auf Verlangen" für verfassungsrechtlich zulässig und geboten. Die "Sterbehilfe-Entscheidung" ist und bleibt individuell und kann freilich im Dialog mit dem Therapeuten besprochen werden, wenngleich allen Beteiligten klar sein muss, dass es keine Pflicht zum Sterben, aber eben auch keine zum Leben gibt. Ein Aspekt, der auch vom Gesetzgeber zu verinnerlichen ist und sich für mich nur eine Frage thesenhaft aufdrängt: Wie aber wäre zu verfahren, wenn sich kein Arzt zur ärztlichen Suzidassistenz eines schwersterkrankten oder sterbenden Menschen finden ließe?
Nun - hier wäre dann der Staat gefordert und zwar über die "Amtsärzte"; sollten wir auch diesen - wozu ich freilich neige - auch das Recht zur Gewissensentscheidung vollumfänglich konzedieren, wird es im Gespräch mit dem Patienten darauf ankommen, ihm darzulegen, dass die eigene Ausübung der Freiheit zugleich auch die Freiheit anderer berührt und ihm einzig als Option bliebe, sich im Zweifel mit dem Gedanken einer "palliativen Sedierung" anzufreunden oder, was noch der intensiven Diskussion bedarf, sich zu einer "grenzüberschreitenden Sterbehilfe" zu entscheiden, die nach meiner ersten Analyse unproblematisch sein dürfte.
Und vielleicht noch eine Anmerkung zur "Toleranz": Ich habe ein Verständnis von Toleranz, bei dem es ausgeschlossen ist, dass diese irgendwann einmal "tödlich" werden könnte. Und so gesehen kämpfe ich auch für mein Verständnis von Freiheit, die ich natürlich gegenüber den Herrschenden oder solchen, die sich aufschwingen, irdendeinmal "herrschen zu wollen", bewahren möchte und zwar durchgängig in allen gesellschaftlichen Bereichen. Nur so ist im Übrigen erklärbar, warum ich einen "kleinen Wertekampf" gegenüber einigen Ethikern führe, die für mich die Gestalt von "Ethikfürsten" anzunehmen drohen und hierbei das Toleranzprinzip nahezu vollständig ausblenden.
Ich möchte einer solchen "Medizinethik" keinen Vorschub leisten, da ich diese für höchst gefährlich halte, leistet doch diese einer vermeintlichen "gesellschaftlichen Moral" Vorschub, die als besonders ehrenwert zu gelten hat, es aber mitnichten ist.
Lassen wir den schwersterkrankten Menschen sterben, wenn es sein letzter und freier Wille ist und beglücken wir ihn nicht mit einer Ethik, die seinen Wunsch in einen erlösenden Tod nur hinauszögert und mit einem kritisch zu hinterfragenden Motiv versieht, lediglich Leiden minder zu wollen.
Dass, was ich jedenfalls für mich persönlich ausgeschlossen wissen möchte, ist im Stadium einer Schwersterkrankung an einem ethischen "Oberseminar" teilnehmen zu müssen und vielleicht mühsam um Worte ringen muss, um den Anwesenden meine (!) Entscheidung darlegen und vielleicht auch selbst noch eine kleine Vorlesung zum Verfassungsrecht halten zu müssen, die allerdings - wie angesichts einiger Fachbeiträge zur Ethik zu vermuten ansteht - wohl auch im allerletzten Augenblick sich nicht (!) in die Ohren so mancher Ethiker einschleichen wird, um jedenfalls diese davon überzeugen zu können, dass wir eigentlich über verfassungsrechtliche Binsenweisheiten "verhandeln".
Eine "grausige Vorstellung" für mich, wenn ich dann noch nicht einmal mehr "reden", aber durchaus zuhören kann und mir das Recht aus ethischer Perspektive abgesprochen wird, mich "selbst entleiben zu dürfen".
Vielleicht erinnert sich dann mein Bevollmächtigter oder Betreuer daran, dass ich diesbezüglich der Kantschen Idee vom "Verbot der Selbstentleibung" eine Absage erteilt habe und nicht die Ratio der Aussage zu erblicken vermöge, wonach "der Rauch nicht über das Erlöschen des Feuers" zu befinden habe. Noch schwieriger freilich wird es, wenn ich dann von dieser Welt "als unanständiger Mensch" zu gehen habe, weil dieser mein Suizid - ggf. auch durch die Hand einer Ärztin oder Arztes - mit einem Stigma durch die Ethiker belegt worden ist. Dann würde ich mir wünschen, in den Genuss einer Spontanremission zu kommen, um dann den Herren Ethiker die "Leviten" lesen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Barth
Sie stimmen sicherlich mit mir überein, dass es einer breiten Diskussion bedarf, um die gleichsam von uns in dem "kleinen Dialog" aufgworfenen Fragen auch nur halbwegs erschöpfend zu reflektieren.
Ihre Argumentation ist konsequent und für mich nachvollziehbar. Nun wäre es freilich vermessen, diesbezüglich darauf hinzuweisen, dass "Wissenschaft der Wettbewerb um das bessere Argument" ist und ein Jeder von uns darauf beharren würde, eben ein "besseres Argument" geliefert zu haben.
Zu bedenken geben möchte ich daher in erster Linie den Aspekt, dass mit Blick auf einige "Werte" unsere Verfassung schlechthin verfassungsfest und insofern mit Blick auf die "Würde" mit einer Ewigkeitsgarantie ausgestattet ist, die dem Verfassungsgesetzgeber aufzugeben tatsächlich auf "ewig" versperrt ist.
Dies erkennen auch Sie in Ihrem Statement an und ich bin der festen Überzeugung, dass in diesem Punkt die Verfassung mehr "als statisch" ist. Einer auch noch so geschickten und vielleicht auch brillianten Verfassungsexegese wird es nicht gelingen, diese "Ewigkeitsgarantie" auch nur partiell aufzulösen, um z.B. einer gesellschaftlichen Erwartungshaltung nach der Legalisierung einer Sterbehilfe etwa durch den Staat Platz greifen zu lassen.
Andererseits werden wir sicherlich bedenken müssen, dass die Verfassung im Übrigen auch der "Wirklichkeit" Rechnung zu tragen hat und so gesehen halte ich es für durchaus möglich und sinnvoll, dass es ein "Recht auf Sterben" gibt, welches auch verfassungsrechtlich fundiert ist.
Entscheidend ist hierbei, dass wir strikt differenzieren zwischen den subjektiven Rechten, die gewissermaßen mit den "objektiven Verfassungswerten" konkurrieren können und somit zur Auflösung gebracht werden müssen.
Dies ist weniger ein Problem der Interpretation von Verfassungsnormen, sondern vielmehr eines "Abwägungsprozesses" (bei Grundrechtskonflikten sind diese nach dem sog. "Prinzip der praktischen Konkordanz" zu lösen).
Lassen wir uns von der Grundidee von Grundrechten leiten, dann sind diese zuvörderst klassische Abwehrrechte gegenüber dem Staat, wobei aber diesem Staat auch die eminent wichtige Aufgabe zukommt, grundrechtliche Schutzpflichten wahrzunehmen (auch und gerade in Kenntnis fundamentaler Grundrechte, zu denen auch die "Würde" zu zählen ist).
Selbstverständlich ist dies auch eine anspruchsvolle Aufgabe, die der Gesetzgeber zu bewältigen hat und nicht selten ist ihm hierbei ein beachtlicher Gestaltungsspielraum eingeräumt.
Wenn wir uns also von der Grundthese leiten lassen, dass der Einzelne nicht verpflichtet ist, sich seinem "Leid" zu stellen und er durchaus "sterben" darf (somit also über sein Leben verfügen darf), so fragt sich, ob der Gesetzgeber hier unter Wahrung der ihm ansonsten aufgegebenen "Schutzpflichten" und natürlich der sog. "objektiven Werte" in unserer Verfassung Sorge dafür tragen muss, dass der freiverantwortliche Suizid eines schwersterkrankten oder sterbenden Patienten auch tatsächlich ermöglicht wird, wenn und soweit der Patient nicht (!) eigens in der Lage ist, seinen Tatwillen eigens in "die konkrete Tat" aufgrund seiner individuellen Krankheit umzusetzen?
Ich meine ja, da der Konflikt im Konflikt durch den Suizidenten und dem Assistenten gelöst wird, auch wenn natürlich die Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber selbst festgelegt werden können (der von "Liebeskummer" geprägte Individualist ist hier also ausdrücklich nicht gemeint!).
Übertragen wir den Gedanken einer rechtfertigenden Pflichtenkollision (vorzugsweise bei Art. 1 GG diskutiert) auf den Sterbewunsch eines Patienten, so hat der Gesetzgeber die "Würde" des schwersterkrankten Patienten zu "schützen und zu achten". Auch das Lebensrecht ist prinzipiell schützenswert, aber der Staat darf sich durchaus seiner "Schutzpflicht" dergestalt begeben, wenn und soweit das Individuum meint, sich dieser Schutzpflicht durch eine bewusste Entscheidung entziehen zu wollen und dies vom Staat akzeptiert wird. Der Staat achtet so die individuelle Entscheidung und sorgt dann für Rahmenbedingungen, unter denen dann eine ärztliche Suizidbeihilfe - auch in aktiver Form - möglich ist.
Ein so verstandene Autonomie auch des schwersterkrankten und sterbenden Patienten ist für mich die Akzeptanz höchster Freiheit, die frei von staatlichen oder gesellschaften Einflüssen ausgeübt und demzufolge auch vollendet werden darf - freilich in dem Bewusstsein, dass der autonome Wille nicht zur Fremdbestimmung eines beliebigen Dritten führt.
Sofern der schwersterkrankte Patient also ein Dritten (aus meiner Sicht die Ärztin oder den Arzt) davon "überzeugen" kann, in Ermangelung eigener Möglichkeiten sich das Leben nehmen zu können, weil ihm das "Leben" nicht mehr "lebenswert" erscheint und dieser Dritte die Entscheidung vor und mit seinem Gewissen vereinbaren kann, halte ich die "Tötung auf Verlangen" für verfassungsrechtlich zulässig und geboten. Die "Sterbehilfe-Entscheidung" ist und bleibt individuell und kann freilich im Dialog mit dem Therapeuten besprochen werden, wenngleich allen Beteiligten klar sein muss, dass es keine Pflicht zum Sterben, aber eben auch keine zum Leben gibt. Ein Aspekt, der auch vom Gesetzgeber zu verinnerlichen ist und sich für mich nur eine Frage thesenhaft aufdrängt: Wie aber wäre zu verfahren, wenn sich kein Arzt zur ärztlichen Suzidassistenz eines schwersterkrankten oder sterbenden Menschen finden ließe?
Nun - hier wäre dann der Staat gefordert und zwar über die "Amtsärzte"; sollten wir auch diesen - wozu ich freilich neige - auch das Recht zur Gewissensentscheidung vollumfänglich konzedieren, wird es im Gespräch mit dem Patienten darauf ankommen, ihm darzulegen, dass die eigene Ausübung der Freiheit zugleich auch die Freiheit anderer berührt und ihm einzig als Option bliebe, sich im Zweifel mit dem Gedanken einer "palliativen Sedierung" anzufreunden oder, was noch der intensiven Diskussion bedarf, sich zu einer "grenzüberschreitenden Sterbehilfe" zu entscheiden, die nach meiner ersten Analyse unproblematisch sein dürfte.
Und vielleicht noch eine Anmerkung zur "Toleranz": Ich habe ein Verständnis von Toleranz, bei dem es ausgeschlossen ist, dass diese irgendwann einmal "tödlich" werden könnte. Und so gesehen kämpfe ich auch für mein Verständnis von Freiheit, die ich natürlich gegenüber den Herrschenden oder solchen, die sich aufschwingen, irdendeinmal "herrschen zu wollen", bewahren möchte und zwar durchgängig in allen gesellschaftlichen Bereichen. Nur so ist im Übrigen erklärbar, warum ich einen "kleinen Wertekampf" gegenüber einigen Ethikern führe, die für mich die Gestalt von "Ethikfürsten" anzunehmen drohen und hierbei das Toleranzprinzip nahezu vollständig ausblenden.
Ich möchte einer solchen "Medizinethik" keinen Vorschub leisten, da ich diese für höchst gefährlich halte, leistet doch diese einer vermeintlichen "gesellschaftlichen Moral" Vorschub, die als besonders ehrenwert zu gelten hat, es aber mitnichten ist.
Lassen wir den schwersterkrankten Menschen sterben, wenn es sein letzter und freier Wille ist und beglücken wir ihn nicht mit einer Ethik, die seinen Wunsch in einen erlösenden Tod nur hinauszögert und mit einem kritisch zu hinterfragenden Motiv versieht, lediglich Leiden minder zu wollen.
Dass, was ich jedenfalls für mich persönlich ausgeschlossen wissen möchte, ist im Stadium einer Schwersterkrankung an einem ethischen "Oberseminar" teilnehmen zu müssen und vielleicht mühsam um Worte ringen muss, um den Anwesenden meine (!) Entscheidung darlegen und vielleicht auch selbst noch eine kleine Vorlesung zum Verfassungsrecht halten zu müssen, die allerdings - wie angesichts einiger Fachbeiträge zur Ethik zu vermuten ansteht - wohl auch im allerletzten Augenblick sich nicht (!) in die Ohren so mancher Ethiker einschleichen wird, um jedenfalls diese davon überzeugen zu können, dass wir eigentlich über verfassungsrechtliche Binsenweisheiten "verhandeln".
Eine "grausige Vorstellung" für mich, wenn ich dann noch nicht einmal mehr "reden", aber durchaus zuhören kann und mir das Recht aus ethischer Perspektive abgesprochen wird, mich "selbst entleiben zu dürfen".
Vielleicht erinnert sich dann mein Bevollmächtigter oder Betreuer daran, dass ich diesbezüglich der Kantschen Idee vom "Verbot der Selbstentleibung" eine Absage erteilt habe und nicht die Ratio der Aussage zu erblicken vermöge, wonach "der Rauch nicht über das Erlöschen des Feuers" zu befinden habe. Noch schwieriger freilich wird es, wenn ich dann von dieser Welt "als unanständiger Mensch" zu gehen habe, weil dieser mein Suizid - ggf. auch durch die Hand einer Ärztin oder Arztes - mit einem Stigma durch die Ethiker belegt worden ist. Dann würde ich mir wünschen, in den Genuss einer Spontanremission zu kommen, um dann den Herren Ethiker die "Leviten" lesen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Barth
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
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Palliativversorgung aus- und nicht abbauen
Siehe die Beiträge unter folgender Forumsadresse:
viewtopic.php?p=65979#65979
Dort geht es um den Erhalt bzw. den Ausbau von Palliativstationen im Rhein-Kreis Neuss.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird dazu in seinem Pflegetreff am 15.05.2012 eine Unterschriftenliste auslegen!
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Dort geht es um den Erhalt bzw. den Ausbau von Palliativstationen im Rhein-Kreis Neuss.
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk wird dazu in seinem Pflegetreff am 15.05.2012 eine Unterschriftenliste auslegen!
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Palliativversorgung und -betreuung - Konzeption gefordert
Siehe auch die Beiträge im Forum unter:
Palliativversorgung und -betreuung - Konzeption gefordert
viewtopic.php?t=17310
Palliativstationen - Erhalt und weiterer Ausbau gefordert
viewtopic.php?t=17281
Palliativversorgung in Deutschland weiter ausbauen
viewtopic.php?t=17301
Schwerstkranke & sterbende Menschen ... mehr Hilfe
viewtopic.php?t=17294
Palliativversorgung und -betreuung - Konzeption gefordert
viewtopic.php?t=17310
Palliativstationen - Erhalt und weiterer Ausbau gefordert
viewtopic.php?t=17281
Palliativversorgung in Deutschland weiter ausbauen
viewtopic.php?t=17301
Schwerstkranke & sterbende Menschen ... mehr Hilfe
viewtopic.php?t=17294