Patientenrechtegesetz - Eckpunkte der Patientenrechte

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Bettina Olbing
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Patientenrechtegesetz muss her

Beitrag von Bettina Olbing » 01.08.2009, 08:45

Hallo Forum,
dass die BürgerInnen in diesem Land ihre Recht nicht kennen, hat wohl auch damit zu tun, dass die Ärzte im Gesundheitssystem dominieren und die Politik seit Jahrzehnten ein "Patientenrechtegesetz" oder ein "Patientenschutzgesetz" verweigert. So sind folgerichtig auch im Gemeinsamen Bundesausschuß, "Gesetzgeber im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung", keine Patienten vertreten. Da sitzen einige Alibivertreter, die aber weder demokratisch legitimiert sind noch Kompetenzen haben.
Wenn das BMG von einer Beteiligung der sog. Selbstverwaltung spricht, sind eigentlich nie die Patienten dabei eingeschlossen. Kein Wunder, dass Patienten ihre Rechte nicht kennen. Denn sie sind nicht normiert und bleiben somit systembedingt außen vor.
MfG Bettina

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Rauel Kombüchen
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Patientenrechtegesetz muss her

Beitrag von Rauel Kombüchen » 03.08.2009, 07:53

Hallo,

man darf sich doch nicht ernstlich darüber wundern, dass die BürgerInnen in diesem Land ihre Patientenrechte nicht kennen. Sie sind nämlich nirgendwo als subjektiv-öffentliche Recht ausgestaltet. Was wir in Deutschland als Patientenrechte beschreiben, sind die aus der Verfassung (Grundgesetz) entwickelten Regeln des Miteinanders. Wenn sich also jemand ernstlich mit den patientenrechtlichen Fragen befassen will / muss, ist er gehalten, Gerichtsurteile zu studieren. Das ist das entscheidende Dilemma.
Es ist daher dringlich, ein Patientenrechtegesetz zu schaffen. Statt über Patientenverfügungen jahrelang zu streiten, hätte man die Patientenrechte formulieren können. In einem solchen Gesetz hätte man folgerichtig auch das Recht der Patientenverfügung einbeziehen können.

Gruß
Rauel K.
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Cicero
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Patientenrechtegesetz ist überfällig

Beitrag von Cicero » 04.08.2009, 06:29

Ich bin seit langer Zeit der Meinung, dass ein Patientenrechtegesetz notwendig ist. Diesen Bereich allein der Ausgestaltung durch die Gerichte zu überlassen (= sog. Richterrecht), kann nicht weiter hingenommen werden. Wir brauchen klare Aussagen des Gesetzgebers. Dann werden sich auch die Patienten / Versicherten informieren können und ihre Position als gleichberechtigte Partner der Gesundheitsdienstleister wahrnehmen können.

Cicero
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Patientenrechtegesetz überfällig

Beitrag von Gerhard Schenker » 25.08.2009, 12:45

--- das dürfte mittlerweile unhellige Meinung sein. Es erscheint geboten, alle Rechtssituationen, die Patienten betreffen (können), zusammenhängend darzustellen. Alles andere wäre Stückwerk.

G.Sch.
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Hoppe gegen gesetzliche Regelung der Patientenrechte

Beitrag von Presse » 28.08.2009, 19:13

Ärztepräsident Hoppe gegen gesetzliche Regelung der Patientenrechte
Düsseldorf – Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe hat den Vorstoß von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) für eine gesetzliche Stärkung der Patientenrechte zurückgewiesen. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/3 ... rechte.htm

aerzteblatt.de
Behandlungsfehler: Mehr Verfahren
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=37863

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Keine "Handlungsfreiheit" für den Arzt ....

Beitrag von WernerSchell » 28.09.2009, 08:41

Schriftwechsel in einer Mailingliste (anonymisiert):

Hinweis:
.... Der Arzt darf (bzw. muß sogar) die Behandlung durchführen, bis der Betreuer für sein Nein eine Genehmigung nach § 1904 Abs. 2 BGB eingeholt hat. ... Andernfalls würde nie das Betreuungsgericht über die Auslegung der Patientenverfügung zu entscheiden haben, sondern ein Strafgericht. Genau das soll § 1904 Abs. 2 BGB nach Möglichkeit vermeiden.

Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Arzt darf - auch im Konfliktfall - nur diejenige Behandlung durchführen, die indiziert ist und dem Patientenwillen (mutmaßlich) entspricht. Bis zu einer beantragten Entscheidung durch das Betreuungsgericht sehe ich keine "Handlungsfreiheit" für den Arzt. Wenn er sich hieran nicht ausrichtet, ist u.U. Rechtswidrigkeit anzunehmen (auch mit strafrechtlicher Relevanz).
Im Übrigen kann ein Betreuer / Bevollmächtigter mit dem Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge usw. auch den Arztvertrag lösen und einen Therapeuten einbinden.
Die seit Monaten laufenden Diskussionen um die Anwendung der neuen Vorschriften zeigen auch, dass nicht wirklich alles klarer geworden ist. Aus meiner Sicht bestätigt sich, dass es richtiger gewesen wäre, ein Patientenrechtegesetz zu schaffen und darin die Vorschriften über die Patientenautonomie am Lebensende einzubinden. Weil es jetzt nur eine halbherzige Lösung gab, war ich auch von Anfang an gegen den Einschub einiger angeblicher klarstellender Vorschriften in das BGB.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Patientenverfügungsgesetz: Umsetzung in der Praxis

Beitrag von Presse » 03.10.2009, 07:36

Borasio, Gian Domenico; Heßler, Hans-Joachim; Wiesing, Urban
Patientenverfügungsgesetz: Umsetzung in der klinischen Praxis

Am 1. September ist das „3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“ in Kraft getreten, das „Patientenverfügungsgesetz“. Die neue Rechtslage und Vorschläge zur praktischen Umsetzung
..... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/art ... p?id=66178
....

zum Thema
Patientenverfügungsgesetz
http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/down. ... DF&id=4428

Alle Links dieser Ausgabe
http://www.aerzteblatt.de/v4/plus/zusat ... eftid=3113

Literatur im Internet:
http://www.aerzteblatt.de/lit4009
Das Patientenverfügungsgesetz im Internet: http://www.aerzteblatt.de/091952

Siehe auch in diesem Forum unter
Patientenrechtegesetz - Eckpunkte der Patientenrechte
viewtopic.php?t=12264
Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen
viewtopic.php?t=12186

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Patientenrechte - Patientenrechtegesetz --- Informationen

Beitrag von WernerSchell » 22.02.2010, 07:50

Patientenrechte - Patientenrechtegesetz
>>>> Informationen zu einem aktuellen Thema
(Auswahl aus dem Forum):


Patientenrechtegesetz - Eckpunkte der Patientenrechte
viewtopic.php?t=12264&highlight=patientenrechte

Patientenrechtegesetz - Ärzte blocken ab !
viewtopic.php?t=11959&highlight=patientenrechte

„Ein Patientenschutzgesetz muss sein“
viewtopic.php?t=7147&highlight=patientenrechte

Broschüre "Patientenrechte in Deutschland"
viewtopic.php?t=10219&highlight=patientenrechte

Richtlinie zu Patientenrechten
viewtopic.php?t=8401&highlight=patientenrechte

Welche Rechte haben Patienten? - Leserzuschrift
viewtopic.php?t=8900&highlight=patientenrechte

Patientenbeauftragter der Bundesregierung = W. Zöller
viewtopic.php?t=13247&highlight=patientenrechte

Patientenratgeber des Rhein-Kreises Neuss
viewtopic.php?t=4894&highlight=patientenrechte

Arztpflichten - Patientenrechte - Buchtipp!
viewtopic.php?t=7486

Patientenrechte ... von A bis Z - Buchtipp!
viewtopic.php?t=7828&highlight=patientenrechte
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk (Neuss)
https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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Patietenrechtegesetz (PatRG) überfällig

Beitrag von ProPflege » 23.02.2010, 11:11

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative - Harffer Straße 59 - 41469 Neuss
Vorstand, Dozent für Pflegerecht, Buchautor: Werner Schell
Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de


Pressemitteilung vom 22.02.2010

Patientenrechtegesetz (PatRG) überfällig
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert klare und
verbindliche Aussagen zur Patienten-Selbstbestimmung


Die Rechte der Patienten bzw. pflegebedürftigen Personen einerseits und die Pflichten der Leistungserbringer, z.B. Ärzte, sonstige Gesundheitsberufe, Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen, andererseits, sind in der bundesdeutschen Rechtsordnung nur unzureichend durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Daher ergab sich nicht selten Streit mit der Folge, dass Gerichte zur Entscheidung eingeschaltet werden mussten.

Im Gefolge solcher Streitfälle haben die Gerichte in vielfältiger Weise die Rechtsbeziehungen zwischen den im Gesundheits- und Pflegesystem Beteiligten in Form von sog. Richterrecht näher ausgeführt. Die Gerichte waren dabei immer wieder bemüht, die Grundsätze des verfassungsrechtlich vorgegebenen Patienten – Selbstbestimmungsrechtes zur Geltung zu bringen und eine Art „Waffengleichheit“ zwischen den Beteiligten herauszustellen. In diesem Zusammenhang wurden z.B. Regeln über die Aufklärungspflicht und die Beweislastumkehr in Medizinschadensangelegenheiten geprägt.

Dies alles hat in den zurückliegenden Jahren verschiedene Bundes- und Länderministerien veranlasst, Broschüren mit den „Patientenrechten in Deutschland“ zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausbringen. Diese Informationsschriften befassen sich vor allem mit den Rechten und Pflichten im Behandlungsverhältnis und den Möglichkeiten, in einem Schadensfall gegebene Rechtsansprüche zu verfolgen. Ergänzt wurden diese Broschüren durch gezielte Informationen zum Betreuungsrecht und zur Patientenverfügung.

Trotz all dieser Bemühungen von Rechtsprechung und Behörden ist es aber immer noch so, dass die Patientenrechte nur unvollkommen zur Geltung kommen und von Patienten bzw. pflegebedürftigen Personen mangels ausreichender Kenntnisse auch nicht immer konsequent eingefordert werden.

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert daher, die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Gesundheitswesen in einem Patientenrechtegesetz (PatRG) umfassend festzuschreiben. Dabei sollte auch vorgesehen werden, dass Behandlungs- und Pflegefehler einer noch zu schaffenden zentralen Institution zu melden und von dort einer wissenschaftlichen Auswertung zuzuführen sind. Im Übrigen erscheint es sinnvoll, für die Verfolgung von Medizinschäden (zivilrechtlich wie strafrechtlich) Schwerpunktzuständigkeiten im Justizbereich vorzusehen. Die komplexe Materie macht es nämlich erforderlich, dass sich vornehmlich speziell ausgebildete Bedienstete und Richter mit solchen Streitfällen befassen. In diesem Zusammenhang wäre auch an eine Ausgestaltung des medizinischen Gutachterwesens zu denken in der Absicht, dass immer wirklich unabhängige Sachverständige in die Prozessauseinandersetzungen einbezogen werden können. Bekanntlich werden die Entscheidungen in Medizinschadensfällen maßgeblich durch die Gutachter bestimmt.

Mit der Schaffung eines Patientenrechtegesetzes sollten auch die Vorschriften über die Patientenverfügung, die derzeitig als Teil des Betreuungsrechtes (BGB) ausgestaltet sind, in den entsprechenden Gesetzestext eingebunden werden. Grundsätzliche Aussagen über in der Zukunft liegende Behandlungs- bzw. Pflegesituationen sind Ausdruck des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechtes und müssen auch in einem Patientenrechtegesetz im Zusammenhang mit der Bedeutung des Patientenwillens dargestellt sein. Die isolierten Ausführungen über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen allein im Zusammenhang mit dem Betreuungsrecht entbehren der notwendigen Klarheit und werfen weiterhin zahlreiche rechtliche und tatsächliche Fragen auf. Die mit den jetzigen Vorschriften über die Patientenverfügung geschaffene Rechtslage gibt bereits wenige Monate nach ihrer Einfügung in das BGB zu vielfältigen Diskussionen und Gesetzesauslegungen Anlass. Dieser unbefriedigende Zustand sollte schnellstmöglich im Zusammenhang mit der Schaffung eines Patientenrechtegesetzes überwunden werden.

Ein Patientenrechtegesetz sollte sich nicht allein auf die Arzt-Patienten-Beziehung konzentrieren, sondern auch die Grundsätze des in den Pflegesystemen maßgeblichen Pflegerechts erfassen. Vor allem sollten die Grundsätze der „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ einbezogen werden mit der Folge, dass die entsprechenden Gewährleistungen zu subjektiv-öffentlichen Rechten mit Anspruchscharakter ausgestaltet werden.

Dass sich wiederholt verschiedene Organisationen der Gesundheitsberufe gegen ein Patientenrechtegesetz ausgesprochen haben, ist unbeachtlich. Die in diesem Zusammenhang aufgestellte Behauptung, Patientenrechte wären bereits jetzt ausreichend gesichert, geht an der Lebenswirklichkeit völlig vorbei und kann nur als einseitiges und interessengeleitetes Statement verstanden werden.

Werner Schell, - Dozent für Pflegerecht
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Patientenbeschwerden zumeist berechtigt

Beitrag von Presse » 04.03.2010, 07:34

Ärzte Zeitung online, 03.03.2010

Zöller: Patientenbeschwerden zumeist berechtigt
AUGSBURG/BERLIN (dpa). Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), mahnt Verbesserungen beim neuen Pflege-TÜV an. Dies betreffe die Art und Weise, wie die Ergebnisse veröffentlicht beziehungsweise gewichtet werden, so Zöller in der "Augsburger Allgemeinen". .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=591761

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Ärzte wollen bei Patientenschutzgesetz eingebunden werden

Beitrag von Cicero » 05.03.2010, 08:04

Das Deutsche Ärzteblatt berichtete am 4.3.2010:

Ärzte wollen bei Patientenschutzgesetz eingebunden werden
Berlin – Der Hartmannbund (HB) fordert, bei der Entwicklung des geplanten Patientenschutzgesetzes auch die Ärzteschaft einzubeziehen. „Wir sollten nicht die Fehler der Vergangenheit wiederholen und im Zusammenhang mit der Stärkung des Patientenschutzes in eine Opfer-Täter-Diskussion verfallen“, appellierte Verbandsvorsitzender Kuno Winn an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU). ....
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... werden.htm

Interessant ist, dass die organisierte Ärzteschaft bisher ein Patientenrechtegesetz rundweg abgelehnt, für überflüssig erklärt, hat. Nun wollen sie beteiligt werden. Dagegen sprichts in einer Demokratie nichts. Allerdings dürfen durch die Beteiligung der Ärzte nicht die wirklichen Patienteninteressen auf der Strecke bleiben. Der Patient muss endlich in den Mittelpunkt der Betrachtungen gerückt werden. Wie schon ausgeführt wurde, die Ärzte sind im Verhältnis zum Patienten nichts anderes als Dienstleister!

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SPD fordert Patientenrechtegesetz

Beitrag von Presse » 11.03.2010, 07:40

SPD fordert Patientenrechtegesetz
Berlin – Die SPD fordert ein Patientenrechtegesetz. Dieses solle alle bestehenden Patientenrechte transparent zusammenführen, heißt es in einem Antrag der SPD-Fraktion, wie die Bundestags-Pressestelle am Mittwoch in Berlin mitteilte. Vor allem die Patientensicherheit stehe dabei im Mittelpunkt. .... (mehr)
http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/4 ... gesetz.htm

zum Thema
zum Antrag der SPD
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/009/1700907.pdf

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Für ein modernes Patientenrechtegesetz

Beitrag von WernerSchell » 19.03.2010, 07:40

Für ein modernes Patientenrechtegesetz
Antrag (von mehreren Bundestagsabgeordneten der SPD) vom 09.03.2010 – Bundestags-Drucksache 17/907
Lesen Sie hier (PDF)
http://www.wernerschell.de/Patientensch ... gesetz.pdf
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https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
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