Gesetz zu Patientenverfügungen - Antrag dagegen vorgelegt

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Lutz Barth
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Eine Stimme aus der Ärzteschaft mahnt!

Beitrag von Lutz Barth » 26.05.2009, 11:23

Patientenverfügung
Die Politik versagt vor dem Sterben
v. Gian Domenico Borasio
Quelle: FAZ.net v. 26.05.09 >>>
http://www.faz.net/s/Rub117C535CDF41441 ... ntent.html

Kurze Anmerkung (L. Barth, 26.05.09):

Die Stimme von Borasio als eine aus der Ärzteschaft ist von gewichtiger Natur. Dem Kurzbeitrag kann nur zugestimmt werden und es bliebe nur zu ergänzen, dass neben der Politik auch die verfasste Ärzteschaft nebst ihren Funktionärsvertreter und die Kirchen schlicht und leider auch ergreifend vor dem Sterben versagen!

Es steht zu befürchten an, dass das "ethische Kartell" einen Sieg davon trägt - ein mehr als zweifelhafter Sieg, bei dem nicht nur die Grundrechte "versenkt" werden, sondern auch ein stückweit die Rechtskultur verlustig geht.

Ein unglaublicher Vorgang, der nicht hinzunehmen ist! Es offenbart sich in dem (parlamentarischen) Vorgang die unendliche Arroganz der "Mächtigen", die in ihren Zirkeln mehr glauben, statt sich von Sachargumenten überzeugen zu lassen.

Was möge man/frau ihnen zurufen wollen?

"Herr, vergib ihnen nicht, denn sie wissen, was sie tun!"
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Patientenverfügungsgesetz dringend erforderlich

Beitrag von Presse » 26.05.2009, 14:23

Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung:
Keine Ausreden mehr - Patientenverfügungsgesetz dringend erforderlich

Berlin. "Jetzt gibt es keine Ausreden mehr. Bei der Bundestagsabstimmung am Donnerstag muss endlich ein Patientenverfügungsgesetz verabschiedet werden", mahnt der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. "Nach fünfjähriger, intensiver Auseinandersetzung wäre es ein unentschuldbares Trauerspiel, wenn das Parlament jetzt die Hoffnungen der vielen Millionen Menschen enttäuscht würden, die eine gesetzliche Regelung dringend erwarten. Derzeit stecken Betroffene, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter tief im ethischen und juristischen Treibsand. Daraus müssen sie endlich befreit werden", fordert Brysch. Dass eine Gruppe Parlamentarier um den Abgeordneten Hubert Hüppe gar kein Gesetz will, verurteilt Brysch scharf. "Hüppes Antrag ist ein Armutszeugnis. Dieser Antrag ist weder der Situation derr Betroffenen noch der parlamentarischen Diskussion angemessen."

Brysch bekräftigt noch einmal die Anforderungen an ein praxistaugliches Patientenverfügungsgesetz: "Um Patienten vor Fremdbestimmung und Umdeutungen ihrer Patientenverfügung zu schützen, ist es erforderlich, dass Verfügungen schriftlich vorliegen, hinreichend aktuell sind und nach fachkundiger Beratung entstanden sind. Nur so kann garantiert werden, dass Verfügungen auch wirklich dem gegenwärtigen Willen des äußerungsunfähigen Patienten entsprechen. Allein Beratung schützt vor folgenschweren Irrtümern bei der Patientenverfügung."

Quelle: Pressemitteilung vom 26.5.2009

Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 hartmann@hospize.de

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Regelung zu Patientenverfügung droht zu scheitern

Beitrag von Presse » 26.05.2009, 14:34

Regelung zu Patientenverfügung droht zu scheitern
Das lang erwartete Gesetz zur Patientenverfügung steht womöglich vor dem Aus: Nach Darstellung der Union verschob die SPD die für Donnerstag geplante Bundestagsdebatte - Hintergrund ist ein skurriler Streit darüber, in welcher Reihenfolge die Anträge zur Abstimmung stehen sollen.
.... (mehr)
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 72,00.html

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Absetzung der Debatte über ein Patientenverfügungsgesetz

Beitrag von Presse » 26.05.2009, 14:36

Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung zur Absetzung der Debatte über ein Patientenverfügungsgesetz: Die Betroffenen haben nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag Zeit

Berlin. "Offensichtlich hat die Parlamentarier der Mut verlassen. Die Leidtragenden des unerträglichen Hin und Hers sind die Millionen Menschen, die seit Jahren auf ein Patientenverfügungsgesetz warten", kommentiert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, die heute gefallene Entscheidung, die Debatte über ein Patientenverfügungsgesetz vorerst von der Tagesordnung zu nehmen und nicht wie geplant am Donnerstag abzustimmen. "Derzeit stecken Betroffene, Angehörige, Ärzte und Vormundschaftsrichter tief im ethischen und juristischen Treibsand. Daraus müssen sie endlich befreit werden", fordert Brysch. "Sie haben nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag Zeit. Es ist für die Menschen und den Rechtsfrieden unerträglich, dass Fragen der erlaubten Formen der Sterbehilfe in Deutschland höchst unterschiedliche richterliche Entscheidungen fallen. Die in den vergangenen fünf Jahren intensiv geführte Diskussion muss endlich zu einem positiven Abschluss kommen. Eine Verschiebung in die nächste Legislaturperiode dient niemandem. Alle Argumente liegen auf dem Tisch. Es ist höchste Zeit, dass das taktische Geplänkel ein Ende hat."

Brysch bekräftigt noch einmal die Anforderungen an ein praxistaugliches Patientenverfügungsgesetz: "Um Patienten vor Fremdbestimmung und Umdeutungen ihrer Patientenverfügung zu schützen, ist es erforderlich, dass Verfügungen schriftlich vorliegen, hinreichend aktuell sind und nach fachkundiger Beratung entstanden sind. Nur so kann garantiert werden, dass Verfügungen auch wirklich dem gegenwärtigen Willen des äußerungsunfähigen Patienten entsprechen. Allein Beratung schützt vor folgenschweren Irrtümern bei der Patientenverfügung."

Quelle: Pressemitteilung vom 26.5.2009
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Neuregelung der Patientenverfügung nicht notwendig

Beitrag von Presse » 26.05.2009, 14:37

Marburger Bund:
Neuregelung der Patientenverfügung nicht notwendig

Berlin - Der Marburger Bund (MB) hält eine Neuregelung der Patientenverfügung für verzichtbar. "Vielen Menschen in Deutschland ist allein durch die Debatten im Bundestag klar geworden, dass auch ohne ein neues Gesetz das informierte Einverständnis der Patienten Voraussetzung für jede ärztliche Intervention ist. Die Diskussionen im Deutschen Bundestag zum Thema Patientenversorgung wären folglich - auch ohne Gesetzesänderung - nicht vergeblich gewesen“, so Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes.

Ärztinnen und Ärzte hielten sich auch bei bewusstlos gewordenen Patienten an Patientenverfügungen und würden immer prüfen, ob die Erklärung sich auf die konkrete Situation des Patienten beziehe. Deshalb sei es ratsam, einmal getroffene Verfügungen in Abstimmung mit dem Arzt des Vertrauens regelmäßig an die Entwicklung eines Krankheitsverlaufs und an neue medizinische Möglichkeiten anzupassen.

Das geltende Recht enthalte bereits heute gute Möglichkeiten, um für Behandlungsentscheidungen vorzusorgen, die im Fall eigener Einwilligungsunfähigkeit getroffen werden müssen. Henke: "Ich glaube, man ändert am besten möglichst wenig an diesem geltenden Recht. Deshalb bin ich nicht besonders traurig, falls es nun doch nicht zu einer Neuregelung kommen sollte."

Quelle: Pressemitteilung vom 26.5.2009
_____________________________________________
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Beitrag von thorstein » 26.05.2009, 14:45

Den Ausführungen von Herrn Borasio ist durchgängig zuzustimmen. Die Beispiele sprechen für sich und stimmen mit meiner Erfahrung überein. Derzeit ist es nach wie vor ein Glücksspiel, wie die beteiligten Ärzte und Angehörige im konkreten Fall mit Patientenverfügungen umgehen. Wer hier öffentlich Verbindlichkeit unterstellt, dem fehlt offensichtlich die Praxiserfahrung. Allein aus dieser Praxiserfahrung schließe ich auf die Notwendigeit eines Gesetzes. So zu tun, als ob nur alle(!!!) die derzeitgen Regelungen richtig (!!!) anwenden müßten, ist mir schlichtweg zu naiv und realitätsfern.

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Keine Einigung über Abstimmungsmodus zur PV

Beitrag von Presse » 26.05.2009, 16:00

Keine Einigung über Abstimmungsmodus zur PV - Gesetz unerwuenscht?

Wie wir heute nachmittag vom FDP-Abgeordneten Michael Kauch erfahren haben (seine Erklärung siehe unten), ist die Gesetzesabstimmung zur Patientenverfügung von der Tagesordnung des Bundestages am 28.5. definitiv gestrichen worden.

Hintergrund ist Uneinigkeit zwischen den verschiedenen Gruppen von Parlamentariern, die Anträge oder konkrete Gesetzesvorschläge vorgelegt haben. Sehr kurzfristig wurde - neben den 3 vorliegenden Gesetzentwürfen - noch ein 4. Antrag einer Gruppe um den CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe eingebracht. Dieser 4. plädiert dafür, auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten. Spätestens seit seiner Einbringung sprachen zahlreiche Abgeordnete bereits in den vergangenen Tagen davon, dass keiner der vorliegenden Entwürfe eine erforderliche Mehrheit im Bundestag bekommen dürfte. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte bereits vor einem Scheitern gewarnt.

Erfolglos wurde bis zuletzt darüber gestritten, welcher Entwurf zuerst zur Abstimmung gestellt wierden sollte. Denn die Chancen für eine Mehrheit gelten im ersten Abstimmungsgang als am niedrigsten, im letzten als am besten. Eine Einigung zwischen den drei Parlamentariergruppen über den Abstimmungsmodus war nicht möglich.

Mobilisierung geht noch die nächsten Wochen weiter
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Norbert Röttgen (CDU) hält es für ungewiss, ob die Schlussberatungen nun überhaupt noch in dieser Legislaturperiode stattfinden würden. Die SPD hingegen besteht auf einer Bundestags-Entscheidung über Patientenverfügungen noch vor der Sommerpause. "Das wird entschieden, das kommt zum Schwur", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Joachim Stünker am Dienstag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa. Stünker kündigte an, die Sozialdemokraten wollten nun in der kommenden Sitzungswoche des Bundestags Mitte Juni die Entscheidung suchen. "Die Diskussion der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Rechtsunsicherheit so groß ist, dass der Gesetzgeber handeln muss."

Derweil mobilisieren auch Organisationen wie der Sozialverband weiter mit Apellen an die Politik: http://www.sovd.de/1503.0.html. Viele Menschen schrieben auch E-Mails an ihre - noch unentschiedenen - Parlamentarier (wir veröffentlichten im letzen PV-Newsletter dazu die Liste der Humanistischen Union).

Beitrag des Palliativprofessors Borasio in der FAZ:
„Das soll es jetzt gewesen sein? Sechs Jahre Debatten, Anhörungen, Kommissionssitzungen, Berge von Papieren mit Argumenten aus juristischer, medizinischer, theologischer und ethischer Sicht - und jetzt das? ... Und das, obwohl in der letzten Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages am 4. März, bei allen Meinungsverschiedenheiten unter den Sachverständigen und Politikern, in einem einzigen Punkt Konsens bestand: Ein Gesetz ist dringend notwendig.
Aus Sicht der klinischen Praxis ist ein Gesetz in der Tat dringend notwendig. Die unklare Rechtslage führt immer wieder zu teilweise grotesk anmutenden Fehlentscheidungen auf ärztlicher wie juristischer Seite. .... "
Weiter: http://www.faz.net

Erklärung des Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin Michael KAUCH:
" Für die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung muss endlich ein Kompromiss gefunden werden. Die Initiatoren des Entwurfs Stünker/Kauch haben mehrfach Gesprächsangebote an die Kollegen Wolfgang Zöller und Hans Georg Faust gemacht. Auch inhaltlich sind sie auf Zöller/Faust zugegangen, indem sie den dialogischen Prozess zwischen Arzt und Betreuer bei der Ermittlung des Patientenwillens in ihren Entwurf aufgenommen haben. Doch bis heute verweigert Wolfgang Zöller (CSU) jeden Dialog.

Fünf Jahre warten die Bürgerinnen und Bürger schon auf eine Entscheidung des Bundestages über die Neuregelung von Patientenverfügungen. Es ist ärgerlich, dass die Entscheidung nun wegen Streits über die Abstimmungsmodalitäten erneut verschoben wird. Die Union versucht mit ihren Forderungen zur Geschäftsordnung, den Entwürfen von CDU/CSU-Abgeordneten Vorteile zu verschaffen. Offenbar will die Union, die inhaltlich in drei Lager gespalten ist, eine Abstimmung in dieser Wahlperiode torpedieren. Die CDU/CSU-Fraktion sollte sich überlegen, ob sie mit solchen Tricksereien bei den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich punkten kann."

Quelle: Mitteilung vom 26.5.2009
http://www.patientenverfuegung.de

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Gesetz zur Patientenverfügung droht das Aus

Beitrag von Presse » 26.05.2009, 16:04

Ärzte Zeitung, 26.05.2009

Gesetz zur Patientenverfügung droht das Aus

Der Bundestag wird am Donnerstag nicht wie geplant über eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen entscheiden. Die Befürworter der drei Gesetzentwürfe und des Antrags konnten sich nicht über die Reihenfolge der Abstimmung einigen.

Von Florian Staeck und Thomas Hommel

.... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=549841

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SPD besteht auf Abstimmung zur Patientenverfügung

Beitrag von Presse » 26.05.2009, 16:21

SPD besteht auf Abstimmung zur Patientenverfügung

Berlin (dpa) - Nach neuem Streit in der Koalition besteht die SPD auf einer Bundestags-Entscheidung über Patientenverfügungen noch vor der Sommerpause. «Das wird entschieden, das kommt zum Schwur», sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Joachim Stünker am Dienstag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Zuvor hatte es zwischen den Sozialdemokraten und der Union eine Auseinandersetzung über das Abstimmungsverfahren gegeben. Die Schlussberatungen waren daraufhin von der Bundestags-Tagesordnung für diesen Donnerstag genommen worden.

Stünker kündigte an, die Sozialdemokraten wollten nun in der kommenden Sitzungswoche des Bundestags Mitte Juni die Entscheidung suchen. «Die Diskussion der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Rechtsunsicherheit so groß ist, dass der Gesetzgeber handeln muss.
Das sagen bis auf eine Ausnahme auch die Sachverständigen, die Gutachten für den Rechtsausschuss abgegeben haben.»

Mit Patientenverfügungen kann festgelegt werden, wie eine ärztliche Behandlung ablaufen soll, wenn der Patient zum Beispiel im Koma liegt und sich nicht äußern kann. Die Zahl der Bürger, die schon Verfügungen für einen solchen Fall abgegeben haben, soll in die Millionen gehen.
Dem Bundestag liegen mittlerweile drei Vorschläge von fraktionsübergreifenden Gruppen für eine gesetzliche Regelung vor.
Das Modell von Stünker sieht eine weitgehende Verbindlichkeit der Verfügungen vor. In eine ähnliche Richtung geht der Antrag einer Gruppe um den Abgeordneten Wolfgang Zöller (CSU). Diese plädiert dafür, dass Angehörige, Betreuer und Ärzte gemeinsam am Krankenbett über die Auslegung der Verfügung beraten soll.

Die strengsten Vorgaben macht der Vorschlag des stellvertretenden Unions-Fraktionschefs Wolfgang Bosbach. Er unterscheidet für den Grad der Verbindlichkeit danach, ob diese nach Beratung durch einen Arzt abgefasst wurden oder nicht. Zuletzt hat noch eine Gruppe um den CDU- Parlamentarier Hubert Hüppe eine Initiative gestartet, die auf eine Regelung verzichten will.

Stünker wirft nun der Union vor, versucht zu haben, über das Verfahren das Abstimmungsergebnis zu beeinflussen. «Sie wollten ein Abstimmungsverfahren, bei dem klar war, dass kein Antrag eine Mehrheit haben würde und es deshalb bei einer Nicht-Regelung bleibt.» Er sei dafür, dass zunächst über den Antrag von Hüppe abgestimmt werde. Dann wäre zu Beginn geklärt, dass der Bundestag überhaupt eine Regelung wolle.

Dann sollte über die drei Gesetzes-Anträge abgestimmt werden. Der Vorstoß, der bei diesem zweiten Votum am schlechtesten abschneidet, solle dann ausscheiden. Im dritten Abstimmungsgang solle dann über die zwei verbliebenen Vorschläge entschieden werden.
Gespräch: Ulrich Scharlack, dpa

Quelle: Mitteilung GKV-Spitzenverband Bund vom 26.5.2009
https://www.gkv-spitzenverband.de/News_ ... NewsID=743

Lutz Barth
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Offener Brief an den Bundespräsidenten Herrn Köhler!

Beitrag von Lutz Barth » 26.05.2009, 16:58

Offener Brief an den Bundespräsidenten Herrn Köhler!

Sehr verehrter Herr Bundespräsident!

Die Feiern zum 60jährigen Bestehen unseres Grundgesetzes können nicht darüber hinwegtäuschen: Wir befinden uns in einem irdischen Jammertal einer Diktatur einer Ethik, die sich berühmt, moralischen Ansprüchen gerecht zu werden. Die „Leitkultur“ einer großen Volkspartei erweist sich als eine unüberwindbare Hürde für unser aller Grundrecht auf Selbstbestimmung, da offensichtlich ein Dialog nicht gewünscht ist.

Ich bitte Sie eindringlich, kraft Ihrer moralischen Integrität und Ihres hohen Amtes auf die Parteien insofern „einzuwirken“, als dass diese sich zum konstruktiven Dialog bereit erklären.

An der Notwendigkeit eines Patientenverfügungsgesetzes kann es doch keinen Zweifel geben! Die zur seinerzeitigen Anhörung geladenen Sachverständigen sind sich in dieser Frage einig und da erweist es sich als „Insolvenzerklärung“ allen ersten Ranges, wenn die „Parteien“ es nicht mehr für nötig erachten, sich über mögliche Kompromisse zu verständigen.

Mit freundlichen Grüßen
Lutz Barth, 26.09.09

Anmerkung: Der „offene Brief“ wurde dem Bundespräsidenten per Email übersandt.
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Heftiger Streit über Patientenverfügungen

Beitrag von Presse » 27.05.2009, 07:40

Von der Tagesordnung genommen
Heftiger Streit über Patientenverfügungen


26. Mai 2009 Die Entscheidung über eine Neuregelung für Patientenverfügungen, die in dieser Woche fallen sollte, ist von der Tagesordnung des Bundestags genommen worden. Grund ist ein Streit über die Reihenfolge, in der über die Anträge abgestimmt werde solle, hieß es von mehreren Seiten. Allerdings argwöhnen Verfechter einer Neuregelung, dass Politiker vor allem der Union eine Abstimmung vor der Bundestagswahl verhindern wollten. Tatsächlich gibt es eine Gruppe, deren Angehörige der Auffassung sind, derart vielschichtige Fragen ließen sich gesetzlich kaum regeln.
... (mehr)
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1 ... googlefeed

Dieter Radke
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Einschränkung der Patientenautonomie - nein danke!

Beitrag von Dieter Radke » 27.05.2009, 07:50

Der jetzige Streit im Bundestag über verfahrensrechtliche Abläufe ist eigentlich ein Trauerspiel. Dennoch: Es geht im Kern um den Inhalt eines möglichen Patientenverfügungsgesetzes - um die Reichweitenbegrenzung sowie Beratungspflicht und formale Anforderungen.
Bei diesem inhaltlichen Streit geht es um die Patientenautonomie, und die soll mit fast allen Vorschlägen untergraben, eingeschränkt werden. Das ist nicht hinnehmbar. Jeder soll selbst darüber entscheiden, ob und wie er sich beraten lässt. Auch die formelle Gestaltung einer Verfügung sollte jedem überlassen bleiben. Jeder hat es so in eigener Regie in der Hand, eine passende Verfügung zu erstellen.
Deshalb begrüße ich sehr, dass sich Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk zu diesem Punkt klar geoutet hat:
Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung sind abzulehnen
– Überregulierung vermeiden!

Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 23.05.2009 hier
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
Ich sehe es auch so, dass mehr Druck gemacht werden muss, in alle Richtungen, klar formulierte Patientenverfügungen anzuwenden. Dass solche Durchsetzaktionen als aktive Sterbehilfe eingestuft werden, siehe Urteil des Landgerichts Fulda vom 30.04.2009, ist ein Unding.
Sollte es irgendwann hilfreiche Regelungen über die Patientenverfügung geben, gehören sie in ein Patientenrechtegesetz. Daher sollte vorrangig für ein solches Gesetz plädiert werden. Das wäre nötiger!

MfG Dieter Radke
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Regulierung vermeiden?

Beitrag von Lutz Barth » 27.05.2009, 08:50

Ohne Frage ist eine "Überregulierung" zu vermeiden, wenngleich doch an der "Regulierung" selbst kein (!) Zweifel besteht!

Unser Rechsstaatsprinzip erfordert eine gesetzliche Regelung. Es ist nicht in das Belieben des Gesetzgebers gestellt, seine grundrechtlichen Schutzverpflichtungen auf die Rechtsprechung zu "delegieren", die ihrerseits mittlerweile erfreulicherweise darauf drängt, dass der Gesetzgeber nunmehr tätig wird. Insofern sind die "Gesetzgebungsaktivitäten" nicht in der Gänze abzulehnen, zumal immerhin Kompromissmöglichkeiten erkennbar sind.

Machen wir uns nichts vor: Allen voran die Partei, die das "C" in ihrem Namen trägt, hat es geschickt verstanden, dass Problem zu vertagen.

Man/frau dürfte geneigt sein, hier eine Fortbildungsverpflichtung für Abgeordnete über das Selbstbestimmungsrecht im Allgemeinen und den Obliegenheiten eines Gesetzgebers im Besonderen einzuführen, denn alle Expertisen halten eine gesetzliche Regelung für unumgänglich. Dies verwundert nicht, ergibt sich diese Verpflichtung doch letztlich aus dem Vorbehalt des Gesetzes!!!

Mit Verlaub - die derzeitige Situation ist untragbar und es ist nur der guten Erziehung geschuldet, hier nicht deutlichere Worte zu schreiben.

Die Gewissensentscheidung der einzelnen Abgeordneten mag toleriert werden, dass diese allerdings dazu führt, dass ein gesamtes Staatsvolk seines grundrechtlichen Schutzes "beraubt" wird, ist und bleibt unerträglich.

Wenn überhaupt "Druck" auszuüben ist, dann auf die Abgeordneten, in einem säkularen Verfassungsstaat ihren Aufgaben nachzukommen!

Lutz Barth
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Kampagne - Patientenverfügungsgesetz jetzt!

Beitrag von Presse » 28.05.2009, 10:22

Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung startet Kampagne über Parteigrenzen hinweg: Patientenverfügungsgesetz jetzt!

Berlin. Nach fünf Jahren intensiver Diskussion drohen die Bemühungen um ein Patientenverfügungsgesetz an politischen Eitelkeiten zu scheitern. Angesichts der unerträglichen, momentan herrschenden Rechtsunsicherheit und angesichts von mehr als neun Millionen Menschen, die bereist eine Verfügung verfasst haben und auf Verbindlichkeit warten, wäre das fatal. Deshalb hat die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung eine bundesweite Kampagne gestartet. Auf der eigens eingerichteten Internetseite www.patientenverfügungsgesetz-jetzt.de können die Menschen ihren Unmut über das andauernde Hin und Her der Parlamentarier positiv kanalisieren, ihre lokalen Abgeordneten ausfindig machen und sie direkt per E-Mail, Fax, Brief oder Telefon kontaktieren, um ihnen die Gretchenfrage zu stellen: "Nehmen Sie Autonomie und Fürsorge am Lebensende ernst? Wenn ja, dann ist es Ihre Pflicht, sich dafür einzusetzen, dass noch in dieser Legislaturperiode über ein Patientenverfügungsgesetz abgestimmt wird. Verhindern Sie, dass diese wichtige Entscheidung weiter auf die lange Bank geschoben wird!" Ein bereitgestellter Musterbrief erleichtert die Kontaktaufnahme.

"Die Kampagne richtet sich an alle Menschen, die ein Patientenverfügungsgesetz wollen", erklärt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Stiftung. "Und zwar über alle Parteigrenzen und Glaubensfragen hinweg. Denn nichts wäre schlimmer, als keine gesetzliche Regelung. Jeder der in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe bedeutet eine deutliche Verbesserung gegenüber der derzeitigen Praxis. Die zentrale Frage lautet jetzt: Wird es ein Patientenverfügungsgesetz geben, ja oder nein? Deshalb fordern wir die Menschen auf, das Heft des Handelns selbst in die Hand zu nehmen. Wann, wenn nicht jetzt, ist die Zeit, wirkungsvoll Druck auszuüben? Die Bundestagswahl steht unmittelbar bevor, die Abgeordneten müssen sich ihren Wählern stellen. Das sollten wir nutzen."

Die Internetseite der Kampagne "Patientenverfügungsgesetz jetzt!":
http://www.patientenverfügungsgesetz-jetzt.de
Mailkontakt: kampagne2009@hospize.de

Quelle: Pressemitteilung vom 28.05.2009
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Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 2 84 44 84 2 kampagne2009@hospize.de

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Nicht um jeden Preis Patientenverfügung

Beitrag von Presse » 28.05.2009, 12:02

RP online, 28.5.2009:

Kirche: Nicht um jeden Preis Patientenverfügung

Berlin. Im anhaltenden Ringen um Patientenverfügungen hat die Evangelische Kirche dafür plädiert, vorerst auf gesetzliche Vorgaben zu verzichten. "Es kann nicht darum gehen, ein Gesetz um jeden Preis zu verabschieden", sagte EKD-Ratsbevollmächtigter Prälat Bernhard Felmberg unserer Zeitung. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten in keinem der vorliegenden Entwürfe die erforderliche Qualität gewährleistet sehe, dann solle von dem Vorhaben jetzt abgesehen werden. ... (mehr)
http://nachrichten.rp-online.de/article ... gung/40664

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