Am 28. Mai ist kein Weltuntergang - Bundestag entscheidet Gesetz zu Patientenverfügungen
16. Mai 2009
Der politische Streit um ein Patientenverfügungsgesetz geht in die letzte Runde. Es häufen sich die Pressemitteilungen der diversen Gesetzesautoren und die Unterstützerinnen und Unterstützer der jeweiligen Projekte mobilisieren Stimmung so gut sie es vermögen. Am 28. Mai soll dann im Parlament entschieden werden. Was genau zur Abstimmung stehen wird, ist allerdings noch unklar.
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Biopolitik 2009: Jahr der Entscheidung - Informationen
Moderator: WernerSchell
Verfügungen - zurück auf Start?
Ärzte Zeitung, 20.05.2009
Verfügungen - zurück auf Start?
Antrag zu Patientenverfügungen lehnt Änderungen ab
BERLIN (fst). In der Debatte über ein Gesetz zu Patientenverfügungen spricht sich ein neuer - vierter - Antrag dafür aus, keine rechtlichen Änderungen vorzunehmen.
Eine Gruppe um den Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) möchte vor allem Parlamentarier gewinnen, die sich bisher für keinen der drei vorliegenden Anträge entschieden haben
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http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=548747
Verfügungen - zurück auf Start?
Antrag zu Patientenverfügungen lehnt Änderungen ab
BERLIN (fst). In der Debatte über ein Gesetz zu Patientenverfügungen spricht sich ein neuer - vierter - Antrag dafür aus, keine rechtlichen Änderungen vorzunehmen.
Eine Gruppe um den Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU) möchte vor allem Parlamentarier gewinnen, die sich bisher für keinen der drei vorliegenden Anträge entschieden haben
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http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... sid=548747
Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden
Antrag gegen Gesetz zu Patientenverfügungen vorgelegt
Berlin – Die Chancen auf eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen in dieser Legislaturperiode sinken. Zahlreiche Unionsabgeordnete unterstützen einen am Dienstag veröffentlichten Antrag „Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden“. Darin heißt es, eine über die geltende Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung für solche Verfügungen sei „weder notwendig, noch überzeugend möglich“.
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http://hpd.de/node/7058
Antrag
der Abgeordneten Hubert Hüppe, Beatrix Philipp, Dr. Norbert Lammert,
Michael Hennrich, Dr. Wolf Bauer, Renate Blank, Leo Dautzenberg, Erich
G. Fritz, Peter Hintze, Norbert Königshofen, Dr. Hermann Kues, Dr.
Michael Luther, Peter Rauen, Franz Romer, Jens Spahn, Matthäus Strebl, ...
Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Wunsch, für den möglichen Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit
bestmögliche Vorsorge für medizinische Behandlungsentscheidungen zu
treffen, ist verständlich.
Die grundsätzliche Problematik einer gesetzlichen Patientenverfügung
ist, dass nicht jede denkbare und möglicherweise erst Jahre später
eintretende Situation vorhersehbar und hinreichend konkret vorab
entscheidbar ist. Art und Schwere einer möglichen Erkrankung sowie
Begleiterkrankungen, individueller Krankheitsverlauf, therapeutische
Optionen, auch unter dem Aspekt künftigen medizinischen Fortschritts,
medizinische Prognose, Lebenserwartung, subjektive Lebensqualität und
Lebenseinstellung im jeweils eingetretenen Krankheitsstadium sind nicht
vorhersehbar.
Die mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und
parlamentarischen Raum hat gezeigt, dass eine über die gegenwärtige
Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
weder notwendig noch überzeugend möglich ist. Die Praxis zeigt, dass
vorhandene Patientenverfügungen schon heute umgesetzt werden, wenn sie
die tatsächliche Situation des Patienten wiedergeben und dieser an einer
unheilbaren Erkrankung leidet, die zum Tode führt.
Die Anhörung hat ergeben, dass es, unabhängig von der Art einer
denkbaren gesetzlichen Regelung, immer Fälle geben wird, in denen das
Instrument der Patientenverfügung nicht anwendbar oder seine
Bindungskraft strittig sein wird. Nicht zuletzt zeigen die Erfahrungen
im Ausland, dass gesetzliche Patientenverfügungen trotz ihrer
Verbindlichkeit kaum in Anspruch genommen werden.
Der gegenwärtige Zustand der Patientenverfügung mit gefestigter
Rechtsprechung hat sich bewährt. Für die Ärzteschaft schaffen die
vorliegenden Richtlinien der Bundesärztekammer zur ärztlichen
Sterbebegleitung von 2004 sowie die Empfehlungen zum Umgang mit
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis
von 2007 hinreichende Sicherheit für den Umgang mit dem vorab verfügten
Patientenwillen.
Berlin – Die Chancen auf eine gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen in dieser Legislaturperiode sinken. Zahlreiche Unionsabgeordnete unterstützen einen am Dienstag veröffentlichten Antrag „Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden“. Darin heißt es, eine über die geltende Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung für solche Verfügungen sei „weder notwendig, noch überzeugend möglich“.
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http://hpd.de/node/7058
Antrag
der Abgeordneten Hubert Hüppe, Beatrix Philipp, Dr. Norbert Lammert,
Michael Hennrich, Dr. Wolf Bauer, Renate Blank, Leo Dautzenberg, Erich
G. Fritz, Peter Hintze, Norbert Königshofen, Dr. Hermann Kues, Dr.
Michael Luther, Peter Rauen, Franz Romer, Jens Spahn, Matthäus Strebl, ...
Gesetzliche Überregulierung der Patientenverfügung vermeiden
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Wunsch, für den möglichen Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit
bestmögliche Vorsorge für medizinische Behandlungsentscheidungen zu
treffen, ist verständlich.
Die grundsätzliche Problematik einer gesetzlichen Patientenverfügung
ist, dass nicht jede denkbare und möglicherweise erst Jahre später
eintretende Situation vorhersehbar und hinreichend konkret vorab
entscheidbar ist. Art und Schwere einer möglichen Erkrankung sowie
Begleiterkrankungen, individueller Krankheitsverlauf, therapeutische
Optionen, auch unter dem Aspekt künftigen medizinischen Fortschritts,
medizinische Prognose, Lebenserwartung, subjektive Lebensqualität und
Lebenseinstellung im jeweils eingetretenen Krankheitsstadium sind nicht
vorhersehbar.
Die mehrjährige Debatte im öffentlichen, wissenschaftlichen und
parlamentarischen Raum hat gezeigt, dass eine über die gegenwärtige
Rechtslage hinausgehende gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
weder notwendig noch überzeugend möglich ist. Die Praxis zeigt, dass
vorhandene Patientenverfügungen schon heute umgesetzt werden, wenn sie
die tatsächliche Situation des Patienten wiedergeben und dieser an einer
unheilbaren Erkrankung leidet, die zum Tode führt.
Die Anhörung hat ergeben, dass es, unabhängig von der Art einer
denkbaren gesetzlichen Regelung, immer Fälle geben wird, in denen das
Instrument der Patientenverfügung nicht anwendbar oder seine
Bindungskraft strittig sein wird. Nicht zuletzt zeigen die Erfahrungen
im Ausland, dass gesetzliche Patientenverfügungen trotz ihrer
Verbindlichkeit kaum in Anspruch genommen werden.
Der gegenwärtige Zustand der Patientenverfügung mit gefestigter
Rechtsprechung hat sich bewährt. Für die Ärzteschaft schaffen die
vorliegenden Richtlinien der Bundesärztekammer zur ärztlichen
Sterbebegleitung von 2004 sowie die Empfehlungen zum Umgang mit
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in der ärztlichen Praxis
von 2007 hinreichende Sicherheit für den Umgang mit dem vorab verfügten
Patientenwillen.
Verbindlichkeit von Patientenverfügungen
Abstimmung am 28.5.2009: Wie schoen ist doch Demokratie - im Internet
Unglaubliches gesetzgeberisches Arbeitspensum für Abgeordneten am 28.5.: Ca. 75 Minuten sind am nächsten Donnerstag vorgesehen, um über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen letztmalig im Bundestag zu diskutieren und abzustimmen.
Inmitten von: Mehreren Strafrechtsreformen, einem „Bad-Bank-Gesetz", den DDR-Renten, der Mandatsverlängerung im Kosovo, der Micl-Exportsubvention, der Flugsicherung, dem Kommunalen Wahlrecht für Ausländer und den Rechten von Homosexuellen (Tagesordnung s.u. Link).
Grund genug, dass vorsorgefreudige Bürger/innen den dazu noch unentschlossenen (und ggf. unwissenden) Abgeordneten noch ein wenig auf die Sprünge helfen?
Auf die noch Unschlüssigen kommt es an
Wer von den Abgeordneten sich schon einem der drei Patientenverfügungs-Anträge angeschlossen hat, finden Sie hier in der Auflistung der Humanistischen Union (der für diese Arbeit zu danken ist!).
Diese werden sich wahrscheinlich nicht mehr umstimmen lassen. Aber was ist mit den zahlreichen Unschlüssigen? Sie finden hier deren Namen (mit Partei) - nach Bundesländern sortiert. Auch ein angekündigtes Abstimmungsverhalten der jeweiligen Unterstützergruppen ist hier einsehbar. Da findet sich manche Überraschung (schauen Sie doch z. B. in Berlin mal unter Renate Künast nach - die doch bisher als Vertreterin von Verbraucher- und Selbstbestimmungsinteressen galt ...)
Interessant ist auch: Innerhalb des - mit über 200 Unterschriften größten - Unterstützerkreises des Entwurfs von Stünker (SPD) / Kauch (FDP) u. a. ist bis heute kein einziger Unionsabgeordneter! Dabei gilt diese Abstimmung als dezidiert überfraktionell. Die Abgeordneten sind völlig frei - parteipolitische Vorgaben gibt es hierbei nicht! Es bleibt jedoch fraglich, ob es überhaupt zu einem Mehrheitsergebnis kommt - viele Abgeordnete wollen ja das tun, was den Bürger/innen gern vorgeworfen wird: Wahl- bzw. Stimmenenthaltung praktizieren. Dann ist die Gesetzgebungsarbeit der letzten 5 Jahre hinfällig und es wird wohl niemand in der neuen Legislaturperiode Lust verspüren, sich da noch einmal ganz von vorn daran zu machen.
Noch kann sich jeder Bürger einmischen
Dazu hat die Humanistische Union eine interessante detaillierte Liste zusammengestellt, siehe hier:
http://www.humanistische-union.de/theme ... ung/jetzt/
Sollten Sie darauhin Ihrem (oder dem einen oder anderen) Abgeordneten noch etwas mit auf den Weg geben, können Sie es auch hier tun, wo es gleichzeitig veröffentlicht einsehbar ist:
http://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag-132-0.html
Achtung, Politikerbeschimpfungen oder Unflätigkeiten sind bei Abgeordnetenwatch von der Veröffentlichung ausgeschlossen!
(Da es sich um eine namentliche Abstimmung handelt, können Sie natürlich auch im Nachhinein erfahren, wer wie gestimmt hat.)
--------------------------------------------------------------------------------
Quelle Tagesordnung im Bundestag am 28.5.:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... _vorschau/
Quelle: E-Mail-Zuschrift vom 22.5.2009
http://www.patientenverfuegung.de
Unglaubliches gesetzgeberisches Arbeitspensum für Abgeordneten am 28.5.: Ca. 75 Minuten sind am nächsten Donnerstag vorgesehen, um über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen letztmalig im Bundestag zu diskutieren und abzustimmen.
Inmitten von: Mehreren Strafrechtsreformen, einem „Bad-Bank-Gesetz", den DDR-Renten, der Mandatsverlängerung im Kosovo, der Micl-Exportsubvention, der Flugsicherung, dem Kommunalen Wahlrecht für Ausländer und den Rechten von Homosexuellen (Tagesordnung s.u. Link).
Grund genug, dass vorsorgefreudige Bürger/innen den dazu noch unentschlossenen (und ggf. unwissenden) Abgeordneten noch ein wenig auf die Sprünge helfen?
Auf die noch Unschlüssigen kommt es an
Wer von den Abgeordneten sich schon einem der drei Patientenverfügungs-Anträge angeschlossen hat, finden Sie hier in der Auflistung der Humanistischen Union (der für diese Arbeit zu danken ist!).
Diese werden sich wahrscheinlich nicht mehr umstimmen lassen. Aber was ist mit den zahlreichen Unschlüssigen? Sie finden hier deren Namen (mit Partei) - nach Bundesländern sortiert. Auch ein angekündigtes Abstimmungsverhalten der jeweiligen Unterstützergruppen ist hier einsehbar. Da findet sich manche Überraschung (schauen Sie doch z. B. in Berlin mal unter Renate Künast nach - die doch bisher als Vertreterin von Verbraucher- und Selbstbestimmungsinteressen galt ...)
Interessant ist auch: Innerhalb des - mit über 200 Unterschriften größten - Unterstützerkreises des Entwurfs von Stünker (SPD) / Kauch (FDP) u. a. ist bis heute kein einziger Unionsabgeordneter! Dabei gilt diese Abstimmung als dezidiert überfraktionell. Die Abgeordneten sind völlig frei - parteipolitische Vorgaben gibt es hierbei nicht! Es bleibt jedoch fraglich, ob es überhaupt zu einem Mehrheitsergebnis kommt - viele Abgeordnete wollen ja das tun, was den Bürger/innen gern vorgeworfen wird: Wahl- bzw. Stimmenenthaltung praktizieren. Dann ist die Gesetzgebungsarbeit der letzten 5 Jahre hinfällig und es wird wohl niemand in der neuen Legislaturperiode Lust verspüren, sich da noch einmal ganz von vorn daran zu machen.
Noch kann sich jeder Bürger einmischen
Dazu hat die Humanistische Union eine interessante detaillierte Liste zusammengestellt, siehe hier:
http://www.humanistische-union.de/theme ... ung/jetzt/
Sollten Sie darauhin Ihrem (oder dem einen oder anderen) Abgeordneten noch etwas mit auf den Weg geben, können Sie es auch hier tun, wo es gleichzeitig veröffentlicht einsehbar ist:
http://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag-132-0.html
Achtung, Politikerbeschimpfungen oder Unflätigkeiten sind bei Abgeordnetenwatch von der Veröffentlichung ausgeschlossen!
(Da es sich um eine namentliche Abstimmung handelt, können Sie natürlich auch im Nachhinein erfahren, wer wie gestimmt hat.)
--------------------------------------------------------------------------------
Quelle Tagesordnung im Bundestag am 28.5.:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/ ... _vorschau/
Quelle: E-Mail-Zuschrift vom 22.5.2009
http://www.patientenverfuegung.de
Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung
Gesetzentwürfe zur Patientenverfügung sind abzulehnen – Überregulierung vermeiden!
Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 23.05.2009 hier:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
Pressemitteilung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 23.05.2009 hier:
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... eilung.php
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/