Ich bitte noch einmal um einen Rat.
Der Chef des Sanitätshauses (siehe unten), hat hier den Akku des Via mobil abgeholt, hat diesen bei uns unter großen Mühen aufgeschraubt (denn die Schrauben wurden von der Firma eingeklebt, gegen unbefugtes Öffnen). Er hat dann die Schrauben lose wieder eingesteckt, den Deckel angehoben und eine Fotografie gemacht zum Beweis, dass ich den Akku mutwillig beschädigt habe. Ein Angestellter war dabei für ihn Zeuge.
Wiederholt hat der Chef hier bei uns ohne meine Einwilligung fotografiert. In der Wohnung, im Treppenhaus, Hilfsmittel anderer Firmen, unser Auto und auch meinen Mann. Er weigert sich die Fotos herauszugeben, erklärt mir, ich habe dafür mein Einverständnis gegeben.
Bei der Barmer Ersatzkasse verbreitet er Lügen über mich.
Kann ich mich dagegen wehren und ggf. wie?
Elfriede
Siehe auch unter
---- Nötigung durch Sanitätshaus
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1088442381
Fotodokumentation - ohne Einwilligung
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Fotodokumentation - ohne Einwilligung
Mit freundlichen Grüßen
Elfriede Kehrer
Elfriede Kehrer
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Informationelles Selbstbestimmungsrecht
Sehr geehrte Frau Kehrer,
ich halte es für unzulässig, ohne nachweisbare Einwilligung in dem beschriebenen Umfang Fotos anzufertigen. Dies ist meiner Meinung nach ein gravierender Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht (Art. 2 GG). Ich könnte mir vorstellen, dass es nicht verkehrt wäre, den betreffenden Herren aufzufordern, die Fotos einschließlich Negative herauszugeben, andernfalls würde Strafanzeige erstattet. Diese Strafanzeige könnte sich auch möglicherweise auf den Aspekt „verleumderische Beleidigung“ beziehen.
Wenn die Angelegenheit wirklich mit allen Konsequenzen aufgegriffen werden soll, ist es vielleicht anzuraten, einen Anwalt einzuschalten. Dieser Anwalt könnte anhand der Einzelfakten raten und auch für den gehörigen „Druck“ sorgen.
Hochachtungsvoll
Toni Steffen
ich halte es für unzulässig, ohne nachweisbare Einwilligung in dem beschriebenen Umfang Fotos anzufertigen. Dies ist meiner Meinung nach ein gravierender Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht (Art. 2 GG). Ich könnte mir vorstellen, dass es nicht verkehrt wäre, den betreffenden Herren aufzufordern, die Fotos einschließlich Negative herauszugeben, andernfalls würde Strafanzeige erstattet. Diese Strafanzeige könnte sich auch möglicherweise auf den Aspekt „verleumderische Beleidigung“ beziehen.
Wenn die Angelegenheit wirklich mit allen Konsequenzen aufgegriffen werden soll, ist es vielleicht anzuraten, einen Anwalt einzuschalten. Dieser Anwalt könnte anhand der Einzelfakten raten und auch für den gehörigen „Druck“ sorgen.
Hochachtungsvoll
Toni Steffen
Beleidigung usw. – juristisch problematisch
Hallo Elfriede,
ich schließe mich den Hinweisen von Toni an. Eine deutlichere Wortwahl und eine weiterführende Diskussion ist mit Rücksicht auf das Rechtsberatungsgesetz nicht gut möglich. Vielleicht ist es wirklich angezeigt, in dieser Sache einen Anwalt einzuschalten. Rechtsfragen um Beleidigungen, verleumderische Beleidigungen, ggf. Nötigung, sind juristisch nicht einfach zu beantworten.
Gruß Berti
ich schließe mich den Hinweisen von Toni an. Eine deutlichere Wortwahl und eine weiterführende Diskussion ist mit Rücksicht auf das Rechtsberatungsgesetz nicht gut möglich. Vielleicht ist es wirklich angezeigt, in dieser Sache einen Anwalt einzuschalten. Rechtsfragen um Beleidigungen, verleumderische Beleidigungen, ggf. Nötigung, sind juristisch nicht einfach zu beantworten.
Gruß Berti