Röntgen - zuviel und zu risikovoll !

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gast

Röntgen - zuviel und zu risikovoll !

Beitrag von Gast » 17.01.2004, 18:14

Bedenklicher Weltrekord
In Deutschland wird zu viel geröntgt
Von Tina Baier

Als Dieter Regulla neulich in der Zahnklinik geröntgt werden sollte, weigerte er sich rundheraus. „Ich kannte das Gerät“, sagt der Leiter der Abteilung für Medizinphysik am GSF-Forschungszentrum bei München. „Es ist vollkommen veraltet.“ Die Strahlendosis, der ein Patient damit ausgesetzt sei, liege um einige hundert Male höher als bei einem modernen Gerät.

» Die Hälfte aller Röntgenuntersuchungen ist überflüssig. «

Weiter unter
http://www.sueddeutsche.de/panorama/artikel/533/24509/

Gast

In Deutschland wird zu viel geröntgt

Beitrag von Gast » 17.01.2004, 18:30

Das trifft ohne jeden Zweifel zu. Die Presseberichte, auch die der Fachorgane, sind zahlreiche.

Einen Bericht möchte ich beispielhaft vorstellen:

12.05. Es wird zuviel geröntgt

dpa. In Deutschland wird nach Meinung der Deutschen Röntgengesellschaft zuviel geröntgt. Auf schätzungsweise die Hälfte der rund 100 Millionen Röntgenuntersuchungen im Jahr könnte verzichtet werden, ohne daß die Behandlung der Patienten sich verschlechterte, sagte der Präsident der Röntgengesellschaft, Günter Kauffmann, am Mittwoch. "Das ergäbe hochgerechnet Einsparungsmöglichkeiten von 800 Millionen Mark." Eine rasche Änderung dieses Mißstandes sei jedoch nicht zu erwarten, da in Deutschland im Gegensatz zu sämtlichen anderen Ländern der Europäischen Union jeder Arzt nach einer kurzen Zusatzausbildung "nebenbei" röntgen dürfe. "Während der Radiologe eine fünfjährige radiologische Weiterbildung und eine Facharztprüfung absolviert, ist für den Teilgebietsradiologen eine fest verankerte und strukturierte radiologische Weiterbildung gesetzlich nicht vorgeschrieben", kritisierte Kauffmann. Da die Röntgenzulassung vergleichsweise einfach zu bekommen sei, ergebe sich das Problem der Selbstüberweisung: Orthopäden, Internisten und Chirurgen ordneten das Röntgen an, führten es selbst aus und rechneten dann ab. Für die Radiologen ist dies eine Ursache dafür, daß - mit der Ausnahme Belgien - in keinem Land der Welt soviel geröntgt wird, wie in Deutschland. Statistisch gesehen werde jeder Bürger 1,24 Mal im Jahr durchleuchtet, sagen die Radiologen.

Fundstelle: http://www.pharmazeutische-zeitung.de/p ... online.htm

Gast

In Deutschland wird zu viel geröntgt

Beitrag von Gast » 17.01.2004, 18:33

Und noch ein Bericht:

Brennpunkt
Wird in Deutschland zuviel geröntgt?

In Deutschland könnte auf etwa die Hälfte der jährlich 100 Mio Röntgenuntersuchungen verzichtet werden, ohne daß die medizinische Versorgung litte. Dadurch würden ca. 800 Mio DM eingespart. Dieses Rechenexempel stellte Prof. Günter Kauffmann, Heidelberg, auf der Pressekonferenz des 80. Deutschen Röntgenkongresses in Wiesbaden vor. Der Grund für das Übermaß an Röntgenaufnahmen in Deutschland sieht der Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft in der "Selbstüberweisung" durch Teilgebietsradiologen. Jeder Arzt dürfe nach einer kurzen Zusatzausbildung "nebenbei" röntgen, anstatt eine Überweisung an den Radiologen vornehmen zu müssen. Nur jede fünfte Röntgenuntersuchung in der Arztpraxis werde von einem Radiologen durchgeführt. Von den insges. 77 Mio Untersuchungen in Praxen, die das Bundesamt für Strahlenschutz 1994 ermittelte, stammten nur 16 Mio von Radiologen. Die Folge der Selbstüberweisungen: Mit Ausnahme von Belgien wird in keinem anderen Land soviel geröntgt wie in Deutschland. Eine Verringerung der Röntgenuntersuchungen beim Teilgebietsradiologen um bis zu 50 % sei aus finanziellen und qualitätstechnischen Gründen angebracht.

Fundstelle: http://www.thieme.de/roefo/06_99/brenn_02.html

Klaus_Stickl

Zuviel geröntgt - doppelt untersucht !

Beitrag von Klaus_Stickl » 18.01.2004, 13:42

Dass zuviel geröntgt wird, ist in den Fachkreisen seit Jahren Standardwissen ! Man kann allenfalls darüber diskutieren, ob das zuviel Röntgen bei 50 oder vielleicht nur bei 20% liegt. Auf jeden Fall besteht ein "Markt", der durch nichts gerechtfertigt ist.

Hinzu kommen die sonstigen Doppeluntersuchungen und unnötigen Krankenhausbehandlungen.

Hier liegen umfangreiche Sparpotentiale brach, die leider die Gesundheitsreform nur unvollkommen oder eher nicht aufgegriffen hat. Stattdessen werden die Kranken und Behinderten massiv zur Kasse gebeten. Eine Ungeheuerlichkeit!

Die Politik hat versagt - und jetzt schiebt Ullala Schmidt den schwarzen Peter in Richtung Selbstverwaltung. Man kann nur noch den Kopf schütteln.

Trotz allem wünsche ich einen schönen Sonntag
Klaus Stickl

Gast

Röntgen auch Körperverletzung ?

Beitrag von Gast » 18.01.2004, 15:19

Röntgen kann nicht nur unwirtschaftlich sein, sondern auch eine Körperverletzung darstellen. Und damit kommen hier auch strafrechtliche Überlegungen zum Zuge:

Eine unnötige Röntgenuntersuchung kann eine Körperverletzung darstellen und strafrechtlich geahndet werden
Fundstelle: http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... uchung.htm

Unnötige Röntgenaufnahmen - Gefährliche Körperverletzung möglich
Fundstelle: http://www.bonnanwalt.de/rg/med/roentgen.htm

Führt ein Arzt mit einer technisch einwandfreien Röntgeneinrichtung medizinisch nicht indizierte Röntgenaufnahmen durch, verwirklicht er nicht den Straftatbestand des § 311 d StGB (Freisetzen ionisierender Strahlen). Sein Vorgehen kann aber den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach § 223 a StGB erfüllen.
Fundestelle: http://www.ra-kotz.de/roentgen.htm

Gast

Krebsgefahr durch Röntgenfehler!

Beitrag von Gast » 21.01.2004, 10:04

Verstrahlt - Krebsgefahr durch Röntgenfehler!
Zu intensive Röntgenbestrahlung kann Krebs verursachen

Jeder Mensch wird in Deutschland durchschnittlich 1,5 Mal pro Jahr geröntgt. Damit liegt die Bundesrepublik im Europa-Vergleich an der Spitze. Und dabei ist - laut der Deutschen Röntgengesellschaft - jede zweite der jährlich rund 100 Millionen Röntgenuntersuchungen überflüssig.
Doch was die meisten Patienten nicht wissen: Bei jeder Aufnahme kann durch die Bestrahlung Erbgut, DNA, zerstört werden. Schäden, die der Körper dann teilweise nie wieder reparieren kann - und die das Krebsrisiko erhöhen. Je intensiver die Röntgenstrahlung ist, um so höher ist demnach die Gefahr, an Krebs zu erkranken. Das Tückische daran: Die Strahlen sind unsichtbar und verursachen im Falle einer Überdosierung keine warnenden Schmerzen. Inzwischen gehen Experten bereits davon aus, dass in der Bundesrepublik jährlich bis zu 50 000 Menschen an Krebs erkranken, weil sie Jahre zuvor einer viel zu hohe Röntgenstrahlung ausgesetzt waren.
….
Weiter unter
http://www.br-online.de/jugend/quer/hig ... ahlen.html

Gast

In Deutschland wird zu viel geröntgt

Beitrag von Gast » 21.01.2004, 10:05

Siehe auch
unter
---> http://www.super-illu.de/service/gesund ... /sub.shtml

…. Wird heute nicht zuviel geröntgt?
Deutschland ist im internationalen Vergleich tatsächlich eines der Länder mit der größten Röntgenhäufigkeit. Doch wie viele dieser Untersuchungen überflüssig sind, läßt sich nicht allgemein beantworten.
….

Gast

Studie: Tausende erkranken durchs Röntgen

Beitrag von Gast » 30.01.2004, 22:48

Studie: Tausende erkranken durchs Röntgen

Hamburg – Mehr als 2000 Menschen in Deutschland erkranken jährlich an Krebs, hervorgerufen durch Röntgenuntersuchungen. Zu diesem Schluss kommt eine im Fachmagazin "Lancet" veröffentlichte Studie aus Großbritannien. Wie der Spiegel in seiner Online-Ausgabe berichtet, nimmt Deutschland einen internationalen Spitzenplatz bei der Anwendung der Strahlendiagnostik ein. Mit 1254 jährlichen Röntgenuntersuchungen pro 1000 Einwohnern werden die deutschen Ärzte nur von den japanischen Kollegen mit knapp 1500 Untersuchungen übertroffen. Die britischen Forscher gehen davon aus, dass in Deutschland 1,5 Prozent der jährlich auftretenden 136.000 Krebserkrankungen durch medizinische Röntgenstrahlung ausgelöst werden – dies entspricht einer Zahl von 2049 Patienten.
....
Weiter unter
http://www.netdoktor.de/nachrichten/ind ... M=1&Y=2004

Gast

Krebsrisiko durch Röntgen

Beitrag von Gast » 30.01.2004, 23:00

Britische Studie quantifiziert Krebsrisiko durch diagnostische Röntgenstrahlen

LONDON. Ein britisches Forscherteam legt die bisher detaillierteste Berechnung zur Abschätzung des Krebsrisikos durch diagnostische Röntgenstrahlen vor (Lancet 2004; 363: 340, 345-350). Amy Berrington de González von der University of Oxford, Großbritannien, und Sarah Darby von Cancer Research, Großbritannien, nehmen an, dass in Großbritannien jährlich circa 700 von 124 000 diagnostizierten Krebsfällen auf die Exposition gegenüber diagnostischen Röntgenstrahlen zurückzuführen sind.
...
Weiter unter
http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=15251

Gast

Röntgen für Krebs verantwortlich !

Beitrag von Gast » 31.01.2004, 00:59

Röntgenstrahlung für Tausende Krebserkrankungen verantwortlich
Erkrankungen in Japan am häufigsten

Oxford (pte, 30. Jan 2004 09:15) - Röntgenstrahlung ist jährlich für viele Tausende tödliche Krebserkrankungen verantwortlich. Zu diesem Ergebnis ist die bisher umfangreichste Analyse der vorliegenden Daten gekommen. Die Wissenschaftlerin Amy Berrington von der Oxford University http://www.ox.ac.uk betonte, dass neben den großen Vorteilen von Röntgenuntersuchungen und Computertomografie-Scans auch die quantifizierbaren Risiken berücksichtigt werden müssen. "Ist eine Durchleuchtung aus medizinischen Gründen notwendig, besteht kein Grund zu Befürchtungen." Die Ergebnisse der Studie wurden in The Lancet http://www.thelancet.com veröffentlicht.

Das Forscherteam schätzte in einem ersten Schritt die Strahlungsdosis, der Patienten durch jede Bestrahlung ausgesetzt sind. Anschließend sammelten die Wissenschaftler die Anzahl der Untersuchungen, die jährlich in 15 Industrienationen durchgeführt werden. Diese Daten wurden in ein Computermodell eingegeben. Das so genannte "Excess Relative Risk Model" wurde von Daten abgeleitet, die von japanischen Überlebenden der Atombomben stammen.

Es zeigten sich laut NewScientist http://www.newscientist.com weltweit deutliche Unterschiede in der Anzahl der Krebserkrankungen, die auf Röntgenstrahlung zurückgeführt werden können. In Großbritannien war der Prozentsatz mit 0,6 am geringsten. Amerika lag bei 0,9 Prozent. In Japan erhöhte sich der entsprechende Wert auf 3,2 Prozent. Berrington schätzt, dass in den untersuchten Ländern jährlich rund 18.500 Krebserkrankungen durch den Einsatz von Röntgenstrahlen verursacht werden.

In Amerika stieg der Einsatz von Röntgenstrahlen seit den frühen 80er-Jahren um 20 Prozent an. Der steigende Einsatz der Computertomografie trägt ebenfalls zu der erhöhten Strahlenbelastung bei. Diese Beobachtungen regten Berrington und ihre Kollegin Sarah Darby dazu an, eine ältere Studie zu den von Röntgenstrahlen verursachten Risiken auf den aktuellen Stand zu bringen. 1981 schätzten die Wissenschaftler, dass 0,5 Prozent aller Krebstodesfälle in Amerika auf den Einsatz medizinischer Röntgenstrahlen zurückzuführen waren.

Quelle: Pressetext Deutschland, 30.1.2004

Gast

Re: Röntgen - zuviel und zu risikovoll !

Beitrag von Gast » 04.02.2004, 16:08

Report München vom 2.2.04
Zitat:
..........Doch auch einige von Lauterbachs aktuellen, Untersuchungen stehen im Kreuzfeuer der Kritik. Beispielsweise die zur Qualitätskontrolle der ambulanten bildgebenden Diagnostik, die sogenannte Röntgenstudie, mit deren drastischem Ergebnis Ulla Schmidt gleich nach ihrem Erscheinen wie folgt Politik gemacht hat:

„Jede dritte Röntgenuntersuchung ist medizinisch nicht notwendig, 50 Prozent der Röntgenuntersuchung sind technisch unzureichend.“

Uni Tübingen. Gesundheitsökonom Prof. Hans-Konrad Selbmann hat sich Lauterbachs Studie genauer angeschaut. Seiner Meinung nach haben zu wenig Ärzte und Patienten an der Studie teilgenommen. Deshalb sei eine Hochrechnung auf die Bundesrepublik wissenschaftlich unzulässig:

„Wir wissen gar nicht, was das für Patienten sind, sind die wirklich repräsentativ für Nordrhein-Westfalen oder für die ganze Bundesrepublik - wir wissen es einfach nicht. Und man kann nicht einfach eine Studie machen und sagen, jetzt rechnen wir das hoch für Deutschland. Das ist der Hauptpunkt, die Selektion der Patienten. Ein zweiter Punkt ist sicher der, dass man alle Ärzte in einen Topf geschmissen hat, man tut so, als ob alle gleich schlecht sind, aber wir wissen aus unseren Qualitätssicherungsstudien, dass wir große Variationen zwischen den Ärzten bezüglich ihrer Qualität haben.“

Wir treffen uns mit Prof. Lauterbach in Berlin. Er hält die Kritik an seiner Studie für ungerechtfertigt. Im Gegenteil:

„Hätten mehr Röntgenärzte teilgenommen, wären die Ergebnisse wahrscheinlich noch schlechter gewesen. Weil es haben nur die Röntgenärzte teilgenommen, die sich für besser hielten als der Durchschnitt, so ist es zumindest typischerweise. Diejenigen, die die größten Probleme haben, nehmen freiwillig an einer solchen Studie gar nicht teil.“

Besonders wissenschaftlich fundiert hört sich das nicht an - finden jedenfalls viele seiner Kollegen an der Uni Köln.
Hier tagt wegen der Röntgenstudie derzeit ein sogenanntes Ehrengericht „gegen unwissenschaftliches Arbeiten“. Eine Mitautorin von Lauterbach hat sich bereits von der Studie distanziert........

Der ganze Bericht unter
http://www.br-online.de/daserste/report ... 004/00106/

Gast

Deutsche Ärzte sind Vize-Weltmeister

Beitrag von Gast » 09.02.2004, 11:44

Experten mahnen aber, den Nutzen nicht zu übersehen
Röntgen: Deutsche Ärzte sind Vize-Weltmeister

Deutsche Ärzte röntgen weltweit gesehen am zweithäufigsten, haben Forscher der Oxford-Universität in einer Studie herausgefunden (Lancet 363 [2004] 345–351). Zu Recht, sagen Experten.

05.02.04 - Im weltweiten Vergleich nimmt Deutschland in puncto Röntgendiagnostik den zweiten Platz hinter Japan ein.

Weiter unter
http://www.aerztlichepraxis.de/db/shown ... /news.html

Gast

"Röntgen – und andere Strahlenbelastung“

Beitrag von Gast » 14.02.2004, 12:43

Der aktuelle Gesundheitstipp:
"Röntgen – und andere Strahlenbelastung“

Bei der Diagnostik von Erkrankungen haben neben dem Ultraschall vor allem Röntgenuntersuchungen sowie moderne Verfahren wie die Computertomographie und die Magnetresonanztomographie einen hohen Stellenwert. Rund 70 Prozent aller Krankheitsdiagnosen werden durch solche Verfahren abgesichert, der Mediziner spricht von bildgebenden Verfahren, also von Methoden, mit deren Hilfe er seine Diagnose auf ein „Bild“, also beispielsweise auf eine Röntgenaufnahme, stützen kann. Damit wird die Diagnose nicht nur sicherer, sondern oft erhält der Arzt über solche Befunde erst die Möglichkeit, eine Erkrankung konkret zu fassen. Nicht selten ist die Untersuchung zudem Grundlage für die Wahl des optimalen Behandlungsverfahrens.

Nutzen und Risiken sorgfältig abwägen

Doch die Nutzen und Risiken der Verfahren müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Denn vor allem das Röntgen und die Computertomographie sind mit einer gewissen Strahlenbelastung verbunden. Es werden ionisierende Strahlen genutzt, die abhängig von ihrer Intensität und der Bestrahlungsdauer Zellen im Organismus schädigen können. Gefürchtet sind insbesondere Schädigungen in den Zellkernen, in denen die Erbsubstanz ruht. Kommt es hier zu Veränderungen, so kann dies der Entstehung bösartiger Tumoren Vorschub leisten.

Die Strahlenbelastung des Menschen wird generell von vielen Faktoren bestimmt. Sie kann abhängig vom Wohnort, der Ernährung und beispielsweise der Häufigkeit von Flugreisen variieren. Ein bedeutsamer Anteil entfällt jedoch auf die medizinische Diagnostik.

Doch Verfahren ohne Strahlenexposition wie Ultraschall und Magnetresonanztomographie sind nicht zur Erfassung aller Erkrankungen geeignet. Man kommt deshalb an Untersuchungsmethoden, die mit einer Strahlenbelastung einher gehen, nicht vorbei. Dabei nimmt der Anteil der Röntgenuntersuchungen seit Jahren kontinuierlich ab. Vor allem, wenn es um die Abklärung von Erkrankungen im Bauchraum geht, wird inzwischen weniger geröntgt. Denn mit dem Ultraschall oder der direkten Betrachtung über die Endoskopie ist bei solchen Erkrankungen eine gute Diagnostik möglich. Anders ist das bei der Abklärung arteriosklerotischer Gefäßveränderungen oder bei der Behandlung verengter Herzkranzgefäße per Ballondilatation. Solche Eingriffe können nur unter Röntgenkontrolle durchgeführt werden.

Doch obwohl diese Untersuchungen ebenso wie Untersuchungen mittels einer Computertomographie zunehmend häufiger durchgeführt werden, ist die mittlere Strahlenbelastung durch medizinische Anwendungen nicht gestiegen. Das dürfte an den hohen Qualitäts- bzw. Qualifizierungsanforderungen an Gerät und Personal liegen. Es gibt zudem schon seit Jahren intensive Bemühungen von Seiten der Radiologen wie auch von Seiten der Gerätehersteller, um die Strahlenbelastung zu senken. Dies kann über verschiedene Wege geschehen. So muss zum einen in jedem Einzelfall stets sorgfältig abgewogen werden, ob die geplante Untersuchung tatsächlich notwendig ist, ob sie Aussagekraft für die Behandlung hat und ob nicht das gleiche Resultat durch ein anderes Verfahren, das nicht mit ionisierenden Strahlen arbeitet, erreicht werden kann. Außerdem konnte auch durch neue Gerätetechniken die Strahlenbelastung bei den einzelnen Untersuchungen deutlich reduziert werden, ohne dass darunter der Informationsgehalt der erhaltenen Befunde gelitten hätte. So konnte die Deutsche Röntgengesellschaft kürzlich bekannt geben, dass die Strahlenexposition pro Computertomographie-Untersuchung in den vergangenen fünf Jahren zum Teil bis zu einem Drittel reduziert werden konnte. Jeder Einzelne kann außerdem mit dazu beitragen, seine persönliche Strahlenbelastung gering zu halten, indem er den behandelnden Arzt über zurückliegende Untersuchungen informiert, wenn möglich ältere Befunde bei der Arzt- oder Zahnarztkonsultation mitbringt und selbst mit darauf achtet, dass keine unnötigen Doppeluntersuchungen durchgeführt werden.

Brustkrebs-Früherkennung per Mammographie

Immer wieder diskutiert wird die Strahlenbelastung bei Röntgenuntersuchungen im Zusammenhang mit der Mammographie, einer Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust zur Früherkennung von Brustkrebs. In verschiedenen Modellprojekten ist in Deutschland untersucht worden, ob es sinnvoll ist, die Mammographie nicht nur im Verdachtsfall, sondern quasi als Reihenuntersuchung einzusetzen, um so möglichst viele Tumore schon im Frühstadium zu erfassen, dann also, wenn die Behandlungschancen wahrscheinlich am besten sind. Internationale Studien haben gezeigt, dass gezielte Mammographie-Reihenuntersuchungen die Früherkennung von Brustkrebs verbessern. Die Strahlenschutzkommission des Bundesumweltministeriums erklärte dazu, dass der medizinische Nutzen der Mammographie-Untersuchung das Strahlenrisiko eindeutig überwiegt. Das flächendeckende Mammographie-Screening bei gesunden Frauen zwischen 50 und 70 Jahren wird in 2004 eingeführt.

Quelle: Pressemitteilung vom
http://www.mfjfg.nrw.de/aktuelles/gesun ... ktuell.htm

Berti
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Unnötiges Röntgen ist eine Strafrat

Beitrag von Berti » 12.08.2004, 18:26

Eine interessante Pressemitteilung zum Thema - immer noch aktuell:

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
Nr. 89/1997 vom 3. Dezember 1997

Röntgenbehandlung ohne medizinische Indikation kann gefährliche Körperverletzung sein

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte einen Facharzt für Orthopädie wegen vorsätzlicher unerlaubter Freisetzung ionisierender Strahlen und wegen Betrugs in zahlreichen Fällen, ferner wegen Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse und wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen hat er Arzt bei Privat- und Krankenkassenpatienten nicht erbrachte Beratungsleistungen in Rechnung gestellt und in einer Vielzahl von Fällen medizinisch nicht erforderliche Röntgenuntersuchungen vorgenommen, um erhöhte Honorare in Rechnung stellen zu können (rechtlich gewertet als Freisetzung ionisierender Strahlen gemäß § 311d StGB, teilweise in Tateinheit mit Betrug gemäß § 263 StGB); bei der Anfertigung der Röntgenaufnahmen hat er teilweise die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, wie Anlegen eines Gonadenschutzes, nicht beachtet. Des weiteren hat er in drei Fällen medizinisch nicht veranlaßte Röntgenbilder von drei Patienten erstellt, die Bilder mit einem unrichtigen Herstellungsdatum versehen und der ärztlichen Stelle Hessen vorgelegt, die als Sachverständigenstelle zur Qualitätssicherung bei Röntgeneinrichtungen (§ 16 Abs. 3 RöV) die Vorlage bestimmter genau bezeichneter Röntgenbilder gefordert hatte (rechtlich gewertet als Freisetzung ionisierender Strahlen gemäß § 311d StGB in Tateinheit mit Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß § 278 StGB). Bei einer Patientin hat er gegen deren Willen eine Spritzenbehandlung durchgeführt (Körperverletzung gemäß § 223 StGB). Das Landgericht hat die medizinisch nicht indizierte Durchführung von Röntgenaufnahmen nicht als Körperverletzung gewertet, weil die durch das Vorgehen des Angeklagten verursachten strahlenbedingten Mutationen sich im mikrobiologischen Bereich bewegen würden und im Hinblick auf den einzelnen Patienten nicht nachweisbar seien.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung wegen Betrugs und Körperverletzung bestätigt, aufgehoben hat er die Verurteilung wegen Freisetzens ionisierender Strahlen und wegen Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Das Vorgehen des angeklagten Arztes kann nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht als "Freisetzen" ionisierender Strahlen im Sinne von § 311d StGB gewertet werden, da die Röntgenuntersuchungen durch einen Arzt angeordnet und in einer genehmigten, technisch einwandfreien Röntgeneinrichtung von dafür ausgebildetem Personal ausgeführt wurden. Ein Freisetzen im Sinne des § 311d StGB liegt nach der Ansicht des Bundesgerichtshofs nur vor, wenn sich die Röntgenstrahlen unkontrollierbar im Raum ausdehnen können. Ein solcher Fall sei zwar auch beim Röntgen von Patienten in einer Arztpraxis denkbar, so bei Bedienungsfehlern oder bei defekten Geräten. Bei einem mit einem einwandfrei funktionierenden Gerät durchgeführten Röntgenvorgang sei ein Fall des "Freisetzens" ionisierender Strahlen aber nicht gegeben, selbst wenn der Einsatz der Röntgenstrahlen medizinisch indiziert war.

Nicht gebilligt hat der 2. Strafsenat aber auch die Auffassung des Landgerichts, das Verhalten des Arztes könne nicht als vorsätzliche Körperverletzung gewertet werden. Die Bestrahlung eines Menschen bewirkt nachteilige Veränderungen seines Körpers. Eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne von § 223 StGB und möglicherweise auch eine lebensgefährdende Behandlung im Sinne einer gefährlichen Körperverletzung (§ 223a StGB) liegt dort nahe, wo der angeklagte Arzt Patienten in einer Vielzahl von Fällen und teilweise auch ohne Schutzmaßnahmen geröntgt hat. Denn dann ist das Risiko einer Schädigung (genetische und somatische Schäden) durch die Verwendung der ionisierenden Strahlen nicht nur unwesentlich erhöht worden. Sowohl die kumulative Wirkung der Strahlen wie auch die Bestrahlung der Keimdrüsen können eine molekulare genetische Veränderung hervorrufen, die bereits als eine wesentliche Beeinträchtigung der körperlichen Funktionen und damit als Gesundheitsbeschädigung anzusehen ist. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht schon die Ansteckung mit einer nicht ganz unerheblichen Krankheit oder einem Virus (z.B. HIV-Virus) aus, ohne daß es zum Ausbruch einer Krankheit gekommen ist, um eine Gesundheitsbeschädigung zu bejahen, da damit der körperliche Zustand des Betroffenen tiefgreifend verändert wird.

Der Bundesgerichtshof hat deshalb die Sache zur Prüfung der Frage, ob das Verhalten des Angeklagten als Körperverletzung zu werten ist, zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Diese wird auch die Strafe neu zu bestimmen haben.

Urteil vom 3. Dezember 1997 - 2 StR 397/97

Quelle: http://www.jura.uni-sb.de/Entscheidunge ... ntgen.html

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