Frage: Wie ist es eigentlich um den Datenschutz in Mehrbettzimmern von Kliniken und Heimen bestellt, wenn Klientengespräche mit behandelnden Ärzten und Pflegepersonal (Übergabe am Bett) von Bettnachbarn unerwünscht mitgehört werden? - Ist nicht das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht gewichtiger zu bewerten als das begrenzte institutionelle Raumangebot, wenn kein extra Besprechungszimmer zur Verfügung steht? - Auf welche Weise kann ein Klient in der beengten Raumsituation auf den Schutz seiner Intimsphäre bestehen? - Gibt es irgendwo kreative Lösungen für diese sicherlich häufige Problematik (z.B. Kopfhörer mit Wunschmusik für den Bettnachbarn o.ä.)?
Bin an Ideen und Lösungen interessiert,
vielen Dank fürs mitdenken!
bruderman
Datenschutz im Mehrbettzimmer
Moderator: WernerSchell
Schweigepflicht im Mehrbettzimmer - Ja!
Hallo,
die Schweigepflichtsregeln gelten auch im Mehrbettzimmer – nur, es hält sich keiner daran. Patienten müssten endlich einmal die Schweigepflicht einfordern und sich dem rechtswidrigen Verhalten, v.a. der Ärzte, entgegen treten. Im Krankenhaus gibt es z.B. Patientenfürsprechen. Man könnte sie einspannen. Zumindest sensible Themen kann man im Arztzimmer bereden usw. Das geht bei gutem Willen immer! Kopfhörer für die Mitpatienten sind m.E. keine Lösung.
Erst muss das Thema im Krankenhaus / Heim konkret angesprochen werden – dann gibt es auch Lösungen. Patienten müssen auch den Mut aufbringen, das Thema anzusprechen.
Sabine
Siehe auch unter
---- Schweigepflicht - Datenschutz für Patienten
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1091315316
die Schweigepflichtsregeln gelten auch im Mehrbettzimmer – nur, es hält sich keiner daran. Patienten müssten endlich einmal die Schweigepflicht einfordern und sich dem rechtswidrigen Verhalten, v.a. der Ärzte, entgegen treten. Im Krankenhaus gibt es z.B. Patientenfürsprechen. Man könnte sie einspannen. Zumindest sensible Themen kann man im Arztzimmer bereden usw. Das geht bei gutem Willen immer! Kopfhörer für die Mitpatienten sind m.E. keine Lösung.
Erst muss das Thema im Krankenhaus / Heim konkret angesprochen werden – dann gibt es auch Lösungen. Patienten müssen auch den Mut aufbringen, das Thema anzusprechen.
Sabine
Siehe auch unter
---- Schweigepflicht - Datenschutz für Patienten
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1091315316
Schweigepflicht im Mehrbettzimmer - Ja!
Schweigepflicht im Mehrbettzimmer - Ja!
Im Krankenhaus / Heim müssen immer Zimmer zur Verfügung stehen, die für eine vertrauliche Besprechung mit Patienten geeignet sind. Wenn behauptet wird, insoweit stünde kein Raum zur Verfügung, ist das sicherlich eine faule Ausrede. Man scheut natürlich auch die organisatorischen Probleme, wenn Patienten zu einem Gespräch gebracht werden müssen.
Wie auch immer. Die Schweigeverpflichtung ist ein hohes Gut und muss konsequent eingehalten werden. Das Krankenhaus / Heim ist selbst in der Pflicht, eine geeignete Lösung zu präsentieren. Der Patient / Bewohner kann auf jeden Fall auf die Schweigepflicht bestehen. Sie muss allerdings, wie Sabine sagte, auch eingefordert werden. Meistens glauben Ärzte und Pflegekräfte, Patienten seien mit uneingeschränkten Diskussionen in Mehrbettzimmern einverstanden. Man muss zeigen, dass dies nicht so ist.
Tom
Im Krankenhaus / Heim müssen immer Zimmer zur Verfügung stehen, die für eine vertrauliche Besprechung mit Patienten geeignet sind. Wenn behauptet wird, insoweit stünde kein Raum zur Verfügung, ist das sicherlich eine faule Ausrede. Man scheut natürlich auch die organisatorischen Probleme, wenn Patienten zu einem Gespräch gebracht werden müssen.
Wie auch immer. Die Schweigeverpflichtung ist ein hohes Gut und muss konsequent eingehalten werden. Das Krankenhaus / Heim ist selbst in der Pflicht, eine geeignete Lösung zu präsentieren. Der Patient / Bewohner kann auf jeden Fall auf die Schweigepflicht bestehen. Sie muss allerdings, wie Sabine sagte, auch eingefordert werden. Meistens glauben Ärzte und Pflegekräfte, Patienten seien mit uneingeschränkten Diskussionen in Mehrbettzimmern einverstanden. Man muss zeigen, dass dies nicht so ist.
Tom
Schweigepflicht - Einhaltung anmahnen !
Hallo Herr Bruderman,
für mich gilt der Datenschutz auch im Mehrbettzimmer. Er wird allerdings ständig missachtet. Ich halte hier die Patienten selbst für gefordert, sie müssen die Einhaltung der Schweigepflicht gegenüber Ärzten und Pflegekräften einfordern. Es gibt genügend gesetzliche Vorschriften, die den Datenschutz beschreiben. Daran liegt es eigentlich nicht.
MfG
Conny
für mich gilt der Datenschutz auch im Mehrbettzimmer. Er wird allerdings ständig missachtet. Ich halte hier die Patienten selbst für gefordert, sie müssen die Einhaltung der Schweigepflicht gegenüber Ärzten und Pflegekräften einfordern. Es gibt genügend gesetzliche Vorschriften, die den Datenschutz beschreiben. Daran liegt es eigentlich nicht.
MfG
Conny