Aufgenötigter Sexualkontakt: LSG lässt Patientin abblitzen
Das gewaltlose Berühren der Genitalien durch einen Arzt zählt nicht als tätlicher Angriff, so das LSG Niedersachsen- Bremen.
Zumindest dann nicht, wenn keine strafbare Körperverletzung vorliege. Damit bestehe auch kein Anspruch einer Patientin auf
eine Beschädigtenversorgung. mehr » http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=855 ... cht&n=3285
Aufgenötigter Sexualkontakt: LSG lässt Patientin abblitzen
Moderator: WernerSchell