Arzt-Fehler bei Erster Hilfe - Beweislast bleibt beim Patienten
Oberlandesgericht München: Mit Notfall-Opfer wird kein Behandlungsvertrag geschlossen / Regeln des Arzthaftungsrechts gelten deshalb nicht
MÜNCHEN (juk). Ärzte schließen mit Menschen, denen sie Erste Hilfe leisten, nicht automatisch einen Behandlungsvertrag ab. Unterlaufen Kollegen bei der Ersten Hilfe in der Freizeit grobe Fehler, können sich Patienten nicht auf die sonst im Arztrecht geltenden Beweiserleichterungen berufen. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei den Patienten. Das entschied das Oberlandesgericht München.
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Urteil des Oberlandesgerichts München, Az.: 1 U 4142/05
Lesen Sie dazu auch das Interview:
"Nur nach Hilfe zu telefonieren reicht im Notfall nicht"
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... 9a0505.asp
Arzt-Fehler bei Erster Hilfe - Beweislast beim Patienten
Moderator: WernerSchell
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Erste Hilfe - wichtige Aspekte bedenken
Erste Hilfe - wichtige Aspekte bedenken
Zum Thema Erste Hilfe gibt es in diesem Forum einige allgemein informierende Beiträge. Darauf möchte ich aufmerksam machen; siehe unter
viewtopic.php?t=4198&highlight=erste+hilfe
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Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Erster Hilfe - Ärzte haften nicht stärker als andere Bürger
Der Arzt und das Recht
Fehler bei Erster Hilfe - Ärzte haften nicht stärker als andere Bürger
Von Dr. Ingo Pflugmacher
Mit gemischten Gefühlen dürften viele Ärzte schon einmal an den Notfall gedacht haben: Auf der Autobahn, im Flugzeug oder beim Badeurlaub geschieht ein Unfall - und zufällig anwesende Mediziner müssen Erste Hilfe leisten. Ein Urteil macht deutlich, wie die Haftung bei Behandlungsfehlern in Notfällen aussieht.
Klar ist: Ärzte sind für Erste Hilfe deutlich besser qualifiziert als Normalbürger. Allerdings sind sie häufig nicht in der Notfallmedizin ausgebildet und müssen dazu ohne die üblichen Geräte und diagnostischen Möglichkeiten unverzüglich handeln.
Nach welchen Maßstäben richtet sich die Haftung, falls Ärzten bei der Nothilfe ein Fehler unterläuft? Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München (Az.: 1 U 4142/05) schafft Klarheit und Sicherheit für die Ärzte.
...
Weiter unter
http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/0 ... echt/recht
Fehler bei Erster Hilfe - Ärzte haften nicht stärker als andere Bürger
Von Dr. Ingo Pflugmacher
Mit gemischten Gefühlen dürften viele Ärzte schon einmal an den Notfall gedacht haben: Auf der Autobahn, im Flugzeug oder beim Badeurlaub geschieht ein Unfall - und zufällig anwesende Mediziner müssen Erste Hilfe leisten. Ein Urteil macht deutlich, wie die Haftung bei Behandlungsfehlern in Notfällen aussieht.
Klar ist: Ärzte sind für Erste Hilfe deutlich besser qualifiziert als Normalbürger. Allerdings sind sie häufig nicht in der Notfallmedizin ausgebildet und müssen dazu ohne die üblichen Geräte und diagnostischen Möglichkeiten unverzüglich handeln.
Nach welchen Maßstäben richtet sich die Haftung, falls Ärzten bei der Nothilfe ein Fehler unterläuft? Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München (Az.: 1 U 4142/05) schafft Klarheit und Sicherheit für die Ärzte.
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Arzthaftung bei "Erster Hilfe"?
Arzthaftung bei "Erster Hilfe"?
Entscheidung des Oberlandgerichts München zur Haftung eines Arztes bei der Durchführung von Maßnahmen der Ersten Hilfe
Die Courage eines Arztes, der einem Unfallopfer helfend zur Seite springt, wird nicht bestraft! In einem neuen Urteil hat das Oberlandgericht (OLG) München entschieden,
dass ein Erste Hilfe leistender Arzt in der Haftung privilegiert ist und dass die Grundsätze über die Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern keine Anwendung finden sollen (AZ: 1 U 4142/05, ... (weiter lesen unter) ... http://www.dov-online.de/online_magazin ... cle_id=125
Entscheidung des Oberlandgerichts München zur Haftung eines Arztes bei der Durchführung von Maßnahmen der Ersten Hilfe
Die Courage eines Arztes, der einem Unfallopfer helfend zur Seite springt, wird nicht bestraft! In einem neuen Urteil hat das Oberlandgericht (OLG) München entschieden,
dass ein Erste Hilfe leistender Arzt in der Haftung privilegiert ist und dass die Grundsätze über die Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern keine Anwendung finden sollen (AZ: 1 U 4142/05, ... (weiter lesen unter) ... http://www.dov-online.de/online_magazin ... cle_id=125