Arzthaftung: Nicht zum Screening geraten? Schadenersatz fällig!
Ein Gynäkologe muss Schadenersatz an eine Patientin zahlen, weil er ihr zu spät zu einem Mammografie-Screening
geraten hat. Das hat ein Oberlandesgericht entschieden. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=845 ... ung&n=2966
OLG Hamm - Az.: 3 U 57/13
Arzthaftung: Nicht zum Screening geraten? ...
Moderator: WernerSchell