Klinik muss Schmerzensgeld zahlen Tuch im Bauch vergessen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Presse
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Klinik muss Schmerzensgeld zahlen Tuch im Bauch vergessen

Beitrag von Presse » 24.08.2013, 07:34

Klinik muss Schmerzensgeld zahlen Tuch im Bauch vergessen
Nach einer Krebsoperation haben Ärzte bei einer Patientin ein Tuch im Bauch vergessen. Die Münchnerin klagte. Nun ist das Krankenhaus Großhadern vor dem Oberlandesgericht München vergleichsweise glimpflich davon gekommen.
Von Ekkehard Müller-Jentsch
Es gibt Fehler, die einem Operationsteam einfach nicht unterlaufen dürfen - aber trotzdem passieren. So wie im Fall einer damals 52-jährigen Münchnerin, bei der Ärzte im Krankenhaus Großhadern nach einer extrem schweren Krebsoperation ein Tuch im Bauch vergessen hatten. Trotzdem ist das Uni-Klinikum bei einem Schmerzensgeldprozess vor dem Oberlandesgericht München vergleichsweise glimpflich davon gekommen.
... (weiter lesen) .... http://www.sueddeutsche.de/muenchen/kli ... -1.1753320

Az.: 1 U 3971/12

Cherié1956
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Beitrag von Cherié1956 » 28.08.2013, 09:49

Das ist ja furchtbar. Ich würde in Berufung gehen! Man vertraut diesen Menschen sein Leben an und dann wird gepfuscht. Obwohl dies kein Einzelfall ist, ist es immer wieder erschreckend.

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