Der Tod gehört zum Leben!

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Lutz Barth
phpBB God
Beiträge: 1148
Registriert: 26.12.2007, 10:05
Kontaktdaten:

Der Tod gehört zum Leben!

Beitrag von Lutz Barth » 02.02.2013, 19:05

Der Tod gehört zum Leben!

Der Palliativmediziner Chr. Student steht im Sterbehilfediskurs (neben und mit Thomas Klie) für einen höchst konservativen und restriktiven "Kurs", welcher mit einer rechtsethisch ausgwogenen Position kaum vertretbar ist.

Nicht selten gewinnt man/frau den Eindruck, als werde um der Palliativmedizin willen das "Leiden" über Gebühr verklärt, ohne hierbei hinreichend das Selbstbestimmungsrecht der Sterbenden und Schwersterkrankten zu respektieren.

Klie, Student und viele Thanatoexperten geben vor, für andere Personen ein verbindliches‚wissenschaftlich gestütztes’ Menschenbild und eine universale Moral bzw. Ethik herstellen zu können. Offensichtlich soll die Selbstbestimmung im sakralen Bereich der Sterbeplantagen beschnitten werden, der ökonomisch, administrativ und technisch klassenspezifisch geregelt ist und von Experten- und Funktionärs(halb)göttern ideologisch betreut wird., so die zutreffende Einschätzung v. Klaus Feldmann (vgl. dazu Feldmann, Sterben, Sterbehilfe, Töten, Suizid. Bausteine für eine kritische Thanatologie und für eine Kultivierungstheorie. Hannover 2013, S. 213 >>> http://www.feldmann-k.de/tl_files/kfeld ... suizid.pdf <<<).

Dem kann nur beigepflichtet werden!

Die gebetsmühlenartig vorgetragenen Sonntagsreden sind denn auch wenig aufschlussreich und lassen allenfalls einen nachhaltigen Missionierungseifer erkennen.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

Antworten