Arzt haftet für die Fehler anderer

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Arzt haftet für die Fehler anderer

Beitrag von Presse » 14.06.2012, 06:52

Ärzte Zeitung, 13.06.2012
Urteil: Arzt haftet für die Fehler anderer

Ein Arzt muss für die Folgen einer Op haften, an der er gar nicht teilgenommen hat. Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs - Az.: VI ZR 157/11 - scheint aber nur auf den ersten Blick kurios.

KARLSRUHE (mwo). Wird wegen eines ärztlichen Fehlers eine weitere Operation erforderlich, dann haften Arzt und Klinik des ersten Eingriffs auch für Komplikationen beim Zweiteingriff.
.... mehr http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... Management

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