CSU: Strengere Regeln für Sterbehilfe
dpa, 06. März 2012
München -Beihilfe zur Selbsttötung sollte nach Ansicht von Bayerns Justizministerin Beate Mark (CSU) grundsätzlich und nicht nur bei geschäftlichem Hintergrund verboten werden. Es reiche nicht aus, nur die gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen .... (mehr unter)
http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichte ... terbehilfe
Strengere Regeln für Sterbehilfe
Moderator: WernerSchell
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Sterbehilfe - Schmerzlinderung verstärken
Sterbehilfe darf nicht zu einer gewerbsmäßigen Tätigkeit werden. Insoweit sind politische Statements sicherlich nützlich.
Allerdings müssen wir darüber nachdenken, ob wir in ausweglosen Situationen sterbenskranken Menschen das Sterben (noch) besser erleichtern können.
Palliativversorgung ist zwar schon vielerorts angeboten, aber die Schmerzen können z.B. nicht immer auf ein erträgliches Maß zurückgeführt werden.
Das ist Fakt und muss bei einer Sterbehilfediskussion bedacht werden.
G.M.
Allerdings müssen wir darüber nachdenken, ob wir in ausweglosen Situationen sterbenskranken Menschen das Sterben (noch) besser erleichtern können.
Palliativversorgung ist zwar schon vielerorts angeboten, aber die Schmerzen können z.B. nicht immer auf ein erträgliches Maß zurückgeführt werden.
Das ist Fakt und muss bei einer Sterbehilfediskussion bedacht werden.
G.M.
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Organisierte Sterbehilfe verbieten
Montgomery: „Jede Form der organisierten Sterbehilfe verbieten“
Berlin, 08.03.2012 – „Die Angst der Menschen vor Krankheit und Schmerzen darf von sogenannten Sterbehilfevereinen nicht weiter für deren Geschäftemacherei ausgenutzt werden. Bei diesen Organisationen stehen nicht Beratungsangebote über lebensbejahende Perspektiven im Vordergrund, sondern allein die rasche Abwicklung des Selbsttötungsentschlusses. Deshalb ist es richtig, dass die Koalition die gewerbsmäßige Vermittlung von Sterbehilfe unter Strafe stellen will. Wenn wir aber verhindern wollen, dass solche Organisationen unter anderem Rechtsstatus weiter ihren Geschäften nachgehen, muss jede Form der organisierten Sterbehilfe in Deutschland verboten werden“, forderte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery.
Union und FDP hatten am vergangenen Wochenende im Koalitionsausschuss beschlossen, dass Geschäfte mit der Sterbehilfe verboten werden sollen. Dazu soll ein neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen werden, der die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt.
Montgomery forderte, alle Mittel auszuschöpfen, um die Etablierung solcher Organisationen in Deutschland zu verhindern. „In der Praxis lassen sich diese Organisationen leicht zu vermeintlich altruistisch handelnden Vereinen oder Stiftungen umfirmieren. Deshalb muss der Gesetzgeber allen Facetten der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung einen strafrechtlichen Riegel vorschieben, also auch den Organisationen, bei denen rechtlich keine Gewinnerzielungsabsicht nachweisbar ist.“ Der BÄK-Präsident bekräftigte in diesem Zusammenhang seine strikt ablehnende Haltung gegenüber der aktiven Sterbehilfe: „Für uns Ärzte gilt die Maxime: Der Patient hat das Recht auf einen würdigen Tod, aber er hat keinen Anspruch darauf, getötet zu werden.“
Quelle: Pressemitteilung vom 08.03.2012
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
http://www.baek.de
Berlin, 08.03.2012 – „Die Angst der Menschen vor Krankheit und Schmerzen darf von sogenannten Sterbehilfevereinen nicht weiter für deren Geschäftemacherei ausgenutzt werden. Bei diesen Organisationen stehen nicht Beratungsangebote über lebensbejahende Perspektiven im Vordergrund, sondern allein die rasche Abwicklung des Selbsttötungsentschlusses. Deshalb ist es richtig, dass die Koalition die gewerbsmäßige Vermittlung von Sterbehilfe unter Strafe stellen will. Wenn wir aber verhindern wollen, dass solche Organisationen unter anderem Rechtsstatus weiter ihren Geschäften nachgehen, muss jede Form der organisierten Sterbehilfe in Deutschland verboten werden“, forderte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery.
Union und FDP hatten am vergangenen Wochenende im Koalitionsausschuss beschlossen, dass Geschäfte mit der Sterbehilfe verboten werden sollen. Dazu soll ein neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen werden, der die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt.
Montgomery forderte, alle Mittel auszuschöpfen, um die Etablierung solcher Organisationen in Deutschland zu verhindern. „In der Praxis lassen sich diese Organisationen leicht zu vermeintlich altruistisch handelnden Vereinen oder Stiftungen umfirmieren. Deshalb muss der Gesetzgeber allen Facetten der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung einen strafrechtlichen Riegel vorschieben, also auch den Organisationen, bei denen rechtlich keine Gewinnerzielungsabsicht nachweisbar ist.“ Der BÄK-Präsident bekräftigte in diesem Zusammenhang seine strikt ablehnende Haltung gegenüber der aktiven Sterbehilfe: „Für uns Ärzte gilt die Maxime: Der Patient hat das Recht auf einen würdigen Tod, aber er hat keinen Anspruch darauf, getötet zu werden.“
Quelle: Pressemitteilung vom 08.03.2012
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
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Fax. 030-400456707
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Nur gewerbsmäßige Sterbehilfeberatung verbieten
KAUCH: Nur gewerbsmäßige Sterbehilfeberatung verbieten
BERLIN. Zu den Forderungen des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU) und der Bundesärztekammer, nicht nur die gewerbsmäßige, sondern auch die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung zu verbieten, erklärt der Experte der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin Michael KAUCH:
Die Koalition von Union und FDP hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Das setzen wir auf Beschluss des Koalitionsausschusses jetzt um – nicht mehr und nicht weniger.
Das Abstellen auf das Merkmal "geschäftsmäßig" würde bedeuten, dass unentgeltliche, aber regelmäßig wiederholte Beratungen zum Themenkomplex Sterbehilfe strafbar werden würden. Damit würde jede offene Beratung von Patienten zu Fragen des Lebensendes bei schwersten Krankheiten gefährdet.
Eine solche Strafandrohung wäre zudem unverhältnismäßig, da die Selbsttötung straffrei ist. Die Beihilfe zu straffreien Handlungen unter Strafe zu stellen, bedarf einer sehr guten Begründung. Wir wollen das Geldverdienen mit dem Tod verhindern - nur das legitimiert die Gesetzesänderung. Deshalb muss man an der "gewerbsmäßigen" Beihilfe ansetzen.
Quelle: Pressemitteilung vom 09.03.2012
Beatrix Brodkorb
Pressesprecherin und Leiterin der Pressestelle
der FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-52388
Fax: 030/227-56778
Bundestagsbüro Michael Kauch michael.kauch@bundestag.de
BERLIN. Zu den Forderungen des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU) und der Bundesärztekammer, nicht nur die gewerbsmäßige, sondern auch die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung zu verbieten, erklärt der Experte der FDP-Bundestagsfraktion für Palliativmedizin Michael KAUCH:
Die Koalition von Union und FDP hat im Koalitionsvertrag vereinbart, die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe zu stellen. Das setzen wir auf Beschluss des Koalitionsausschusses jetzt um – nicht mehr und nicht weniger.
Das Abstellen auf das Merkmal "geschäftsmäßig" würde bedeuten, dass unentgeltliche, aber regelmäßig wiederholte Beratungen zum Themenkomplex Sterbehilfe strafbar werden würden. Damit würde jede offene Beratung von Patienten zu Fragen des Lebensendes bei schwersten Krankheiten gefährdet.
Eine solche Strafandrohung wäre zudem unverhältnismäßig, da die Selbsttötung straffrei ist. Die Beihilfe zu straffreien Handlungen unter Strafe zu stellen, bedarf einer sehr guten Begründung. Wir wollen das Geldverdienen mit dem Tod verhindern - nur das legitimiert die Gesetzesänderung. Deshalb muss man an der "gewerbsmäßigen" Beihilfe ansetzen.
Quelle: Pressemitteilung vom 09.03.2012
Beatrix Brodkorb
Pressesprecherin und Leiterin der Pressestelle
der FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
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Fax: 030/227-56778
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