Hausarzt bleibt Hausarzt - auch als Vertretung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Hausarzt bleibt Hausarzt - auch als Vertretung

Beitrag von Presse » 03.01.2012, 18:19

BSG: Hausarzt bleibt Hausarzt - auch als Vertretung

Wenn ein Hausarzt und ein Internist eine Gemeinschaftspraxis bilden, dürfen sie sich gegenseitig vertreten. Abrechnen dürfen sie aber nur, was auf ihr Fachgebiet zutrifft. So hat es jetzt das Bundessozialgericht bestätigt: Hausarzt bleibt Hausarzt. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=800092

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