Risikoaufklärung bei Blutentnahme? Nein, sagt ein Gericht

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Risikoaufklärung bei Blutentnahme? Nein, sagt ein Gericht

Beitrag von Presse » 17.08.2011, 09:11

Ärzte Zeitung, 17.08.2011

Risikoaufklärung bei Blutentnahme? Nein, sagt ein Gericht

Wie weit geht die ärztliche Aufklärungspflicht? Ein Landgericht hat Ärzte kürzlich entlastet - und nennt die Spielregeln. Bei der medizinisch indizierten Blutentnahme jedenfalls entfällt, bis auf wenige Ausnahmen, die Pflicht.

Von Ingo Pflugmacher
...
Besonders deutlich wird dies in einem aktuellen Urteil des Landgerichts Heidelberg ( Az.:4 O 95/08 ). Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob bei einer medizinisch indizierten Blutentnahme aus der Vene an der Innenseite des rechten Handgelenks über das Risiko einer Nervenschädigung aufzuklären ist . http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... t-auf.html

Weiter lesen unter
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=665940

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