Ärzte Zeitung, 17.08.2011
Risikoaufklärung bei Blutentnahme? Nein, sagt ein Gericht
Wie weit geht die ärztliche Aufklärungspflicht? Ein Landgericht hat Ärzte kürzlich entlastet - und nennt die Spielregeln. Bei der medizinisch indizierten Blutentnahme jedenfalls entfällt, bis auf wenige Ausnahmen, die Pflicht.
Von Ingo Pflugmacher
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Besonders deutlich wird dies in einem aktuellen Urteil des Landgerichts Heidelberg ( Az.:4 O 95/08 ). Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob bei einer medizinisch indizierten Blutentnahme aus der Vene an der Innenseite des rechten Handgelenks über das Risiko einer Nervenschädigung aufzuklären ist . http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... t-auf.html
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http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=665940
Risikoaufklärung bei Blutentnahme? Nein, sagt ein Gericht
Moderator: WernerSchell