Präimplantations­diagnostik

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Präimplantations­diagnostik

Beitrag von Presse » 15.04.2011, 06:40

Abtreibungen erlauben, aber PID verbieten: "Das ist ein Widerspruch"

Mit der Debatte des Bundestags hat das Ringen über einen Umgang mit der Präimplantations­diagnostik begonnen. Die Gentests sollen streng begrenzt oder aber verboten werden. Der Medizinethiker Professor Jan P. Beckmann spricht sich für konsistente Regelungen in allen Bereichen der Reproduktionsmedizin aus. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=650 ... hik&n=1033

Rauel Kombüchen
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Präimplantations­diagnostik

Beitrag von Rauel Kombüchen » 15.04.2011, 06:45

Der Bundestag diskutierte gestern sehr sachlich über die Präimplantations­diagnostik. So wünschen sich die BürgerInnen mehr Debatten.
Die o.a. Ausführungen von Prof. Beckmann halte ich in der Grundaussage für richtig: Wer die Tötung von menschlichem Leben in der Schwangerschaft zulässt, darf sich der Präimplantations­diagnostik nicht verweigern.

Rauel K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!

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Präimplantationsdiagnostik (PID) gesetzlich verbieten

Beitrag von Presse » 15.05.2011, 07:03

Der Würde des Menschen verpflichtet – Präimplantationsdiagnostik (PID) gesetzlich verbieten

In der Debatte um die Präimplantationsdiagnostik spreche ich mich nach intensiver Abwägung gegen die Zulassung der PID aus, auch wenn ich sehe, dass damit ca. 200 bis 250 Paaren in Deutschland mit einer genetischen Veranlagung zu schwerwiegenden vererblichen Krankheiten eine Methode vorenthalten bleibt, vor einer Implantation diese Erkrankung für den Embryonen auszuschließen.

[Stellungnahme und Argumente lesen]
http://www.klein-schmeink.de/news-einze ... 9f997b603e

Quelle: Mitteilung vom 10.05.2011
Maria Klein-Schmeink, MdB
Berliner Büro
Platz der Republik | 111011 Berlin
Telefon: 030 / 227 - 72307 | Fax: 030 / 227 - 76307
Wahlkreisbüro in Münster
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Gentests an Embryonen in Deutschland künftig zugelassen

Beitrag von Presse » 07.07.2011, 15:56

Gentests an Embryonen in Deutschland künftig zugelassen

Gentests an Embryonen sind künftig in Deutschland unter bestimmten Auflagen zugelassen. Der Bundestag stimmte dem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf der Befürworter der sogenannten Präimplantationsdiagnostik ( PID ) zu. Der Gesetzentwurf wurde mit 326 Ja-Stimmen verabschiedet. Dagegen stimmten 260 Abgeordnete. Es gab acht Enthaltungen.

» Bundestag lässt Gentests am Embryo zu
https://listserver.mdr.de/melin/j_ext.j ... ID100.html

Bundestag stimmt für PID in Ausnahmefällen
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist künftig in Deutschland zugelassen - mit Einschränkungen. Das hat der Bundestag nach einer hitzigen und emotionalen Debatte beschlossen. mehr »
http://www.aerztezeitung.de/nl/?sid=662 ... hik&n=1211
Zuletzt geändert von Presse am 07.07.2011, 16:06, insgesamt 1-mal geändert.

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PID-Gesetz geht zu weit

Beitrag von Presse » 07.07.2011, 15:58

EKD kritisiert PID-Gesetz als "zu weit gehend"/ Schneider: "Diskussion fachkundig und mit großem Ernst"

Hannover (ots) - Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, hat anlässlich der Entscheidung des deutschen Bundestages zur Präimplantationsdiagnostik (PID) positiv gewürdigt, dass nun Rechtssicherheit herrsche. Es sei ihm aber wichtig festzustellen, dass Fortpflanzungsmedizin in Deutschland mit großem Verantwortungsbewusstsein betrieben und in Anspruch genommen werde. "Ich möchte Medizinerinnen und Medizinern sowie den Paaren nicht mit einem grundsätzlichen Misstrauen gegenübertreten".

Allerdings hält Schneider die Freigabe der PID in dem heute verabschiedeten Gesetz für "zu weit gehend" und verweißt auf die Erklärung des Rates der EKD vom 15. Februar 2011. Er hätte eine Zulassung der PID nur für den Ausnahmefall einer mit großer Wahrscheinlichkeit drohenden Tot- oder Fehlgeburt persönlich vorgezogen, sagte Schneider heute in Düsseldorf.

Ausdrücklich aber würdigte der Ratsvorsitzende den Entscheidungsprozess der Politikerinnen und Politiker. "Sie haben sich Zeit gelassen, mit großem Ernst gedacht und diskutiert und, wie es dieser Sache angemessen ist, fraktionsübergreifend der persönlichen Entscheidung Raum gegeben", sagte Schneider

http://www.ekd.de/presse/pm40_2011_verbot_pid.html http://www.ekd.de/download/pm40_2011_stellungnahme.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 7. Juli 2011
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick
Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de

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Statement zur begrenzten Zulassung der PID

Beitrag von Presse » 07.07.2011, 16:00

Statement von Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, zur heutigen Entscheidung des Bundestags für die begrenzte Zulassung der PID

Der Bundestag hat eine Entscheidung für die begrenzte Zulassung der PID getroffen. Wir Ärzte werden Verantwortung übernehmen, dass dieses Verfahren unter kontrollierten Bedingungen und nur bei vorheriger fachkundiger Beratung angewendet wird. Wir wollen auf keinen Fall, dass die PID ein Routineverfahren der In-vitro-Fertilisation wird. Sie muss auf wenige und ganz bestimmte Indikationen begrenzt werden. Keine Indikationen für die PID dürfen Geschlechtsbestimmungen ohne Krankheitsbezug, Alter der Eltern oder Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Allgemeinen sein. Mit uns wird es kein Designerbaby geben und auch kein sogenanntes Retterbaby, das nur einem erkrankten Kind als Ersatzteillager dienen soll. Wir sind auch gegen einen Katalog bestimmter Krankheiten. Vielmehr sollten den Kommissionen bei den Ärztekammern, besetzt mit Ärzten, Psychologen, Theologen, Ethikern und Juristen, die einzelnen Behandlungsfälle in anonymisierter Form vorab zur Beurteilung vorgelegt werden. Wir Ärzte werden dafür sorgen, dass die betroffenen Paare eine gute psycho-soziale Betreuung und Beratung bekommen.

Quelle: Pressemitteilung vom 07.07.2011
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 / 4004 56 700
Fax: 030 / 4004 56 707

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PID-Gesetz geht zu weit

Beitrag von Presse » 07.07.2011, 16:03

Diakonie-Präsident Stockmeier: PID-Gesetz geht zu weit

Berlin, 07. Juli 2011 Der Präsident des Diakonischen Werkes der EKD,
Oberkirchenrat Johannes Stockmeier, hält die Freigabe der
Präimplantationsdiagnostik (PID) durch den Gesetzgeber für "zu weit gehend".
"Leben ist nicht immer durchgängig planbar", sagt Stockmeier anlässlich der
Entscheidung des Bundestages, dass die PID unter Auflagen angewendet werden
darf. Mit der jetzt getroffenen Entscheidung bestehe eine erhebliche Gefahr,
dass die Anwendung der PID immer weiter ausgeweitet werde. Die Rechtssicherheit,
die als solche zu begrüßen sei, wird durch die Schwierigkeit erkauft, die
Grenzen der Auflagen zu bestimmen.

"Als Diakonie sehen wir sehr wohl die Not der betroffenen Paare, die die
Fortpflanzungsmedizin in Anspruch nehmen wollen, um ein gesundes Kind zur Welt
zu bringen. Dennoch darf dieses Instrument nicht dafür missbraucht werden,
Embryonen mit schweren Behinderungen generell als lebensunfähig oder nicht
lebenswert zu identifizieren. Ich hoffe, dass die Fortpflanzungsmedizin
weiterhin mit großem Respekt betrieben und genutzt wird", betont der Diakonie-
Präsident.

Die Anwendung der PID erhöht nach Ansicht der Diakonie die Verantwortung der
Fortpflanzungsmedizin deutlich. Die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber
Menschen mit Behinderung dürfe nicht durch die Möglichkeit, eine PID
einzusetzen, sinken. Die Diakonie werde sich gegen solche Tendenzen wehren,
betont Stockmeier.

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
******************************
Quelle: Pressemitteilung vom 07.07.2011
Ute Burbach-Tasso, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
Telefon +49 30 83001-130 | Fax +49 30 83001-135
E-Mail: pressestelle@diakonie.de
Diakonisches Werk der EKD e.V.
Reichensteiner Weg 24 | 14195 Berlin | Telefon +49 30 83001-0 | Fax +49 30 83001-
222
diakonie@diakonie.de | htp://www.diakonie.de

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Beitrag von Lutz Barth » 08.07.2011, 07:07

PID hat auch in Deutschland Zukunft - aber welche?

v. Oliver Tolmein

Quelle: F.A.Z net v. 08.07.11 >>> http://faz-community.faz.net/blogs/biop ... vativ.aspx <<< (html)

Kurze Anmerkung (L. Barth, 08.07.11):

Ohne Frage wird die PID (wie im Übrigen auch bei der Sterbehilfe) weiter kritisch zu begleiten sein, wenngleich auch hier gilt: Abusus non tollit usum!

Die Abgeordneten haben ihre Gewissensentscheidung getroffen und ob sie diese an dem Mainstream ausgerichtet haben, würde ich doch im Gegensatz zu O. Tolmein eher bezweifeln wollen. Indes fällt auf, dass auch O. Tolmein gegenüber des Volkes Meinung kritisch eingestellt ist, denn wie sonst ließe sich erklären, dass er, mit meinem Worten gewendet, den Abgeordneten eher die Pflicht abgerungen hätte, ggf. die Bürgerinnen und Bürger zu in ihrem Meinungsbild zu beeinflussen. Besonders nachdenklich muss dies stimmen, weil O. Tolmein sich veranlasst sieht, an die Debatte um das Patientenverfügungsgesetz zu erinnern. Mit Verlaub – hier ist mehr Toleranz einzufordern, denn auch die Abgeordneten sind ebenso wenig wie die Ärztefunktionäre oder Oberethiker gleichsam die ethischen Oberlehrer des gesamten Staatsvolkes.

Aber immerhin: Sofern über die PID hinaus sich der parlamentarische Gesetzgeber nun noch des Verbots der gewerbsmäßigen Sterbehilfe annehmen sollte und bei dieser Gelegenheit auch die ärztliche Suizidassistenz zu regeln beabsichtigt, dürfte das „Abstimmungsergebnis“ scheinbar auf der Hand liegen, denn auch in diesem Punkt ist des Volkes Meinung hinreichend bestimmt! Nur in Parenthese angemerkt: Des Volkes Meinung zeugt von einer erstaunlichen Rechtsintuition für das verfassungsrechtlich Gebotene!

Von daher macht es Sinn, dass der Gesetzgeber sich endlich auch der Problematik der Suizidbeihilfe annimmt. Des Volkes Meinung ist hinreichend klar, während demgegenüber das "Ethikkartell" nach wie vor bemüht ist, uns ihre "Wertekultur" überzustülpen!

Der Leidende kann für sich selber entscheiden, pointiert ausgedrückt, "entsorgt zu werden", ohne dass er im Vorfeld mit seinem Sterbewunsch pathologisiert wird.

Es ist an der Zeit, neben der "Kirche" die "Ethik" im Dorf zu lassen, da dass Interesse an philosophischen Grundsatzdebatten nicht nur schwindet, sondern diese vor allem nicht zielführend für eine verfassungsrechtlich gebotene Regelung sind. Der Gesetzgeber wird dem schlechten Beispiel der Ärztefunktionäre aus guten Gründen nicht folgen können, sondern eher dazu angehalten sein, dem ethischen Neopaternalismus mit seinem unsäglichen Zwangsdiktaten ein Ende zu bereiten.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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Präimplantationsdiagnostik (PID)

Beitrag von Presse » 08.07.2011, 15:59

Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe zur Abstimmung des Deutschen Bundestages zur PID am 7.7. 2011

Der Deutsche Bundestag hat über die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) entschieden. Nach ausführlicher Debatte bekam der so genannte Flach-Entwurf eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Lesen Sie weiter:
http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/aus_ ... g_Juli.php

Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.,
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg,
Telefon 06421/491-0, Fax, -167,
E-Mail: bundesvereinigung@lebenshilfe.de

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