Betreuerbestellung bei erteilter Vorsorgevollmacht
a) Eine vom Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht hindert die Bestellung eines Betreuers nur, wenn gegen die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung keine Bedenken bestehen (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/ 10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 11).
b) Eine Vorsorgevollmacht steht der Anordnung der Betreuung auch dann nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte als zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen nicht tauglich erscheint, namentlich erhebliche Zweifel an seiner Redlichkeit im Raum stehen. In diesem Fall genügt die Einsetzung eines Kontrollbetreuers gemäß § 1896 Abs. 3 BGB regelmäßig nicht.
Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 13. 4. 2011 - XII ZB 584/ 10 -
LG Weiden i. d. OPf.
Quelle und weitere Informationen: Lexetius.com/2011,1885)
http://lexetius.com/2011,1885
Betreuerbestellung bei erteilter Vorsorgevollmacht
Moderator: WernerSchell
-
- Administrator
- Beiträge: 25257
- Registriert: 18.05.2003, 23:13