Patientenaufklärung erhöht Rechtssicherheit

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenaufklärung erhöht Rechtssicherheit

Beitrag von Presse » 07.12.2010, 08:03

Patientenaufklärung erhöht Rechtssicherheit für Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste

Eine umfassende, verständliche und vor allem nachvollziehbar dokumentierte Information des Bewohners erhöht die Rechtssicherheit in Schadensfällen. Diesen Expertenrat hat der Kölner Haftungsrechtler Prof. Dr. Volker Großkopf den Teilnehmern auf dem DAN produkte Pflegekongress in Berlin gegeben. Dabei bezog sich der Jurist auf Fälle, in denen auf einen ausdrücklichen Wunsch des Bewohners oder Klienten hin Maßnahmen unterlassen wurden und sich später ein gesundheitlicher Schaden ergab.

An konkreten Fallbeispielen illustrierte Prof. Großkopf den Pflegenden und Einrichtungsleitungen die Wichtigkeit einer Patientenaufklärung. "Nur wenn die Bewohnerin oder der Bewohner tatsächlich über die Folgen seiner Weigerung, beispielsweise ein Bettgitter anbringen zu lassen oder Hüftprotektoren zu tragen,im Bilde ist, kann seine Ablehnung als vollumfänglich zu beachtender Wille gewertet werden" so der Haftungsexperte von der Katholischen Hochschule NRW in Köln. Ist ein entsprechendes Informationsgespräch, in dem auch die möglichen gesundheitlichen Folgen dieser Weigerung anschaulich dargestellt wurden, jedoch in der Dokumentation verzeichnet, dann könne eine Einrichtung juristisch in diesem Punkt nicht belangt werden.

In einem Schadenersatzprozess spiele zudem der direkte Zusammenhang zwischen dem Verhalten der Einrichtung oder des Dienstes und dem eingetretenen gesundheitlichen Schaden, also beispielweise einem Dekubitalgeschwür oder einem Sturz, eine wichtige Rolle. "Ein Dekubitus allein ergibt noch keinen Behandlungsfehler", stellte Großkopf klar, wies aber eindringlich darauf hin, dass die Einrichtungen in Fragen der pflegerischen Versorgung den aktuellen Stand der Wissenschaft und Forschung zu beachten haben. Dieser werde beispielsweise in den Expertenstandards zum Ausdruck gebracht, so Großkopf.

Der DAN produkte Pflegekongress in Berlin beschäftigte sich wie bereits die Vorgängerveranstaltungen in mehreren deutschen Städten auch mit der Frage, wie angesichts eines dramatischen Fachkräftemangels die Versorgungsqualität in Einrichtungen und Diensten aufrechterhalten werden kann. Während der Auditor und Fachkrankenpfleger Carsten Jehle skizzierte, wie sich Prüfinstanzen und Expertengremien eine zeitgemäße Demenzversorgung vorstellen, diskutierte der Kölner Pflegewissenschaftler Prof. Dr. Michael Isfort mit den Kongressteilnehmern, welche aktuellen Herausforderungen dies auch im Umgang mit dem eigenen Personal mit sich bringe. Er sprach sich klar dafür aus, neben finanziellen Anreizen auch das Bedürfnis der Pflegenden nach Wertschätzung nicht aus den Augen zu verlieren. Thomas Dieckhoff vom ASB Bundesverband gab zusätzlich Hinweise zur erfolgreichen Gestaltung eines MDK-Besuchs.

Die Reihe der DAN produkte Pflegekongresse wird auch im kommenden Jahr fortgesetzt. Die Termine werden frühzeitig unter http://www.danprodukte.de bekannt gegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.12.2010
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