Unterbringung durch Betreuer?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gast

Unterbringung durch Betreuer?

Beitrag von Gast » 19.03.2004, 10:50

Hallo Experten!

Darf ein Betreuer bei entsprechender Gefahrenlage eine geschlossene Unterbringung anordnen und auch selbst durchsetzen? Immerhin geht es hier doch um Privatrecht.
Danke!

Ewald Stoffels

Berti
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Unterbringung durch Betreuer?

Beitrag von Berti » 22.03.2004, 11:30

Hallo Ewald,
bei Gefahr im Verzug ist der Rechtliche Betreuer befugt und ggf. verpflichtet, eine geschlossene Unterbringung des Betreuten anzuordnen (vgl. hierzu § 1906 BGB). Bei der Durchsetzung darf sich der Betreuer der Hilfe der Polizei bedienen. Insoweit gibt es zwei Möglichkeiten:
- Wenn die problematische Situation zugleich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beinhaltet, kann bzw. muss die Polizei zur Abwendung dieser Gefahr tätig werden (siehe die Landesunterbringungsgesetze; z.B. PsychKG NRW).
- Im Übrigen kann die Polizei auch zur Sicherung eines privaten Rechtes (hier: des Unterbringungsrechtes des Rechtlichen Betreuers) tätig werden, wenn gerichtlicher Rechtsschutz nicht rechtzeitig zu erreichen ist (insoweit wären die Polizeigesetze die Grundlage; z.B. Polizeigesetz des Landes NRW). Die Polizei entscheidet nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen, ob sie zum Schutz privater Rechte tätig wird.
Gruß Berti

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