Recht auf eine zweite Meinung - Rat erfragen

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Presse
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Recht auf eine zweite Meinung - Rat erfragen

Beitrag von Presse » 11.11.2010, 07:36

"Recht auf eine zweite Meinung"
Patienten sollten öfter die Möglichkeit nutzen, einen zweiten Arzt um Rat zu fragen


Baierbrunn (ots) - Die Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Therapie muss ein Patient immer selbst treffen. Aber liegt der behandelnde Arzt mit seinem Vorschlag wirklich richtig? Wer sich da nicht sicher ist, sollte sein "Recht auf eine zweite Meinung" wahrnehmen, rät Dr. Max Kaplan, als niedergelassener Arzt auch Vizepräsident der Bayrischen Landesärztekammer und Vorstandsmitglied in der Bundesärztekammer. "Im Sinne der Selbstbestimmung des Patienten ist das absolut wünschenswert. Es passt zu einem partnerschaftlichen Umgang zwischen Arzt und Patient", erklärt er im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". Der behandelnde Arzt könne sich durchaus auch einmal vor den Kopf gestoßen fühlen, wenn seine Empfehlung in Zweifel gezogen wird. Für Kaplan gehört der Umgang damit jedoch zum ärztlichen Berufsverständnis. Selbst wenn ein Patient mehrere Meinungen eingeholt hat und diese sich vielleicht sogar widersprechen, sollte der Hausarzt die verschiedenen Einschätzungen zusammentragen und dem Patienten helfen, sich eine Meinung zu bilden. Für bestimmte Operationen mit schwerwiegenden Konsequenzen ist die zweite Meinung sogar bereits gesetzlich vorgesehen. "Das ist schon im Sozialgesetzbuch festgehalten", so Kaplan, "im Moment wird aber noch über die Umsetzung diskutiert."

Ein interaktives Quiz zu Patientenrechten finden Sie http://www.senioren-ratgeber.de/Das-gro ... 27318.html

Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 11/2010 liegt in den meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung an Kunden abgegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.11.2010
Pressekontakt: Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
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Gaby Modig
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Zweite Meinung - Rat erfragen

Beitrag von Gaby Modig » 11.11.2010, 09:54

Presse hat geschrieben:"Recht auf eine zweite Meinung"
Patienten sollten öfter die Möglichkeit nutzen, einen zweiten Arzt um Rat zu fragen
....
Diesen Ratschlägen kann man nur zustimmen. Es ist ja nicht selten so, dass der zuerst in Anspruch genommene Arzt auch ein ökonomisches Interesse an der von ihm vorgeschlagenen Therapie hat (z.B. chirurgischer Eingriff). Daher ist die Meinung einer weiteren Person sicherlich als Korrektiv sinnvoll. Ggf. sollte man sich aber auch im Internet schlau machen oder zumindest dort soweit Erkundigungen einholen, dass man gezielt fragen kann, also ein kompetenter Gesprächspartner ist.

G.M.
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!

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