Suizidbehilfe in Deutschland ... straffrei

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Suizidbehilfe in Deutschland ... straffrei

Beitrag von Service » 09.11.2010, 14:45

Die WELT:
Suizidbehilfe in Deutschland ist und bleibt grundsätzlich straffrei

„Im Bundesrat ist abermals der Versuch gescheitert, Sterbehilfe-Vereine zu verbieten. … Somit bleibt es dabei, dass die Beihilfe zum Suizid – auch die organisierte – keine Straftat ist, da der Suizid selbst keine ist. Es ist nicht verboten, einem Sterbewilligen bei der Beschaffung und Einnahme tödlich wirkender Medikamente zu helfen.

… Nach den Grundsätzen der Bundesärztekammer (BÄK) ist Suizid-Beihilfe nicht mit dem Beruf des Arztes vereinbar. Indes werden diese Grundsätze in der BÄK derzeit heftig diskutiert. … zeigte sich BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe im Sommer bereit, die Regeln überarbeiten zu lassen. Dies auch deshalb, weil in Umfragen unter deutschen Ärzten bei etwa einem Drittel der Befragten die Bereitschaft zur Suizid-Beihilfe ermittelt wurde. …

… die offiziell erlaubte Schweizer Praxis – bei der in aller Regel nur aussichtslos Schwerstkranke Suizid-Beihilfe erhalten – (ähnelt insofern) der inoffiziellen in Deutschland: Man macht es für sich und fragt nicht nach dem Staat …“

Quelle: http://www.welt.de/deutschland/Unterstu ... -straffrei

(Anmerkung: Zur häuslichen Suizidhilfe sind - auch juristisch - Sorgfaltskriterien zu beachten, siehe humanes-sterben http://www.patientenverfuegung.de/humanes-sterben )

Allerdings werden Forderungen laut, Vereinen wie dem von Kusch die Gemeinnützigkeit zu entziehen:
Siehe: http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/K ... _verbieten

Quelle: Mitteilung vom 09.11.2010
http://www.patientenverfuegung.de

Lutz Barth
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Gemeinnützigkeit des Vereins

Beitrag von Lutz Barth » 09.11.2010, 16:54

"Allerdings werden Forderungen laut, Vereinen wie dem von Kusch die Gemeinnützigkeit zu entziehen"

Nun - dies setzt voraus, dass überhaupt eine Gemeinnützigkeit des Vereins vorliegt. Nach der Erklärung von R. Kusch ist dies nicht der Fall!
Vgl. dazu >>> http://www.sterbehilfedeutschland.de/ <<<
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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