Ist die Position der DGP zur ärztlichen Suizidbehilfe „gesellschaftlich tragfähig“?
Die Deutsche Gesellschaft für Palloativmedizin e.V. hat sich in seiner Stellungnahme zur Studie von Schildmann et al., Pall Med, 2010 wie folgt unter Ziff. 5 eingelassen:
„Das praktische Verhalten einzelner Ärzte kann nicht als Legitimation für eine Revision der ethischen Beurteilung von Tötung auf Verlangen oder assistiertem Suizid herangezogen werden. Die DGP steht für eine bestmögliche Verbesserung der Lebensqualität von schwerkranken und sterbenden Menschen. Dabei ist weder beabsichtigt den Tod zu beschleunigen noch ihn zu verzögern. Tötung auf Verlangen oder assistierter Suizid werden abgelehnt. Eine ethische Argumentation, die sich an der nicht ausreichend belegten Praxis Einzelner orientiert, ist gesellschaftlich nicht tragfähig und kann keine Basis für die Diskussion dieses sensiblen Themas sein.“ (vgl. dazu Stellungnahme der DGP >>> http://www.dgpalliativmedizin.de/images ... _et_al.pdf <<< pdf.)
Das Argument mag für sich zunächst schlüssig sein, wenngleich es hierauf in der Gänze nicht ankommen dürfte: Bei der Frage nach der der gesellschaftlichen Tragfähigkeit wird in erster Linie darauf abzustellen sein, wie die ärztliche Suizidbeihilfe aus der Sicht der einzelnen Gesellschaftsmitglieder beurteilt wird und in diesem Sinne kann kein Zweifel anhand mehrerer Umfragen darüber bestehen, dass jedenfalls ein Großteil der Bevölkerung für eine Liberalisierung der Sterbehilfe eintritt.
Von daher befindet sich die Praxis Einzelner wohl im besten Einvernehmen mit dem ethischen Grundverständnis eines Großteils der Bevölkerung und es ist daher die Gegenfrage zu stellen, ob eine ethische (und moralische!) Engführung der Debatte um die Liberalisierung der ärztliche Suizidhilfe (weitergehend der Legalisierung der Tötung auf Verlangen) eine tragfähige Basis ist.
Dies steht nachhaltig zu bezweifeln an und insofern vernehmen wir die Stimme der DGP als eine Stimme im Wertediskurs, die zwar gehört wird, aber letztlich dadurch von seiner Pflicht zur nachhaltigen Argumentationsführung nicht entbunden wird.
Lutz Barth
Zur Position der DGP i.S. Sterbehilfe
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