„Braucht das Land neue Ethiker?“

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Lutz Barth
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„Braucht das Land neue Ethiker?“

Beitrag von Lutz Barth » 08.11.2010, 09:02

Der moderne Gegenwartsethiker soll und darf nicht denken, was dem Leben abträglich erscheint; ob es ein Glück oder Unglück sei, ob es Wert habe oder nicht, dass geht ihn nur soweit an, als dass er sich in seinem Denken an die Pflichtethik der weisen Oberethiker gebunden fühlt und den Ärzten die ethische Unterweisung erteilt, sich ihrer Fürsorge für das Leben und der fundamentalen Bedeutung des christlichen Menschenbildes bewusst zu sein; anderenfalls würde der Gegenwartsethiker zum „gefährlichsten Mann im Staate“ werden und der Autonomie des Patienten einen Vorrang gegenüber einer rechten Tugendethik einräumen, den zu beanspruchen dieser nicht hat.

Lutz Barth (08.11.10)
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!

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