Umgang mit Verstorbenen (im Krankenhaus)

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Gast

Umgang mit Verstorbenen (im Krankenhaus)

Beitrag von Gast » 17.03.2004, 13:33

Hallo zusammen!

Gibt es Richtlinien oder Bestimmungen, in denen festgelegt ist, wie lange ein verstorbener Patient auf Station verbleiben muss? Es ist klar, dass ein Arzt den Tod feststellen muss (anhand der sicheren Todeszeichen). Eine "Faustregel", die ich mittlerweile in mehreren Einrichtungen gehört habe, ist ein Zeitraum von 2 Stunden, ehe der Verstorbene zur Prosektur gebracht werden darf.

Vielen Dank!

R.Koe
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Re: Umgang mit Verstorbenen (im Krankenhaus)

Beitrag von R.Koe » 18.03.2004, 02:55

Hallo ,

ich kannte bisher auch nur die Regel von´zwei Stunden , eine Neurologin sagte mir das man erst nach vier Stunden sicher den Tod feststellen kann .

Es waere schön wenn jemand mehr weiss.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Köppe
Reinhard.de@t-online.de

WernerSchell
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Umgang mit Verstorbenen (im Krankenhaus)

Beitrag von WernerSchell » 01.12.2013, 06:47

Sehr geehrter Fragesteller,

vorweg: Der Umgang mit Verstorbenen hat würdevoll zu erfolgen. Dies gebietet allein schon Art. 1 GG. Wie aber konkret mit Verstorbenen bis hin zur Bestattung umzugehen ist, regeln, die Landesbestattungsgesetze.
Musterhaft verweise ich auf das
--- Bestattungsgesetz - BestG NRW
aufzufinden in dieser Homepage unter http://www.wernerschell.de/Rechtsalmana ... /bestg.htm
Daraus geht nicht hervor, wie lange ein verstorbener Patient auf der Station bleiben kann / soll. Insoweit kann nach der Einzelsituation entschieden und vorgegangen werden. Auf jeden Fall muss eine ordnungsgemäße Leichenschau mit entsprechender Bescheinigung erfolgen. Siehe auch in diesem Forum die Texte unter
http://www.wernerschell.de/cgi-bin/foru ... 1059554155
Ist der Tod eines Patient vorschriftsgemäß festgestellt, ist ein weiterer (stundenweiser) Verbleib der Leiche auf der Station unserer Meinung nach nicht erforderlich. Wenn aber ein vorübergehender Verbleib der Leiche (von etwa zwei Stunden) auf der Station für sinnvoll erachtet wird, ist dies aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. Von hier aus kann im Übrigen angeraten werden, den (weiteren) Umgang mit einer Leiche schnellstmöglich mit den totensorgeberechtigten Angehörigen zu besprechen!

Mit freundlichen Grüßen
Team Werner Schell


Zuletzt als neu markiert von Anonymous am 01.12.2013, 06:47.
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