In einer Mailingliste ergab sich heute folgender Schriftwechsel. Er wird in anonymisierter Forum vorgestellt:
Herr .... schrieb:
....eine sehr dicke Betreute mit einem "Erisipel" (Hautentzündung) bekommt neben der Wundversorgung noch Stützstrümpfe und deren Wechsel vom Arzt verschrieben. Der Pflegedienst erbringt die Leistung und rechnet mit der AOK ab, diese bezahlt aber den Wechsel der Stützstrümpfe nicht, mit der Begründung, der MDK hätte vorgegeben, dass bei einem Erisipel keine Stützstrümpfe zu benutzen seien. Auf Nachfrage beim Pflegedienst erklärt dieser, der Arzt hätte unter Abwägung der Einzelrisiken entschieden, dass das gesundheitliche Risiko der Stützstrümpfe und Erisipel geringer sei, als das Risiko ohne Stützstrümpfe.
Frage: Lohnt hier ein Widerspruch? Steht die AOK sozusagen über dem Arzt? Oder muss die AOK einfach das bezahlen, was der Arzt verordnet?
Sehr geehrter Herr ....,
die Krankenkassen haben den Kassenärzten (vereinfacht gesagt) die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Versicherten übertragen. Daher entscheidet der behandelnde Arzt nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen vorrangig darüber, was im Einzelfall notwendig ist. Wenn die Krankenkasse dem, beraten durch den MDK, nicht folgen will, kann die Erhebung eines Widerspruchs bzw. Klage vor dem Sozialgericht geboten sein, zumal dann, wenn der behandelnde Arzt nach Kenntnis der MDK-Beurteilung an seiner Therapie klar festhält. Der MDK ist nur ein Gutachterdienst für die Krankenkassen, nicht mehr und nicht weniger. Die Krankenkassen folgen den Ratschlägen des MDK nach hiesigen Erkenntnissen dann gern, wenn sie darauf basierend Leistungen verweigern und damit Ausgaben vermeiden können.
Ich denke, dass es im Interesse Ihrer Betreuten liegt, die hier streitige Frage ggf. im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren klären zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
http://www.wernerschell.de
Stützstrümpfe bei Erisipel ? Methodenstreit
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