Behandlungsfehler - 350.000 Euro für Querschnittlähmung

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Behandlungsfehler - 350.000 Euro für Querschnittlähmung

Beitrag von Presse » 16.09.2010, 08:45

Ärztlicher Kunstfehler: Rollstuhlmädchen Zarina Z. von Münchner Kinderklinik voll entschädigt
350.000,00 Euro für Querschnittlähmung


Das Schicksal von Zarina Zemarai, 20, bewegte die Öffentlichkeit. In allen Medien wurde über den Kunstfehlerfall berichtet. Zarina, heute eine junge hübsche Studentin voller Lebensfreude, kämpft sich im Rollstuhl durch ihr Leben.

Sie könnte vollkommen gesund sein. Aber durch eine Verkettung von unglücklichen Umständen war bei ihr im April 2003 eine sich anbahnende Querschnittlähmung in der Kinderklinik der Ludwig-Maximilians-Universität in München, dem Dr.-von-Haunerschen-Kinderspital übersehen worden. Danach begann ein jahrelanger Kampf um ihr Recht. Ihre Rechtsanwälte, die Münchner Medizinrechtliche Sozietät Putz&Steldinger ging vor die Gutachtenstelle der Landesärztekammer und bekam Recht: Hätten die Ärzte früher operiert, könnte Zarina heute gesund sein.

Schließlich setzte sich der Direktor der Klinik, Prof. Dr. Dr. Dietrich Reinhardt, persönlich für die Entschädigung der kleinen, sympathischen Patientin ein. Ihr Schicksal machte ihn zutiefst betroffen, obwohl ihn selbst keinerlei Schuld traf - vorbildlich! „Nun hat sie ihr Recht bekommen und wird vollumfänglich entschädigt, ohne dass wir einen jahrelangen nervenaufreibenden Prozess führen mussten“, erklärt ihr Rechtsanwalt Wolfgang Putz, der an der selben Universität Vorlesungen über Medizinrecht hält. „Unsere Universitätskliniken sind sicher allerbeste Klasse, aber Fehler können überall einmal passieren. Vorbildlich ist, dass man hier einem jungen Menschen, der durch diesen Behandlungsfehler schon extrem geschädigt ist, wenigstens die Strapazen eines Prozesses durch einen außergerichtlichen Vergleich erspart hat“, betont der Medizinrechtler.

Nun bekam Zarina Zemarai 350.000,00 € und wird zusätzlich für allen weiteren Schaden in ihrem Leben entschädigt. So müssen z. B. Mehrkosten für behindertengerechte Umbauten an einem Auto oder in einer Wohnung oder Kosten für Hilfskräfte in Zukunft erstattet werden.

„Ich bin nicht mehr böse und sehr glücklich, dass ich jetzt abgesichert bin!“ meint die strahlende Frau dankbar, die zur Zeit in der Münchener Einrichtung „Pfennigparade“ lebt und studiert.

Auch die Kostenträger (Krankenkasse und Bezirk Oberbayern) haben wegen dieses Falles Forderungen in Millionenhöhe angemeldet, teilt die Medizinrechtliche Sozietät Putz & Steldinger mit.

Für weitere Informationen steht Rechtsanwalt Wolfgang Putz zur Verfügung

Quelle: Pressemitteilung vom 16.09.2010
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PUTZ & STELDINGER
Medizinrechtliche Sozietät
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Fax. 089/ 65 99 89
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