Tötungshelfer Kusch - neuerliche Aktivitäten
Moderator: WernerSchell
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Lutz Barth
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Diskussion ist erforderlich!
Allerdings bin ich der Meinung, dass wir nicht ständig die Diskussion um die aktive Sterbehilfe bemühen sollten. Wir sollten uns mehr darauf konzentrieren, die menschliche Zuwendung zu intensivieren und vor allem viel deutlicher als bisher noch die Hospiz- und Palliativarbeit zu fördern, auch finanziell, so Cicero.
Nun - dass die Palliative- und Hospizarbeit gefördert werden muss, steht außer Frage, auch wenn ich in letzter Zeit gelegentlich den Eindruck gewinne, dass hier ein "Klerikalisierungsprozess" stattfindet. Die Frage ist vielmehr die, ob zwischen der wünschenswerten Förderung der Hospiz- und Palliativarbeit und Sterbehilfe (freilich in eng begrenzten Fällen durch berufene Vertreter, namentlich der Ärzteschaft) ein Widerspruch besteht, der stets behauptet wird.
Dies ist m.E. nicht der Fall, da dem schwersterkrankten Patienten ein "Wahlrecht" dergestalt eingeräumt ist, dass er auch in der Gänze die palliativmedizinische Betreuung ablehnen und sich für einen "schnellen Tod" entscheiden kann.
In diesem Sinne geht es ausnahmslos um die grundrechtliche Stellung der schwersterkrankten Patienten, so dass nach hiesiger Auffassung die Débatte nach wie vor zu führen und zu intensivieren ist. Auch die Palliativmedizin stößt in ca. 3-5% der Fälle an ihre Grenzen und da halte ich es gerade unter verfassungsrechtlichen Gründen für angebracht, eine offene und ehrliche Diskussion zu führen, zumal anderenfalls der Patient zum "Objekt" eben der Palliativmedizin werden könnte - die denkbar schlechteste Alternative.
Und freilich werden wir die "Mahnungen" von Johannes im Hinterkopf behalten müssen, auch wenn ich diesbezüglich optimistisch bin; unser GG hat sich bewährt und ich bin der festen Überzeugung, dass schwersterkrankte Menschen nicht Opfer einer staatlich initiierten oder von gesellschaftlichen Gruppen geforderten "Tötungsmaschinerie" werden. Gegenüber solchen in der Tat unsäglichen Entwicklungen ist unsere Verfassung im wahrsten Sinne des Wortes verfassungsfest, wie sich unschwer aus Art. 1 GG ergibt, der mit einer ewigen Bestandsgarantie ausgestattet ist. En Zurück hinter diesen "Standard" gibt es nicht, mag auch die "Würde des Menschen" als Verfassungsbegriff durchaus interpretierbar sein.
Nun - dass die Palliative- und Hospizarbeit gefördert werden muss, steht außer Frage, auch wenn ich in letzter Zeit gelegentlich den Eindruck gewinne, dass hier ein "Klerikalisierungsprozess" stattfindet. Die Frage ist vielmehr die, ob zwischen der wünschenswerten Förderung der Hospiz- und Palliativarbeit und Sterbehilfe (freilich in eng begrenzten Fällen durch berufene Vertreter, namentlich der Ärzteschaft) ein Widerspruch besteht, der stets behauptet wird.
Dies ist m.E. nicht der Fall, da dem schwersterkrankten Patienten ein "Wahlrecht" dergestalt eingeräumt ist, dass er auch in der Gänze die palliativmedizinische Betreuung ablehnen und sich für einen "schnellen Tod" entscheiden kann.
In diesem Sinne geht es ausnahmslos um die grundrechtliche Stellung der schwersterkrankten Patienten, so dass nach hiesiger Auffassung die Débatte nach wie vor zu führen und zu intensivieren ist. Auch die Palliativmedizin stößt in ca. 3-5% der Fälle an ihre Grenzen und da halte ich es gerade unter verfassungsrechtlichen Gründen für angebracht, eine offene und ehrliche Diskussion zu führen, zumal anderenfalls der Patient zum "Objekt" eben der Palliativmedizin werden könnte - die denkbar schlechteste Alternative.
Und freilich werden wir die "Mahnungen" von Johannes im Hinterkopf behalten müssen, auch wenn ich diesbezüglich optimistisch bin; unser GG hat sich bewährt und ich bin der festen Überzeugung, dass schwersterkrankte Menschen nicht Opfer einer staatlich initiierten oder von gesellschaftlichen Gruppen geforderten "Tötungsmaschinerie" werden. Gegenüber solchen in der Tat unsäglichen Entwicklungen ist unsere Verfassung im wahrsten Sinne des Wortes verfassungsfest, wie sich unschwer aus Art. 1 GG ergibt, der mit einer ewigen Bestandsgarantie ausgestattet ist. En Zurück hinter diesen "Standard" gibt es nicht, mag auch die "Würde des Menschen" als Verfassungsbegriff durchaus interpretierbar sein.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Gegenüber solchen in der Tat unsäglichen Entwicklungen ist unsere Verfassung im wahrsten Sinne des Wortes verfassungsfest, wie sich unschwer aus Art. 1 GG ergibt, der mit einer ewigen Bestandsgarantie ausgestattet ist. En Zurück hinter diesen "Standard" gibt es nicht, mag auch die "Würde des Menschen" als Verfassungsbegriff durchaus interpretierbar sein.
Und genau auf diesem Wege folge ich Ihnen nicht, Herr Barth, da bereits - ich habe nicht damit befasst, DASS - zumindest aber weiß ich sicher in Erwägung gezogen wird, das Grundgesetz an verschiedenen Stellen zu ändern. Wer beginnt, an einer Stelle zu ändern, wird in der Folge immer weniger Probleme damit haben, weitergehende Änderungen vorzunehmen.
Bezeichnend für mich sind hier die Aussagen der Politiker wie: "Solange ich Justizministerin bin, wird es das nicht geben ...". Ein Deich bricht nicht plötzlich in seiner Gänze, immer ist es erst ein kleines Rinnsal. Sag niemals nie!
Und genau auf diesem Wege folge ich Ihnen nicht, Herr Barth, da bereits - ich habe nicht damit befasst, DASS - zumindest aber weiß ich sicher in Erwägung gezogen wird, das Grundgesetz an verschiedenen Stellen zu ändern. Wer beginnt, an einer Stelle zu ändern, wird in der Folge immer weniger Probleme damit haben, weitergehende Änderungen vorzunehmen.
Bezeichnend für mich sind hier die Aussagen der Politiker wie: "Solange ich Justizministerin bin, wird es das nicht geben ...". Ein Deich bricht nicht plötzlich in seiner Gänze, immer ist es erst ein kleines Rinnsal. Sag niemals nie!
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!
aktive Sterbehilfe wäre wohl ausnahmsweise zulässig
Vielleicht sollte ich mich noch einmal zu Wort melden und bekräftigen:
(1) Art. 2 GG garantiert das Recht auf Leben. Daran hat sich die staatliche Ordnung auszurichten. Zunächst gehört dazu, dass der Staat in jeder Hinsicht durch entsprechende Vorschriften, vornehmlich des Strafrechtes, zu gewährleisten hat, dass niemand das Leben anderer rechtswidrig antastet. Dazu gehört auch der § 216 StGB - Tötung auf Verlangen.
(2) Ich kann mir gut vorstellen, dass unter strengen, eng verfassten Ausnahmetatbeständen eine Rechtswidrigkeit des Handelns ausgeschlossen werden kann. Eine solche aktive Sterbehilfe wäre unter Notstandsbedingungen wohl auch verfassungsrechtlich zulässig.
Zu 2) Es ist unter führenden Verfassungsrechtlern überwiegende Meinung, dass strafrechtliche Korrekturen im Sinne einer eingeschränkten aktiven Sterbehilfe zulässig sind. Dazu bedarf es überhaupt keiner Verfassungsänderung. Solche Änderungsmöglichkeiten beinhaltet die grundgesetzliche Ordnung.
Eine andere Frage ist, ob es eine politische Mehrheit geben wird, die möglichen Veränderungen in Richtung Auflockerung der Schutzvorschriften zu beschließen. Dass sehe ich zur Zeit eher nicht. Daher laufen viele Diskussionen - jedenfalls vorerst - ins Leere.
Cicero
(1) Art. 2 GG garantiert das Recht auf Leben. Daran hat sich die staatliche Ordnung auszurichten. Zunächst gehört dazu, dass der Staat in jeder Hinsicht durch entsprechende Vorschriften, vornehmlich des Strafrechtes, zu gewährleisten hat, dass niemand das Leben anderer rechtswidrig antastet. Dazu gehört auch der § 216 StGB - Tötung auf Verlangen.
(2) Ich kann mir gut vorstellen, dass unter strengen, eng verfassten Ausnahmetatbeständen eine Rechtswidrigkeit des Handelns ausgeschlossen werden kann. Eine solche aktive Sterbehilfe wäre unter Notstandsbedingungen wohl auch verfassungsrechtlich zulässig.
Zu 2) Es ist unter führenden Verfassungsrechtlern überwiegende Meinung, dass strafrechtliche Korrekturen im Sinne einer eingeschränkten aktiven Sterbehilfe zulässig sind. Dazu bedarf es überhaupt keiner Verfassungsänderung. Solche Änderungsmöglichkeiten beinhaltet die grundgesetzliche Ordnung.
Eine andere Frage ist, ob es eine politische Mehrheit geben wird, die möglichen Veränderungen in Richtung Auflockerung der Schutzvorschriften zu beschließen. Dass sehe ich zur Zeit eher nicht. Daher laufen viele Diskussionen - jedenfalls vorerst - ins Leere.
Cicero
Politisch interessierter Pflegefan!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
Im Gleichklang: Frieden - Ausgleich - Demokratie - und: "Die Menschenwürde ist unantastbar"!
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Rüdiger Bastigkeit
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aktive Sterbehilfe wäre wohl ausnahmsweise zulässig
Hallo, dieser Rechtsmeinung kann ich mich gut anschließen.Cicero hat geschrieben: .... Es ist unter führenden Verfassungsrechtlern überwiegende Meinung, dass strafrechtliche Korrekturen im Sinne einer eingeschränkten aktiven Sterbehilfe zulässig sind. Dazu bedarf es überhaupt keiner Verfassungsänderung. Solche Änderungsmöglichkeiten beinhaltet die grundgesetzliche Ordnung.
Eine andere Frage ist, ob es eine politische Mehrheit geben wird, die möglichen Veränderungen in Richtung Auflockerung der Schutzvorschriften zu beschließen. Dass sehe ich zur Zeit eher nicht. Daher laufen viele Diskussionen - jedenfalls vorerst - ins Leere. ...
MfG Rüdiger B.
Pflegesystem verbessern - dringend!
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Lutz Barth
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Politische Mehrheit!?
Ob sich "politische Mehrheiten" finden lassen, ist eigentlich insofern von untergeordneter Bedeutung, weil der Staat gehalten ist, seinen Verpflichtungen aus dem Schutzauftrag zur Wahrung der Grundrechte nachzukommen und auch die Gewissensentscheidung der einzelnen Abgeordneten nicht daran hindert, eine liberale Regelung auf den Weg zu bringen.
Die Frage wäre vielmehr an die Ärztekammern zu richten, ob diese bereit wären, ihren ethischen Widerstand gegen eine Liberalisierung mit Blick auf die ärztliche Assistenz beim Suizd aufzugeben. Dass die Kirchen diesen Weg nicht mitgehen, dürfte auf der Hand liegen, ist aber letztlich auch von untergeordneter Bedeutung, da hier die zentralen Kirchendogmen dem Verfassungsrecht keine Grenzen setzen.
Die Frage wäre vielmehr an die Ärztekammern zu richten, ob diese bereit wären, ihren ethischen Widerstand gegen eine Liberalisierung mit Blick auf die ärztliche Assistenz beim Suizd aufzugeben. Dass die Kirchen diesen Weg nicht mitgehen, dürfte auf der Hand liegen, ist aber letztlich auch von untergeordneter Bedeutung, da hier die zentralen Kirchendogmen dem Verfassungsrecht keine Grenzen setzen.
Wir vertreten nicht immer die herrschende Lehre!
Palliatiamedizin & Hospizarbeit fördern
Hallo,Cicero hat geschrieben: .... Es ist unter führenden Verfassungsrechtlern überwiegende Meinung, dass strafrechtliche Korrekturen im Sinne einer eingeschränkten aktiven Sterbehilfe zulässig sind. Dazu bedarf es überhaupt keiner Verfassungsänderung. Solche Änderungsmöglichkeiten beinhaltet die grundgesetzliche Ordnung.
Eine andere Frage ist, ob es eine politische Mehrheit geben wird, die möglichen Veränderungen in Richtung Auflockerung der Schutzvorschriften zu beschließen. Dass sehe ich zur Zeit eher nicht. Daher laufen viele Diskussionen - jedenfalls vorerst - ins Leere. ....
dem stimme ich gerne zu. Die Ärzteschaft werden wir allerdings nicht zwingen können, bei geänderten Strafvorschriften an ausnahmsweise zulässigen Tötungen mitzuwirken. Sie dürfen sich auf ihre Gewissensfreiheit berufen. Wahrscheinlich würde der Gesetzgeber sogar, analog anderer Vorschriften, die Berufung auf das Gewissen als ausdrücklich zulässig bezeichnen.
Ich persönlich sehe auf absehbare Zeit keine Lösung in Sicht. Man kann zwar gleichwohl über das Thema diskutieren. Es wird uns aber nicht weiter bringen. Daher sollten wir uns auf die Verbesserungen in Palliativmedizin und Hospizbewegung zunächst einmal konzentrieren.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
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Lutz Barth
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Selbstbestimmung führt nicht zur Fremdbestimmung!
Dass eine Ärztin oder Arzt nicht zu Formen der "aktiven Sterbehilfe" gezwungen werden können, ist in Forschung und Lehre ganz überwiegend unbestritten.
Die Frage konzentriert sich zunächst darauf, ob die Ärzteschaft aus strafrechtlicher Perspektive aus ihrer Garantenstellung entlassen wird und ob eine gesetzliche Regelung hierzu wünschenswert ist.
Ungeachtet dessen wird dann in einem weiteren Schritt die Frage aufzuwerfen sein, ob die "Tatherrschaft" stets beim Patienten liegen muss (so wohl derzeit immer noch die h.L.); sollte hieran unverändert festgehalten werden, dann könnte das Selbstbestimmungsrecht bei einigen schwersterkrankten Patienten durchaus leer laufen.
In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass uns die Diskussion durchaus weiterbringen wird und zwar ungeachtet der Tatsache, dass selbstverständlich die Palliativmedizin und Hospizbewegung weiter ausgebaut gehört.
Wir sollten Obacht geben, dass dieses Argument vom notwendigen Ausbau der Palliativmedizin nicht dazu führt, dass immerhin bei 3-5% der schwersterkrankten Patienten ihr Selbstbestimmungsrecht nicht zum Tragen kommt, wenn und soweit in der Liberalisierung der Sterbehilfe gleichsam ein "Widerspruch" zur Palliativmedizin und Hospizkultur behauptet wird, der allerdings nicht (!) besteht!
So gesehen wird der schwersterkrankte Patient mit seinem Sterbewunsch instrumentalisiert und zwar im Sinne eines weiteren Ausbaus eben der Palliativmedizin, so dass der Patient letztlich verobjektiviert wird. Anderenorts habe ich bereits den Nachweis geführt, dass hier einige Ethiker den Kern des Selbstbestimmungsrechts "uminterpretieren" und nicht selten zum Ergebnis gelangen, dass dann der Patient ein "egozentrischer Individualist" sei. Eine unglaublicher Vorwurf, der durch Nichts zu rechtfertigen ist - außer vielleicht dem Umstand, dass hier eine Geistes- und Werthaltung an den Tag gelegt wird, die eher unter dem Aspekt der Gesinnungsethik zu thematisieren wäre.
Die Frage konzentriert sich zunächst darauf, ob die Ärzteschaft aus strafrechtlicher Perspektive aus ihrer Garantenstellung entlassen wird und ob eine gesetzliche Regelung hierzu wünschenswert ist.
Ungeachtet dessen wird dann in einem weiteren Schritt die Frage aufzuwerfen sein, ob die "Tatherrschaft" stets beim Patienten liegen muss (so wohl derzeit immer noch die h.L.); sollte hieran unverändert festgehalten werden, dann könnte das Selbstbestimmungsrecht bei einigen schwersterkrankten Patienten durchaus leer laufen.
In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass uns die Diskussion durchaus weiterbringen wird und zwar ungeachtet der Tatsache, dass selbstverständlich die Palliativmedizin und Hospizbewegung weiter ausgebaut gehört.
Wir sollten Obacht geben, dass dieses Argument vom notwendigen Ausbau der Palliativmedizin nicht dazu führt, dass immerhin bei 3-5% der schwersterkrankten Patienten ihr Selbstbestimmungsrecht nicht zum Tragen kommt, wenn und soweit in der Liberalisierung der Sterbehilfe gleichsam ein "Widerspruch" zur Palliativmedizin und Hospizkultur behauptet wird, der allerdings nicht (!) besteht!
So gesehen wird der schwersterkrankte Patient mit seinem Sterbewunsch instrumentalisiert und zwar im Sinne eines weiteren Ausbaus eben der Palliativmedizin, so dass der Patient letztlich verobjektiviert wird. Anderenorts habe ich bereits den Nachweis geführt, dass hier einige Ethiker den Kern des Selbstbestimmungsrechts "uminterpretieren" und nicht selten zum Ergebnis gelangen, dass dann der Patient ein "egozentrischer Individualist" sei. Eine unglaublicher Vorwurf, der durch Nichts zu rechtfertigen ist - außer vielleicht dem Umstand, dass hier eine Geistes- und Werthaltung an den Tag gelegt wird, die eher unter dem Aspekt der Gesinnungsethik zu thematisieren wäre.
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Sterbehelfer Kusch: Strafanzeige wg. Freiheitsberaubung
Ende einer Trunkenheitsfahrt: Sterbehelfer Kusch stellt Strafanzeige gegen Innensenator und Polizei wegen Freiheitsberaubung
Hamburg (ALfA). Der umstrittene Hamburger Ex-Justizsenator und Sterbehelfer Dr. Roger Kusch ist diese Woche erneut in die Schlagzeilen geraten. Diesmal jedoch nicht wegen einer Suizidbegleitung, sondern wegen einem juristischen Rundumschlag in Form einer Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gegen den Hamburger Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU), Polizeipraesident Werner Jantosch und Polizeibeamte.
Medienberichten zufolge war Kusch am 21. Maerz diesen Jahres auf der Heimfahrt von der Polizei angehalten worden. Anlass fuer die Kontrolle war ein Anruf bei der Polizei von einer besorgten Frau, deren 89-jaehrige Mutter Kusch zuvor besucht hatte. Nachdem die Beamten bei ihrer Kontrolle einen Atemalkoholwert von 0,56 Promille festgestellt hatten, wurde Kusch mitgenommen auf die Wache. Da Verdacht bestanden habe, Kusch sei in Sachen Suizidbegleitung unterwegs und habe damit gegen eine 2008 erlassene Polizeiverfuegung verstossen, wurde sein Auto auf Medikamente durchsucht und er fuer 45 Minuten in eine Arrestzelle gesperrt. Beweismittel seien jedoch nicht gefunden worden.
Kusch hatte daraufhin Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gestellt. Er sieht die ganze Aktion als nicht gerechtfertigt an vermutet und eine Anordnung von Innensenator Ahlhaus. Ahlhaus wies Kuschs Vorwuerfe am 19. April im Gespraech mit NDR 90,3 zurueck und erklaerte, seine Anzeige werde wie jede andere Anzeige auch, von der Staatsanwaltschaft geprueft. Wegen der Trunkenheitsfahrt wurde Kusch bereits ein einmonatiges Fahrverbot und 500 Euro Bussgeld auferlegt.
Weitere Informationen:
Der Abstieg eines Law and Order-Mannes
Der fruehere Justizsenator Roger Kusch (Ex-CDU) hat sich mit extremen Positionen ins gesellschaftliche Abseits manoevriert. Weil er wegen des Verdachts auf Sterbehilfe im Maerz eine Dreiviertelstunde im Gefaengnis sass, hat er nun den Innensenator angezeigt
Von Gernot Knoedler
TAZ 19.04.10
http://www.taz.de/1/nord/hamburg/artike ... er-mannes/
Quelle: Pressemitteilung vom 25.04.2010
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: http://www.alfa-ev.de
Hamburg (ALfA). Der umstrittene Hamburger Ex-Justizsenator und Sterbehelfer Dr. Roger Kusch ist diese Woche erneut in die Schlagzeilen geraten. Diesmal jedoch nicht wegen einer Suizidbegleitung, sondern wegen einem juristischen Rundumschlag in Form einer Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gegen den Hamburger Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU), Polizeipraesident Werner Jantosch und Polizeibeamte.
Medienberichten zufolge war Kusch am 21. Maerz diesen Jahres auf der Heimfahrt von der Polizei angehalten worden. Anlass fuer die Kontrolle war ein Anruf bei der Polizei von einer besorgten Frau, deren 89-jaehrige Mutter Kusch zuvor besucht hatte. Nachdem die Beamten bei ihrer Kontrolle einen Atemalkoholwert von 0,56 Promille festgestellt hatten, wurde Kusch mitgenommen auf die Wache. Da Verdacht bestanden habe, Kusch sei in Sachen Suizidbegleitung unterwegs und habe damit gegen eine 2008 erlassene Polizeiverfuegung verstossen, wurde sein Auto auf Medikamente durchsucht und er fuer 45 Minuten in eine Arrestzelle gesperrt. Beweismittel seien jedoch nicht gefunden worden.
Kusch hatte daraufhin Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung gestellt. Er sieht die ganze Aktion als nicht gerechtfertigt an vermutet und eine Anordnung von Innensenator Ahlhaus. Ahlhaus wies Kuschs Vorwuerfe am 19. April im Gespraech mit NDR 90,3 zurueck und erklaerte, seine Anzeige werde wie jede andere Anzeige auch, von der Staatsanwaltschaft geprueft. Wegen der Trunkenheitsfahrt wurde Kusch bereits ein einmonatiges Fahrverbot und 500 Euro Bussgeld auferlegt.
Weitere Informationen:
Der Abstieg eines Law and Order-Mannes
Der fruehere Justizsenator Roger Kusch (Ex-CDU) hat sich mit extremen Positionen ins gesellschaftliche Abseits manoevriert. Weil er wegen des Verdachts auf Sterbehilfe im Maerz eine Dreiviertelstunde im Gefaengnis sass, hat er nun den Innensenator angezeigt
Von Gernot Knoedler
TAZ 19.04.10
http://www.taz.de/1/nord/hamburg/artike ... er-mannes/
Quelle: Pressemitteilung vom 25.04.2010
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: http://www.alfa-ev.de
Die Wertigkeit des GG offenbart sich immer dann, wenn seine Schwammigkeit offenbart wird. Es wird wohl kaum einen Menschen geben, der ein für alle gültiges Recht schaffen wird.
Gerade im Bereich der "Sterbehilfe" wird das besonders deutlich. Der eine fordert eine Änderung des Grundgesetzes, der andere sieht dies bereits im GG verankert. Sehr rühmlich, da doch auf dieser Basis alles, aber auch wirklich alles realisierbar ist, was in machtbesessenen Köpfen vor sich geht.
Der Staat soll schützen? Wen denn? Was denn? Wo denn? Schließlich ist der Wille des Menschen - in einem anderen Beitrag "des Patienten" - oberstes Gesetz. Das zeigt, wo der Weg hinführt. Das zeigt auch, daß keiner wirklich "seines Lebens sicher sein kann und darf". Schließlich wird es immer wieder solche geben die behaupten, daß gerade "IHR" Wille oberstes Gesetz ist.
Gerade im Bereich der "Sterbehilfe" wird das besonders deutlich. Der eine fordert eine Änderung des Grundgesetzes, der andere sieht dies bereits im GG verankert. Sehr rühmlich, da doch auf dieser Basis alles, aber auch wirklich alles realisierbar ist, was in machtbesessenen Köpfen vor sich geht.
Der Staat soll schützen? Wen denn? Was denn? Wo denn? Schließlich ist der Wille des Menschen - in einem anderen Beitrag "des Patienten" - oberstes Gesetz. Das zeigt, wo der Weg hinführt. Das zeigt auch, daß keiner wirklich "seines Lebens sicher sein kann und darf". Schließlich wird es immer wieder solche geben die behaupten, daß gerade "IHR" Wille oberstes Gesetz ist.
Ein Mensch funktioniert nicht - er lebt!
Ermittlungsverfahren gegen Roger Kusch eingestellt
Ermittlungsverfahren gegen Roger Kusch eingestellt
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch im Zusammenhang mit Sterbehilfe eingestellt. «Letztlich waren dem Beschuldigten Straftaten nicht nachzuweisen, auch nicht wegen Tötung auf Verlangen», sagte Behördensprecher Wilhelm Möllers am Donnerstag.
.... (mehr)
http://www.journalmed.de/newsview.php?id=30343
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen den früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch im Zusammenhang mit Sterbehilfe eingestellt. «Letztlich waren dem Beschuldigten Straftaten nicht nachzuweisen, auch nicht wegen Tötung auf Verlangen», sagte Behördensprecher Wilhelm Möllers am Donnerstag.
.... (mehr)
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