Patientenrechte - Europäischer Tag der Patientenrechte

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

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Patientenrechte - Europäischer Tag der Patientenrechte

Beitrag von Presse » 17.04.2010, 06:44

Siehe zum Thema u.a. vorweg unter
Patientenrechtegesetz (PatRG) überfällig
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk fordert klare und verbindliche Aussagen zur Patienten - Selbstbestimmung

Pressemitteilung vom 22.02.2010
http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwe ... gesetz.php

Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz zum Europäischen Tag der Patientenrechte: Alltägliche Gewalt in der Pflege nicht länger hinnehmen / Patientenrechtegesetz muss Belange der Schwerstkranken in besonderem Maße berücksichtigen

Berlin. "Wir dürfen die alltägliche Gewalt gegen pflegebedürftige Menschen nicht länger hinnehmen. Wolfgang Zöller, der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, muss deshalb in seinem geplanten Entwurf für ein Patientenrechtegesetz die Belange Schwerstkranker und Sterbender in besonderem Maße berücksichtigen", fordert der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, anlässlich des Europäischen Tages der Patientenrechte am kommenden Sonntag. "Die Liste der Menschenrechtsverletzungen ist lang: Jeder zehnte bettlägerige Bewohner eines Pflegeheimes leidet unter schmerzhaften Druckliegegeschwüren, die bei guter Pflege praktisch vollständig vermeidbar wären. Fixierung oder medikamentöse Ruhigstellung von Patienten sind an der Tagesordnung. Kaum jemand hat die Zeit, den Pflegebedürftigen behutsam Nahrung zu reichen. Statt sie zur Toilette zu begleiten, bekommen sie Windeln. Und statt moderner Schmerztherapie erhalten sie Psychopharmaka", führt Brysch aus.

Der Vorwurf richte sich nicht gegen die Pflegenden, die vielfach überlastet sind, stellt Brysch klar. "Handeln müssen die politisch Verantwortlichen. Um die Schwerstkranken und Sterbenden angemessen zu pflegen und die Medizin auf die Ganzheitlichkeit der Versorgung auszurichten, die geboten wäre, fehlen die Kapazitäten. Wir brauchen daher dringend einen fundamentalen Schwenk in der Gesundheitsversorgung der Betroffenen."

Als ersten Schritt fordert Brysch, in das von der Bundesregierung geplante Patientenrechtegesetz Maßnahmen gegen schlechte Pflege zu integrieren. "Die Chance, mit diesem Gesetz die Gewalt gegen Pflegebedürftige wenigstens einzudämmen, darf nicht vertan werden", mahnt er. "Unter anderem brauchen wir ein Dienstleistungshaftungsgesetz, das in das neue Patientenrecht eingebunden ist. Es ist unabdingbar, die Träger von Pflegeeinrichtungen im Interesse des Opfer- und Verbraucherschutzes für mangelhafte und folgenschwere Dienstleistungen haftbar machen zu können. Nur wenn die Träger finanzielle Einbußen haben, wenn in ihren Heimen wehrlose Menschen misshandelt werden, kann eine grundsätzliche Wende herbeigeführt werden. Wird darauf verzichtet, diese Selbstheilungskräfte zu aktivieren, wird uns Gewalt gegen Pflegebedürftige wieder und wieder schockieren und trotzdem folgenlos bleiben."

Hintergrund
Die gemeinnützige und unabhängige Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung ist die Sprecherin der Schwerstkranken und Sterbenden. Sie finanziert sich ausschließlich aus Spenden und Beiträgen von über 55.000 Mitgliedern und Förderern und unterhält das bundesweit einzigartige Patientenschutztelefon sowie die Schiedsstelle Patientenverfügung.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.04.2010
Bei Rückfragen und Interview-Wünschen:
Matthias Hartmann: Tel.: 030/ 28 44 48 4 - 2
hartmann@patientenschutzorganisation.de http://www.patientenschutzorganisation.de

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