Gesetz zu ärztlichen Kunstfehlern ....

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

Antworten
Presse
phpBB God
Beiträge: 14249
Registriert: 10.11.2006, 12:44

Gesetz zu ärztlichen Kunstfehlern ....

Beitrag von Presse » 25.08.2009, 06:55

Ärzte Zeitung online, 24.08.2009:

Ein Gesetz zu ärztlichen Kunstfehlern soll Patienten mehr Sicherheit geben

BERLIN (dpa). Patienten nehmen ärztliche Kunstfehler offenbar immer seltener klaglos hin. Doch weil das Recht fast ausschließlich durch Urteile geprägt ist, ist es für den juristischen Laien kaum zu durchschauen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will das nun ändern. Erstmals soll nach ihrem Vorschlag das zivile Arztrecht in einem Gesetz zusammengefasst werden. "Wir wollen Verbesserungen in der Patientensicherheit", sagt sie. Fachleute sind indes von der Notwendigkeit nicht überzeugt.
... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=562469

Rob Hüser
phpBB God
Beiträge: 611
Registriert: 13.11.2005, 16:47

Patientenrechtegesetz erforderlich

Beitrag von Rob Hüser » 25.08.2009, 07:07

Interessant, dass die Bundesjustizministerin jetzt über ein Arzthaftungsrecht nachdenkt. Wie auch an anderen Stellen: Der Wahlkampf löst grüßen. Aber unabhängig vom Wahlkampf: Wir brauchen keine Vorschriften, die sich mit Einzelaspekten des Patientenrechts befassen. Es ist dringend nötig, ein einheitliches Patientenrechtegesetz zu schaffen, das alle relevanten Rechte und Pflichten beinhaltet. In dieses Gesetz gehören dann auch die Vorschriften zur Patientenverfügung.

Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!

Gerhard Schenker
Sr. Member
Beiträge: 315
Registriert: 18.11.2005, 09:14

Patientenrechtegesetz überfällig

Beitrag von Gerhard Schenker » 25.08.2009, 12:45

--- das dürfte mittlerweile unhellige Meinung sein. Es erscheint geboten, alle Rechtssituationen, die Patienten betreffen (können), zusammenhängend darzustellen. Alles andere wäre Stückwerk.

G.Sch.
Das Pflegesystem bedarf einer umfassenden Reform - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung zukunftsfest machen!

Antworten