PATIENTENVERFÜGUNG – Geldschneiderei ??
Moderator: WernerSchell
PATIENTENVERFÜGUNG – Geldschneiderei ??
Siehe auch unter
viewtopic.php?t=12186
PATIENTENVERFÜGUNG – JETZT IST DER HAUSARZT GEFRAGT
eur Berlin, 7. August 2009 – Das neue Gesetz zur Patientenverfügung fordert in Zukunft sicherlich so manchen Hausarzt. Da Patientenverfügungen so abgefasst sein müssen, dass es für den Fall der Fälle keinen Zweifel an den Wünschen des Patienten geben darf, ist beim Aufsetzen der Verfügung in vielen Fällen ärztlicher Rat gefragt. Diese Beratungstätigkeiten werden derzeit nicht von den Krankenkassen vergütet, sondern als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit dem Patienten direkt abgerechnet. Dies muss dem Patienten unter Angabe der voraussichtlichen Kosten vor Beratungsbeginn mitgeteilt werden.
Der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, empfiehlt folgendes Vorgehen:
In einem ersten Gespräch, für das etwa 45 Minuten einkalkuliert werden müssen, wird ein Entwurf der Patientenverfügung erstellt, den der Patient mit nach Hause nimmt, um ihn noch einmal zu überdenken oder mit Angehörigen diskutieren zu können. In einem zweiten Gespräch von ca. 30 - 45 Minuten kann dann die Endfassung dokumentiert werden.
Nach der Fertigstellung können sowohl der Patient als auch der Arzt als Zeuge das Dokument unterschreiben. Auf Wunsch des Patienten kann ein Exemplar in der Arztpraxis verbleiben, das andere nimmt er mit nach Hause. Der behandelnde Arzt sollte dem Patienten dazu raten, die Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen – am besten alle drei Jahre – noch einmal auf ihre Aktualität hin zu überprüfen.
Bei dem vorgeschlagenen Ablauf würde der Arzt für das erste Beratungsgespräch nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wie folgt abrechnen (nach Empfehlung der Bezirksärztekammer Rheinhessen): A 860 (Erhebung einer biografischen Anamnese mit einer Bedingungs- und Funktionsanalyse des bisherigen Krankheitsgeschehens mit schriftlicher Aufzeichnung) bis zu 123,34 Euro sowie A 849 (Verbale Intervention im Rahmen der umfassenden Beratung) bis zu 30,83 Euro.
Für das zweite Beratungsgespräch würde wie folgt abgerechnet werden können: A 849 bis 30,83 Euro, A 5 (Untersuchung und Feststellung der für die Erstellung der Verfügung geforderten notwendigen Einsichtsfähigkeit und freien Willensbildung) bis zu 10,72 Euro sowie Ziffer A 80 (Erstellung und Ausfüllung der Patientenverfügung, Aushändigung des Exemplars für den Patienten sowie die Archivierung des Ärzteexemplars) bis zu 40,23 Euro.
Der beratende Arzt würde somit Gesamtkosten in Höhe von bis zu 235,95 Euro dem Patienten in Rechnung stellen, dem Zeitaufwand und der Verantwortung angemessen. Eine sinnvolle Leistung, eine individuelle Gesundheitsleistung, gesetzlich und gesellschaftlich gewünscht.
Der NAV-Virchow-Bund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.
Quelle: Pressemitteilung vom 7.82.2009
NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Leiter der Pressestelle: Klaus Greppmeir
Pressereferentin: Julia Bathelt
Bundesgeschäftsstelle Berlin
Chausseestraße 119b, 10115 Berlin
Telefon (030) 28 87 74-0, Fax (030) 28 87 74-15,
Email: presse@nav-virchowbund.de
NAV-Virchow-Bund im Internet: http://www.nav-virchowbund
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PATIENTENVERFÜGUNG – JETZT IST DER HAUSARZT GEFRAGT
eur Berlin, 7. August 2009 – Das neue Gesetz zur Patientenverfügung fordert in Zukunft sicherlich so manchen Hausarzt. Da Patientenverfügungen so abgefasst sein müssen, dass es für den Fall der Fälle keinen Zweifel an den Wünschen des Patienten geben darf, ist beim Aufsetzen der Verfügung in vielen Fällen ärztlicher Rat gefragt. Diese Beratungstätigkeiten werden derzeit nicht von den Krankenkassen vergütet, sondern als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit dem Patienten direkt abgerechnet. Dies muss dem Patienten unter Angabe der voraussichtlichen Kosten vor Beratungsbeginn mitgeteilt werden.
Der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, empfiehlt folgendes Vorgehen:
In einem ersten Gespräch, für das etwa 45 Minuten einkalkuliert werden müssen, wird ein Entwurf der Patientenverfügung erstellt, den der Patient mit nach Hause nimmt, um ihn noch einmal zu überdenken oder mit Angehörigen diskutieren zu können. In einem zweiten Gespräch von ca. 30 - 45 Minuten kann dann die Endfassung dokumentiert werden.
Nach der Fertigstellung können sowohl der Patient als auch der Arzt als Zeuge das Dokument unterschreiben. Auf Wunsch des Patienten kann ein Exemplar in der Arztpraxis verbleiben, das andere nimmt er mit nach Hause. Der behandelnde Arzt sollte dem Patienten dazu raten, die Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen – am besten alle drei Jahre – noch einmal auf ihre Aktualität hin zu überprüfen.
Bei dem vorgeschlagenen Ablauf würde der Arzt für das erste Beratungsgespräch nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wie folgt abrechnen (nach Empfehlung der Bezirksärztekammer Rheinhessen): A 860 (Erhebung einer biografischen Anamnese mit einer Bedingungs- und Funktionsanalyse des bisherigen Krankheitsgeschehens mit schriftlicher Aufzeichnung) bis zu 123,34 Euro sowie A 849 (Verbale Intervention im Rahmen der umfassenden Beratung) bis zu 30,83 Euro.
Für das zweite Beratungsgespräch würde wie folgt abgerechnet werden können: A 849 bis 30,83 Euro, A 5 (Untersuchung und Feststellung der für die Erstellung der Verfügung geforderten notwendigen Einsichtsfähigkeit und freien Willensbildung) bis zu 10,72 Euro sowie Ziffer A 80 (Erstellung und Ausfüllung der Patientenverfügung, Aushändigung des Exemplars für den Patienten sowie die Archivierung des Ärzteexemplars) bis zu 40,23 Euro.
Der beratende Arzt würde somit Gesamtkosten in Höhe von bis zu 235,95 Euro dem Patienten in Rechnung stellen, dem Zeitaufwand und der Verantwortung angemessen. Eine sinnvolle Leistung, eine individuelle Gesundheitsleistung, gesetzlich und gesellschaftlich gewünscht.
Der NAV-Virchow-Bund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.
Quelle: Pressemitteilung vom 7.82.2009
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Patientenverfügung - es geht auch ohne Beratung
Hi,
ob es notwendig war, ein Patientenverfügungsgesetz zu verabschieden, kann unterschiedlich beurteilt werden:
viewtopic.php?t=12186
Dass einige Institutionen mit dem neuen Gesetz einträgliche Einnahmemöglichkeiten verbinden, zeigt auf, was jetzt wieder einmal im Mittelpunkt steht: Geld.
Es gibt schon einige Anlaufstellen, die seit Jahren gegen Entgelt / Gebühren (oder wie man das nennen mag) beraten haben. Nun reiht sich die Ärzteschaft ein und bietet entsprechende Individuelle Gesundheitsleistungen an, und m.E. nicht zu knapp. Rechnet man zu einer ärztlichen Beratung bei Erstellung einer Patientenverfügung noch eine juristische Beratung hinzu (denn insoweit sind Ärzte wohl eher überfordert), ist man jetzt schnell 1.000 Euro los.
Ich denke, dass dies so nicht Absicht des Gesetzgebers war. Jeder sollte sich gut überlegen, welche Beratung er braucht. Mit den Broschüren, z.B. des BMJ bzw. des bayerischen Jusitzministeriums, kann man sich ohne weitere Beratung auch selbst gut informieren:
viewtopic.php?t=8811
Grüße
Anja
ob es notwendig war, ein Patientenverfügungsgesetz zu verabschieden, kann unterschiedlich beurteilt werden:
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Dass einige Institutionen mit dem neuen Gesetz einträgliche Einnahmemöglichkeiten verbinden, zeigt auf, was jetzt wieder einmal im Mittelpunkt steht: Geld.
Es gibt schon einige Anlaufstellen, die seit Jahren gegen Entgelt / Gebühren (oder wie man das nennen mag) beraten haben. Nun reiht sich die Ärzteschaft ein und bietet entsprechende Individuelle Gesundheitsleistungen an, und m.E. nicht zu knapp. Rechnet man zu einer ärztlichen Beratung bei Erstellung einer Patientenverfügung noch eine juristische Beratung hinzu (denn insoweit sind Ärzte wohl eher überfordert), ist man jetzt schnell 1.000 Euro los.
Ich denke, dass dies so nicht Absicht des Gesetzgebers war. Jeder sollte sich gut überlegen, welche Beratung er braucht. Mit den Broschüren, z.B. des BMJ bzw. des bayerischen Jusitzministeriums, kann man sich ohne weitere Beratung auch selbst gut informieren:
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Grüße
Anja
Es ist mehr Aufmerksamkeit für dementiell erkrankte Menschen nötig. Unser Pflegesystem braucht deshalb eine grundlegende Reform!
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Beratung und das liebe Geld
Es erscheint mir bereits seit geraumer Zeit mehr als unheimlich, wer sich alles zum Thema Patientenverfügung äußert und Beratung anbietet. Bei mir kam schon früh der Gedanke auf, dass es wohl nur um`s Geld geht. Jetzt zeigen die Ärzte Flagge. Aber jetzt wissen die Patienten endlich, wo sie dran sind. Die Ärzteschaft nennt ihre Beratungsbedingungen und die Patienten können sich darauf einstellen.
K.B.
K.B.
Die Würde des Menschen ist unantastbar - immer und ausnahmslos! Ich unterstütze daher Aktivitäten, die uns diesem Ziel näher bringen! Danke für Infos unter http://www.wernerschell.de
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... darf es auch ein wenig preisweiter sein ??
Liebe Ärzteschaft,
darf es auch ein wenig preiswerter sein ?? Die Gebührenordnung für Ärzte sieht eine Position Nr. 3 für Beratung vor, die die finanziellen Belastungen für den Patienten im Rahmen belässt.
Siehe z.B. unter
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher
...
http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm
http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm
MfG Cornelia
darf es auch ein wenig preiswerter sein ?? Die Gebührenordnung für Ärzte sieht eine Position Nr. 3 für Beratung vor, die die finanziellen Belastungen für den Patienten im Rahmen belässt.
Siehe z.B. unter
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung auch mittels Fernsprecher
...
http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm
http://www.e-bis.de/goae/defaultFrame.htm
MfG Cornelia
Ich trete für eine menschenwürdige Pflege ein und halte für es zwingend, mehr Pflegepersonal einzustellen.
Beratungsbedarf und hohe Selbstkosten fuer Patienten
Nach Neuregelung zu Patientenverfuegungen: Gesteigerter Beratungsbedarf und hohe Selbstkosten fuer Patienten
Berlin (ALfA). Mitte Juni hat der Deutsche Bundestag die Neuregelungen zu Patientenverfuegungen beschlossen. Vor diesem Hintergrund hat der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Aerzte Deutschlands e.V., in einer Pressemitteilung vom 7. August auf einen gesteigerten Beratungsbedarf durch Hausaerzte und die mit einer Beratung verbunden Kosten fuer die Patienten hingewiesen. Da Patientenverfuegungen so abgefasst sein muessen, dass es fuer den Fall der Faelle keinen Zweifel an den Wuenschen des Patienten geben darf, ist beim Aufsetzen der Verfuegung in vielen Faellen aerztlicher Rat gefragt. Diese Beratungstaetigkeiten werden derzeit nicht von den Krankenkassen verguetet, sondern als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit dem Patienten direkt abgerechnet. Dies muesse dem Patienten unter Angabe der voraussichtlichen Kosten vor Beratungsbeginn mitgeteilt werden, so der Aerzteverband.
Konkret empfiehlt der NAV-Virchow-Bund den Aerzten, in einem ersten etwa 45-minuetigen Gespraech einen Entwurf der Patientenverfuegung zu erstellen, den der Patient mit nach Hause nimmt, um ihn noch einmal zu ueberdenken oder mit Angehoerigen diskutieren zu koennen. In einem zweiten Gespraech von ca. 30 bis 45 Minuten koenne dann die Endfassung dokumentiert und vom Patient und dem Arzt als Zeugen unterschrieben werden. Auf Wunsch des Patienten kann ein Exemplar in der Arztpraxis verbleiben, das andere nimmt er mit nach Hause. Der behandelnde Arzt solle dem Patienten auch dazu raten, die Patientenverfuegung regelmaessig, am besten alle drei Jahre, noch einmal auf ihre Aktualitaet hin zu ueberpruefen.
Fuer den kompletten vorgeschlagenen Ablauf wuerde der beratende Arzt laut dem Verband dem Patienten Gesamtkosten in Hoehe von bis zu 235,95 Euro in Rechnung stellen, abgerechnet nach der Gebuehrenordnung fuer Aerzte (GOAE). Dies sei "dem Zeitaufwand und der Verantwortung angemessen" und "eine sinnvolle Leistung, eine individuelle Gesundheitsleistung, gesetzlich und gesellschaftlich gewuenscht", so der NAV-Virchow-Bund abschliessend. Ob sich diese aus eigener Tasche zu tragenden Kosten auch betagte Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen leisten koennen, steht auf einem anderen Blatt. Fakt ist jedoch, das man alleine und ohne fachkundige Beratung beim Abfassen des eigenen Willens im Hinblick auf medizinische Behandlung bzw. Nichtbehandlung kaum klarkommen wird. Vor allem dann, wenn diese Willensbekundung den neuen gesetzlichen Regelungen entsprechen soll. Diverse Organisationen, wie z.B. die Deutsche Hospiz Stiftung, bieten ebenfalls Unterstuetzung beim Abfassen einer Patientenverfuegung an, allerdings nicht gleich kostenlos, sondern erst nach Beitritt per kostenpflichtige Mitgliedschaft. Wer eine Patientenverfuegung abfassen will, ist daher gut beraten, sich vorher ueber etwaige Kosten zu informieren und Angebote in Preis und Leistung zu vergleichen. Auch im Internet finden sich zahlreiche hilfreiche Informationen fuer einen ersten Ueberblick und die zur eigenen Willensbildung beitragen.
Weitere Informationen:
Informationssammlung der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zu Patientenverfuegungen und Vorsorgevollmacht
http://www.sterbehilfe-debatte.de/sterb ... egung.html
Quelle: Mitteilung vom 9.8.2009
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
E-Mail: bgs@alfa-ev.de
Internet: http://www.alfa-ev.de
Berlin (ALfA). Mitte Juni hat der Deutsche Bundestag die Neuregelungen zu Patientenverfuegungen beschlossen. Vor diesem Hintergrund hat der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Aerzte Deutschlands e.V., in einer Pressemitteilung vom 7. August auf einen gesteigerten Beratungsbedarf durch Hausaerzte und die mit einer Beratung verbunden Kosten fuer die Patienten hingewiesen. Da Patientenverfuegungen so abgefasst sein muessen, dass es fuer den Fall der Faelle keinen Zweifel an den Wuenschen des Patienten geben darf, ist beim Aufsetzen der Verfuegung in vielen Faellen aerztlicher Rat gefragt. Diese Beratungstaetigkeiten werden derzeit nicht von den Krankenkassen verguetet, sondern als Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit dem Patienten direkt abgerechnet. Dies muesse dem Patienten unter Angabe der voraussichtlichen Kosten vor Beratungsbeginn mitgeteilt werden, so der Aerzteverband.
Konkret empfiehlt der NAV-Virchow-Bund den Aerzten, in einem ersten etwa 45-minuetigen Gespraech einen Entwurf der Patientenverfuegung zu erstellen, den der Patient mit nach Hause nimmt, um ihn noch einmal zu ueberdenken oder mit Angehoerigen diskutieren zu koennen. In einem zweiten Gespraech von ca. 30 bis 45 Minuten koenne dann die Endfassung dokumentiert und vom Patient und dem Arzt als Zeugen unterschrieben werden. Auf Wunsch des Patienten kann ein Exemplar in der Arztpraxis verbleiben, das andere nimmt er mit nach Hause. Der behandelnde Arzt solle dem Patienten auch dazu raten, die Patientenverfuegung regelmaessig, am besten alle drei Jahre, noch einmal auf ihre Aktualitaet hin zu ueberpruefen.
Fuer den kompletten vorgeschlagenen Ablauf wuerde der beratende Arzt laut dem Verband dem Patienten Gesamtkosten in Hoehe von bis zu 235,95 Euro in Rechnung stellen, abgerechnet nach der Gebuehrenordnung fuer Aerzte (GOAE). Dies sei "dem Zeitaufwand und der Verantwortung angemessen" und "eine sinnvolle Leistung, eine individuelle Gesundheitsleistung, gesetzlich und gesellschaftlich gewuenscht", so der NAV-Virchow-Bund abschliessend. Ob sich diese aus eigener Tasche zu tragenden Kosten auch betagte Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen leisten koennen, steht auf einem anderen Blatt. Fakt ist jedoch, das man alleine und ohne fachkundige Beratung beim Abfassen des eigenen Willens im Hinblick auf medizinische Behandlung bzw. Nichtbehandlung kaum klarkommen wird. Vor allem dann, wenn diese Willensbekundung den neuen gesetzlichen Regelungen entsprechen soll. Diverse Organisationen, wie z.B. die Deutsche Hospiz Stiftung, bieten ebenfalls Unterstuetzung beim Abfassen einer Patientenverfuegung an, allerdings nicht gleich kostenlos, sondern erst nach Beitritt per kostenpflichtige Mitgliedschaft. Wer eine Patientenverfuegung abfassen will, ist daher gut beraten, sich vorher ueber etwaige Kosten zu informieren und Angebote in Preis und Leistung zu vergleichen. Auch im Internet finden sich zahlreiche hilfreiche Informationen fuer einen ersten Ueberblick und die zur eigenen Willensbildung beitragen.
Weitere Informationen:
Informationssammlung der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zu Patientenverfuegungen und Vorsorgevollmacht
http://www.sterbehilfe-debatte.de/sterb ... egung.html
Quelle: Mitteilung vom 9.8.2009
Aktion Lebensrecht fuer Alle (ALfA) e.V.
Geschaeftsstelle Augsburg:
Ottmarsgaesschen 8
D-86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 51 20 31
Telefax: 08 21 - 15 64 07
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- Registriert: 15.11.2005, 15:04
Beratungsbedarf innerhalb der Ärzteschaft
Abgesehen von der finanziellen Seite: Ärzte haben sich in Sachen Patientenautonomie am Lebensende = Patientenverfügung - Sterbebegleitung - Sterbehilfe ... bisher nicht besonders sachkundig gezeigt. Wie man hören konnte, meinten kürzlich noch rd. 60% der Ärzte, der Behandlungsabbruch aufgrund eindeutiger Willensbekundung des Patienten, z.B. Beendigung der künstlichen Ernährung ohne wirkliche Indikation, sei aktive Sterbehilfe.Presse hat geschrieben: .... PATIENTENVERFÜGUNG – JETZT IST DER HAUSARZT GEFRAGT ....
Ich denke, dass die Ärzteschaft jetzt erst einmal in den eigenen Reihen für Beratung sorgen muss. Oder liege ich da völlig falsch?
Rauel K.
Pflegeversicherung - Pflegebegriff erneuern und Finanzierung nachhaltig sichern! BürgerInnen müssen mehr Informationen erhalten - z.B. wg. Individualvorsorge!
NAV-Virchowbund stößt bei Hoppe auf scharfe Kritik
Ärzte Zeitung, 10.08.2009:
NAV-Virchowbund stößt bei Hoppe auf scharfe Kritik
BERLIN (ble). Der Vorschlag des NAV-Virchowbundes, wonach Hausärzte für die Beratung über sowie das Ausstellen einer Patientenverfügung nach GOÄ bis zu 235,95 Euro berechnen könnten, ist bei der Bundesärztekammer auf entschiedene Ablehnung gestoßen.
"Eine solche Beratung ist mit ungefähr 40 Euro anzusetzen", widersprach ein Sprecher von Bundesärztekammerpräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" dem freien Ärzteverband.
... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=561447
NAV-Virchowbund stößt bei Hoppe auf scharfe Kritik
BERLIN (ble). Der Vorschlag des NAV-Virchowbundes, wonach Hausärzte für die Beratung über sowie das Ausstellen einer Patientenverfügung nach GOÄ bis zu 235,95 Euro berechnen könnten, ist bei der Bundesärztekammer auf entschiedene Ablehnung gestoßen.
"Eine solche Beratung ist mit ungefähr 40 Euro anzusetzen", widersprach ein Sprecher von Bundesärztekammerpräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" dem freien Ärzteverband.
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http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=561447
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NAV-Virchowbund stößt bei Hoppe auf scharfe Kritik
Die klaren Worte der Bundesärztekammer kann man nur begrüßen. Damit wird den neuerlichen Vorstellungen eines Ärzteverbandes, Patienten mit IGel abzuzocken, widersprochen.Presse hat geschrieben: ... NAV-Virchowbund stößt bei Hoppe auf scharfe Kritik
BERLIN (ble). Der Vorschlag des NAV-Virchowbundes, wonach Hausärzte für die Beratung über sowie das Ausstellen einer Patientenverfügung nach GOÄ bis zu 235,95 Euro berechnen könnten, ist bei der Bundesärztekammer auf entschiedene Ablehnung gestoßen.
"Eine solche Beratung ist mit ungefähr 40 Euro anzusetzen", widersprach ein Sprecher von Bundesärztekammerpräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" dem freien Ärzteverband.
... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=561447
Beratung beim Arzt macht Sinn, aber zu fairen Bedingungen!
G.M.
Pflegesystem verbessern - weg von der Minutenpflege. Mehr Pflegepersonal ist vonnöten!
Neue Abzockmöglichkeiten ?
Hallo Forum,
ich halte Ärzte allenfalls für geeignet, bei der Erstellung einer Patientenverfügung hinsichtlich der medizinischen Aspekte zu beraten. Für die rechtlichen Erwägungen erscheinen sie mir (vorsichtig gesagt) weniger geeignet.
Auf keinen Fall halte ich die vom NAV in Aussicht genommene Gebühr von 235,95 Euro für gerechtfertigt. Bezüglich der Gebührenfrage hat m.E. die BÄK den klareren Blick. Sie geht von einer wesentlich geringeren Gebührenforderung aus.
MfG
Rob H.
ich halte Ärzte allenfalls für geeignet, bei der Erstellung einer Patientenverfügung hinsichtlich der medizinischen Aspekte zu beraten. Für die rechtlichen Erwägungen erscheinen sie mir (vorsichtig gesagt) weniger geeignet.
Auf keinen Fall halte ich die vom NAV in Aussicht genommene Gebühr von 235,95 Euro für gerechtfertigt. Bezüglich der Gebührenfrage hat m.E. die BÄK den klareren Blick. Sie geht von einer wesentlich geringeren Gebührenforderung aus.
MfG
Rob H.
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
Zur Kasse bitte – welche Qualität von PV zu welchem Preis?
Zur Kasse bitte – welche Qualität von PV zu welchem Preis?
Der ARD-Ratgeber Recht will Ende August darüber berichten, was eine wirksame PV kosten soll bzw. darf. Selbstverständlich ist gute Leistung nicht zum Null-Tarif zu haben – aber der Preis muss angemessen und die Kompetenz vorhanden sein.
Am 01.09.2009 tritt das Gesetz zur Verbindlichkeit von PV in Kraft (wogegen, das nur am Rande, die verfasste Ärzteschaft sich massiv ausgesprochen hatte!). Die "Preis-Diskussion" ins Rollen gebracht hat nun die Gebühren-Ankündigung einer Ärztevereinigung (s. u.):
Besonders von Übel: Juristisch angeblich wasserdichte PV
Im Focus der Aufmerksamkeit stehen auch medizinisch wirkungslose notarielle "Patientenverfügungen", die Bestandteil meist einer Generalvollmacht sind (die Kosten können, da am Vermögen orientiert, bis 400 Euro betragen). Charakteristisches Merkmal: Redundanz, Verzicht auf Benennung medizinischer Maßnahmen, Reichweitenbeschränkung auf Leidensverlängerung im Sterben, Vagheit und Allgemeinplätze.
Genauso ist es auch bei den juristischen Angeboten (für ca. 8 – 14 Euro) in Form von Muster- /Vorsorgemappen aus dem Büroladen oder mit integriertem „Online-Schnellkurs“ z. B. aus dem Haufe-Verlag. Diese werben gern mit Slogans wie: „rechtssicher“, alle Muster und Formulare von Experten „rechtlich geprüft“, „Sie können nichts falsch machen“, „Einfach anklicken und downloaden“.
Solche Mustermappen (sie enthalten noch den Hinweis, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt), werden zurzeit regelrecht verramscht. Betreuungsvereinen wird vom Haufe-Verlag ein Mengenrabatt angeboten bei Abnahme von mehr als 10 Exemplaren für ihre Klienten.
Aufruf – Betroffene bitte melden
Gesucht werden kurzfristig noch Menschen, die mit notariell aufgesetzten oder eben solchen „juristisch wasserdichten“ Texten schlechte oder gar fatale Erfahrungen gemacht haben: Wenn diese nur höchst vage oder gar keine Bestimmungen enthalten, ob der Verfügende in konkreten Situationen künstlich ernährt werden möchte oder nicht. Und wenn es zu spät ist, dies noch zu ändern, weil inzwischen schon eine Demenz eingetreten ist. Bitte möglichst noch Freitag melden unter: mail@patientenverfuegung.de oder Tel. 030 613904-11 und -19.
Quelle: Mitteilung vom 13.8.2009
http://www.http://www.patientenverfuegung.de
Der ARD-Ratgeber Recht will Ende August darüber berichten, was eine wirksame PV kosten soll bzw. darf. Selbstverständlich ist gute Leistung nicht zum Null-Tarif zu haben – aber der Preis muss angemessen und die Kompetenz vorhanden sein.
Am 01.09.2009 tritt das Gesetz zur Verbindlichkeit von PV in Kraft (wogegen, das nur am Rande, die verfasste Ärzteschaft sich massiv ausgesprochen hatte!). Die "Preis-Diskussion" ins Rollen gebracht hat nun die Gebühren-Ankündigung einer Ärztevereinigung (s. u.):
Besonders von Übel: Juristisch angeblich wasserdichte PV
Im Focus der Aufmerksamkeit stehen auch medizinisch wirkungslose notarielle "Patientenverfügungen", die Bestandteil meist einer Generalvollmacht sind (die Kosten können, da am Vermögen orientiert, bis 400 Euro betragen). Charakteristisches Merkmal: Redundanz, Verzicht auf Benennung medizinischer Maßnahmen, Reichweitenbeschränkung auf Leidensverlängerung im Sterben, Vagheit und Allgemeinplätze.
Genauso ist es auch bei den juristischen Angeboten (für ca. 8 – 14 Euro) in Form von Muster- /Vorsorgemappen aus dem Büroladen oder mit integriertem „Online-Schnellkurs“ z. B. aus dem Haufe-Verlag. Diese werben gern mit Slogans wie: „rechtssicher“, alle Muster und Formulare von Experten „rechtlich geprüft“, „Sie können nichts falsch machen“, „Einfach anklicken und downloaden“.
Solche Mustermappen (sie enthalten noch den Hinweis, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt), werden zurzeit regelrecht verramscht. Betreuungsvereinen wird vom Haufe-Verlag ein Mengenrabatt angeboten bei Abnahme von mehr als 10 Exemplaren für ihre Klienten.
Aufruf – Betroffene bitte melden
Gesucht werden kurzfristig noch Menschen, die mit notariell aufgesetzten oder eben solchen „juristisch wasserdichten“ Texten schlechte oder gar fatale Erfahrungen gemacht haben: Wenn diese nur höchst vage oder gar keine Bestimmungen enthalten, ob der Verfügende in konkreten Situationen künstlich ernährt werden möchte oder nicht. Und wenn es zu spät ist, dies noch zu ändern, weil inzwischen schon eine Demenz eingetreten ist. Bitte möglichst noch Freitag melden unter: mail@patientenverfuegung.de oder Tel. 030 613904-11 und -19.
Quelle: Mitteilung vom 13.8.2009
http://www.http://www.patientenverfuegung.de
Umsonst ist der Tod
Thorbrietz’ Diagnosen
Umsonst ist der Tod
Exakt 235,95 Euro soll die ärztliche Beratung für eine Patientenverfügung kosten. Statt in diese IGeL-Leistung sollen Patienten das Geld sinnvoller investieren.
Von FOCUS-Online-Autorin Petra Thorbrietz
Umsonst ist der Tod, sagte meine Mutter immer. Diese negative Weltsicht, die ich ein Leben lang angefochten habe, scheint sich zu bestätigen, wenn man sich den jüngsten Streit um die Patientenverfügung ansieht. Exakt 235,95 Euro, so der Virchowbund, die Vereinigung der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, soll die ärztliche Beratung kosten, .... (mehr)
http://www.focus.de/gesundheit/arzt-kli ... 25779.html
Umsonst ist der Tod
Exakt 235,95 Euro soll die ärztliche Beratung für eine Patientenverfügung kosten. Statt in diese IGeL-Leistung sollen Patienten das Geld sinnvoller investieren.
Von FOCUS-Online-Autorin Petra Thorbrietz
Umsonst ist der Tod, sagte meine Mutter immer. Diese negative Weltsicht, die ich ein Leben lang angefochten habe, scheint sich zu bestätigen, wenn man sich den jüngsten Streit um die Patientenverfügung ansieht. Exakt 235,95 Euro, so der Virchowbund, die Vereinigung der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, soll die ärztliche Beratung kosten, .... (mehr)
http://www.focus.de/gesundheit/arzt-kli ... 25779.html
Hospizdienste in Anspruch nehmen
Ich halte sehr viel davon, die erste und vorrangige Beratung bezüglich einer Patientenverfügung bei einem Hospizdienst einzuholen. Wenn es dann noch rechtlichen bzw. medizinischen Beratungsbedarf geben sollte, kann man weiter sehen.
Als erste und einzige Anlaufstelle halte ich die "Arztpraxis" für eher weniger geeignet. Vielleicht kann ein palliativmedizinisch ausgebildeter Arzt gut helfen. Aber ansonsten hätte ich größte Bedenken, vor allem dann, wenn es eine Menge Geld kosten soll.
KPH Neuss
Als erste und einzige Anlaufstelle halte ich die "Arztpraxis" für eher weniger geeignet. Vielleicht kann ein palliativmedizinisch ausgebildeter Arzt gut helfen. Aber ansonsten hätte ich größte Bedenken, vor allem dann, wenn es eine Menge Geld kosten soll.
KPH Neuss
Für eine uneingeschränkt gute Pflege müssen wir alle eintreten - die Verfassung enthält die entscheidenden Wertegrundsätze: Die Menschenwürde ist unantastbar!
Geldschneiderei bei Patientenverfügungen
Hospiz Stiftung:
Geldschneiderei bei Patientenverfügungen
Düsseldorf – Die Deutsche Hospiz Stiftung wirft Ärzten Geldschneiderei bei Beratungshonoraren für Patientenverfügungen vor. Information und Beratung über solche Verfügungen seien schon seit Jahren „ein einträgliches Zubrot für Ärzte“, sagte Hospiz-Vorstand Eugen Brysch der „Westdeutschen Zeitung“ vom Freitag. .... (mehr=
http://www.aerztezeitung.de/nel/?sid=56 ... en&c=1&n=2
Geldschneiderei bei Patientenverfügungen
Düsseldorf – Die Deutsche Hospiz Stiftung wirft Ärzten Geldschneiderei bei Beratungshonoraren für Patientenverfügungen vor. Information und Beratung über solche Verfügungen seien schon seit Jahren „ein einträgliches Zubrot für Ärzte“, sagte Hospiz-Vorstand Eugen Brysch der „Westdeutschen Zeitung“ vom Freitag. .... (mehr=
http://www.aerztezeitung.de/nel/?sid=56 ... en&c=1&n=2
Ärztliche Beratung nur am Rande wichtig
Hallo!
Die Kritik an den finanziellen Vorstellungen des NAV-Virchichbundes hinsichtlich der ärztlichen Beratung bei der Erstellung von Patientenverfügungen ist mittlerweile sehr breit angelegt. Es gibt kaum Verständnis für die Gebührenforderungen, die weit über 200 Euro liegen.
Ich rate eigentlich jedem Bürger, sich selbst zeitgerecht Gedanken zu machen, was er ggf. bezüglich einer "Versorgung am Lebensende" bestimmen will. Dazu gibt es m.E. genügend Informationsmaterial, das nur sorgsam ausgewertet werden muss. Dies ist zu empfehlen, weil ja auch jeder seine eigene Verfügung formulieren muss. Es gibt keine "einzige vorgegebene Patientenverfügung".
Patienten sollten sich trauen und das "Heft in die eigene Hand" nehmen.
MfG Rob
Die Kritik an den finanziellen Vorstellungen des NAV-Virchichbundes hinsichtlich der ärztlichen Beratung bei der Erstellung von Patientenverfügungen ist mittlerweile sehr breit angelegt. Es gibt kaum Verständnis für die Gebührenforderungen, die weit über 200 Euro liegen.
Ich rate eigentlich jedem Bürger, sich selbst zeitgerecht Gedanken zu machen, was er ggf. bezüglich einer "Versorgung am Lebensende" bestimmen will. Dazu gibt es m.E. genügend Informationsmaterial, das nur sorgsam ausgewertet werden muss. Dies ist zu empfehlen, weil ja auch jeder seine eigene Verfügung formulieren muss. Es gibt keine "einzige vorgegebene Patientenverfügung".
Patienten sollten sich trauen und das "Heft in die eigene Hand" nehmen.
MfG Rob
Das Pflegesystem muss dringend zukunftsfest reformiert werden!
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- Jr. Member
- Beiträge: 50
- Registriert: 28.11.2005, 18:59
Geldschneiderei bei Patientenverfügungen
Ja, so muss man das sehen. Die Anregungen für Gebührenforderungen der Ärzte sind total überzogen. Man kann also den BürgerInnen, die eine Patientenverfügung verfassen wollen, nur empfehlen, sich gut vorzuinformieren, auch hinsichtlich der Kostenfolgen bei einer Beratung.Presse hat geschrieben:Hospiz Stiftung:
Geldschneiderei bei Patientenverfügungen
Düsseldorf – Die Deutsche Hospiz Stiftung wirft Ärzten Geldschneiderei bei Beratungshonoraren für Patientenverfügungen vor. Information und Beratung über solche Verfügungen seien schon seit Jahren „ein einträgliches Zubrot für Ärzte“, sagte Hospiz-Vorstand Eugen Brysch der „Westdeutschen Zeitung“ vom Freitag. ....
Gruß R.B.
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