Ärzte Zeitung, 14.08.2009:
Land muss für missglückte Op entschädigen
KÖLN (juk). Für Behandlungsfehler von Ärzten müssen unter Umständen auch die Bundesländer einstehen. Das Landesozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Patienten, die vor einer Op bewusst nicht aufgeklärt wurden, Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) haben können. .... Az.: L 10 VG 6/07 .... (mehr)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... sid=561959
Land muss für missglückte Op entschädigen
Moderator: WernerSchell