Keramikplatte im Kopf eingesetzt - Materialfehler? - Produkthaftung?
Anonymisierte Anfrage:
Meinem Freund wurde letztes Jahr nach einem Autounfall eine Keramikplatte in den Kopf eingesetzt, nun hat diese sich aufgrund eines Materialfehlers der Schrauben gelöst und er musste wieder operiert werden. Ist es möglich den Hersteller dieser Schrauben zu verklagen?
Antwort:
Zunächst dürfte die Frage im Vordergrund stehen, ob der Vertragspartner (Krankenhaus, Operateur) eventuell Fehler gemacht hat und insoweit zur Rechenschaft zu ziehen ist. Wurde die Aufklärung über das Medizinprodukt (Platte) regelgerecht vorgenommen. Hätte auf Probleme (Nebenwirkungen) aufmerksam gemacht werden müssen ? Davon unabhängig kann in der Tat der Frage nachgegangen werden, ob es bei korrektem Handeln des Vertragspartners eine Produkthaftung gibt. Dies müsste vor allem anhand der Vorschriften der medizinprodukterechtlichen Vorschriften abgeklärt werden. Schwierige Rechtsfragen, die wohl ohne fachanwaltliche Hilfe nicht bewältigt werden können.
Ich rate daher dazu, die Beratung bzw. Unterstützung eines Anwalts (für Medizinschadensrecht) in Erwägung zu ziehen. Wenn es eine Rechtsschutzversicherung gibt, wäre zuvor die Versicherung um eine Kostenzusage zu bitten. Im Übrigen wäre zu fragen, ob aufgrund des Unfalles jemand anders (Unfallgegner, Versicherung) für die jetzige neue Situation einstehen muss.
Keramikplatte im Kopf eingesetzt - Materialfehler?
Moderator: WernerSchell
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