Fehldiagnose + unnötiges Leid= Schmerzensgeldanspruch?
Wie kann folgender Sachverhalt beurteilt werden. Ein Kind wir einem Arzt vorgestellt. Der Arzt stellt eine allgemeine Entwicklungsverzögerung fest und diagnostiziert nicht weiter, sondern schickt die Eltern wegen motorischer Probleme des Kindes über Jahre zu verschiedenen Ärzten. Erst nach etwa 4 Jahren wird noch einmal auf Drängen der Eltern im psychologischen Bereich noch etwas getestet. Durch Zufall kommt heraus, dass das Kind an einer angeborenen seelischen Behinderung leidet.
Mal angenommen 1. der Arzt hat von Anfang an die richtigen Symptome erkannt, aber nicht richtig zugeordnet und das Kind über Jahre fehlbehandelt, 2. die richtigen Maßnahmen wurden innerhalb dieses Zeitraums nicht ergriffen, 3. das Kind musste infolge der falschen bzw. fehlenden Therapie unnötig leiden und unnötig oft zu unpassenden Ärzten gebracht werden.
Da es sich um eine angeborene seelische Behinderung handelt, ist der Zustand gleich geblieben, es ist also kein (nachweisbarer) Gesundheitsschaden oder eine (nachweisbarer) Schaden eingetreten, sondern eben nur unnötiges Leiden.
Kann daraus ein Anspruch auf Schmerzensgeld einerseits abgeleitet werden, bzw. kann die nicht erfolgte Therapie andererseits als Gesundheitsschaden gewertet werden?
Fehldiagnose + unnötiges Leid= Schmerzensgeldanspruch?
Moderator: WernerSchell
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- Registriert: 13.11.2005, 13:48
Bei Diagnosefehlern ist der Patient eher zweiter Sieger
Hallo,
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Dann können in diesem Forum zahlreiche wichtige Beiträge mit "Suchen" aufrufen werden; Eingabe z.B.: Arzthaftung, Behandlungsfehler, Diagnosefehler.
Bei Diagnosefehlern ist die Rechtsprechung weniger patientenfreundlich. Man müsste daher im konkreten Fall wissen, welcher Arzt in Anspruch genommen wurde und ob sich im Zeitpunkt der Inanspruchnahme die geeignet gewesenen Diagnoseverfahren sozusagen zwingend aufgedrängt haben. Konkret muss dargelegt werden, dass eine Fehleinschätzung pflichtwidrig war. Dies dürfte schwer werden.
Wenn Fehler, dann ist ein Schaden tatsächlich nicht entstanden, so dass allein auf Schmerzensgeld hin geklagt werden könnte. Insoweit ist die diesbezügliche Annahme wohl richtig.
Ich neige dazu anzuraten, die zuständige ärztliche Gutachter- und Schlichtungsstelle einzuschalten. Diese kann, für den Patienten in der Regel kostenfrei, nachprüfen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verfahrensordnung der zuständigen Stelle noch eine Prüfung zulässt.
Gruß
Herbert Kunst
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Wenn Fehler, dann ist ein Schaden tatsächlich nicht entstanden, so dass allein auf Schmerzensgeld hin geklagt werden könnte. Insoweit ist die diesbezügliche Annahme wohl richtig.
Ich neige dazu anzuraten, die zuständige ärztliche Gutachter- und Schlichtungsstelle einzuschalten. Diese kann, für den Patienten in der Regel kostenfrei, nachprüfen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Verfahrensordnung der zuständigen Stelle noch eine Prüfung zulässt.
Gruß
Herbert Kunst
Für menschenwürdige Pflege sind wir alle verantwortlich! - Dazu finde ich immer wieder gute Informationen unter http://www.wernerschell.de
Fehldiagnose + unnötiges Leid= Schmerzensgeldanspruch?
Vielen Dank für die Antwort. Der Hinweis mit der Gutachter- und Schlichtungsstelle ist bedenkenswert. Allerdings sind diese Stellen Institutionen der Ärztekammern, (ein Schelm, der Arges dabei denkt
, dies wird auch in einem Medienbeitrag bestätigt.
http://www.rbb-online.de/_/kontraste/be ... 60628.html
Ich weiß, dass der Nachweis eines Diagnosefehlers sehr wichtige Voraussetzung für alles Folgende ist. Aber dennoch soll dieses ganze "Vorgeplänkel" einmal unberücksichtigt bleiben. Gehen wir mal von einem Diagnosefehler aus. Es geht mir darum zu ergründen, ob ein derartiger Diagnosefehler anspruchsbegründend für Schmerzensgeld sein kann und ob nicht das Mehr an Wohlbefinden durch eine frühzeitige und adäquate Therapie, die ja nicht durchgeführt wurde, nicht auch Gesundheitsschaden sein kann.

http://www.rbb-online.de/_/kontraste/be ... 60628.html
Ich weiß, dass der Nachweis eines Diagnosefehlers sehr wichtige Voraussetzung für alles Folgende ist. Aber dennoch soll dieses ganze "Vorgeplänkel" einmal unberücksichtigt bleiben. Gehen wir mal von einem Diagnosefehler aus. Es geht mir darum zu ergründen, ob ein derartiger Diagnosefehler anspruchsbegründend für Schmerzensgeld sein kann und ob nicht das Mehr an Wohlbefinden durch eine frühzeitige und adäquate Therapie, die ja nicht durchgeführt wurde, nicht auch Gesundheitsschaden sein kann.