Hilfe bei Behandlungs- bzw. Pflegefehlern ?

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Herbert Kunst
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Hilfe bei Behandlungs- bzw. Pflegefehlern ?

Beitrag von Herbert Kunst » 04.01.2009, 08:37

Hilfe bei Behandlungs- bzw. Pflegefehlern ?

Aus gegebenem Anlass folgende Hinweise:

Insoweit kann die Hilfe eines sachkundigen Rechtsanwaltes angezeigt sein. Wichtig ist aber immer, dass Sie einen Anwalt befragen, welche Schwerpunkte er hat und in welchem Umfang er mit einer bestimmtem Thematik befasst ist. Ich empfehle Ihnen daher eine Kontaktaufnahme mit der Arbeitsgemeinschaft der Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V.
Wegenerstr. 5, 71063 Sindelfingen, Telefon: 0 70 31 / 95 05 50; Telefax: 0 70 31 / 95 05 55, info@medrecht.de

Dann gibt es in München folgende Anwaltskanzlei, die sich seit Jahren erfolgreich für Patientenrecht (vor allem am Lebensende) eingesetzt hat:
Rechtsanwaltssozietät Wolfgang Putz & Beate Steldinger
Quagliostr. 7, 81543 München
Tel: 089/ 65 20 07; Fax: 089/ 65 99 89
E-Mail: law@putz-medizinrecht.de
Dort kann man ggf. auch anfragen, ob ein Kollege / eine Kollegin genannt werden kann.

Dann sollten Sie bedenken, dass die Inanspruchnahme eines Anwalts Kosten verursacht. Diesbezüglich sollte man auf jeden Fall vorher ausreichend nachfragen.

Eine andere Möglichkeit ist übrigens, die zuständige (gesetzliche) Krankenkasse einzuschalten und zu veranlassen, den Verletzungen nachzugehen. Die Krankenkasse ist ja wahrscheinlich mit Kosten für diese Verletzungen belastet und kann daher nach dem SGB V einer möglichen Verantwortung des Leistungsträgers (Arzt, Krankenhaus, Pflegeeinrichtung) nachgehen; ggf. die weiteren Behandlungskosten per Schadensersatzforderung geltend machen (§ 116 SGB X). Die Krankenkasse kann, wenn Sie sich der Angelegenheit annimmt, durch den MDK prüfen lassen, ob und inwieweit vorwerfbare Verletzungshandlungen vorliegen. Das alles wäre für Sie kostenlos. Später gibt es dann immer noch die Möglichkeit, mit einer eigenen Klage (z.B. in Richtung Schmerzensgeld) anzuschließen.

Bei ärztlichen Behandlungsfehlern kann auch an die Inanspruchnahme der zuständigen Gutachter- und Schlichtungsstelle (Ärztekammer) nachgedacht werden.

Siehe auch
http://www.pflegerechtportal.de

Gruß
Herbert Kunst
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Martina
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Hilfe bei Behandlungsfehler

Beitrag von Martina » 04.01.2009, 09:39

Hallo Herbert Kunst,

es gibt die Möglichkeit bei der Stiftung Gesundheit einen Erstberatungsschein zu bekommen. Hier werden auch entsprechende Vertrauensanwälte im Medizinrecht vermittelt.

www.stiftung-gesundheit.de

Hier dann Medizinrecht anklicken und dann auf weiter klicken.

MfG Martina :lol:

Lutz Barth
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Beitrag von Lutz Barth » 04.01.2009, 10:22

Ungeachtet der Tatsache, dass ggf. profunder Rechtsrat bei einem auf das jeweilige Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt eingeholt werden kann, sollte m.E. in jedem Falle die Möglichkeit eines Verfahrens vor der zuständigen Schlichtungsstelle in Arzthaftungsfragen in Erwägung gezogen werden. Hierfür sprechen eine Vielzahl von Gründen, so u.a. die Besetzung des Gremiums mit qualifizierten Ärzten und Juristen und ggf. der Einbindung qualifizierten Sachverstands, so dass im Zweifel auch im Vorfeld die Erfolgsaussichten eines Prozesses beurteilt werden können, mag auch die Expertise der Schlichtungsstelle „unverbindlich“ sein;der sog. ordentliche Rechtsweg bleibt nach wie vor eröffnet. Der entscheidende Vorteil liegt also darin, dass eine Haftungsprüfung dem Grunde (!) nach durch die Schlichtungsstelle erfolgt und das Verfahren für den Patienten kostenfrei ist (sofern der Patient einen Vertreter beauftragt, trägt er hierfür die Kosten selbst)

Einen guten Überblick über das Verfahren insgesamt der Schlichtungsstelle (einschl. der Adressen) findet sich auf den Seiten der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern.

Hier der Link

http://www.norddeutsche-schlichtungsste ... start.html

Mfg. L. Barth
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Martina
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Hilfe bei Behandlungsfehler usw.

Beitrag von Martina » 04.01.2009, 11:01

Hallo Lutz Barth,
es klingt sehr schön mit den Schlichtungsstellen der Ärztekammern, aber wie sieht die Realität mit diesen Schlichtungsstellen/Gutachterkommissionen in Wirklichkeit aus? Handelt es sich bei diesen sogenannten bestellten Gutachtern aber um Personen, die evtl. durch verwandtschaftliche Bande oder Dienst- oder Duzfreundschaften verbandelt sind, wo bleibt da der geschädigte Patient??
Leider durfte ich dieses erleben, konnte es nach einem anonymen Anruf selbst nicht glauben. Erst auf Nachfrage bei der Schlichtungsstelle/Gutachterkommission wurde mir dies schriftlich bestätigt mit dem Hinweis, dass es jetzt müssig sei, den Gutachter wegen Befangenheit abzulehnen, da nunmehr das Gutachten erstellt sei. Damit war für die Schlichtungsstelle/Gutachterkommission die Sache erledigt. Versuch gegen das Gutachten anzugehen war zwecklos.
Es gibt die Möglichkeit aber über die Krankenkasse beim MdK ein Gutachten anfertigen zu lassen, was auch kostenlos ist. Dies sollte man doch eher raten.
MfG Martina

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Hilfe bei Behandlungsfehler usw.

Beitrag von Herbert Kunst » 04.01.2009, 11:11

Martina hat geschrieben: .... Es gibt die Möglichkeit aber über die Krankenkasse beim MdK ein Gutachten anfertigen zu lassen, was auch kostenlos ist. Dies sollte man doch eher raten. ...
Hallo,

ja, das ist richtig, die Krankenkasse ist auch ein guter Ansprechpartner. Siehe meinen Text - oben -

Eine andere Möglichkeit ist übrigens, die zuständige (gesetzliche) Krankenkasse einzuschalten und zu veranlassen, den Verletzungen nachzugehen. Die Krankenkasse ist ja wahrscheinlich mit Kosten für diese Verletzungen belastet und kann daher nach dem SGB V einer möglichen Verantwortung des Leistungsträgers (Arzt, Krankenhaus, Pflegeeinrichtung) nachgehen; ggf. die weiteren Behandlungskosten per Schadensersatzforderung geltend machen (§ 116 SGB X). Die Krankenkasse kann, wenn Sie sich der Angelegenheit annimmt, durch den MDK prüfen lassen, ob und inwieweit vorwerfbare Verletzungshandlungen vorliegen. Das alles wäre für Sie kostenlos. Später gibt es dann immer noch die Möglichkeit, mit einer eigenen Klage (z.B. in Richtung Schmerzensgeld) anzuschließen.

Allerdings muss man wissen, dass wohl nicht alle Krankenkassen gerne in Behandlungsfehlerangelegenheiten tätig werden. Es hängt nach meiner Kenntnis nicht selten von dem persönlichen Engagement des Kassenmitarbeiters ab, ob er "anspringt" oder nicht.

Gruß
Herbert Kunst
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Beitrag von Lutz Barth » 04.01.2009, 11:44

Guten Tag, Martina.

Nun - ich denke, dass es in jeder Profession "schwarze Schafe" gibt - frei nach dem Motto: "Eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen raus". Aber prinzipiell sollten die Möglichkeiten einer vorprozessualen Streitschlichtung genutzt werden, denn für mich persönlich ist ein nichtgeführter Prozess vielfach schon ein "gewonnener Prozess" für den Mandanten. Überdies bindet die gutachterliche Expertise nicht die Parteien, so dass jederzeit in einem rechtsförmigen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten neuer resp. weiterer Sachverständigenbeweis erhoben werden kann.

Das Schlichtungsverfahren dient also auch aus der Sicht der Patienten dazu, das Prozessrisiko einschätzen zu können, dass regelmäßig in Arzthaftungssachen eher hoch anzusiedeln ist.
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Hilfe bei Behandlungsfehlern etc.

Beitrag von Martina » 04.01.2009, 12:27

Hallo Lutz Barth,

es ist mir schon klar, dass das Gutachten einen nicht daran hindern sollte gegen den Arzt/Klinik vorzugehen.
Nur wie sieht es aus, wenn einem nach Erhalt des Gutachtens auch noch eine einstw. Verfügung ins Haus flattert und man nicht mehr behaupten darf, dass ein Fehler passiert ist.
Es bleibt einem nichts anderes übrig als Widerspruch einzulegen und selbst ein Gegengutachten zu bezahlen. Nur wieviel Jahre dauert dies ganze denn dann, wenn schon die Terminbestimmung erst nach 11 Monaten erfolgt?
MfG Martina

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Was ist ein Behandlungsfehler/Pflegefehler? - Infos

Beitrag von Service » 20.01.2009, 07:46

Was ist ein Behandlungsfehler/Pflegefehler?

Die Qualität der medizinischen Behandlung in Deutschland ist im Allgemeinen sehr hoch. Völlig auszuschließen sind Fehler bei der ärztlichen Diagnose oder Behandlung jedoch nicht. Entsprechendes gilt für die Pflege pflegebedürftiger Menschen.Unter den Begriff des ärztlichen Behandlungsfehlers fällt jede ärztliche Maßnahme, die nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung die gebotene Sorgfalt vermissen lässt und darum unsachgemäß erscheint. In Abgrenzung hierzu können als Pflegefehler alle Maßnahmen und Unterlassungen der Pflegekräfte bezeichnet werden, die sich nach dem derzeitigen Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse im Zeitpunkt der Pflege und Betreuung als fehlerhaft darstellen.

... Weitere unter
http://www.lsv.de/mod/02leistungen/leist13/index.html

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