Sturz im Altenheim
Meine im Altenheim lebende rollstuhlpflichtige Großmutter stürzte die Treppe herunter und zog sich schwerste Schädelverletzungen zu. Nach Aussagen der Pflegekräfte öffnete sie die schwere Notfalltür und begab sich ins Treppenhaus. Meine Großmutter kann aufgrund ihrer Demenz keine Angaben zum Unfallhergang machen.
Hat das Pflegeheim seine Aufsichtspflicht vernachlässigt und haftet das Heim für die aufgetretenen Schäden?
Wer kann mir da weiter helfen?
Sturz im Altenheim
Moderator: WernerSchell
Re: Sturz im Altenheim
Hallo Amal,
es ist möglich, dass eine Aufsichtspflichtverletzung mit anschließender Schadensersatzpflicht vorliegt. Es muss aber ganz konkret geprüft werden, ob es wirklich eine Pflichtwidrigkeit gegeben hat. Die Aufsichtspflicht im Heim (und im Krankenhaus) kann nämlich nicht darin bestehen, einen Bewohner / Patienten ständig im Auge zu behalten bzw. zu begleiten. Es muss daher im Einzelfall exakt geprüft werden, ob und ggf. inwieweit eine Aufsichtsbedürftigkeit vorlag und was konkret hätte veranlasst werden können / müssen. Es bedarf daher einer genaueren Überprüfung des Sachverhalts, erst dann können Folgerungen gezogen werden.
Vielleicht sollte ein im Arzthaftungsrecht erfahrener Anwalt zu Rate gezogen werden. Der kann dann für die genaue Aufklärung sorgen und entsprechend raten. Vorsorglich mache ich auf das Medizinschadensbüro Dr. Verhasselt (Arzt und Anwalt) aufmerksam. Vielleicht kann dort nachgefragt werden, ob und ggf. inwieweit eine Hilfe möglich ist (E-Mail – DOCSLAW@t-online.de.
Umfangreiche Informationen mit nahezu 280 Gerichtsurteilen bietet Herr Schell in seinem Onlinebuch http://www.pflegerechtportal.de an. Dort sind allgemeine Ausführungen zum Haftungsrecht zu finden. Anhand zahlreicher Gerichtsentscheidungen kann auch gesehen werden, worauf es im Einzelfall letztlich ankommt.
Im Forum dieser Homepage können einschlägige Texte gelesen werden. Diese Texte sind auffindbar, wenn jeweils die nachfolgenden Begriffe in die Suchfunktion eingegeben werden:
Aufsichtspflicht, Behandlungsfehler Pflegefehler, Sorgfaltspflicht, Sturz.
Hinweise, was bei Behandlungsfehlern zu tun ist, ergeben letztlich auch einschlägige Texte in der Rubrik Patientenschutz - Beratungshilfe dieser Homepage.
Gruß Berti
es ist möglich, dass eine Aufsichtspflichtverletzung mit anschließender Schadensersatzpflicht vorliegt. Es muss aber ganz konkret geprüft werden, ob es wirklich eine Pflichtwidrigkeit gegeben hat. Die Aufsichtspflicht im Heim (und im Krankenhaus) kann nämlich nicht darin bestehen, einen Bewohner / Patienten ständig im Auge zu behalten bzw. zu begleiten. Es muss daher im Einzelfall exakt geprüft werden, ob und ggf. inwieweit eine Aufsichtsbedürftigkeit vorlag und was konkret hätte veranlasst werden können / müssen. Es bedarf daher einer genaueren Überprüfung des Sachverhalts, erst dann können Folgerungen gezogen werden.
Vielleicht sollte ein im Arzthaftungsrecht erfahrener Anwalt zu Rate gezogen werden. Der kann dann für die genaue Aufklärung sorgen und entsprechend raten. Vorsorglich mache ich auf das Medizinschadensbüro Dr. Verhasselt (Arzt und Anwalt) aufmerksam. Vielleicht kann dort nachgefragt werden, ob und ggf. inwieweit eine Hilfe möglich ist (E-Mail – DOCSLAW@t-online.de.
Umfangreiche Informationen mit nahezu 280 Gerichtsurteilen bietet Herr Schell in seinem Onlinebuch http://www.pflegerechtportal.de an. Dort sind allgemeine Ausführungen zum Haftungsrecht zu finden. Anhand zahlreicher Gerichtsentscheidungen kann auch gesehen werden, worauf es im Einzelfall letztlich ankommt.
Im Forum dieser Homepage können einschlägige Texte gelesen werden. Diese Texte sind auffindbar, wenn jeweils die nachfolgenden Begriffe in die Suchfunktion eingegeben werden:
Aufsichtspflicht, Behandlungsfehler Pflegefehler, Sorgfaltspflicht, Sturz.
Hinweise, was bei Behandlungsfehlern zu tun ist, ergeben letztlich auch einschlägige Texte in der Rubrik Patientenschutz - Beratungshilfe dieser Homepage.
Gruß Berti