Werbung für Vorsorge und Patientenverfügung

Rechtsbeziehung Patient – Therapeut / Krankenhaus / Pflegeeinrichtung, Patientenselbstbestimmung, Heilkunde (z.B. Sterbehilfe usw.), Patienten-Datenschutz (Schweigepflicht), Krankendokumentation, Haftung (z.B. bei Pflichtwidrigkeiten), Betreuungs- und Unterbringungsrecht

Moderator: WernerSchell

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Werbung für Vorsorge und Patientenverfügung

Beitrag von Service » 15.04.2008, 06:56

Vorsorge für Ernstfall
Minister wirbt für Patientenverfügung


Stuttgart - Wer glaubt, sich bei einem unerwarteten Schlaganfall eines Verwandten um alles kümmern zu können, irrt. Justizminister Ulrich Goll (FDP) machte am Montag in Stuttgart darauf aufmerksam, dass auch Ehepartner oder Kinder ohne ausdrückliche Vollmacht nicht zur rechtlichen Vertretung eines Hilfsbedürftigen befugt seien. ....
Zwei Informationsbroschüren können auf der Homepage des Ministeriums unter www.justiz-bw.de heruntergeladen oder beim Ministerium telefonisch unter 07111/2792355 angefordert werden.
...
Quelle:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/s ... hp/1683461

Siehe auch:
Saarbrücken: Ministerium empfiehlt Vorsorgevollmacht
Das saarländische Justizministerium rät zur Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht, um im Falle einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit abgesichert zu sein.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Personen bevollmächtigt werden, umfassend rechtliche Erklärungen abzugeben, zu denen der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist.
Mit einer Patientenverfügung bestimmt der Verfasser, welche medizinischen Behandlungen durchgeführt und welche unterlassen werden sollen, wenn er selbst nicht mehr darüber entscheiden kann.
Quelle:
http://www.sr-online.de/nachrichten/30/761931.html

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